Die Drecksarbeit im Inneren
Polizei und Gerichte gehen immer brutaler gegen Kritiker vor — offenbar lautet das Motto: „Von Israel lernen heißt unterdrücken lernen“.
Am Rande des Nervenzusammenbruchs — nein, des G7-Gipfels in Kanada 2025 verzichtete Bundeskanzler Friedrich Merz einmal auf rückstandsfreie Worthülsen und redete Tacheles. Es ging um die Einordnung des Vernichtungskrieges Israels in Gaza, um die israelischen Angriffe auf den Libanon, auf Syrien und auf den Iran, die der Kanzler zu rechtfertigen versuchte: „Das ist die Drecksarbeit, die Israel macht, für uns alle.“ Es gibt aber auch Drecksarbeit, die nicht andere erledigen, sondern „wir“ selbst, also die Polizei, die Staatsanwaltschaften, die Gerichte, die Laufstallmedien, die Staatsparteien — kurzum: das wie geschmiert laufende Räderwerk der deutschen Staatsraison. In diesem Zusammenhang macht der Autor einen plausiblen Vorschlag, wie ein mit den Vorstellungen der Staatsmacht voll harmonierender eingebetteter Nonkonformismus künftig organisiert werden könnte.
Die Drecksarbeit in Form „exzessiver Gewalt“
Immerhin ntv berichtete am 19. Juni 2025 ganz kurz darüber:
„Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O'Flaherty, hat sich besorgt über das Vorgehen der deutschen Behörden bei Demonstrationen gegen den Gazakrieg geäußert. In einem Brief an Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisierte er Einschränkungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit bei Protesten. Berichten zufolge sei es zu ‚exzessiver Gewalt‘ der Polizei gegen Demonstranten gekommen, darunter auch gegen Minderjährige, schrieb O'Flaherty. Auch habe es Verletzte gegeben. Einzelne Teilnehmer seien angeblich einer übermäßigen Online- und Präsenzüberwachung sowie willkürlichen Polizeikontrollen ausgesetzt gewesen.
O'Flaherty forderte die deutsche Regierung auf, von jeglichen Maßnahmen abzusehen, die Menschen aufgrund ihrer politischen Meinung, Religion, Nationalität oder ihres Migrationsstatus diskriminieren. Konkret bezog sich der Ire mit seiner Kritik etwa auf Demonstrationen in Berlin. In einigen Fällen, wie bei einer Versammlung am 15. Mai dieses Jahres, hätten die Behörden Proteste auf stationäre Versammlungen eingeschränkt. Seines Wissens werde zudem seit Februar 2025 die Verwendung der arabischen Sprache und kultureller Symbole bei Demos eingeschränkt.“
Und noch etwas betonte der Menschenrechtskommissar des Europarats:
„O'Flaherty warnte zudem vor dem Missbrauch der Antisemitismus-Definition, ‚um Meinungsfreiheit und legitime Kritik zu unterdrücken, einschließlich solche am Staat Israel‘. Einschränkungen politischer Debatten dürften laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte nur in engen Grenzen erfolgen.“
Letzteres ging im Schneideraum der Tagesschau „verloren“, für alles andere hatte man ein paar Sätze übrig.
Umso ausführlicher kam der Pressesprecher der Bundesregierung zu Wort, um klarzustellen, dass sie sich nicht von einer gänzlich unbewaffneten EU-Menschenrechtskommission beeindrucken lässt. Man verfolge unbeirrt Gewalt — so ähnlich wie die Atomwaffen, die Iran gar nicht besitzt.
Die Polizei — dein Schläger und Lügner
Vor allem in Berlin kann man das fast jede Woche sehen: Entweder man ist bei den Demonstrationen und Kundgebungen dabei, die seit dem Vernichtungskrieg in Gaza gegen das israelische Vorgehen und die Unterstützung durch die deutsche Bundesregierung stattfinden. Oder man kann Dutzende, Hunderte von Handysequenzen anschauen, die Beteiligte ins Netz stellen.
Man sieht fast immer, mit welcher Hemmungslosigkeit Polizeibeamte agieren. Sie nehmen fest, sie prügeln mit Fäusten auf Menschen ein, die sich an einem Transparent festhalten. Sie stürzen sich zu zehnt auf einen Menschen. Sie jagen ein Kind quer über den Platz — weil es eine Palästinafahne in der Hand hat. Sie lassen Polizeihunde auf Menschen los.
All das ist in den deutschen Laufstallmedien nicht zu sehen. Sie werden nie belangt, geschweige denn von polizeilichen und politischen Führungen zurückgepfiffen. Im Gegenteil: Die polizeiliche, politische und mediale Rückendeckung ist lückenlos.
