Die Sanktion als selektives Kriegsrecht
Im Kampf gegen alle, die dem herrschenden Narrativ widersprechen, hat die EU ein System installiert, das Menschen ohne Gerichtsverhandlung vernichten kann. Exklusivauszug aus „Aller Rechte beraubt“.
Auch über zehn Jahre, nachdem die Europäische Union mit ihrem Sanktionsregime gegen Russland, russische Unternehmen und russische Menschen (sowie missliebige Ukrainerinnen und Ukrainer) begann, löst dies hierzulande keine breite politische oder juristische Debatte aus. Sogar als Brüssel ab 2022 und verstärkt mit dem 17. EU-Sanktionspaket 2025 EU-BürgerInnen ohne Verfahren rechtlos stellt, herrscht weitgehendes Schweigen in der Öffentlichkeit. Die politischen Vertreter aller Mitgliedsländer stimmen regelmäßig dem Entzug von Grundrechten zu, die die Betroffenen in EU-Europa zu Unpersonen machen. Im Fall von Bürgerinnen und Bürgern aus einem Mitgliedsstaat bedeutet dies ihre vollkommene Blockierung — sowohl hinsichtlich ihres Zugriffs auf Vermögen, ihrer Mobilität, ihrer Arbeitsmöglichkeiten und ihres gesellschaftlichen Lebens. Es ist unverständlich und nicht nachvollziehbar, warum sich in keinem der EU-Mitgliedsstaaten hörbarer Protest gegen derlei Zwangsmaßnahmen erhebt, zumal diese mittels willkürlicher Dekrete des EU-Rats erlassen werden.
Der EU-Rat setzt sich aus den exekutiven Organen, also den Regierungsvertretern der 27 Mitgliedsstaaten, zusammen, die von ihren Parlamenten (und damit den Stimmbürgern) nicht gewählt wurden, um auf supranationaler EU-Ebene legislative Funktionen auszuüben. Dieses eklatante Demokratiedefizit der gesamten Brüsseler Struktur ist bekannt und vielfach kritisiert worden, allerdings ohne Folgen. Auf der legislativen Seite verfügt das EU-Parlament auch Jahrzehnte nach seiner Einführung über kein Initiativrecht, also kein Recht, Gesetze einzubringen. Von ihm geht keine Gewalt aus, es ist auf das sogenannte Mitentscheidungsverfahren beschränkt.
Die Erstellung der antirussischen Sanktionsliste erfolgt — ohne dass dies offengelegt oder transparent gemacht wird — auf Zuruf, sei es aus einzelnen Staatskanzleien oder Medienkonzernen, in der Realität durch ein Zusammenspiel der beiden Akteure. Und sie ist, wie wir weiter oben gesehen haben, nicht auf die Russland-Frage beschränkt, sondern kommt im Einzelfall auch zur Anwendung, wenn zum Beispiel Berlin einen propalästinensischen Journalisten oder Paris eine antikolonialistische Politikerin loswerden will.
„Loswerden“ ist der geeignete Begriff, um die Folgen einer „Sanktionierung“ zu beschreiben. Denn die Person, die der Zwangsmaßnahme ausgesetzt wird, ist auf EU-europäischem Boden nicht mehr handlungsfähig.
Aus herrschaftlicher Perspektive ist man sie dadurch losgeworden: Bei ausländischen Staatsbürgern, indem sie die EU nicht mehr betreten dürfen und all ihre Vermögen eingefroren werden; und bei EU-Bürgern, indem sie festgesetzt, immobilisiert und de facto enteignet werden.
