Absichtsvolle Fälschung
Die Jüdische Allgemeine brachte eine veränderte Version des amerikanisch-iranischen Rahmenabkommens in Umlauf, um eine Niederlage des Iran zu suggerieren.
Versucht man, nach dem Wortlaut der Absichtserklärung zwischen dem Iran und den USA zu googeln, erscheint auf dem Bildschirm umgehend eine von der Jüdischen Allgemeinen als Dokument herausgegebene Version, die dem Original zwar verblüffend ähnlich ist, jedoch an entscheidenden Stellen davon abweicht und im Ergebnis ein diametral gegenteiliges Bild vermittelt. Im Folgenden dokumentiert der Autor die Unterschiede zwischen der von der Jüdischen Allgemeinen am 26. Juni 2026 auf Deutsch veröffentlichten Version und dem Original, das der Spiegel am 18. Juni 2026 ebenfalls auf Deutsch veröffentlicht hat.
Es geht vor allem um Manipulationen in den Artikeln 1, 4, 5, 6, 7 und 8 der Absichtserklärung.
Im Artikel 1 des Dokuments wird im Original an drei Stellen die Beendigung des Krieges im Libanon als Teil der Vereinbarung festgelegt. Als letzter Satz steht dort:
„Das endgültige Abkommen wird eine dauerhafte Beendigung des Krieges an allen Fronten, einschließlich im Libanon, bestätigen und weitere Bestimmungen dieses Paragraphen ergänzen.“
In der gefälschten Version steht jedoch lediglich der Satz:
„Das endgültige Abkommen wird die Bestimmungen dieses Artikels und der übrigen Artikel bestätigen.“
In der manipulierten Version wurde eine dauerhafte Beendigung des Krieges an allen Fronten, einschließlich im Libanon, weggelassen.
Im Artikel 4 heißt es im Original laut Spiegel:
„Unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung beginnen die Vereinigten Staaten, die Seeblockade sowie alle Störungen und Hindernisse gegen die Islamische Republik Iran aufzuheben. Sie beenden die Seeblockade innerhalb von 30 Tagen vollständig. Während dieser Zeit stellt die Islamische Republik Iran den Schiffsverkehr auf das Vorkriegsniveau wieder her. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich außerdem, ihre Streitkräfte innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des abschließenden Abkommens aus dem Umfeld Irans abzuziehen.“
In der gefälschten Version steht an Stelle des letzten Satzes des Originals, in dem festgelegt wird, dass die USA ihre Streitkräfte innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des abschließenden Abkommens aus dem Umfeld Irans abziehen, der irritierende und unspezifische Satz:
„Die Vereinigten Staaten verpflichten sich ferner, ihre Streitkräfte innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des endgültigen Abkommens aus den angrenzenden Gebieten abzuziehen.“
Hier wird der Satz „Abzug der US-Streitkräfte aus dem Umfeld Irans“ in den Satz „Abzug der US-Streitkräfte aus den angrenzenden Gebieten“ umformuliert.
Im Artikel 5 des Originaltextes steht:
„Mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung sorgt die Islamische Republik Iran nach besten Möglichkeiten für die sichere und unentgeltliche Durchfahrt von Handelsschiffen für 60 Tage zwischen dem Persischen Golf und dem Golf von Oman. Der Handelsschiffsverkehr beginnt sofort und wird, sobald die Islamische Republik Iran technische und militärische Hindernisse beseitigt und Minen geräumt hat, innerhalb von 30 Tagen wieder vollständig hergestellt sein. Die Islamische Republik Iran nimmt Gespräche mit dem Sultanat Oman auf, um die künftige Verwaltung und maritime Dienste in der Straße von Hormus festzulegen – im Austausch mit anderen Anrainerstaaten des Persischen Golfs und im Einklang mit geltendem internationalem Recht sowie den souveränen Rechten der Küstenstaaten an der Straße von Hormus.“
Im gefälschten und von der „Jüdischen Allgemeinen“ verbreiteten Text steht jedoch, gravierend gekürzt, nur der Satz :
„Nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung wird die Islamische Republik Iran unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der Schiffsverkehr von Handelsschiffen vom Persischen Golf zum Omanischen Meer und umgekehrt innerhalb von 30 Tagen wieder das Vorkriegsvolumen erreicht, wobei die Notwendigkeit der Beseitigung technischer Hindernisse und der Minenräumung durch den Iran zu berücksichtigen ist.“
Hier ist also klar erkennbar, dass das Thema der künftigen Verwaltung und maritimen Dienste in der Straße von Hormus einfach unterschlagen wurde.
Im Artikel 6 des Originals steht der Satz:
„Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, gemeinsam mit regionalen Partnern einen endgültigen Plan für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung der Islamischen Republik Iran zu erarbeiten. Dieser Plan soll ein Volumen von mindestens 300 Milliarden Dollar umfassen und auf gegenseitiger Zustimmung basieren. Der Mechanismus zur Umsetzung wird innerhalb von 60 Tagen als Teil des endgültigen Abkommens festgelegt. Alle notwendigen Lizenzen, Verzichtserklärungen und Genehmigungen für die erforderlichen Finanztransaktionen stellen die Vereinigten Staaten bereit.“
In der gefälschten Version fehlt einfach der letzte Satz.
