Corona-Tote als Staatsgeheimnis

Seit sechs Jahren versucht der Freiburger Rechtsanwalt Udo Kauß eine Antwort zu erhalten, wie viele Menschen tatsächlich „an“ dem Virus gestorben sind — vergebens.

Nur wenige Menschen dürften an einer Warze auf der Nase gestorben sein. Mit einer Warze auf der Nase sind es schon ein paar mehr. Die Hautunreinheit war halt da, während Krebs, ein Herzinfarkt oder ein tödlicher Unfall den Betreffenden dahingerafft haben. Die Vermischung beider Bereiche erscheint absurd — in Bezug auf Corona war sie aber in der heißen Phase der Massenhysterie gang und gäbe. Menschen waren „an und mit Corona“ verstorben — und das waren dann immer enorm viele. Nicht nur war es im Eifer des medialen Gefechts der Jahre 2020 bis 2023 schwierig, an realistische Zahlen heranzukommen — auch heute ist dies trotz Enquete-Kommission und halbherzigen Aufarbeitungsversprechen praktisch unmöglich. Udo Kauß wollte untersuchen, wie viele Menschen tatsächlich an dem Virus gestorben sind. Er scheiterte nun endgültig an der Mauer, die Behörden und Gerichte darum herum errichtet haben.

Corona hat eine eigene Sprache hervorgebracht, zum Beispiel die Formel von „an und mit Corona verstorben“. Sie bedeutet, dass die Patienten, die „an“ der Krankheit COVID-19 starben, mit jenen vermischt werden, deren Tod andere Ursachen hat, die zum Zeitpunkt des Todes aber „mit“ dem Coronavirus infiziert waren. Die Folge dieser Vermischung ist vor allem, dass man die tatsächliche Zahl der Menschen, die durch das Virus ums Leben kamen, nicht kennt. Zweitens wird dadurch aber auch die Anzahl der angeblichen Opfer größer gemacht. Das ist, unschwer zu erraten, natürlich im Interesse derjenigen, die Corona-Panik schürten und autoritäre politisch-administrative Maßnahmen verhängten, welche damit gerechtfertigt werden sollten.

Wer verschleiern, betrügen und täuschen will, muss auch die Sprache manipulieren.

Nebenbei: Bei den Impfschäden verhalten sich die Corona-Fundamentalisten gerade umgekehrt. Da kommt es ihnen darauf an, die Zahl der Opfer möglichst klein zu machen. Eine Berechnung nach der Formel „an und mit der Impfung verstorben“ weisen sie energisch zurück. Sie lassen nur Fälle gelten, bei denen der Zusammenhang eindeutig ist.

Zitat Robert Koch-Institut, Stand 1. Oktober 2025:

„Im Laufe der Pandemie sind bis Juni 2023 rund 174.400 Menschen in Verbindung mit COVID-19 gestorben.“

„(I)n Verbindung mit COVID-19 gestorben.“ Eine andere Formulierung für „an und mit Corona verstorben“, aber genauso unklar — und in gewisser Weise einmalig: Sie gibt es nur bei Corona. Von Formulierungen wie „in Verbindung mit Masern oder Zahnschmerzen gestorben“ hat man noch nicht gehört. Wie viele Menschen an Corona starben, ist Amts- und Staatsgeheimnis.

Bis heute gibt es keine offizielle Zahl der eindeutigen Corona-Todesopfer in Deutschland. Dieses angeblich aufgeklärte und durchorganisierte Land kann nicht sagen, wie viele Menschen tatsächlich am SARS-CoV-2-Virus gestorben sind.

Und das obendrein bei dieser einmaligen Pandemie eines nie dagewesenen Killervirus. Das entscheidende Datum, um die Gefährlichkeit einer Seuche einzuschätzen, fehlt. Doch die Frage, die sich mittlerweile aufdrängt, ist: Gibt es die Zahl tatsächlich nicht oder wird sie versteckt, weil sie so niedrig ist, dass das Corona-Regime mit seinen autoritären Maßnahmen seine Legitimität verloren hätte und das ganze Corona-Brimborium von drei Jahren als Betrug entlarvt werden könnte?

