Der Knebelvertrag

Der Impfstoff-Vertrag zwischen BioNTech-Pfizer und der Europäischen Union wurde geleakt. Die vereinbarten Konditionen sind ungeheuerlich.

Lange wurde vermutet, dass es sich beim Vertrag zwischen BioNTech-Pfizer und der Europäischen Union um einen Knebelvertrag handelt, der den neuartigen Comirnaty-Impfstoff zu überhöhten Preisen und schlechten Konditionen anbot — denn so war es auch beim geleakten Vertrag zwischen Pfizer und Albanien gewesen. Diese Vermutungen haben sich bestätigt, denn inzwischen wurde auch der Pfizer-EU-Vertrag durchgestochen. Er beinhaltet größtenteils dieselben Klauseln wie jener mit Albanien, inklusive des Eingeständnisses, dass die Wirksamkeit des Impfstoffes nicht garantiert werden kann. Der markanteste Unterschied: Die EU zahlte deutlich höhere Preise.

Die Frage nach der Wirksamkeit – und ein Haftungssauschluss

Vor mehr als anderthalb Jahren zitierte ich in meinem Artikel „Kippt die Impfpflicht!“ einige Passagen aus dem Vertrag zwischen BioNTech-Pfizer und Albanien, der im Herbst 2021 geleakt worden war. Eigentlich hätte dieser Vertrag zehn Jahre lang geheim bleiben sollen; ein Musterbeispiel für politische Intransparenz (1). Der Vertrag mit Albanien ist in englischer Sprache verfasst; ich habe die entsprechenden Zitate übersetzt und ihren ursprünglichen Wortlaut im Anhang aufgeführt. Auf Seite 17 steht also in diesem Vertrag, schwarz auf weiß, Folgendes:

„Der Käufer erkennt an, dass der Impfstoff sowie die Inhaltsstoffe des Impfstoffs, inklusive seiner Komponenten und Zusammensetzung, aufgrund der Covid-19-Pandemie mit rasanter Geschwindigkeit entwickelt wird und nach der vertragsmäßigen Bereitstellung weiter untersucht werden wird.“

„Der Käufer erkennt weiterhin an, dass die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit nicht bekannt sind und dass der Impfstoff unerwünschte Wirkungen haben kann, die derzeit nicht bekannt sind.“ (2)

Dazu passt, dass sich der Hersteller im selben Vertrag von allen nur erdenklichen Schadensersatzansprüchen freistellen ließ. Es handelte sich um einen extrem weitreichenden Haftungsausschluss:

„Der Käufer erklärt sich hiermit bereit, Pfizer, BioNTech (und) deren verbundene Unternehmen (…) von und gegen alle Klagen, Ansprüche, Aktionen, Forderungen, Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Abfindungen, Strafen, Bußgelder, Kosten und Ausgaben (...) – die im Zusammenhang stehen mit, hervorgehen aus oder zurückzuführen sind auf den Impfstoff (...) oder die Benutzung des Impfstoffs – freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten.“ (3)

Der Hersteller wurde somit von nahezu jeglicher Haftung freigestellt. Für Impfgeschädigte ist es auch aus diesem Grund enorm schwer, ein juristisches Verfahren anzustrengen; die Erfolgsaussichten sind in der Regel gering. Falls ein solcher Prozess aber erfolgreich ist und eine rechtmäßige Entschädigung ausgezahlt werden muss, so trägt diese Kosten der Staat – und damit der Steuerzahler.

Oskar Lafontaine kommentierte dies in der Zeitschrift Der Freitag wie folgt: „Die Politiker, die solche Verträge abschließen, sind die wahren Covidioten. Die mRNA-Technik wurde auch über die staatlich finanzierte Grundlagenforschung vorangetrieben und die Entwicklung der Impfstoffe mit Hunderten von Millionen gefördert. Mittlerweile rechnet Pfizer/BioNTech mit Gewinnen von 33,5 Milliarden Dollar in diesem Jahr.“

Über die Konditionen für die EU war damals wenig bekannt. Besiegelt wurde der Deal offenbar per SMS von Ursula von der Leyen, Kommissionspräsidentin der EU – unter völliger Missachtung des Wettbewerbsprinzips. Bislang konnte nur mit großer Wahrscheinlichkeit vermutet werden, dass die schlechten Konditionen für Albanien ebenso für die EU und damit für Deutschland gelten. In meinem Artikel vor anderthalb Jahren schrieb ich dazu: „Dass der Vertrag mit Deutschland, der zuvor — und zu höheren Preisen — abgeschlossen worden war, dieselben Klauseln beinhaltete, darf mit Fug und Recht angenommen werden.“

Nach der Sichtung des Vertrages ist nun klar: Dieselben Passagen finden sich, größtenteils wortgleich, auch im Vertrag mit der Europäischen Union. Sie stehen auf den Seiten 24 und 48 bis 49 (4).

