Die Rüstungsweltmeister

Mithilfe von Kriegsmaterial aus der Schweiz wird die Sicherheit der Fußballweltmeisterschaft in Katar gewährleistet.

Der Schweizer Bundesrat hat den Export von Munition nach Katar bewilligt (1). 6.000 Schuss 27-Millimeter-Munition für die Bordkanonen des Kampfjets Eurofighter. Im ersten Halbjahr 2022 war Katar auch der wichtigste Abnehmer von Kriegsmaterial aus der Schweiz. Rüstungsgüter im Wert von 117,5 Millionen Franken wurden an dieses Regime mitten im Pulverfass des Nahen Ostens geliefert. Mit diesem Kriegsgerät soll sicher auch die Fußballweltmeisterschaft geschützt werden, die vom 20. November bis zum 18. Dezember 2022 in Katar stattfindet.

Organisator dieser Fußballweltmeisterschaften in Katar ist die FIFA, der Weltfußballverband mit Sitz in der Schweiz, in Zürich. Die FIFA erwirtschaftet in ihrer aktuellen Vierjahresertragsperiode 5,66 Milliarden Dollar, die zu 89 Prozent aus der Vermarktung der von ihr organisierten Männer-Fußball WM stammen. Der Präsident der FIFA ist der Schweizer Gianni Infantino (2).

Katar verletzt Menschenrechte

Katar war bis 2017 am Krieg im Jemen beteiligt. Katar soll in den letzten Jahren auch radikalislamische Gruppen sowie Terrororganisationen unterstützt haben, Millionen sollen von Privatpersonen aus Katar zum islamischen Staat und zu Al-Qaida geflossen sein (3). Auch Saudi-Arabien unterstützte diese extremistischen Gruppierungen.

In den letzten zehn Jahren sind mehr als 6.500 Wanderarbeiter in Katar umgekommen, die unter menschenunwürdigen, sklavenartigen Verhältnissen dort schufteten, auch beim Bau der Anlagen für die Fußballweltmeisterschaften, die in diesem November beginnen.

Verbot Krieg führenden Staaten Kriegsmaterial zu liefern

Zur Erinnerung: Seit 1973 dürften in der Schweiz keine Ausfuhrbewilligungen für Kriegsmaterial erteilt werden „nach Gebieten, in denen ein bewaffneter Konflikt herrscht, ein solcher auszubrechen droht oder sonst wie gefährliche Spannungen bestehen“. Erteilt werden dürften auch keine Bewilligungen für den Export von Kriegsmaterial, „wenn Grund zur Annahme besteht, dass Kriegsmateriallieferungen in ein bestimmtes Land die von der Schweiz im internationalen Zusammenleben verfolgten Bestrebungen, insbesondere zur Achtung der Menschenwürde, sowie im Bereich der humanitären Hilfe oder der Entwicklungshilfe, beeinträchtigen“ (4). Diese Bestimmung wurde seit 1973 mehrmals geändert, ist im Prinzip aber noch gültig.

Trotz dieser klaren Verordnung erlaubte der Bundesrat nach 1973 ständig Waffenlieferungen an Staaten, die Kriege führten und Menschenrechte krass verletzten, unter anderem an europäische NATO-Staaten, die 1998 auf dem Balkan Krieg führten, an die USA, die in zahlreichen Ländern militärisch intervenierten, an Pakistan, die Türkei, Indien, Saudi-Arabien, und so weiter. Im Ersten Golfkrieg zwischen dem Iran und dem Irak, der von 1980 bis 1988 dauerte, hatte die Schweiz „neutral“ beiden Parteien Kriegsmaterial geliefert.

Volksinitiative für vermehrte Rüstungskontrolle und ein Waffenausfuhrverbot

Diese sehr restriktive Kriegsmaterialverordnung, die 1973 in Kraft gesetzt wurde, hatte damals den Zweck der „Volksinitiative für eine vermehrte Rüstungskontrolle und ein Waffenausfuhrverbot“ den Wind aus den Segeln zu nehmen. Der Bundesrat versprach, diese Bestimmungen für den Waffenexport sehr streng zu handhaben. Am 24. September 1972 kam diese Volksinitiative zur Abstimmung und wurde nur sehr knapp verworfen: Zum Volksmehr fehlten nur 8.000 Stimmen. — Damit eine Volksinitiative in der Schweiz jedoch angenommen wird, muss nicht nur die Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger „Ja“ sagen, sondern auch eine Mehrheit der Stände, der Kantone. Die meisten Kantone lehnten 1972 diese Initiative ab und nur 33,34 Prozent der stimmberechtigten Frauen und Männer beteiligten sich an der Abstimmung.