So weit eine Vorbemerkung zur Geschichte des Freiburger Rechtsanwalts Udo Kauß, nebenbei Mitglied der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Aktion, 79 Jahre alt. Sechs Jahre lang hat er versucht, von Ämtern, Behörden und Gerichten die Frage beantwortet zu bekommen, wie viele Menschen in Freiburg und Umgebung tatsächlich an dem Coronavirus gestorben sind. Er darf es nicht erfahren. Jetzt, Ende April 2026, erfolgte der finale Akt des Trauerspiels: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) von Baden-Württemberg schloss den Vorgang endgültig. Formal, indem er ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Freiburg bestätigte und Kauß' Antrag auf Zulassung der Berufung zurückwies. Dass die Gerichte überhaupt ins Spiel kamen, lag an Behörden, die nicht bereit waren, Auskunft über die Anzahl eindeutig Coronatoter zu geben. Dass die Gerichte dann jedoch für die Behörden entschieden, zeigt wiederum, dass sie sich der von der Exekutive geschaffenen Corona-Ordnung unterordnen und sie mittragen.

Begonnen hatte der Hindernislauf des Rechtsanwalts Kauß im April 2020 nach den ersten Corona-Monaten. Kauß fiel auf, dass die Mitteilungen des Gesundheitsamtes über die ersten Todesfälle wegen Corona allgemein gehalten waren und unterschiedslos nur von „im Zusammenhang mit dem Coronavirus“ gesprochen wurde. Er berief sich auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes (LIFG) und erbat die Aufschlüsselung der Zahlen nach „an COVID verstorben“ und „mit COVID verstorben“ sowie, um die Angaben überprüfen zu können, um Einblick in die Unterlagen. Was man ihm vorlegte, waren aber keine amtlichen Totenscheine, sondern lediglich 87 Kopien über Todesmitteilungen von Krankenhäusern und Ärzten an das Gesundheitsamt. Und zwar nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts, nach denen eine laborbestätigte Coronainfektion mitangegeben werden sollte. Es war das Gegenteil dessen, was der Antragsteller Kauß wissen wollte.

Er legte Widerspruch ein und verlangte die Vorlage der amtlichen Totenscheine inklusive des vertraulichen Teils dieser Dokumente, in dem die Todesursache eines Verstorbenen vermerkt ist. Er wollte die Angaben, damit die Identität der Verstorbenen geschützt bleibt, aber lediglich in anonymisierter Form. Das Regierungspräsidium Freiburg wies den Widerspruch zurück und erklärte, Todesursachen würden eine besondere Schutzwürdigkeit genießen. Auch in anonymisierter Form sollten die Totenscheine nicht eingesehen werden können, weil trotzdem Rückschlüsse auf die Identität einer konkreten Person gezogen werden könnten. Das regle das Bestattungsgesetz, das Vorrang vor dem Informationsfreiheitsgesetz habe.

Im August 2020 erhob der Jurist Kauß daraufhin Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg auf Herausgabe der Unterlagen, um die Zahl der effektiven Coronatoten erfahren zu können. Gleichzeitig beantragte er zusätzlich eine einstweilige Anordnung. Die einstweilige Anordnung lehnte das Verwaltungsgericht Freiburg ab.

Kauß zog daraufhin vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, das oberste Verwaltungsgericht von Baden-Württemberg. Doch auch von dort kam ein Negativbescheid, der inhaltlich den Behördenbescheiden recht gab: Todesursachen seien vertraulich und nicht zur Veröffentlichung bestimmt.

Das gelte auch für eine anonymisierte Form. Es handelte sich nebenbei um denselben Senat des VGH, der dann, Ende April 2026, den endgültigen Schlussstrich unter den Vorgang ziehen sollte.

Im September 2020 legte Udo Kauß daraufhin Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein. Nun wurde es bizarr. Kläger Kauß brachte das Schreiben fristgerecht am letzten Tag nach Karlsruhe und gab es persönlich an der Wache des Gerichtsgebäudes ab. Das Eingangsdatum der Poststelle bestätigt das. Dennoch erklärte das höchste deutsche Gericht, die Beschwerde sei „verfristet“ eingegangen, sprich: verspätet, und wies sie zurück. Gegen BVerfG-Entscheidungen seien keine förmlichen Rechtsmittel möglich, sagt Kauß — sie haben quasi Wahrheitscharakter.

