Die unfreie Welt

Durch „Freihandelsabkommen“ und schärfere Strafverfolgungsgesetze attackiert die EU die Demokratie.

Am 1. Februar 2019 tritt JEFTA, das Freihandelsabkommen der EU mit Japan, in Kraft. Dieser Artikel skizziert die möglichen Auswirkungen auf Umwelt- und Verbraucherschutz. Am 15. Januar 2019 haben 160 zivilgesellschaftliche Organisationen Alarm geschlagen und warnen vor einer Verschärfung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die die demokratischen Handlungsspielräume der Kommunen bedroht. Seit Anfang des Jahres betreibt das Netzwerk europäischer Polizeispezialeinheiten ATLAS ein „Unterstützungsbüro“ bei EUROPOL in Den Haag. Komplementär dazu wird der Entwurf einer digitalen europäischen Strafverfolgungs-Verordnung vorgestellt, die massive Eingriffe in die Grundrechte bedeuten würde, falls sie verabschiedet wird. Alle Initiativen zielen auf Abbau demokratischer Rechte und Zementierung eines Überwachungsstaates.

„Politik und Demokratie sind lediglich Instrumente, die die Funktionalität des Marktes gut absichern sollen. Wenn die Verteidigung des Marktes aber verlangt, dass der wilde Kapitalismus alltägliche Ängste schürt, könnte es sein, dass die Demokratie geopfert wird.“ Diese prophetischen Worte waren Ende Mai 2008 in der rumänischen Tageszeitung Cotidianul zu lesen.

Wer sich seit vielen Jahren mit EU-Politik beschäftigt, konnte die „schleichende Rückkehr des faschistischen Denkens in Europa“ voraussehen. Eine EU, die durch Steuerschlupflöcher systematisch eine Umverteilung von unten nach oben organisiert, einen Raubzug öffentlicher Güter und Dienstleistungen vorantreibt, einhergehend mit zunehmender Militarisierung nach außen und nach innen, ist mitverantwortlich für das Entstehen von autoritär-repressiven politischen Systemen, die Reiche und Konzerne schützen, Obdachlose inhaftieren und Arme zu Zwangsarbeit verpflichten.

Am 1. Februar 2019 ist das JEFTA-Abkommen (Japan EU Free Trade Agreement) zwischen der EU und Japan in Kraft getreten. Es wurde am 17. Juli 2018 von Vertretern der EU und Japans unterzeichnet und am 12. Dezember 2018 vom Europa-Parlament durchgewunken.

Schon im Jahr 2017 unterzeichnete Japans Premierminister Shinzo Abe das Freihandelsabkommen und im Dezember 2017 hob die Europäische Kommission die Importbeschränkungen für einzelne Produkte aus Landwirtschaft und Fischerei aus Japan auf. Für Reis aus der Präfektur Fukushima — Ort des Reaktorunfalls im Jahr 2011 — ist künftig vor dem Import in Staaten der EU kein Nachweis von Strahlungskontrollen mehr erforderlich. Gleiches trifft für einige Fischerei-Produkte aus derselben Region zu. Für die japanischen HändlerInnen und LandwirtInnen ist der Wegfall der teuren und aufwändigen Strahlungskontrolle ein Segen, nicht aber für die europäischen VerbraucherInnen, die nun riskieren, strahlenbelastete Lebensmittel aus Japan zu verzehren.

Bereits Ende 2017 wies das Umweltinstitut München darauf hin, „dass gerade bei Meeresprodukten aus der Region Fukushima weiterhin hohe Belastungen zu erwarten sind, da nach wie vor radioaktiv verseuchtes Wasser in den Ozean gelangen kann — beispielsweise durch die vom AKW-Betreiber TEPCO geplante „Entsorgung“ von verstrahltem Kühl- und Grundwasser vom Reaktorgelände ins Meer“ (1).

Auch für die kommunale Wasserwirtschaft birgt JEFTA erhebliche Gefahren. Der Bundestagsabgeordnete der Linken Pascal Meiser warnte schon im Juli 2018:

„In keinem anderen Abkommen hat die EU der Kommerzialisierung der Wasserwirtschaft Tür und Tor derart weit geöffnet“ (2).

Auch Sven Giegold, Europa-Abgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen betont, dass das Abkommen „die Liberalisierung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“ befördere, und dass Wasser in einem Handelsvertrag nichts zu suchen hat.

