Das Recht auf Reparatur
Wem die Dinge wirklich gehören, merkt man dann, wenn sie kaputtgehen.
Es gibt Dinge im Haushalt, die verschwinden nicht sofort, wenn sie kaputtgehen. Sie stehen noch eine Weile herum. Der Drucker auf dem Schreibtisch. Das Smartphone in der Schublade. Die Waschmaschine im Keller. Der Fernseher, der eigentlich noch ein gutes Bild hätte, wenn die Apps nicht ständig hängen würden. Man sieht die Geräte an und weiß nicht genau, ob sie noch brauchbar sind oder schon zur Vergangenheit gehören. Bis vor etwa dreißig Jahren stellte sich diese Frage noch nicht. Ein Gerät funktionierte — oder es funktionierte nicht. Wenn es nicht funktionierte, rief man jemanden, der sich damit auskannte. Der Fernsehtechniker kam mit seinem Koffer und behob das Problem, oder versuchte es zumindest. In der Autowerkstatt wurde geschraubt und geprüft; erst wenn es nicht anders ging, wurde ersetzt. Kurz gesagt: Was einem gehörte, durfte man öffnen, reparieren oder reparieren lassen. Das ist heute nicht mehr selbstverständlich.
Viele Dinge, die wir kaufen, gehören uns nur noch auf eine merkwürdige Weise. Wir tragen sie nach Hause, bezahlen sie, stellen sie in unsere Wohnung und behandeln sie wie Eigentum. Doch sobald etwas nicht mehr funktioniert, zeigt sich, dass es zwischen Besitz und Verfügung einen Unterschied gibt. Man darf das Gerät anfassen, man darf es nutzen, aber oftmals nicht verändern. Man darf es kaufen, aber nicht frei darüber bestimmen.
Das scheint inzwischen auch bei der Europäischen Union angekommen zu sein.
Mit dem Recht auf Reparatur sollen Verbraucher gestärkt werden. Hersteller sollen bestimmte Produkte reparieren müssen, Ersatzteile zu angemessenen Preisen verfügbar sein. Software- oder Hardwaretechniken, die Reparaturen behindern, sollen nicht einfach eingesetzt werden dürfen.
Auf dem Papier klingt das nach einem Schritt in die richtige Richtung. Nur reicht es nicht, eine Tür zu öffnen, wenn dahinter ein Preisschild hängt, das viele Menschen wieder umkehren lässt.
Es geht eigentlich gar nicht so sehr darum, ob eine Reparatur erlaubt ist. Die Frage ist eher, ob sie sich lohnt. Eine Waschmaschine kann repariert werden. Aber wer lässt seine Waschmaschine, außerhalb der Garantiezeit, noch von einer Fachwerkstatt reparieren? Wie mit der Waschmaschine verhält es sich mit vielen Dingen des täglichen Lebens. In der Praxis entscheidet selten nur das technische Können. Es entscheiden Ersatzteilpreise, Diagnosezugänge, Softwarefreigaben, Garantiebedingungen und manchmal ein kleiner Chip, der dem Gerät sagt, ob es das eingebaute Teil akzeptiert oder nicht. So entsteht beim Verbraucher eine seltsame Form moderner Ohnmacht.
Der Besitzer steht vor seinem eigenen Gerät und muss feststellen, dass andere darüber bestimmen, ob es weiterleben darf. Bei Druckern haben viele Verbraucher längst gelernt, dass das Gerät selbst oft nicht das Teure ist. Teuer wird es später, wenn Patronen ersetzt werden müssen. Wer versucht, günstigere Alternativen zu nutzen, erlebt nicht selten Warnmeldungen, Sperren oder Funktionsprobleme. Hersteller begründen solche Maßnahmen mit Qualität, Sicherheit oder Schutz vor Fälschungen. Verbraucher erleben es anders. Sie haben ein Gerät gekauft und müssen feststellen, dass es sich nur unter Bedingungen nutzen lässt, die der Hersteller nachträglich kontrolliert.
