Der Pöbel soll sparen
Während Politiker über „Lifestyle-Teilzeit“ und selbst zu bezahlende Zahnarztbesuche sinnieren, ermöglicht ihnen der Steuerzahler einen saturierten Lebensstandard auch über die Zeit ihres Mandats hinaus.
Während Millionen Menschen in Deutschland jeden Monat neu rechnen müssen, wie sie steigende Mieten, höhere Krankenkassenbeiträge und wachsende Eigenanteile im Gesundheitssystem bezahlen sollen, diskutiert die Union über längere Arbeitszeiten, den Wegfall von Feiertagen und die Einschränkung des Rechts auf Teilzeit. Was als „Produktivitätsdebatte“ verkauft wird, trifft in Wahrheit jene, die ohnehin am stärksten belastet sind. Der folgende Text besteht aus zwei Teilen, von denen einer von Uwe Froschauer und der andere von Albrecht Künstle verfasst wurde. Beide befassen sich mit der schreienden Ungerechtigkeit in Bezug auf die Verteilung der Mittel und Lasten in Deutschland.
Besonders entlarvend war der inzwischen zurückgezogene Begriff der sogenannten „Lifestyle-Teilzeit“, der aus einem Antrag der CDU für den Bundesparteitag stammte. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge nannte diese Wortwahl bei „Maybrit Illner“ eine „absolute Unverschämtheit gegenüber der Lebensrealität von Frauen“. Rund 80 Prozent der Teilzeitbeschäftigten seien Frauen — nicht aus Bequemlichkeit, sondern weil sie neben ihrem bezahlten Job den zweiten, unbezahlten leisten: Kindererziehung, Pflege von Angehörigen und Haushaltsarbeit. „Frauen haben in diesem Land zwei Jobs. Der eine wird bezahlt, der andere nicht“, so Dröge. Die Debatte zeige, wie „abgehoben“ Teile der Politik von der Wirklichkeit vieler Familien seien. Thorsten Frei, Kanzleramtsminister (CDU), wies die Empörung zurück und betonte, dass der Begriff inzwischen gestrichen und eine Entschuldigung ausgesprochen worden sei. Er sprach von einer „politischen Überformung“ der Diskussion.
Doch das Problem liegt tiefer, und die Richtung bleibt dieselbe: mehr Arbeit, weniger Schutz, weniger soziale Absicherung. Denn es bleibt nicht bei der Teilzeit. Parallel wird über längere Wochenarbeitszeiten und die Abschaffung eines Feiertags diskutiert. Und als wäre das nicht genug, forderte zuletzt der CDU-Wirtschaftsrat sogar, die kostenlose Zahnbehandlung abzuschaffen. Frei distanzierte sich davon zwar vorsichtig, nannte es jedoch lediglich „kein gutes Beispiel“ und erklärte, Zahngesundheit sei kein entscheidender Kostenfaktor, zudem spiele Prophylaxe eine wichtige Rolle.
Für viele Bürgerinnen und Bürger klingt das wie Hohn. Während immer neue Eigenbeteiligungen eingeführt werden, während Pflege, Rente und Gesundheit zunehmend privatisiert werden, sollen Beschäftigte noch mehr leisten: länger arbeiten, später in Rente gehen, mehr selbst bezahlen.
Gleichzeitig bleibt ein anderes Thema auffällig leise, nämlich die eigenen Einkommen der politischen Entscheidungsträger. Bundestagsabgeordnete erhalten monatlich knapp 12.000 Euro Diäten plus über 5.000 Euro steuerfreie Pauschalen. Zusammen sind das circa 17.000 Euro — ein Einkommen, das weit entfernt ist von dem, was die Mehrheit der Bevölkerung zur Verfügung hat. Die vom Steuerzahler zu finanzierenden Aufwendungen für einen Parlamentarier im Bundestag belaufen sich jedoch auf das Dreifache, auf circa 50.000 Euro, wie mein geschätzter Kollege Albrecht Künstle im zweiten Teil dieses Artikels aufzeigen wird. Wer in dieser Lage den Menschen erklärt, sie müssten „mehr schuften, um den Wohlstand zu retten“, sollte sich fragen lassen, wessen Wohlstand eigentlich gemeint ist.
Der Bäckermeister Matthias Grenzer brachte es bei „Maybrit Illner“ auf einen anderen Punkt: Mehr Vollzeit funktioniere nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmten, also bessere Kinderbetreuung und mehr Netto vom Brutto. Seit Jahren werde darüber geredet, doch bei der arbeitenden Bevölkerung komme kaum etwas an.
Genau hier liegt der Kern der Unverschämtheit: Nicht die wirtschaftlichen Herausforderungen werden bestritten, sondern die Richtung der Lösungen. Statt Steuerflucht, große Vermögen oder Übergewinne stärker in die Verantwortung zu nehmen, wird der Druck nach unten weitergereicht. Teilzeit wird moralisch diskreditiert, soziale Rechte werden infrage gestellt, Gesundheitskosten individualisiert.
