Die Berliner Beuteblase
Trotz des neuen Stiftungsfinanzierungsgesetzes bleibt die Desiderius-Erasmus-Stiftung, die der AfD nahesteht, von den gesetzlich festgelegten Geldern ausgeschlossen. Wieder eine kleinkarierte Maßnahme, die der AfD weitere Wähler einbringt.
Parteinahe Stiftungen haben klar definierte Aufgaben: politische Bildungsarbeit, Forschung und Studienförderung. Das klingt staatstragend, doch im Grunde weiß jeder, der sich halbwegs im politischen Berlin auskennt, dass sie in erster Linie Kaderschmiede und Auffangbecken für das Personal ihrer Partei sind. Parlamentarier, die ihr Mandat verlieren, müssen schließlich irgendwohin, und den Nachwuchs hat man am besten bereits während des Studiums mit Stipendien an sich gebunden. An sich ist das kein großes Ding, würden diese Stiftungen nicht mit horrenden Summen an Steuergeld ausgestattet. Das gilt zumindest für die, die den Parteien CDU, CSU, SPD, Grüne, FDP und Linke nahestehen. Eine Ausnahme bildet — oh Wunder — mal wieder die AfD. Eine ungerechte Ausnahme in einem noch ungerechteren System.
Über Jahre stritten die Parteien über die Finanzierung ihrer parteinahen Stiftungen. Das heißt, eigentlich brauchte es keinen Streit, denn die staatlichen Fördermittel für solche Stiftungen wurden aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung aus den Sechzigerjahren im Bundeshaushalt ausgewiesen. Die Parteien nahmen sich also aus dem Staatsetat das Geld, um ihre Stiftungen finanzieren zu können; im Jahr 2024 waren das 687 Millionen Euro, die unterschiedlich gestaffelt an folgende Stiftungen gingen: Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU), Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD), Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne), Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP), Hanns-Seidel-Stiftung (CSU) und Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke). Dabei wird vonseiten der Stiftungen beklagt, dass das neue Stiftungsfinanzierungsgesetz die Fördermittel etwas herabsetzte. Ein Betrag von etwa 80 Millionen Euro wurde gekürzt, um die jüngste parteinahe Stiftung auszahlen zu können — wenn auch nur in der Theorie.
Unerwähnt bleibt dabei aber, dass die Förderung parteinaher Stiftungen im letzten Vierteljahrhundert ein Wachstumsmarkt war. 2012 schrieb der Bundesrechnungshof in seinen Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes: „Die Zuwendungen des Bundes an die politischen Stiftungen stiegen in den letzten zehn Jahren von 323,2 Millionen Euro im Jahr 2002 um 31 Prozent auf 423,2 Millionen Euro im Jahr 2011.“ Das ergibt eine zwischenzeitliche Steigerung bis 2024 von 137 Prozent — können Sie in den letzten 20 Jahren auch nur mit einer Verdoppelung Ihres Gehalts glänzen? Alles war für die genannten Stiftungen bestellt, bis sich die Alternative für Deutschland (AfD) in den Kopf setzte, auch eine solche Stiftung zu gründen: die Desiderius-Erasmus-Stiftung. Über Jahre erhielt sie keine Fördermittel aus dem Bundeshaushalt. Die AfD klagte und „bekam Recht“ — in Anführungszeichen, wir kommen noch dazu —, weswegen ein Stiftungsfinanzierungsgesetz entstand, das letztlich auch die AfD-nahe Stiftung begünstigen sollte. Oder auch nicht …
Das neue Stiftungsfinanzierungsgesetz
Im Dezember 2023 trat das StiftFinG, wie dieses neue Gesetz abgekürzt wird, in Kraft. Es sollte die Ausschüttung der Gelder regeln und das „Gewohnheitsrecht“, das sich in der Bundesrepublik beim Verteilen von Fördermitteln für parteinahe Stiftungen offenbar im Laufe vieler Jahre etabliert hat und das neue Stiftungen neuer Parteien ohne Rechtsgrundlage auszuschließen vermochte, durch einen rechtlichen Rahmen ablösen. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht schon im Jahr 1986 moniert, dass die Förderung des parteinahen Stiftungswesens „alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen“ berücksichtigen sollte.
Karlsruhe erklärte außerdem im Februar 2023, dass die politische Chancengleichheit bei der Mittelvergabe verletzt wurde. Doch die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung bleibt weiterhin ohne Gelder, wie man in der letzten Woche erfahren hat.
Das Bundesinnenministerium prüft noch, ob der Stiftung überhaupt Gelder zustehen. Denn das neue StiftFinG beinhaltet auch die Möglichkeit, Stiftungen weltanschaulich zu prüfen.