So weit das Nebensacheverfahren um die beantragte einstweilige Anordnung. Das Hauptsacheverfahren blieb derweil vor dem Verwaltungsgericht (VG) Freiburg anhängig. In der Klageerwiderung des Landratsamts auf das Auskunftsbegehren des Bürgers Udo Kauß vom Mai 2021 findet sich eine bemerkenswerte Passage. Die Behörde behauptet, es liege bei der Frage der Corona-Todesursache „kein öffentliches Informationsinteresse“ vor, das den Schutz der personenbezogenen Daten der Verstorbenen überwiege. Das ist politisch argumentiert und gewichtet, lässt man außer Betracht, dass es mutmaßlich auch noch falsch ist. Man kann davon ausgehen, dass das öffentliche Informationsinteresse an Corona ungebrochen ist. Das kann man selbst am Verhalten der Behörden ablesen: So teilte im April 2024 das Gesundheitsamt Freiburg mit, dass seit dem 1. Februar 2020 in Freiburg 327 Menschen und im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 423 Menschen „mit oder an COVID-19 verstorben“ seien. Ein fortgesetztes amtliches Bekenntnis zur Unklarheit also.

Am 30. Juli 2024 verhandelte das Verwaltungsgericht Freiburg die im August 2020 erhobene Klage von Udo Kauß gegen das Land Baden-Württemberg und seine Ämter und gab den Behörden recht. Im Dezember 2024 wandte sich Kauß erneut an den VGH in Mannheim und beantragte die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG Freiburg. Eineinhalb Jahre später, im April 2026, kam der Beschluss: „Abgelehnt.“

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim begründet seine ablehnende Entscheidung unter anderem folgendermaßen: Der Kläger Udo Kauß habe keine Begründung für die grundsätzliche Bedeutung der Sache dargelegt, warum der Frage eine „über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukomme“. Auch das ist politisch argumentiert, so wie seitens des Landratsamts. Man könnte sagen, dass der Bürger Kauß es wissen möchte, reiche aus, ihm diese Informationen zu geben.

Aber zu verneinen, dass die Frage, wie viele Coronatote es tatsächlich gab, von allgemeinem Interesse ist, ignoriert nicht nur die Debatte in der Gesellschaft, sondern auch die Bedeutung der Frage für die Legitimität der Coronamaßnahmen. Damit wird der Corona-Ausnahmezustand in gewisser Weise auf den Kopf gestellt. Was damals unter Corona bedeutungsvoll und zwingend gewesen sein soll, soll heute nach Corona keine Rolle mehr spielen?

Gesundheitsamt, Landratsamt, Regierungspräsidium, Verwaltungsgericht, Verwaltungsgerichtshof, Bundesverfassungsgericht: Eine ganze Ordnung hält zusammen, um eine einfache, elementare Wahrheit zu unterdrücken. Das Coronaregime und seine Träger gründen auf Glauben und nicht auf Wissen. Und die Ämter und Gerichte sorgen dafür, dass das so bleiben soll. Der Beschluss des VGH in der Sache Kauß gegen das Land Baden-Württemberg beziehungsweise das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ist übrigens „unanfechtbar“.

Für Udo Kauß, den Rechtsanwalt und Bürgerrechtler, ein Verhalten mit verhängnisvollen Auswirkungen: „Solcherart verheimlichende Informationspolitik staatlicher Stellen befördert die Zweifel an der Begründetheit der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen“, sagt er. Die Klärung der Frage nach den tatsächlichen Corona-Opfern ist für ihn elementar: „Es darf nicht sein, dass Behörden und Politik weiterhin mit der Zahl von Coronatoten Gewissheiten von der Gefährlichkeit der Pandemie verbreiten, wo diese so nicht bestehen. Vertrauen kann nur durch die vom Gesetz geforderte vollständige Information geschaffen werden. Nur so kann einer tiefgreifenden Spaltung der Gesellschaft entgegengewirkt werden.“