Von Israel lernen — Teil der deutschen Staatsraison
Die Polizeiführung scheint von der israelischen Armeeführung gelernt zu haben. Wenn dort eine Hilfslieferung von der israelischen Armee angegriffen wurde, hatte man sofort eine Erklärung parat: Die Hamas war es! Danach tauchten eindeutige Videoaufnahmen auf, die belegten, dass die israelische Armee dieses (Kriegs-)Verbrechen begangen hatte.
Es hat immerhin drei Monate gedauert, bis eine Polizeiversion widerlegt wurde — im Kreise der Laufstallmedien, die eigentlich grundsätzlich wenig bis gar nichts über das schikanöse Polizeikonzept schrieben, das in Berlin exzessiv praktiziert wird.
Nun berichten zeitgleich die Tagesschau, die Süddeutsche Zeitung und der SPIEGEL über ein besonders perfides Schauspiel, das am 15. Mai 2025 stattgefunden hatte. Über eintausend Menschen demonstrierten anlässlich des Nakba-Tages in Berlin. Schon bevor die Polizei zuschlug, schlug die Verwaltung zu und verbot die Demonstration. Als dies nicht ganz gelang, suspendierte man „Recht und Ordnung“ vor Ort und kesselte die Demonstranten ein. Im Folgenden machte die Polizei dann klar, wer jetzt noch „Bewegungsfreiheit“ genießt: Sie drang mit bewaffneten Greiftrupps in die zusammengepferchte Menge, schlug um sich, stürzte sich auf Menschen, um sie wegzuschleifen. Bei all den Aktionen, die im Netz zu sehen waren, wurde nur eines verletzt: das Recht auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit.
Danach passierte etwas, was erst nur die Polizei, dann die Polizeiführung, dann der CDU-Bürgermeister Kai Wegner und danach alle Laufstallmedien — ohne Überprüfung, ohne Gegenstimmen — so kolportiert hatten:
„Die Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezeichnete den Vorfall als ‚neue Eskalationsstufe‘, Berlins Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sprach von einem Angriff auf ‚unseren Rechtsstaat‘, die Generalstaatsanwaltschaft zog die Ermittlungen an sich: Bei einer propalästinensischen Demonstration in Berlin-Kreuzberg Mitte Mai war ein Polizist verletzt worden — ‚gezielt‘, wie die Berliner Polizei hinterher mitteilte. (…) In der Pressemitteilung der Polizei am Tag nach der Demonstration hieß es: ‚Mehrere Gewalttäter in der Menge des Versammlungsgeschehens griffen gezielt einen Polizeibeamten an, brachten ihn zu Boden und traten massiv auf ihn ein‘.“
Danach stürmten die staatsnahen Medien nach vorne:
„‚Judenhasser treten Polizist in Klinik‘, titelt die B.Z. (Berliner Zeitung). ‚Eine Szene entlarvt sich selbst‘, schreibt der Tagesspiegel und schildert, wie ein ‚Mob‘ den Beamten in die Menge riss. Unter dem Eindruck dieser Meldungen reagiert auch die Politik: Neuköllns Bürgermeister Martin Hikel, SPD, spricht von einem ‚Mordversuch‘; Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) schreibt auf X, der ‚Angriff‘ sei ‚nichts anderes als ein feiger, brutaler Gewaltakt‘“ (Süddeutsche Zeitung vom 11. Juli 2025).
Wie gesagt, es gab schon wenige Stunden nach diesem gewollten und massiven Polizeieinsatz zahlreiche Handyaufnahmen auf Telegram und in anderen Medien, die genau das Gegenteil zeigten. Diese und viele andere Handyaufnahmen wurden der Rechercheagentur Forensis zur Verfügung gestellt, um sie auszuwerten. Das verwendete Material und das Ergebnis konnten die Süddeutsche Zeitung und der NDR einsehen und selbst prüfen.
Ob die Polizeiversion so eindeutig widerlegt werden konnte oder ob sich manche deutsche Medien ein Alibi für eine „ausgewogene Berichterstattung“ verschaffen wollten, soll hier außen vor bleiben.
