Die Staatsmacht treibt‘s bunt

Während es für Grundrechtsdemonstranten Prügel setzt, schmückt die Polizei am Christopher Street Day ihre Dienstwagen mit Regenbogenfahnen.

Beamte sind nach dem Bundesbeamtengesetz zur politischen Neutralität im Amt verpflichtet. Es gilt das Mäßigungsgebot für Bedienstete im öffentlichen Dienst. Seit geraumer Zeit, besonders aber seit Beginn der sogenannten neuen Normalität, scheint man das nicht mehr so genau zu nehmen. Am deutlichsten lässt sich dies bei der Polizei erkennen. Immer häufiger zeigt sich ein doch sehr legerer Umgang mit diesem Gebot, zuletzt bei dem in allen großen deutschen Städten stattfindenden Christopher Street Day (CSD). Dort waren manche Streifenwagen mit LGBTQ-Fähnchen am Blaulicht bestückt.

Anlass für diesen Beitrag ist eine persönliche Beobachtung in der Münchner Innenstadt am Tag des CSD. Ich stieß auf folgenden Streifenwagen der Münchner Polizei:

Bild

Ein Streifenwagen der Münchner Polizei mit zwei LGBTQ-Fähnchen, die beidseitig am Blaulicht befestigt wurden. Neutralität? Fehlanzeige! Foto: Nicolas Riedl

„Wie schön“, könnte man nun erheitert denken, „die Polizei bekennt sich zur freien Liebe!“ Jene, die noch über ein Langzeitgedächtnis verfügen — wie der Autor dieser Zeilen — kommen nicht umhin, ins Grübeln zu verfallen.

Wie ging das denn beim letzten Mal aus, als die Polizei ein Zeichen der Liebe setzte? Erinnert sich noch jemand an die „unsägliche“ Polizistin bei der Großdemo in Kassel im März 2021? Was hatte sie verbrochen? Schwächere, friedliche Bürger zusammengeknüppelt und krankenhausreif geschlagen? So wie manche ihrer Kollegen? Nein, sie hatte sich doch tatsächlich erdreistet, beide Hände zu einem Herz zu formen, welches sie in Richtung der Querdenker hielt. Daraufhin wurden Ermittlungen aufgenommen, um dienstrechtliche Konsequenzen zu prüfen.

Eine Geste der Liebe durch die Polizei scheint okay zu sein, solange sie den Richtigen gebührt. Liebe für die LGBTQ-Community: okay — Liebe für Querdenker: nicht okay!

Doch schon damals entbehrte der mediale Zirkus um das Beamtinnen-Herzchen nicht einer immensen Doppelmoral, wie nachfolgendes Meme wunderbar aufzeigt:

Polizei Meme

Bildquelle: © Gutmenschenkeule.

Die Neutralitätspflicht gilt nach landläufiger Auffassung politisch korrekter Gesinnungswächter nur dort, wo die artikulierten Meinungen und Willensäußerungen die Demarkationslinie zulässiger Sichtweisen übertreten. Ein Herzchen für Querdenker = böse! Als Polizist vor Black Lives Matter-Aktivisten auf die Knie zu gehen = Haltung!

Neutral oder nicht neutral — das ist die Frage

Aber was ist denn nun angebracht? Darf die Polizei Farbe(n) bekennen oder nicht? Vor Beantwortung dieser Frage muss zunächst geklärt werden, wie neutral die LGBTQ-Flagge — noch — ist.

Meine kurze Recherche ergab: Es ist nichts Neues, dass die Polizei in deutschen Städten beim CSD ihre Dienstwagen mit den Regenbogenfarben schmückt. So geschehen in Schleswig-Holstein, Bremen oder auch in Lübeck, wo die Polizeiwagen sogar mit den Regenbogenfarben lackiert wurden, statt sie „nur“ mit Fähnchen zu bestücken.

Besonders bunte Blüten trieb dieses Haltungs-Fahne-Zeigen in Berlin. Dort wurden die Regenbogenfarben sogar vor dem Polizeipräsidium gehisst. Hier regte sich 2019 Widerstand vonseiten des Vereins „Unabhängige in der Polizei e.V.“. In einem Beitrag des Juristen-Magazins Legal Tribune Online sehen das der Bonner Staatsrechtprofessor Heiko Sauer und der Staatsrechtler Christoph Degenhart (Uni Leipzig) wenig problematisch. Nach ihrem Dafürhalten stellen die Regenbogenfarben eine „allgemeine Positionierung“ dar, die nicht gegen jemanden gerichtet sei, auch wenn sie manchen nicht gefallen würde. Man könnte staatlichen Stellen nicht verbieten, für Toleranz und Respekt einzutreten.

Diese Beispiele stammen aus der Zeit vor 2020. Nun weht ein neuer Wind. Und spätestens seit der unsäglichen Debatte über die Regenbogenbeleuchtung der Münchner Allianz Arena beim EM-Spiel gegen Ungarn ist die Neutralität dieses Symbols nicht mehr gegeben. Das Symbol ist in diesem konkreten Fall gegen jemanden gerichtet — gegen die Innenpolitik Ungarns in Bezug auf die Informationshandhabe bezüglich homo- und transsexueller Orientierung. Davon kann man nun halten, was man möchte.

Der springende Punkt ist, dass das Regenbogen-Symbol spätestens 2021 in einen Rang erhoben wurde, wo es als Ausdruck moralischer Überlegenheit für jene fungiert, die sich damit schmücken.

Tobias Riegel beschrieb das ausführlich in den NachDenkSeiten.