Im Artikel 7 des Originaldokuments steht:
„Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, sämtliche Sanktionen gegen die Islamische Republik Iran aufzuheben. Dies schließt Resolutionen des Uno-Sicherheitsrats, Beschlüsse des Gouverneursrats der IAEA sowie alle einseitigen US-Sanktionen – primäre und sekundäre – ein. Die Aufhebung erfolgt nach einem vereinbarten Zeitplan, der Teil des endgültigen Abkommens ist. Beide Seiten erkennen die Bedeutung der Sanktionsbeendigung an und verpflichten sich, dieses Thema in den Verhandlungen unverzüglich zu klären, um eine Einigung zu erzielen.“
In der gefälschten Fassung der Erklärung steht:
„Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, nach einem im Rahmen des endgültigen Abkommens zu vereinbarenden Zeitplan alle Arten von Sanktionen aufzuheben, denen die Islamische Republik Iran derzeit ausgesetzt ist, einschließlich der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und des Gouverneursrats der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) sowie aller einseitigen US-Sanktionen, sowohl primärer als auch sekundärer Art.“
Auch hier wird der letzte Satz, in dem die Beendigung aller Sanktionen gegen den Iran festgeschrieben wird, ganz weggelassen
Im Artikel 8 des Originaltextes der Erklärung steht mit Bezug auf die Nuklearfrage folgende Formulierung:
„Die Islamische Republik Iran bekräftigt, dass sie weder nukleare Waffen beschaffen noch entwickeln will. Beide Seiten haben vereinbart, die Entsorgung von hochangereichertem Material zu regeln. Dies soll im Rahmen des in Paragraf 7 genannten Zeitplans geschehen. Eine mögliche Methode ist die Verdünnung vor Ort unter Aufsicht der IAEA. Zudem haben beide Parteien beschlossen, Fragen der Urananreicherung und andere nukleare Themen, die mit den Bedürfnissen Irans zusammenhängen, auf Basis eines zufriedenstellenden Rahmens im endgültigen Abkommen zu behandeln. Dieses Abkommen wird die Bestimmungen dieses Paragrafen bestätigen. Beide Seiten erkennen die Bedeutung der nuklearen Fragen an und verpflichten sich, diese unverzüglich in den Verhandlungen zu klären, um eine Einigung zu erzielen.“
In der gefälschten Version wird die sehr sensible und höchst strittige Frage folgendermaßen umformuliert:
„Die Islamische Republik Iran bekräftigt, dass sie niemals Atomwaffen herstellen wird. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten haben vereinbart, dass die Frage des angereicherten Materials sowie alle anderen einvernehmlich vereinbarten Fragen im Zusammenhang mit dem Nuklearprogramm, einschließlich des nuklearen Bedarfs des Irans, in einem endgültigen Abkommen angemessen geregelt werden; das endgültige Abkommen wird die Bestimmungen dieses Artikels bestätigen.“
Im Original kommt das Wort „niemals“ nicht vor. Des Weiteren ist in der von der Jüdischen Allgemeinen verbreiteten Version die Option der Verdünnung des auf 60 Prozent angereicherten nuklearen Materials vor Ort einfach weggelassen.
Wer könnte der Urheber der Fälschung sein?
- Allein die Tatsache, dass die Jüdische Allgemeine die gefälschte Fassung der Absichtserklärung in Deutschland verbreitet, legt nahe, dass aller Wahrscheinlichkeit nach die iranbezogene Mossad-Abteilung der Urheber der gefälschten Fassung ist.
- Sämtliche Veränderungen in der gefälschten Fassung tangieren die Interessen Israels. Dies ist ein weiteres Indiz für eine israelische Urheberschaft. Israel wurde offensichtlich durch die USA von den Verhandlungen mit dem Iran ausgeschlossen. Israel funkt mit der Fälschung dazwischen und versucht so zu tun, als wäre es an den Verhandlungen beteiligt gewesen
- Die Unterschlagung der Festlegung zur dauerhaften Beendigung des Krieges an allen Fronten in Artikel 1 entspricht der realen Praxis Israels in diesem Konflikt. Denn Israel ist sowohl gegen die Beendigung des Krieges gegen den Iran und erst recht gegen die mit dem Iran verbündeten Hisbollah in Südlibanon.
- Außer den Vereinigten Staaten und Russland gibt es nur einen weiteren Staat, der das Völkerrecht umfassend verletzt. Die Fälschung eines Dokuments, das zwischen zwei souveränen Staaten geschlossen wurde, um dadurch eigene Interessen durchzusetzen, ist im Grunde ungeheuerlich und in ihrer Art singulär.
Die Fälschung der Artikel 4, 5, 6, und 7 erfüllt zudem den Zweck, den Iran als eigentlichen Verlierer der Vereinbarungen erscheinen zu lassen. Ich selbst wäre beinahe dieser Absicht auf den Leim gegangen. Der Hinweis eines Nahostexperten-Kollegen auf das vom Spiegel herausgegebene Original hat mich jedoch davor bewahrt, Opfer dieser hinterhältigen Mossad-Strategie zu werden, Kommentatoren auf die falsche Fährte zu führen.