1968 Der Bührle-Skandal: Waffengeschäfte mit gefälschten Angaben

Die Volksinitiative für ein Verbot von Kriegsmaterialexporten wurde nach dem Bührle-Skandal gestartet. 1968 wurde bekannt, dass Kanonen des Oerlikon-Bührle Konzerns im Bürgerkrieg in Nigeria, in Biafra zum Einsatz kamen. Hilfsflüge des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz wurden durch Fliegerabwehrkanonen von Oerlikon-Bührle beschossen. Ans Tageslicht kam damals auch, wie der Konzern seit Jahren mit gefälschten Angaben Ausfuhrbewilligungen erschlich, indem er in den Gesuchen falsche Bestimmungsländer angab, damit er Kanonen und Granaten an in Konflikte verwickelte Länder wie Nigeria, Südafrika, Malaysia, Israel, Saudi-Arabien, Ägypten und Libanon verkaufen konnte.

Treuherzig versicherte Dieter Bührle vor dem Bundesgericht in Lausanne, dass er von den Millionengeschäften seines Verkaufsdirektors Gabriel Lebedinsky, des Prokuristen Max Meili und des stellvertretenden Verkaufsdirektors Alex Gelbert nichts gewusst habe. Dieter Bührle und zwei Mitangeklagte wurden vom Bundesgericht dann zu bedingten Gefängnisstrafen zwischen 8 und 18 Monaten und einer Buße von 200.000 Franken verurteilt.

Gabriel Lebedinsky, Verkaufsdirektors von Bührle musste jedoch ins Gefängnis. Er saß in der offenen Strafanstalt Saxeriet im Rheintal, das heißt, er arbeitete dort auf dem Büro, wie ein Bekannter mir später erzählte. Mein Bekannter, Robert Widmer, war damals auch gerade in Saxeriet mit dem Bührle-Direktor inhaftiert, weil er aus ethischen und religiösen Gründen den Kriegsdienst verweigert hatte. Robert Widmer leitete später bis zu seiner Pensionierung den „Suneboge“ in Zürich, eine Wohn- und Arbeitsgemeinschaft der Stiftung des Pfarrers Ernst Sieber.

„Bedürfnisse der Landesverteidigung“ erlaubt vieles …

Weitere Volksinitiativen, um Waffenexporte zu verbieten oder einzuschränken, scheiterten in den letzten Jahrzehnten immer wieder kläglich. Die Verordnung für die Bewilligung von Kriegsmaterialexporten wurde inzwischen mehrmals „revidiert“. Heute sind Waffenlieferungen auch an Krieg führende und menschenrechtsverletzende Staaten in gewissen Fällen erlaubt, im speziellen zur „Aufrechterhaltung einer an die Bedürfnisse der Landesverteidigung angepassten industriellen Kapazität“, wie es heißt (5).

Damit können die großen Waffenproduzenten der Schweiz praktisch auch dem Teufel Waffen liefern, die RUAG, die Mowag, die im Besitz des US-Rüstungskonzerns General Dynamics ist, und die deutsche Rheinmetall (früher Oerlikon-Bührle). Die Sparte Ammotec (Munition) der bundeseigenen RUAG ist inzwischen an die italienische Firma Beretta verkauft worden.

Schon bevor die Rüstungsproduzenten der Schweiz von ausländischen Konzernen geschluckt wurden, war es mit der industriellen, autonomen Kapazität der Rüstungsindustrie der Schweiz nicht weit her, denn wie in der übrigen Industrie waren diese Waffenproduzenten auf die Zulieferung von Bestandteilen, Chemikalien und Elektronik aus aller Welt angewiesen.

Kriegsmateriallieferungen nach Saudi-Arabien

Im ersten Halbjahr 2022 exportierte die Schweiz auch für 54,4 Millionen Franken Kriegsmaterial nach Saudi-Arabien, obwohl dort, wie in Katar, die Menschenrechte mit den Füßen getreten werden. Saudi-Arabien führt auch immer noch Krieg im Jemen, seit sieben Jahren. Nur „dank“ der Waffenlieferungen und der logistischen Unterstützung der USA, Frankreichs, Großbritanniens und anderer Ländern konnte Saudi-Arabien im Jemen schießen, bombardieren, das Land zerstören.

Die Vereinten Nationen schätzten, dass der Krieg im Jemen bis Ende 2021 über 377.000 Todesfälle verursacht hat. 60 Prozent dieser Opfer des Krieges sind auf Hunger, mangelnde Gesundheitsversorgung und verschmutztes Wasser zurückzuführen. Mehr als 10.200 Kinder sind als Folge der Kämpfe getötet oder verwundet worden. 4,1 Millionen Menschen sind im Jemen auf der Flucht. Beim UNO-Büro für die Koordinierung von humanitären Angelegenheiten (OCHA) spricht man deshalb von der „schlimmsten von Menschen erzeugten humanitären Katastrophe seit vielen Jahrzehnten“.