Es ist längst nicht mehr eine Farbkombination, mit der schlicht zum Ausdruck gebracht wird, dass man allen „unkonventionellen“ sexuellen Orientierungen gegenüber tolerant ist. Es ist das Symbol einer Gesinnungsprüfung. Wer es nicht verwendet, macht sich verdächtig. Ein ungeschriebenes Gesetz verordnet die Verwendung dieses Symbols. So strahlten im „Pride-Month“ Juni die westlichen Social-Media-Profilbilder großer Konzerne in eben diesen Farben. Allerdings nicht die Profile der Konzernniederlassungen in den Ländern, in denen LGBTQ nicht so en vogue ist: Saudi Arabien beispielsweise.

Regenbogen-Logos

Quelle: Twitter

Dieses ungeschriebene Gesetz zeigt sich auch darin, dass die Regenbogenfarben ebenso von Organisationen und Firmen genutzt wurden, bei denen sich eine solche Positionierung augenblicklich als Heuchelei entpuppt. So etwa bei Rüstungskonzernen wie Raytheon, Lockheed Martin oder General Dynamics, die u.a. bereits Geschäfte mit der Türkei oder Saudi-Arabien gemacht haben. Auch der EU-Grenzschutz Frontex war sich auf Twitter nicht zu schade, sich dieses Symbols zu bedienen. Jens Berger nahm sich ebenfalls in den NachDenkSeiten dieser Farce an.

Roberto J. De Lapuente brachte es kürzlich bei KenFM schön auf den Punkt:

„Man schmückt gewissermaßen das eigene Schaufenster aus, in dem man Befindlichkeit und Haltung ausstellt. Und das nicht nur ab und an, wenn es der Sache dienlich ist, sondern immer und überall. Ungefragt und penetrant. Die Apologeten dieser Wokeness modifizieren ihr Leben zu einem einzigen sichtbaren Zeichen gegen all jene, die Dinge anders sehen als sie. Sie bedienen sich dazu der Symbolik, schmücken sich mit Regenbogen-Fahnen (…).

Die Politik hat dieses woke Schaufenster für sich entdeckt. Nicht aus Überzeugung. Noch nicht mal, weil man einen großen Bezug zu den Themen der Identitätspolitik aufweisen kann. Aber sie ist eben kostengünstig, ein Surrogat für Progressivität, für das man kein Geld, nur einige warme Worte aufbringen muss. Der Sozialpolitiker alten Schlages wollte dauernd an die Geldtöpfe, Programme auflegen, die benachteiligten Menschen helfen sollten. Der Identitätspolitiker ist ein Sparbrötchen. Er greift nur sehr selten nach dem schnöden Mammon: Er predigt einfach, findet immer Worte der Solidaritätsbezeugung und lässt es dabei bewenden. Mehr ist ja auch gar nicht vonnöten, das reicht ja zuweilen, um ein halbes Land in Regenbogen-Stimmung zu versetzen, um sich gegen den bösen Ungar zu formieren.“

Vor diesem Hintergrund müsste es sich verbieten, dass Polizei und andere staatliche Behörden dieses Symbol weiterhin verwenden. 2019 fassten die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags in einem Beitrag über das „Mäßigungsgebot für Bedienstete im öffentlichen Dienst“ die Rechtslage für Beamte wie folgt zusammen:

„Beamte haben bei politischer Betätigung gemäß § 60 Abs. 2 BBG bzw. § 33 BeamtStG diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben. Dieses Mäßigungsgebot steht in engem Zusammenhang mit ihrer Neutralitätspflicht, bedeutet aber kein generelles Verbot politischer Betätigung außerhalb der Amtsführung (…).

Dem Beamten ist es im Rahmen seiner Neutralitätspflicht verwehrt, Bürger oder Mitarbeiter, deren Anschauung seiner politischen Meinung entsprechen, anderen gegenüber zu bevorzugen. Dienstliche Aufgaben und private Interessen, politischer oder wirtschaftlicher Art, sind demnach strikt voneinander zu trennen.“

Um es auf den Punkt zu bringen: (Polizei-)Beamte müssen — besonders im Dienst — neutral bleiben.

Die Regenbogenfarben sind kein neutrales Symbol mehr. Konklusion: Polizei-Streifenwagen dürfen sich nicht — mehr — mit Regenbogenfarben schmücken.

Wenn wir eine neutrale Polizei, neutrale Freunde und Helfer haben möchten, dann muss dies aber auch konsequent eingefordert werden! Wenn die Polizei sich nicht mehr mit Regenbogenfarben schmücken oder im Rahmen von „Critical Whiteness“ vor BLM-Aktivisten auf die Knie gehen soll, dann bedeutet das im Umkehrschluss auch, dass Polizistinnen bei Querdenken-Demos und auch anderen Veranstaltungen ihre Hände nicht zu einem Herz formen dürfen. Der allgegenwärtigen Heuchelei kann nur entgegengetreten werden, wenn man selbst mit immer demselben Maßstab misst.

Und zu guter Letzt wären solche symbolischen Haltungsbekundungen der Polizei entbehrlich, würden die Beamten ihre Amtshandlungen an ihren Verpflichtungen und ihrer Treue gegenüber dem Grundgesetz ausrichten. LGBTQ-Lackierungen auf Dienstwagen helfen den realen Opfern von Polizeigewalt faktisch gar nicht.

Eine Polizei, deren Beamte fair, bürgernah, deeskalierend und verfassungstreu agieren, braucht keine Regenbogenfarben oder Herzchenformen.

Das, was diese Symbole zum Ausdruck bringen sollen, wäre bei einer solchen Polizei implizit enthalten.