Der SPIEGEL vom 11. Juli 2025 stellt die Ereignisse jedenfalls vom Kopf auf die Füße:
„Die Aufnahme zeigt, wie Polizisten in die Menschenmenge hineingehen, es gibt Gerangel mit Protestierenden. Der betroffene Polizist geht an einer Stelle zwar zu Boden, dies scheint er jedoch freiwillig zu tun, um einen am Boden liegenden Demonstranten festzuhalten. Später ist zu sehen, wie der Polizist zwei Demonstrierende schlägt und sich anschließend an einem Auto abstützt. Danach scheint er an der Hand verletzt zu sein. Dass auf ihn eingetreten wurde, während er am Boden lag, ist in den veröffentlichten Ausschnitten nicht zu sehen.“
Obwohl man bereits dafür „dankbar“ sein muss, bleibt der SPIEGEL sehr verschwommen. Denn die Videos, die ausgewertet wurden, zeigen ein viel deutlicheres Bild: Der Polizeibeamte, der einen „Mordversuch“ überlebt haben soll, ist der Polizeibeamte mit der Kennung „BE 2411“. Er zeichnet sich von Anfang an als Schläger aus:
Die Süddeutsche Zeitung vom 11. Juli 2025, die das Videomaterial ebenfalls ausgewertet hatte, kommentierte die Sequenzen so:
„Gemeinsam mit seinen Kollegen bahnt er sich seinen Weg durch die Menge. Dann geht er zu Boden, um den Demonstranten mit dem roten Schal festzuhalten. Auf dem Video zu sehen: Er bückt sich dabei freiwillig, er wird nicht von Anwesenden nach unten gerissen. Als die Beamten versuchen, den Demonstranten festzunehmen, halten die Umstehenden Abstand. Währenddessen kommen von hinten andere Polizisten nach, die Lage spitzt sich zu. Polizist 24111 ist am Boden mit dem Demonstranten zugange. In diesem Moment schubst ein weiterer Polizist einen anderen Demonstranten auf seinen Kollegen. Von Polizist 24111 gibt es mehrere Aufnahmen von diesem Tag. Auf Videos, die die SZ verifizieren konnte, ist zu sehen, wie er, diesmal ohne Helm, mit Schlägen ins Gesicht gegen mehrere Demonstranten vorgeht. Die Szene spielt sich am selben Ort ab, höchstwahrscheinlich, bevor es zu der Auseinandersetzung kam, bei der er verletzt wurde.“
All das interessiert weder die Polizeiführung noch die politisch Verantwortlichen. Sie halten an ihrer Version fest.
Einen Schläger in Polizeiuniform, der sich durch eine eingegitterte Kundgebung prügelt, zu einem Opfer eines Mordversuches zu machen, ist kein Versehen. Bis heute wurden keine Ermittlungsverfahren wegen Falschaussagen, Irreführung der Justiz et cetera eingeleitet, geschweige denn wegen der geplanten und koordinierten Polizeiübergriffe.
Polizei und Generalstaatsanwaltschaft treten nach
Das Gegenteil ist der Fall: Im Auftrag der Generalbundesanwaltschaft wurden im Juli 2025 mit einem großen Polizeiaufgebot fünf Wohnungen durchsucht. Dieses Mal behauptete man, dass zwei Beschuldigte an besagtem Tatort gewesen sein sollen, wo besagter Polizeibeamter 24111 einem „Mordversuch“ entgehen konnte, was — total naheliegend — den „Verdacht des Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall“ beweisen soll. Nun wäre es eine eigene, also vorbürgerliche Rechtsprechung, wenn sich jemand verdächtig macht, weil er sich in der Nähe eines Tatorts aufgehalten haben soll. Man kann die „Beweisnot“ als eigentlichen Grund für diese Razzien verstehen. Nach Angaben des SPIEGEL vom 16. Juli 2025 wurden im Schutz von über 60 Polizeibeamten „mehrere Kommunikationsgeräte und weitere Beweise“ beschlagnahmt.
Razzien in Villen, Partei- beziehungsweise Staatsbüros und Wohnungen von Polizeibeamten und Unterstützern der Mordversuchs-Lüge sind bisher nicht bekannt.
Ausgabestelle für genehmigte Aussagen und Symbole
„Krieg ist Frieden; Freiheit ist Sklaverei; Unwissenheit ist Stärke“ (Parteiparolen in „1984“).
Soweit ich weiß, ist nicht einmal George Orwell in seiner Dystopie „1984“ darauf gekommen. Bei ihm gibt es zwar ein „Ministerium für Wahrheit“, aber eben keine Ausgabestelle für genehmigte Aussagen und Symbole für Versammlungen und Demonstrationen im Rechtsraum Deutschland.
Bevor ich auf die finanziell und personell sehr gut auszustattende neue Behörde eingehe, sei vorausgeschickt, dass bereits zahlreiche Demonstrationen verboten wurden, weil sie die Beihilfe zu einem Genozid stören könnten.