Die Sanktionspolitik hebelt die Kernbestandteile von Grundrechten aus, wie sie in allen EU-Ländern existieren. Sie funktioniert ohne Gerichtsbeschluss und ohne Anhörung und Verteidigung. Würde die Europäische Union eine gesetzeskonforme Politik gegen Menschen betreiben, die ihrer Meinung nach den „russischen Angriffskrieg” unterstützen und damit „die Union destabilisieren“ — wie es tausendfach in den zuständigen Amtsblättern geschrieben steht — so müsste gegen die Person, der dies vorgeworfen wird, Anklage erhoben werden. Dies kann zum Beispiel aufgrund eines — allerdings strittigen — Gesetzes geschehen, das (wie in Deutschland der § 140 StGB) die Billigung eines Angriffskrieges unter Strafe stellt. In einem rechtsstaatlichen Verfahren könnte die angeklagte Person versuchen, den Vorwurf zu widerlegen, ein Verteidiger würde entlastendes Material sammeln und es würde dauern, bis der Prozess zu einem Ergebnis kommt. Im Fall eines rechtskräftigen Schuldspruchs mit Haftstrafe würde die verurteilte Person Wochen später diese antreten und — geschätzt — nach eineinhalb Jahren das Gefängnis wieder verlassen können. Ihr Vermögen wäre nicht konfisziert, sie hätte ohne Probleme einen Anwalt bezahlen können und wäre gesellschaftlich nicht „ausgelistet“.
Ganz anders das Sanktionsregime der Brüsseler Union: ein Beschluss, ohne Transparenz im EU-Rat gefasst … und der sanktionierte Mensch wird zur Unperson: Konto gesperrt, Pass eingezogen und es ist ihm bei Strafe verboten, Hilfe von außen anzunehmen. Historisch erinnert das an mittelalterliche Ächtung und Verbannung.
In die Zukunft gesehen, macht sich gerade ein gerichtsloses Rechtssystem breit. Es hat Bestandteile eines Kriegsrechts, das Behörden ohne gerichtliche Verfahren Macht überträgt.
Im traditionellen Kriegsrecht betrifft dies immer die gesamte Gesellschaft; das EU-Sanktionsregime selektiert einzelne — ihm missliebige — Personen aus dieser Gesellschaft heraus und stellt sie rechtlos.
Zum Zeitpunkt dieser hier beschriebenen Sanktionspakete befand sich weder die Europäische Union noch eines ihrer Mitgliedsländer im Krieg mit Russland. Es gab keine diesbezügliche Erklärung und auch keine Ausrufung von Kriegsrecht. Allerdings hat es den Anschein, dass sich insbesondere Deutschland, Polen und die baltischen Kleinstaaten dem Krieg mit der Russischen Föderation nähern (wollen). Dies würde nach außen einer diesbezüglichen Erklärung bedürfen, es sei denn, man agiert wie Moskau und weigert sich, den Ausdruck Krieg für seine kriegerischen Handlungen zu verwenden und nennt sie stattdessen „Sonderoperation“.
Mögliche Kriegsvorbereitungen sind auch innerhalb der EU erkennbar. Die noch-nicht-militärische Konfrontation mit Russland schlägt sich längst an der Heimatfront nieder. Brüssel befindet sich im Wirtschaftskrieg mit dem größten Land der Welt, was Auswirkungen unter anderem auf die Energiepreise hat. Zugleich werden hohe dreistellige Milliardenbeträge in die Rüstungsindustrie gepumpt. Beides zusammen führt zu einer Verarmung weiter Teile der EU-europäischen Gesellschaften, weil das militär-keynesianisch verpulverte Geld im Sozial- und Gesundheitsbereich fehlt. Potenziellen Protesten wird nicht nur polizeilich mit Härte entgegengetreten. Sie sollen bereits im Vorfeld unterbunden werden, wozu Zensurmaßnahmen als probates und historisch erprobtes Mittel zur Anwendung kommen. Mit dem „Digital Services Act“ aus 2022 gelang es, das in Deutschland bereits bestehende Modell des „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ EU-weit zu implementieren. (1) 1 Damit, so die Hoffnung in Brüssel, Berlin und anderswo, soll im digitalen Raum die Diskurshoheit über geopolitische Fragen, insbesondere über den Russland-Ukraine-Konflikt, durchgesetzt werden.
Mit den Zwangsmaßnahmen der Sanktionspolitik eskaliert Brüssel den Kampf gegen alle, die dem herrschenden Narrativ erfolgreich widersprechen und/oder russische Interessen — vermeintlich oder tatsächlich — vertreten.