Schweiz im UNO-Sicherheitsrat und Geschäfte mit dem Krieg?

Werden die Kriegsmaterialexporte der Schweiz wie bisher weitergehen, jetzt wo die Schweiz 2023/2024 im nichtständigen Sicherheitsrat der UNO vertreten sein wird? Weiter Waffenlieferungen an Staaten, die Kriege führen und die Menschenrechte mit den Füßen treten? Weiter zulassen, dass Schweizer Institutionen Waffendeals und Rüstungskonzerne finanzieren, Unternehmen die sogar verbotene Waffen wie Streumunition und Atombomben produzieren?

Nach Artikel 1 der Charta der Vereinten Nationen sind die Hauptaufgaben der UNO:

  1. die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit.

Es heißt zwar in Bern: „Der Einsitz (im Sicherheitsrat) erlaubt es der Schweiz, ihr Engagement für Frieden und Sicherheit innerhalb der UNO und in der Welt fortzuführen.“ … „Der Bundesrat hat den Einsitz als zentrales Element des Schwerpunkts ‚Frieden und Sicherheit’ seiner Außenpolitischen Strategie 2020 bis 2023 definiert.“ (6)

1975 bis 2021: für 20,8 Milliarden Franken Kriegsmaterial exportiert

„Engagement für Frieden und Sicherheit innerhalb der UNO und in der Welt fortzuführen“, wäre ja gut, aber: Die Schweiz exportierte von 1975 bis 2021 für 20,8 Milliarden Franken Kriegsmaterial (7). Verkauft wurden diese Rüstungsgüter zu einem großen Teil an Krieg führende Staaten, an NATO-Militärs, in Spannungsgebiete, an menschenrechtsverletzende Regimes und an arme Länder in der Dritten Welt, in denen Menschen hungern und verhungern. In den 20,8 Milliarden Franken sind die besonderen militärischen Güter nicht eingerechnet, die ebenfalls exportiert wurden, aber nicht in der offiziellen Statistik erscheinen. Auch die Finanzierung von Waffengeschäften durch Schweizer Banken erscheinen in diesen Zahlen nicht.

Laut Statistiken des Stockholm Peace Research Institute (SIPRI) exportierte die Schweiz von 1975 bis 2021 für 14,32 Milliarden US-Dollar Kriegsmaterial, Großwaffen. Damit war die kleine Schweiz mit 8,5 Millionen Einwohnern der 13. größte Waffenexporteur der Welt. Pro Kopf der Bevölkerung gerechnet führte die Schweiz nach Israel und der Sowjetunion/Russland in dieser Periode am meisten Kriegsmaterial aus (8).

Bild

Strafrechtliche Verantwortung bei Kriegsmaterialexporten

Was auch noch zu erwähnen ist: Die strafrechtliche Verantwortung bei Kriegsmaterialexporten und der Finanzierung von Rüstungskonzernen und von Waffenexporten.

Es gibt keinen strafrechtlichen Freipass für den Bundesrat, der es Rüstungskonzernen bewilligt, an Staaten Kriegsmaterial zu exportieren, die Kriege führen.

Auch die Nationalbank, Banken, Versicherungen und Pensionskassen sind strafrechtlich verantwortlich für ihre Investitionen in Rüstungskonzerne, in Firmen, die für die furchtbaren Kriege Waffen herstellen und liefern, Firmen die sogar verbotene Waffen wie Streubomben und Atombomben produzieren.

Unter Artikel 25 des schweizerischen Strafgesetzbuches fallen nämlich Delikte wie Beihilfe zum Mord, zu vorsätzlicher Tötung, zu schwerer Köperverletzung und zu schwerer Sachbeschädigung. – Krieg ist Terror im großen Maßstab, ist ein Verbrechen, ist Massenmord, hüben wie drüben. — Gehilfe bei Straftaten ist derjenige, der „zu einem Verbrechen oder zu einem Vergehen vorsätzliche Hilfe leistet“, wer also auch „vorsätzlich in untergeordneter Stellung die Vorsatztat eines andern fördert“.

Diese Verbrechen sind, laut Artikel 75bis des Strafgesetzbuches, sogar unverjährbar und sind Offizialdelikte, die von der Justiz geahndet werden müssten. Ein Offizialdelikt ist in der Schweiz auch eine Straftat, die die Strafverfolgungsbehörde von Amts wegen verfolgen muss, wenn es ihr zur Kenntnis gelangt. Der verstorbene Berner Jurist Christoph Bürki (7. Februar 1929 bis 3. Dezember 2016) stellte das immer wieder klar.

