Das Infektionsschutzgesetz

Im Rubikon-Exklusivinterview spricht die Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner darüber, wie ein Notstandsgesetz den Rechtsstaat gekapert hat.

Ohne jeden Anlass wurde im März 2020 ein „gesundheitlicher Notstand nationaler Tragweite“ erklärt; damit übernahmen die Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes die Herrschaft im Lande. Durch dieses erhielt die Exekutive auf allen Ebenen eine Macht, die den bis 2020 einigermaßen funktionierenden Rechtsstaat mal kurz außer Kraft setzte.

In Folge 7 geht es um ein Gesetz, das gleichsam im Vorübergehen die Rechtsordnung dieses Landes ausgehebelt hat: das Infektionsschutzgesetz. Der uns bis 2020 bekannte Rechtsstaat mag nicht immer perfekt funktioniert haben, doch was wir an ihm hatten, spüren manche erst heute. Eine per Infektionsschutzgesetz scheinbar autorisierte Exekutive zeigt, was es heißt, sich im rechtlichen Ausnahmezustand zu befinden. Jeder Bürgermeister kann nach Gutdünken die Grundrechte einschränken und sogar außer Kraft setzten.