Der Hersteller räumte in diesen Verträgen also ein, dass das von ihm angebotene Produkt nicht ausreichend getestet worden war, um unerwünschte Nebenwirkungen ausschließen zu können, ja um überhaupt eine langfristige Wirksamkeit nachzuweisen. Ursula von der Leyen kündigte den Großeinkauf bei BioNTech-Pfizer am 21. Dezember 2020 allerdings ganz anders an:

„Heute schlagen wir ein wichtiges Kapitel in unserem Kampf gegen Covid-19 auf. Wir haben die Entscheidung getroffen, den europäischen Bürgern den ersten Impfstoff gegen Covid-19 zur Verfügung zu stellen. Wir haben eine bedingte Marktzulassung für den Impfstoff erteilt, der von BioNTech-Pfizer hergestellt wird. Die europäische Arzneimittel-Agentur hat diesen Impfstoff sorgfältig geprüft und sie ist zu dem Schluss gekommen, dass dieser Impfstoff sicher und wirksam vor Covid-19 schützt.“

Eine „sorgfältige Prüfung“ allein des Vertrages hätte ergeben, dass diese Behauptung nicht einmal durch die Angaben des Herstellers gedeckt war, der zu diesem Zeitpunkt als einziger in der Lage war, das Vakzin überhaupt zu testen (5). Ursula von der Leyen hat gelogen. Als die beiden deutschen Gesundheitsminister, Jens Spahn und Karl Lauterbach, zahllose Male in diesen Tenor einstimmten, haben sie gelogen.

Im Verbund mit einem einhelligen Medienchor wurde während der Impfkampfagnen über Monate hinweg ein aggressiver Impfdruck aufgebaut, der sich letztlich in sozial diskriminierenden Maßnahmen wie 2G manifestierte und Millionen Bürger aus beruflicher oder sozialer Not in die Ungewissheit der Impfung trieb. Von einer freien Entscheidung konnte keine Rede sein.

Der Vertrag mit der Europäischen Union belegt: Wider besseren Wissens wurden unzureichend getestete Impfstoffe als sichere und effektive Heilmittel angepriesen, während man Skeptiker zeitgleich als „Covidioten“, „Verschwörungstheoretiker“ oder „Impfgegner“ verächtlich machte. Inzwischen ist klar, dass jede Vorsicht gegenüber diesem Impfstoff berechtigt war.

Die Rückgabebedingungen

Wenig Beachtung wurde bislang jenen Klauseln geschenkt, welche die Rückgabebedingungen mangelhafter Produktchargen regeln. Auch hier finden sich große Überschneidungen zwischen dem albanischen und dem europäischen Vertrag mit BioNTech-Pfizer. So war beispielsweise im Vertrag mit Albanien zu lesen (6):

„Der Käufer erkennt an, dass Pfizer unter keinen Umständen irgendwelche Rückgaben des Produktes (oder irgendeiner Dose) akzeptieren wird. Insbesondere nach Erhalt des Produkts ist jegliche Rückgabe ausgeschlossen. Dies gilt auch bei zukünftigen Änderungen der Lagerbestände, bei abgelaufenen Produkten, bei Änderungen in der Produktallokation, der Lieferung, der Nachfrage oder bei der Markteinführung eines neuen Produktes.“

Auch im Vertrag mit der EU findet sich ein entsprechender Hinweis (7). Es gibt Ausnahmen von dieser Regelung, also Fälle, in denen sich BioNTech-Pfizer verpflichtet, Chargen zurückzunehmen oder zu ersetzen. Diese Ausnahmen sind allerdings so perfide gestaltet, dass ihre Erfolgsaussicht gegen Null geht.

So muss der Empfängerstaat die Chargen innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung „visuell überprüfen“. Sollte sich ein sichtbarer Mangel herausstellen, so muss dieser innerhalb von 48 Stunden an Pfizer gemeldet werden. Hierzu ist zu sagen, dass jede Lieferung mindestens ein „tray“ umfasst, das sind 975 Dosen (8). Pro Lieferung können aber auch mehrere trays verladen werden. Es erscheint fast zynisch, dass diese Menge an Dosen in dieser kurzen Zeit gewissenhaft überprüft werden soll. Wenn sich ein anderer Defekt herausstellt – etwa gravierende Nebenwirkungen –, dann hat der Mitgliedsstaat fünf Werktage Zeit für die Meldung. Während also die Zeitrahmen auf staatlicher Seite streng festgelegt und eng getaktet sind, wird für BioNTech-Pfizer geradezu lapidar festgelegt, dass man sich „zeitnah“ zurückmelden solle (9).