Noch deutlicher wird es bei Smartphones. Ein zerbrochenes Display oder ein schwacher Akku sind keine Katastrophe. Eigentlich. Doch je stärker Bauteile elektronisch mit dem Gerät gekoppelt werden, desto schwieriger wird eine unabhängige Reparatur.
Selbst ein korrekt eingebautes Ersatzteil kann Warnmeldungen auslösen oder nicht vollständig funktionieren, wenn es nicht vom System akzeptiert wird. Der Schaden liegt dann nicht im Bauteil, sondern in der Beziehung zwischen Bauteil und Software. Das ist eine neue Qualität.
Früher konnte ein Teil passen oder nicht passen. Heute kann es passen und trotzdem abgelehnt werden. Hier zeigt sich die Veränderung zu früheren Tagen. Der Hersteller kann ein Gerät sperren, obwohl keine Gefahr besteht und der Verbraucher dafür gezahlt hat. Wer die Software kontrolliert, kontrolliert die Reparatur. Und wer die Reparatur kontrolliert, kontrolliert einen Teil des Eigentums.
Das ist der eigentliche gesellschaftliche Bruch. Wir sprechen noch immer von Besitz, als lebten wir in einer Welt mechanischer Gegenstände. Doch viele Produkte sind inzwischen Mischwesen aus Gerät, Software, Datenverbindung und Herstellerfreigabe. Sie stehen bei uns zu Hause, hängen aber unsichtbar weiter an dem Unternehmen, das sie gebaut hat.
Der Käufer wird dadurch nicht vollständig entrechtet. So einfach ist es nicht. Er kann das Gerät nutzen, verkaufen, wegwerfen, manchmal auch reparieren lassen. Aber seine Freiheit wird enger. Sie endet dort, wo der Hersteller Zugang, Information oder Freigabe verweigert.
Eigentum war einmal ein Versprechen von Unabhängigkeit. Wer etwas besaß, war nicht völlig frei, aber er hatte Gegenstände, über die er frei verfügen konnte. Man konnte sie pflegen, flicken, umbauen oder damit improvisieren.
Wenn Geräte so konstruiert sind, dass Reparaturen unwirtschaftlich werden, trägt am Ende der Verbraucher die Kosten. Wenn Ersatzteile teuer sind, Diagnosegeräte fehlen oder Software sperrt, ist der Neukauf in den Augen vieler Verbraucher vernünftig. Nicht weil der Mensch verschwenderisch geworden wäre, sondern weil die wirtschaftlichen Bedingungen ihn in diese Richtung schieben. So sind wir nach und nach zu einer Wegwerfgesellschaft geworden.
Ein Smartphone ohne Sicherheitsupdates kann technisch noch funktionieren und trotzdem zum Risiko werden. Ein Smart-TV kann ein gutes Bild liefern und dennoch an Wert verlieren, weil bestimmte Dienste nicht mehr laufen. Ein Auto kann fahrbereit sein und zugleich Funktionen enthalten, die nur gegen Freischaltung oder über Herstellerzugang verfügbar sind. Die Hardware bleibt, aber ihre Nutzbarkeit hängt an Entscheidungen, die der Besitzer nicht trifft.
Das ist der Punkt, an dem die Reparaturfrage auf eine politische Ebene gehoben wird. Denn es geht nicht darum, nostalgisch den alten Schraubenzieher zu feiern.
Aber der Hinweis auf Sicherheit darf nicht zum Generalschlüssel werden, mit dem wirtschaftliche Kontrolle als Verbraucherschutz getarnt wird. Genau deshalb ist das europäische Recht auf Reparatur wichtig. Es erkennt an, dass Reparierbarkeit kein nettes Extra ist, sondern Teil einer vernünftigen Wirtschaftsordnung. Wer Produkte verkauft, soll sich nicht nach kurzer Zeit aus der Verantwortung ziehen können. Wer Geräte auf den Markt bringt, soll Ersatzteile bereitstellen und Reparaturen nicht künstlich erschweren. Hört sich gut an, beantwortet allerdings nicht die Frage, ob dieses Gesetz wirklich von Nutzen für den Verbraucher ist. Oder entsteht nur ein neues Versprechen, das in der Praxis an denselben alten Hürden scheitert?