Die Praxis, dass dies ohne rechtliche Grundlage erfolgt, müsste Juristen und Juristinnen in allen EU-Ländern aufschreien lassen. Ihr Schweigen ist ohrenbetäubend. Allein der mit jeder Sanktionierung einhergehende Vermögensentzug widerspricht nationalen Verfassungen und Grundgesetzen. So heißt es beispielsweise im Artikel 14/1 des deutschen Grundgesetzes: „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Der Artikel 5 des österreichischen Staatsgrundgesetzes lautet ähnlich: „Das Eigenthum ist unverletzlich. Eine Enteignung gegen den Willen des Eigenthümers kann nur in den Fällen und in der Art eintreten, welche das Gesetz bestimmt. (3) Sanktionen stellen jedoch keine Gesetze dar, denn Gesetze werden vom deutschen Bundestag oder dem österreichischen Nationalrat erlassen und nicht vom EU-Rat und/oder der EU-Außenbeauftragten Kaja Kallas.
Anders als die schweigsame Justiz sind die führenden herrschaftlichen Medien laut und deutlich vernehmbar. Allerdings nicht im Sinne der Einforderung von Grundrechten, sondern als treibende Kraft, diese gegenüber oppositionellen Stimmen und ungeliebten Konkurrenten abzuschaffen. Einzelne Zitate kann man sich an dieser Stelle ersparen. Die geneigte Leserschaft muss nur die Seiten der Leitmedien durchblättern oder sich Nachrichtenblocks des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu Gemüte führen, und sie wird stündlich mit neuen EU-apologetischen und russophoben Berichten und Kommentaren überschüttet. Gegenstimmen, so sie überhaupt Erwähnung finden und nicht verschwiegen werden, müssen mit systematischer Diffamierung rechnen.
Kritik an der immer einseitiger werdenden Presse- und TV-Landschaft findet hauptsächlich im digitalen Raum statt; genau dort, wo der „Digital Services Act“ die Zensurschraube anzieht. Eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem Machtmissbrauch führender Medienkonzerne findet sich in kompakter, leicht lesbarer Form beim Kommunikationswissenschaftler Michael Meyen. (4) Portale wie Nachdenkseiten, Manova, Apolut und andere, die sich dem Mainstream entgegenstellen, sind immer häufiger mit Löschungen und Kontoschließungen konfrontiert. All dies sind Zeichen zunehmend autoritärer Tendenzen, die im Fall der Sanktionspolitik von der Europäischen Union exekutiert werden.
Jede einzelne Entrechtung zielt zudem auf Hunderte weitere Personen, die sich dadurch bedroht fühlen und auch bedroht fühlen sollen.
Das damit einhergehende Verbot, dem Sanktionierten zu helfen, trägt nicht nur zu dessen gesellschaftlichen Isolation bei, sondern könnte auch als Schnittstelle von extra-legaler EU-Verordnung und nationalen Gerichten dienen. Die Hilfeleistung für eine per EU-Sanktionspaket rechtlos gemachte Person stellt ein Verbrechen dar, das strafrechtlich geahndet werden kann. Dann geht es überhaupt nicht mehr um die Gründe für die Sanktionierung, sondern nur noch um das schlichte Gesetz, dass Sanktionierten nicht geholfen werden darf. Diese perfide Verzahnung kann auch Menschen treffen, die mit der ursprünglichen Absicht der Brüsseler Repressionsmaßnahmen nichts zu tun haben. Sie stellt ein Werkzeug dar, das eher in der Tradition von Sippenhaft steht. Und sie kann ein weiterer Stein beim Aufbau eines autoritären Staates sein.
Bleibt noch mit der — berechtigten — Hoffnung zu schließen, dass Sanktionen oft ihr Ziel nicht erreichen. Beim großen Wirtschaftskrieg gegen Russland ist dies offensichtlich geworden. Die Personensanktionen der Europäischen Union erweisen sich auf den ersten Blick als erfolgreicher. Aber sie sind Ausdruck eines bereits tief in der Krise steckenden Systems, das sich mit Verboten und Zwangsmaßnahmen über die Runden retten will. Die Praxis kennt — wie bei den ökonomischen Sanktionen — Umgehungsmöglichkeiten. Menschliche Kreativität obsiegt letztlich immer über bürokratisch-herrschaftliche Apparate, umso mehr, als sich diese, wie im Fall der Europäischen Union mit ihrer Dämonisierung Russlands, selbst in Gefahr bringen.
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