Und so erklärt das Innenministerium: „Bestandteil dieser Prüfung auf Grundlage des Stiftungsfinanzierungsgesetzes ist auch, ob die jeweilige Stiftung sich aktiv für die freiheitliche und demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung einsetzt.“
Ohnehin stand die Erarbeitung jenes Gesetzes unter einem schlechten Stern, denn das Bundesverfassungsgericht interpretierte die „verletzte Chancengleichheit“ nicht als Unterlassung seitens der Parteien, sondern es fehle schlicht die Grundlage — eben ein solches Gesetz, das dann auch erfasst, nach welchen Kriterien gefördert werden darf und nach welchen nicht. Die Prüfung, die im Augenblick läuft, dient der Feststellung möglicher Ausschlusskriterien; die Desiderius-Erasmus-Stiftung wird nun ziemlich sicher, trotz eines verabschiedeten Gesetzes, weiterhin leer ausgehen. Karlsruhe dürfte jedoch zufrieden sein, denn nun ist der Ausschluss gesetzlich fundiert.
Alle Parteien außer der AfD nahmen das Stiftungsfinanzierungsgesetz im Bundestag an. Doch schon vorher hatte sich gezeigt, wie die etablierten Parteien sich ein Gesetz auf den Leib schrieben. Erst einmal schrieb man in das Gesetz, dass nur parteinahe Stiftungen Gelder erhalten könnten, wenn deren Parteien dreimal in Folge in den Bundestag eingezogen sind. So machten die Gesetzgeber die über Jahre verweigerte Förderung der AfD-nahen Stiftung sattelfest, denn die AfD zog erst bei der Bundestagswahl 2025 zum dritten Mal in Folge in ins Parlament ein. Da die FDP aber 2013 aus dem Bundestag gewählt wurde und damit im Moment des Gesetzgebungsverfahrens gerade mal zum zweiten Mal in Folge eine Legislaturperiode im Bundestag saß, schuf man eine Sonderregel, um die zum Zeitpunkt der Ausarbeitung noch in der Regierung tätigen Liberalen nicht benachteiligen zu müssen: Wer für eine Legislaturperiode aus dem Bundestag fliegt, vorher aber in zwei Perioden dort saß, dessen Stiftung wird weiter subventioniert — daher bekommt die Friedrich-Naumann-Stiftung auch jetzt noch Gelder, obgleich die FDP längst vom Wähler verabschiedet wurde.
Es ist halt „deren Demokratie“
Zum Problem könnte das für die FDP-nahe Stiftung werden, wenn die Liberalen auch 2029 nicht in den Bundestag einziehen werden. Tendenz nach diversen Sonntagsfragen: Das werden schwere Zeiten für die Friedrich-Naumann-Stiftung. Allerdings muss man sich eines bewusst machen, und der Umgang mit der „AfD-Stiftung“ legt das nahe: In „unserer Demokratie“ finden sich immer Mittel und Wege, um Gesetze so zu modifizieren, dass am Ende die profitieren, denen man den Profit gönnt. Am Ende finden sich Sonderregelungen. Oder man richtet sie kreativ ein. Das Geld der Steuerzahler — und um nichts anderes geht es bei der Umverteilung von Fördergeldern für jene Stiftungen — teilt man gerne „unter Demokraten“ auf. Und wer dazugehört, das entscheiden die etablierten Parteien selbst.
Natürlich muss man sich grundsätzlich fragen, wofür Parteien überhaupt Stiftungen brauchen, und vor allem: Wieso sollen die Steuerzahler dafür aufkommen? Knapp 700 Millionen Euro müssen erst mal erwirtschaftet werden.
Gemeinhin heißt es, dass sie für die politische Bildung und Forschung zuständig seien. Wobei schon fraglich ist, ob man von Forschung sprechen kann, wenn sie in ein parteiliches Setting gebettet wird. Denn eigentlich macht Forschung aus, dass sie unparteiisch ans Werk geht — aber das ist blanke Theorie, denn Wissenschaft ist in Deutschland ohnehin stark von Drittmitteln abhängig, die die Politik verteilt. Fördergelder gibt es nur, wenn die Anträge politisch und auch parteipolitisch korrekt formuliert werden. Außerdem sollten parteinahe Stiftungen das demokratische Bewusstsein und das Bürgerengagement fördern, wissen die Stiftungen von sich selbst zu sagen. Das tun sie durchaus, denn wenn man ihnen im Moment dabei zusieht, wie sie sich gegenseitig hohe Geldbeträge zuweisen, dabei aber eine Stiftung ausschließen, weil sie unter anderem angeblich nicht dem „Gedanken der Völkerverständigung“ folgt, dann schärft das in der Tat das politische Bewusstsein vieler Bürger. Sie spüren instinktiv, dass hier der Staat und seine Einkünfte als Beute erlegt werden. Für den Bürger wird es immer deutlicher, dass der Kampf gegen die AfD ein Feldzug zur Sicherung der eigenen Pfründen ist.