Wer die soziale Wirklichkeit zur „Lifestyle-Entscheidung“ erklärt, verwechselt Privileg mit Notwendigkeit. Und wer fordert, dass die Bevölkerung länger arbeitet und mehr selbst bezahlt, während politische Eliten finanziell abgesichert bleiben, darf sich über wachsende Politikverdrossenheit nicht wundern.
Auch CSU-Chef Markus Söder schlug in dieselbe Kerbe. Eine zusätzliche Arbeitsstunde pro Woche sei, so Söder, „doch nicht tragisch“. Man müsse „wieder mehr arbeiten, um den Wohlstand zu sichern“. Diese Sätze wirken harmlos — solange man sie aus der Perspektive dessen spricht, der weder körperlich belastende Schichtarbeit leistet noch Betreuungszeiten organisieren oder Zahnarztrechnungen selbst bezahlen muss.
Was als kleine Zumutung verkauft wird, bedeutet für viele weniger Zeit für Kinder, mehr Erschöpfung, noch weniger Spielraum im Alltag. Wenn Söder sagt, eine Stunde mehr Arbeit sei „nicht tragisch“, dann spricht daraus nicht ökonomische Notwendigkeit, sondern politische Bequemlichkeit. Denn während die Bevölkerung länger arbeiten soll, steigen die Bezüge der Politiker automatisch weiter, und das unabhängig von Produktivität, Überstunden oder Lebensrealität. Ihre politischen Leistungen dagegen sinken rapide.
So entsteht ein vertrautes Muster: Mehr Leistung wird von denen „da unten“ eingefordert, während „oben“ Stabilität und finanzielle Sicherheit herrschen. Wer diese Schieflage kritisiert, wird als überempfindlich dargestellt. Wer sie erlebt, weiß: Es geht nicht um eine Stunde: Es geht um Respekt. Diese Debatte ist kein technisches Detail der Wirtschaftspolitik. Sie ist eine Frage von Respekt — vor Arbeit, vor Care-Arbeit und vor jenen, die dieses Land jeden Tag am Laufen halten.
Und das sind nicht die Politiker. Sie werfen hart erwirtschaftete Steuerzahlungen nicht nur für den eigenen Wohlstand zum Fenster hinaus, sondern verpulvern Milliarden für unproduktive Projekte wie Aufrüstung — was habe ich von einem Panzer, der produziert mir keine Semmeln, aber im Ernstfall Leichen — und für nicht gewinnbare Kriege, um „unsere Demokratie“ von einem faschistisch unterlaufenen Regime in der Ukraine verteidigen zu lassen. Was für ein Schwachsinn!
Nun zu den außerordentlich treffenden und informativen Zeilen von Albrecht Künstle, der einen weiteren Sargnagel für das Irrenhaus Deutschland aufzeigt.
Was Bundestagsabgeordnete alles erhalten
von Albrecht Künstle
Unsere Renten sind Schlusslicht, anders für Abgeordnete. Das „Abgeordnetengesetz“ zu durchforsten, ist mühsam. Abgeordnete werden „entschädigt“ — wofür eigentlich?
Im Zusammenhang mit der Rentendebatte werden auch die Beamtenpensionen und insbesondere die Versorgung der Abgeordneten bei Bund und Ländern diskutiert. Dabei kursieren viele Zahlen, die oft auch falsch sind. Das Ergebnis meiner Recherche: Die Diskrepanz zwischen der Versorgung der Wähler und der Gewählten ist noch ungerechter als angenommen. Die Mandatsträger — einer „träger“ als der andere? — werden geradezu mit Geld- und Sachleistungen überschüttet.
Was am meisten überrascht: Der Geldregen wird im Abgeordnetengesetz im § 11 als „Abgeordnetenentschädigung“ überschrieben. Wer hat sich denn so etwas ausgedacht? Erleiden denn die Abgeordneten durch ihre Wahl einen Schaden, der entschädigt werden müsste? Oder sind damit Entschädigung gemeint, die viele Abgeordnete ohne fachliche Kompetenz, sogar ohne irgendeine abgeschlossene Ausbildung, durch ihre falschen Entscheidungen verursachen und sie dann dafür geradestehen müssen? Nein, nichts dergleichen; für alles haben die Steuerbürger aufzukommen.
Im Folgenden werden die Vergütungen an die Bundestagsabgeordneten beziffert:
11.833 Euro im Monat als „Abgeordnetenentschädigung“.
5.052 Euro als „Kostenpauschale“ zusätzlich.
Unentgeltliche Bereitstellung eines komplett möblierten Büros.
1.000 Euro im Monat für Laptop, Tablett, Information- und Kommunikationstechnik.
5.350 Euro im Monat für das Abgeordnetenbüro im Wahlkreis (Miete et cetera).
25.873 Euro im Monat für Mitarbeiter in Berlin und im Wahlkreisbüro.
Unentgeltliche, freie Nutzung aller staatlichen Verkehrsmittel in der 1. Klasse, auch privat.
Unentgeltliche Inlandsflüge und Schlafwagennutzung — zum dienstlichen Gebrauch.
Lediglich die Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung, keine Rentenversicherungsbeiträge.
In der Summe beläuft sich das auf über 50.000 Euro im Monat je Abgeordneter.