Ein Recht, das sich kaum jemand leisten kann, ist ein schwaches Recht. Eine Reparaturmöglichkeit, die nur auf dem Papier existiert, verändert wenig. Wenn ein Ersatzteil fast so viel kostet wie ein Neugerät, wenn freie Werkstätten keine vollständigen Informationen erhalten, wenn Softwareteile gekoppelt bleiben oder wenn Verbraucher nicht erkennen können, welche Produkte später reparierbar sind, dann bleibt der Wegwerfmechanismus bestehen. Man bietet nur eine Ausrede an.
Dabei gibt es Möglichkeiten der Veränderung. Bei einem Hofprojekt traf ich vor vielen Jahren die Kölnerin Dagmar Langel. Sie ist Gründerin des „Repaircafé Porz“. Dieses Repaircafé bietet den ortsansässigen Kölnern die Möglichkeit, defekte elektronische Alltagsgeräte kostenlos reparieren zu lassen. Vor Ort wird geprüft, geschraubt, gelötet und neu verklemmt. Es hat mich erstaunt, wie es einer Handvoll Fachmännern gelingt, tot geglaubten TV-Geräten oder Mixern wieder neues Leben einzuhauchen. Als ich mich mit den Technikern unterhielt, stellte sich heraus, dass zumeist nur kleine Arbeiten notwendig waren, um die Geräte wieder funktionsfähig zu machen.
„Oft muss man nur kleine Ersatzteile austauschen und der 45-Zoll-Fernseher funktioniert wie zuvor. Diese Ersatzteile sind sehr kostengünstig zu erstehen, das eigentliche Problem ist die Fehlersuche.“
Ich kam zu dem Schluss: Wenn man sicher reparieren möchte, braucht der Fachmann das richtige Equipment und Zeit. An dem Tag, als ich das Repaircafé besuchte, war der Andrang sehr groß, und die Mitarbeiter, die ehrenamtlich arbeiteten, waren bis zum Nachmittag immer voll beschäftigt. Dieses Projekt schien mir im Umfeld sehr gut aufgenommen zu sein. Was könnte man jetzt für einen Mehrwert aus diesem Projekt ziehen? Natürlich ist das Projekt ein sehr gutes Beispiel von Eigeninitiative, aber für die breite Masse eher ungeeignet. Es lebt vom Ehrenamt und kann auch nur im kleinen Rahmen funktionieren, obwohl Repaircafés immer mehr Verbreitung finden. Für einen weitreichenderen Rahmen sollte man diese Idee jedoch größer aufstellen.
Wäre es denn so schwierig, ein Gesetz auf die Beine zu stellen, das die Hersteller verpflichtet, einen gewissen Prozentsatz des Verkaufspreises als Repair-Abgabe abzuführen? Von dieser Abgabe könnte man Hallen anmieten, Fachkräfte einstellen und tatsächlich im großen Rahmen defekte elektrische Alltagsgegenstände reparieren.
In Bezug auf die Ersatzteile müssten die Hersteller verpflichtet sein, Teile, die ausdrücklich nur zur Reparatur verwendet werden dürfen, zum Selbstkostenpreis abzugeben. Mit einer Repair-Abgabe könnte man einiges verändern. Die Hersteller würden wahrscheinlich Sturm laufen, aber alleine die Idee könnte eine breitere öffentliche Diskussion anregen und ein Umdenken auch bei ihnen erzeugen.
Das neue EU-Recht auf Reparatur geht in die richtige Richtung, bleibt aber auf halbem Weg stehen: Es verpflichtet Hersteller zur Reparatur, löst aber nicht die soziale Frage, dass viele Menschen sich eine Reparatur nicht leisten können. Am Ende entscheidet also weiterhin nicht die technische Möglichkeit, sondern der Kontostand darüber, ob ein Gerät weiterlebt oder auf dem Schrott landet.