Ohnehin ist es ein bitterer Witz, wenn man der Desiderius-Erasmus-Stiftung unterstellt, sie würde sich nicht im Sinne der Völkerverständigung aufstellen, während die anderen Stiftungen „Anhängsel“ von Parteien sind, die in puncto Ukrainekrieg ganz sicher nicht auf die Verständigung der Völker setzen, sondern sogar auf Konfrontation und Kriegsertüchtigung. Das heißt, man hat mit dem Stiftungsfinanzierungsgesetz zwar eine Möglichkeit geschaffen, die AfD-nahe Stiftung auf Abstand zu halten, hat dabei einen ganz und gar lächerlichen Ansatz gewählt: indem man die Stiftungen der etablierten Parteien, die den Ukrainekrieg fast samt und sonders für alternativlos halten, als Vertreter einer offenbar großzügigen Völkerverständigkeit skizziert, die der jüngsten Stiftung abgesprochen wird, obgleich die dazugehörige Partei immer mal wieder eine Annäherung an Russland thematisiert. Es ist grotesk, mit welch dümmlichen Mitteln hier eine exklusive Gesellschaft verteidigt wird; die Etablierten haben sich in „ihrer Demokratie“ gut eingerichtet, sie haben den direkten Zugriff auf das Geld der Bürger, und sie wollen, dass es so bleibt.
„Die Demokraten“ werben am ergiebigsten für die AfD
Es geht an dieser Stelle nicht darum, auch der neuen Volkspartei, zu der sich die AfD gemausert hat — nein, zu der sie gemausert „wurde“! —, einen Zugriff auf das Geld der Steuerzahler zu wünschen. Längst hat die Alternative für Deutschland die Segnungen der Berliner Politblase verinnerlicht. Die ehemalige Bundestagsabgeordnete Joana Cotar, die erst für die AfD, später parteilos im Berliner Parlament saß, kritisiert das seit langer Zeit, aktuell auch in ihrem Bestseller „Inside Bundestag. Wie ich in acht Jahren im Zentrum der Macht das Vertrauen in unsere Demokratie verlor“. Die Bürger, die sich heute große Hoffnungen machen, dass eine erstarkte AfD mit den Allüren von „denen da oben“ aufräumen, quasi als Anti-Eliten-Partei wirken wird, in welchem Ruf sie anfangs auch stand, werden bitter enttäuscht werden. Denn wer als Abgeordneter nach Berlin gerufen wird, erliegt schnell den Vorzugsbehandlungen, die man als Mandatar erhält. Auch der viel zu früh verstorbene Marco Bülow, viele Jahre Bundestagsmitglied für die Sozialdemokraten und später ebenfalls parteilos, berichtete Ähnliches.
Die Berliner Wohlstands- und Wohlstandsverteilungsblase korrumpiert unweigerlich; nur wenige sind dagegen resistent. Kurz gesagt: Die AfD ist diesem Sinne nach längst eine etablierte Partei. Die Radikalisierung der Bürger steht noch aus, denn wenn sie nach einer möglichen Regierungsbeteiligung ihrer Partei erstmals begreifen, dass diese sich selbst als Alternative begreifende Partei systemisch eingebunden ist, wird das letzte Restvertrauen in den Parlamentarismus erschöpft sein. Anders gesagt: Die AfD sorgt im Moment dafür, dass sich 30 Prozent nicht völlig vom System abwenden. Doch zurück zum Thema: Dass die AfD nun freilich auch mit ihrer Stiftung teilhaben will, ergibt sich aus der Logik des politischen Verteilungsapparats, der sich besonders in den letzten beiden Jahrzehnten zu einem schamlosen Angriff auf die Gelder der Steuerzahler ausgewachsen hat. Und trotz Systemskepsis muss man den Umgang mit der AfD beziehungsweise der Desiderius-Erasmus-Stiftung kritisch sehen.
Die Spielregeln der Verteilung mögen elitär, bürgerfern und selbstbegünstigend sein, aber wenn sie nicht für alle gelten, stellen sie einen Affront gegen den Wählerwillen dar.
Besser wäre es freilich, wenn keine parteinahe Stiftung öffentliche Gelder erhielte. Woher leitet sich der Anspruch ab, dass der Bürger für eingetragene Vereine — die Mehrzahl der genannten Stiftungen sind lediglich Vereine, nur die FDP-nahe Stiftung ist tatsächlich eine solche — aufkommen muss? In den Stiftungen bildet sich ja auch keine politische Bildung ab, sondern je nach parteilicher Auffassung spiegelt sich dort der ideologische Grundansatz der Partei wider. Dennoch zeigt dieses Gerangel um die Stiftungsgelder eines wieder eindeutig: Die besten Wahlkämpfer dieser AfD sind „die Demokraten“ — immer dann, wenn man dem Publikum wieder so eine Meldung ungerechter Beuteteilung im Berliner Betrieb vorsetzt, entscheidet sich wieder ein unschlüssiger Bürger für die AfD. Oder um es mit dem Slogan einer Dating-Plattform zu sagen: Alle elf Minuten verliebt sich ein Bürger in die AfD. Und häufig ist es gar keine innige Liebe, sondern eine, die aus der Schmähung einer vorherigen Beziehung resultiert. Es widert letztlich viele an, wie in Berlin der ordinäre Akt des Aufteilens der Beute als „Demokratierettung“ inszeniert wird: Das ist die beste Werbung für die AfD.