Beihilfe zum Mord einmal erlaubt und einmal streng verboten

Beihilfe zum Mord, zu vorsätzlicher Tötung, zu schwerer Körperverletzung und zu schwerer Sachbeschädigung durch Waffenlieferungen an Krieg führende Staaten ist in der Schweiz erlaubt, zur „Aufrechterhaltung einer an die Bedürfnisse der Landesverteidigung angepassten industriellen Kapazität“. Hingegen ist es bei uns streng verboten, Terroristen, Kriminellen und Mördern Waffen zu verkaufen.

Obiger Text in Anlehnung an die Feststellung von Kurt Tucholsky:

„Da gab es vier Jahre lang ganze Quadratmeilen Landes, auf denen war der Mord obligatorisch, während er eine halbe Stunde davon entfernt, ebenso streng verboten war. Sagte ich: Mord? Natürlich Mord. Soldaten sind Mörder“ (9).

2015 bis 2021: Schweizer Kriegsmaterialexporte und der Krieg im Jemen

Hat die Schweiz den Krieg in Jemen von 2015 bis 2021 mit Waffenexporten unterstützt? Ja! Unser Land hat der Militärallianz, die im Jemen Krieg führte, Rüstungsgüter geliefert. Auch die Staaten, die dieser Allianz dieses Massaker logistisch möglich machten, blieben Kunden der Schweizer Rüstungsindustrie (7).

Bild

Bild

Welche Staaten lieferten Saudi-Arabien während des Krieges im Jemen zwischen 2015 bis 2021 am meisten Kriegsmaterial?

Laut SIPRI dem Stockholm International Peace Research Institute importierte Saudi-Arabien von 2015 bis 2021, während dieses Regime im Jemen Krieg führte, für 21.284 Millionen US-Dollar Großwaffen (10).

(Die Daten von SIPRI über den Waffentransfers beziehen sich auf die Lieferungen von konventionellen Großwaffen.)

Folgende Staaten lieferten Saudi-Arabien am meisten Waffen:

  • USA: 15.816 Millionen US-Dollar, Großbritannien: 2.359 Millionen US-Dollar,
  • Frankreich: 1.203 Millionen US-Dollar, Kanada 415 Millionen US-Dollar,
  • Deutschland: 280 Millionen US-Dollar, China 245 Millionen US-Dollar,
  • Italien: 225 Millionen US-Dollar, Schweiz 196 Millionen US-Dollar (*)

(*) Zahlen der Schweiz: Laut den Zahlen des SECO, dem Staatssekretariat für Wirtschaft, die weiter oben aufgeführt wurden, hat die Schweiz von 2015 bis 2021 für nur 89,4 Millionen Schweizer Franken Kriegsmaterial nach Saudi-Arabien exportiert., das heißt 93,4 Millionen US-Dollar, laut SIPRI sind es jedoch 196 Millionen US-Dollar.

Ohne diese Waffenlieferungen aus aller Welt und der logistischen Unterstützung der USA, Großbritanniens und Frankreichs hätte Saudi-Arabien niemals Krieg im Jemen führen können. Die Waffenlieferanten und die Politiker der Staaten, die diese Rüstungsexporte bewilligten, sind mitverantwortlich am Krieg im Jemen, der bis Ende 2021 über 377.000 Tote verursacht hat.


Quellen und Anmerkungen:

(1) (sda) Tages Anzeiger, 24. September 2022
(2) FIFA — Wikipedia
(3) Katar — Wikipedia
(4) Die neue Kriegsmaterial-Verordnung wurde 1973 in Kraft gesetzt. Nach Artikel 11, Absatz 2 werden danach keine Ausfuhrbewilligungen erteilt,
a.) nach Gebieten, in denen ein bewaffneter Konflikt herrscht, ein solcher auszubrechen droht oder sonst wie gefährliche Spannungen bestehen;
b.) wenn Grund zur Annahme besteht, dass Kriegsmateriallieferungen in ein bestimmtes Land die von der Schweiz im internationalen Zusammenleben verfolgten Bestrebungen, insbesondere zur Achtung der Menschenwürde, sowie im Bereich der humanitären Hilfe oder der Entwicklungshilfe, beeinträchtigen.
(5) Kriegsmaterialverordnung wird angepasst (admin.ch)
(6) Die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat (admin.ch)
(7) Schweizer Kriegsmaterialexporte, Statistiken, Zahlen und Statistiken (admin.ch)
(8) Top List TIV Tables (sipri.org)
(9) Kurt Tucholsky, https://gutezitate.com/zitate/mord/4
(10) SIPRI Arms Transfers Database | SIPRI