Dazu zählte auch die Demonstration am 20. Juli 2025 in Berlin. Wie immer wurde Widerspruch gegen das ausgesprochene Verbot eingelegt, der für gewöhnlich vom Tisch gewischt wird. In diesem Fall erinnerte sich ausnahmsweise ein Gericht in Berlin daran, dass ein Genozid keinen Verfassungsrang hat und auch nicht dem Schutz der Verfassung dient:
„Gerade in letzter Zeit ist die Berliner Versammlungsbehörde dazu übergegangen, bewegte Kundgebungen mit den immer gleichen fadenscheinigen Argumenten zu verbieten. Den meisten Veranstaltern wurde pauschal unterstellt, dass derartige Versammlungen nur als Standkundgebungen keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen würden. Auch das Verwaltungsgericht Berlin ist dieser Argumentation mehrfach zulasten der Demonstrationsveranstalter gefolgt. Der heutige Beschluss stellt hier einen bedeutenden Wendepunkt dar. Die Versammlungsfreiheit in Berlin wird dadurch gestärkt“ (Rechtsanwalt Markus Haintz).
Damit gab sich jedoch die Berliner Staatsanwaltschaft nicht zufrieden und ordnete an, dass auf der nun doch genehmigten Demo die Aussage „Kindermörder Netanjahu“ nicht ausgesprochen werden darf. Dazu schreibt die Plattform „HAINTZ.media“ des Rechtsanwalts Markus Haintz, der die Aufhebung des Demonstrationsverbotes erwirkte:
„Die Staatsanwaltschaft Berlin und Teile der politischen Berliner Polizeiführung möchten vorgeführt werden? Sehr gerne, Herausforderung angenommen.
Natürlich ist keiner bei der Polizeiführung oder Staatsanwaltschaft in Berlin blöd genug, solche grob rechtswidrigen Verbote in einen Versammlungsbescheid zu packen, da niemand mit seinem Namen für diesen Schwachsinn gerade stehen möchte.
Wer offenkundig zulässige Meinungen verbieten möchte, der muss dann eben mit den medialen und juristischen Konsequenzen leben. Ach ja: Der israelische Ministerpräsident Netanjahu ist ein Kindermörder. Möchte mich jemand hierfür anzeigen?“
In der Tat kann man weder Polizei noch Staatsanwaltschaft Blödheit vorwerfen. Sie machen es gründlich, systematisch und unbeirrt von irgendwelchem nationalen oder internationalen Recht.
Doch bisher hat jedes Bundesland einen eigenen Katalog, der verbotene Parolen, Bilder und Symbole zusammenstellt. Die Bremer Innenbehörde hat zum Beispiel folgende Parolen, Liedtexte und Bilder auf den Index gesetzt:
• Israelkarte in den Farben Palästinas
• „Israel ist illegal“
• „Udrub Udrub Tal Abib“ (Pop-Song)
• „Khaybar Khaybar yā Yahū d, jaysh-i Muḥ ammad sawf-a ya’ ū d“
• „Oh Qassam, oh Liebling — schlag zu, zerstör Tel Aviv“
• „From the river to the sea. Palestine will be free.“
• „Kindermörder Israel“
• „Intifada bis zum Sieg“
Da es in Deutschland 16 Bundesländer gibt, kann man sich vorstellen, wie viele Parolen, Bilder, Symbole und Liedtexte insgesamt verboten sind. Dieses heil-lose Durcheinander kann und muss aufgelöst werden.
Die Einrichtung einer bundesweiten Ausgabestelle für genehmigte Aussagen und Symbole ist überfällig und alternativlos. Als Serviceangebot wäre geradezu visionär, dass man Texte samt Symbol- und Bannerset anbietet, die ohne Angst und Rechtsunsicherheit vorgetragen werden können. Damit wäre das oberste Ziel erreicht: Proteste so zu gestalten, dass sich ein Verbot erübrigt.
Proaktiver Vorlauf
Bis das „Ministerium für den richtigen Protest“ seine Arbeit voll und umfassend aufnehmen kann, wird noch einige Zeit vergehen. Die haben wir aber nicht. Deshalb müssen wir selbst zur Tat schreiten. Rufen wir gemeinsam zu einem bundesweiten Aktionstag auf, auf dem auf Plakaten und Transparenten alle verbotenen und zu verbietenden Parolen und Aussagen aufgeführt sind und mitgeführt werden. Dabei darf man ruhig übers Ziel hinausschießen. Das merkt niemand mehr.
Diese Performance lässt sich in Form einer Parade oder gar Prozession organisieren. Auch eine Bühnenpräsentation hätte ihren Reiz, mit aktiver Publikumsbeteiligung: Es wird eine Parole wie zum Beispiel „From the river to the sea“ gezeigt, und das aufgestachelte Publikum ruft lauthals und außer sich: „Verboten, verboten“. Das passiert z-mal. Die Schilder mit den verbotenen Aussagen landen auf einem Haufen, der dann final und unter befreitem Jubel in Brand gesteckt wird.
Achtung! Es ist strafbar, wenn Sie dieses Beispiel mit den Bücherverbrennungen der Nazis in den 1930er-Jahren in Verbindung bringen. Denken Sie nicht einmal daran.