Die Abgeordnetenbezüge werden „Diäten“ genannt. Mit Schmalkost hat dieser Begriff allerdings nichts zu tun. Bei 630 Bundestagsabgeordneten macht das fast 400 Millionen Euro im Jahr.
Für Fraktionssprecher und andere Mandatsträger gibt es zusätzliche Amts- und Funktionszulagen. Für Staatssekretäre und Minister noch mehr.
Aufsichtsratsbezüge? Abgeordnete werden gerne mit Aufsichtsratsposten bedacht oder sitzen als Repräsentanten in Aktiengesellschaften, an denen der Staat Beteiligungen hält. Die Abgeordneten müssen solche Nebeneinkünfte nur melden, dürfen sie aber ohne Anrechnung auf ihre anderen Bezüge behalten. Von so etwas träumen zum Beispiel Witwen, denen ihre Rente gekürzt wird, wenn sie mit Arbeits- oder sonstigen Einkünften Freigrenzen überschreiten, die ein Bruchteil der Diäten ausmachen. Alles im Rahmen „unserer Demokratie“?
Für das Leben nach dem Bundestag Übergangsgeld und Altersentschädigung
Es trifft nicht zu, dass Abgeordnete ihre Altersversorgung sofort nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag erhalten. Richtig ist vielmehr, dass es zuerst einmal ein Übergangsgeld gibt. Es wird in gleicher Höhe der bisherigen Vergütung für so viele Monate gezahlt, wie sie Jahre Abgeordnete waren. Zwar werden ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden Erwerbseinkünfte vom Übergangsgeld abgezogen. Wer aber wird es nach beispielsweise drei Amtszeiten bei 12 Monaten Abgeordneten-„Arbeitslosengeld“ (Übergangsgeld) in voller Höhe — nicht nur 60 Prozent wie normales Arbeitslosengeld —, bei 11.833 Euro im Monat eilig haben, sich einen Job zu suchen? Schon gar nicht, wenn keine Beratertätigkeit angeboten wird, oder falls der/die Betreffende nicht die Treppe hochfällt wie Annalena Baerbock.
Damit sich Parlamentarier vom gemeinen Volk abheben, erhalten sie weder eine Altersrente oder Pension, sondern bei Erreichen der Altersgrenze (63 bis 67 Jahre) eine Altersentschädigung. Die Höhe beträgt für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag 2,5 Prozent der „Abgeordnetenentschädigung“, aktuell jene 11.833,47 Euro. Im obigen Fall von drei Amtszeiten wären das also 12 x 2,5 Prozent = 3.550 Euro — ohne irgendwelche Beiträge bezahlt zu haben. Anders als für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte besteht für den Anspruch auf Renten keine Wartezeit (Beitragspflicht) von fünf Jahren, sondern ein einziges Jahr reicht!
Überversorgung der „Staatsdiener“
Ein Beispielfall für jene Abgeordneten, die dem letzten Bundestag nur dreieinhalb Jahre angehörten und am 23. Februar 2025 abgewählt wurden: Zuerst einmal erhielten sie für dreieinhalb Monate Übergangsgeld in voller Höhe weiter. Wenn sie sich dann irgendwann zur Ruhe setzen, erhalten sie für diese dreieinhalb Jahre in Berlin 3,5 x 2,5 Prozent x 11.833,47 Euro = 1.035 Euro Altersentschädigung, die natürlich nicht statisch gilt, sondern um die erhöhte „Abgeordnetenentschädigung“ im Zeitpunkt des Ruhebeginns angepasst wird. Ein Rentner mit Durchschnittsverdienst müsste über 25 Jahre gearbeitet haben, um eine solche Rente zu erzielen. Bundestagsabgeordnete schaffen das schon mit 3,5 Jahren. Alles im Dienste „unserer Demokratie“?
Wie dem seitens der Beamten und auch der Abgeordneten entgegengehalten wird, seien ihre Alterseinkünfte aber zu versteuern. Das ist jedoch bei den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung inzwischen ebenso der Fall. Wer 2026 in Rente geht, hat 84 Prozent seiner Altersrente zu versteuern. Der steuerfreie Grundfreibetrag von 12.348 Euro = im Monat 1.029 Euro wird durch die meisten Renten überschritten. Die Überversorgung der „Staatsdiener“ lässt sich also mit dem Argument der Steuerpflicht ihrer Altersruhegelder nicht mehr rechtfertigen. Abschließend kann man sarkastisch konstatieren, dass Parlamentarier in sehr gesicherter „Armut“ leben. Und es verwundert nicht, dass es um die aussichtsreichen Listenplätze der Parteien immer ein Hauen und Stechen gibt. Da nimmt sich keine Partei aus. Denn in welchem anderen Job kann man auch ohne Qualifikation so lange so gutes Geld machen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen?
Vorbehalt: Falls in diesem Artikel Strafbares enthalten sein sollte, distanziere ich mich prophylaktisch von solchen Unrechtsgrundlagen beziehungweise der Justiz, die darin eventuell Strafbares erkennen will.
Dieser Artikel ist ohne KI, ausschließlich mit Künstle-Intelligenz erstellt und zuerst hier erschienen.