Auch wenn der Pharma-Konzern sich verpflichtet, in einem erwiesenen Schadensfall die fehlerhaften Chargen zu ersetzen und den logistischen Aufwand hierfür ohne Mehrkosten für den EU-Mitgliedsstaat zu übernehmen, gießt der Vertrag im gleichen Atemzug ein Füllhorn an Möglichkeiten aus, um der EU die Verantwortlichkeit für den Defekt in die Schuhe zu schieben. Die fehlerhaften Impfstoffe werden nämlich wieder nur von BioNtech-Pfizer untersucht – und der Konzern übernimmt keine Verantwortung, wenn er im Anschluss verkündet, dass die Charge eben falsch gelagert wurde, nicht ausreichend gekühlt wurde, oder sonst in irgendeiner Form nicht den Bedienungsanweisungen des Konzerns entsprochen habe (10). So machte man – selbst im Schadensfall – den Bock zum Gärtner.

Die Preise

Nun ein paar Worte zu den Preisen. Dass BioNTech-Pfizer nämlich verschiedenen Staaten unterschiedlich viel Geld für dasselbe Produkt abverlangt hat, ist schon lange bekannt. Am meisten hat wohl Israel mit 28 US-Dollar pro Dose bezahlt. Da war Albanien deutlich besser dran: Für die knapp 250.000 bestellten Impfdosen galt ein Stückpreis von 12 US-Dollar (11).

Mit der EU hatte BioNTech-Pfizer ausgehandelt, dass bereits die erste Sammelbestellung 200 Millionen Impfdosen umfasst. Die sollten dann 15,50 Euro pro Stück kosten. Allerdings hat sich der Konzern ein Schlupfloch offengehalten, falls die EU doch noch einen Rückzieher machen und weniger als 200 Millionen Dosen erhalten wolle: In diesem Fall hätte sich für die ersten 1 bis 100 Millionen Dosen der Stückpreis auf 17,50 Euro erhöht. Erst ab 101 Millionen Dosen gibt es einen Rabatt auf 13,50 Euro. Selbst dieser „vergünstigte“ Preis ist teurer als der Standardpreis für Albanien.

Besonders teuflisch: Hätte die EU nun 150 Millionen statt 200 Millionen Dosen bestellt, so hätten diese nicht allesamt 13,50 Euro gekostet, sondern die ersten 100 Millionen Dosen wären mit 17,50 Euro berechnet worden. Nur die restlichen 50 Millionen wären vergünstigt. Dann würde die Gesamtsumme durch die Anzahl der bestellten Dosen geteilt. So kommt bei diesem Rechenbeispiel der erhöhte Preis von 16,17 Euro pro Dose heraus (12).

Dieser Fall ist zwar hypothetisch. Doch dieselbe Regelung galt realiter für alle Nachbestellungen („Additional Orders“), die mehr als drei Monate nach der ersten Bestellung aufgegeben wurden. Praktischerweise legt der Vertrag bereits auf Seite 12 fest, dass eine solche Nachbestellung maximal 100 Millionen Dosen umfassen darf. Also gerade so viele, dass es keinen Rabatt gibt. Damit war vertraglich vorprogrammiert, dass jede Nachbestellung zum Stückpreis von 17,50 Euro erfolgen muss (13). Ich erinnere nochmals an Lafontaines Gedanken hierzu.

Fazit

Die Geschäftspraktiken, die in den Verträgen zwischen BioNTech-Pfizer und Albanien sowie der EU offenbar werden, sind ungeheuerlich. Sie lassen erkennen, dass es sich bei der Impfstoffbeschaffung um einen beispiellosen Akt der Umverteilung handelte: Gigantische Summen an Steuergeldern wurden zu grottenschlechten Konditionen und vollkommen überzogenen Preisen an einen international agierenden Pharmakonzern überwiesen, der sich aus jeglicher Verantwortung stiehlt und dabei Milliardengewinne einfährt.

Die Vergabe der Impfstoffe hat zu zahllosen, auch bleibenden, Schäden geführt, wie an anderer Stelle bereits ausführlich dokumentiert worden ist (14). Dass der mit 950.000 Euro dotierte Nobelpreis für Medizin ausgerechnet an zwei Wissenschaftler jenes Konzerns verliehen wurde, der dies mitverursacht und sich dabei skrupellos bereichert hat, ist eine Farce. Noch immer wird nicht ausreichend über die Impfschäden berichtet, und auch die Verträge finden kein breites Medienecho. Das alles kommt einer Verhöhnung der Opfer gleich.

Was bleibt, ist die Erkenntnis: Die Sicherheit und Wirksamkeit des Comirnaty-Impfstoffes war von Anfang an nicht garantiert und die verantwortlichen Politiker wussten davon. Der geleakte Vertrag bestätigt dies nun endgültig.