„Jefta ist ein Angriff auf das Subsidiaritätsprinzip in Europa. Handelsverträge sollten den Handel erleichtern, dürfen aber nicht in die Daseinsvorsorge eingreifen. Jefta ist unausgewogener als Ceta. Das Kanada-Abkommen beinhaltet immerhin einen begrenzten Schutz von Wasser“ (2).

Neben dem Wegfall von Zöllen auf Autos, elektronischen Geräten wie Fernseher, Konsolen (Playstationen) oder Computern aus Japan werden auch Zertifikate und Kennzeichnungen von Waren abgeschafft. Dadurch könnten Produkte auf den europäischen Markt gelangen, die für Mensch und Natur gefährlich sind.

„Besteht zum Beispiel der Verdacht, dass ein Pflanzenschutzmittel giftig ist, wird es in Europa erst gar nicht zugelassen oder vom Markt genommen — auch dann, wenn die verfügbaren Daten noch nicht zeigen, ob ein Risiko besteht“ (4).

Mit JEFTA können japanische Hersteller nun jedes Pflanzenschutzmittel auf den europäischen Markt bringen und müssten erst mit Konsequenzen rechnen, wenn eindeutig bewiesen wurde, dass das Produkt gefährlich ist. Mit anderen Worten: Mit JEFTA ist der bestehende Umwelt- und Verbraucherschutz weitgehend geschreddert.

Der Protest von 550.000 Menschen, die in Deutschland eine Petition gegen JEFTA unterzeichnet haben, hat nichts genützt.

Verschärfung der EU-Dienstleistungsrichtlinie — Notifizierung von Gesetzen

Die nächste Attacke ist auch schon im Gange: Am 15. Januar haben 160 Organisationen Alarm geschlagen: Sie warnen vor einer Verschärfung der EU-Dienstleistungsrichtlinie und sehen die demokratischen Handlungsspielräume der Kommunen bedroht (5).

Bereits seit Januar 2017 arbeitet die Europäische Kommission an einer Verschärfung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, auch Bolkestein-Richtlinie genannt, gegen die sich vor ihrer Verabschiedung 2006 großer Protest entwickelt hatte — leider vergeblich (6). Das gebetsmühlenartig vorgetragene Mantra, die Liberalisierung des globalen Dienstleistungshandels sei von besonderer Bedeutung für künftiges Wirtschaftswachstum, liest sich jetzt wie ein Hohn. Profite machen die Konzerne, die Leistungen liberalisierter Dienste werden dagegen schlechter und teurer.

Wenn nun die EU-Kommission von Städten, Gemeinden und Behörden verlangt, dass sie der Kommission neue Regelungen und Gesetze drei Monate im Voraus mitteilen und sich von ihr genehmigen lassen müssten, ist das Subsidiaritätsprinzip endgültig gekippt.

Dieses neue Notifizierungsverfahren für Dienstleistungen würde zum Beispiel Maßnahmen gegen Wohnungsnot stark behindern, weil kommunale Regelungen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum untersagt oder entschärft werden könnten, wenn die EU-Kommission die Auflagen als diskriminierend interpretiert.

„Diese weitere Verschärfung der EU-Dienstleistungsrichtlinie würde den Spielraum gerade auch von Kommunen massiv einschränken. Sie bedroht die lokale Demokratie und steht im Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip. Der Vorschlag der EU-Kommission ist daher völlig inakzeptabel“, kommentiert Roland Süß vom Attac-Koordinierungskreis dieses Vorhaben (7).

Am 14. Januar hat ein Bündnis aus 160 zivilgesellschaftlichen Organisationen, Gewerkschaften, KommunalpolitikerInnen und städtischen VertreterInnen aus mehreren EU-Ländern der rumänischen EU-Ratspräsidentschaft eine gemeinsame Protest-Erklärung gesandt. Man kann gespannt sein auf die Reaktion und weitere Entwicklung dieses geplanten Notifizierungsverfahrens! Die deutsche Regierung sollte diesem Angriff auf die Demokratie jedenfalls eine klare Absage erteilen! Welche Lobbyisten in Brüssel in diesem Sinne aktiv waren, wäre interessant zu wissen. Airbnb zum Beispiel hat jedenfalls keinerlei Interesse an Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum, die dem Konzern einen unglaublichen Profit ermöglicht.

„Nackt per Gesetz — Eine neue EU-Verordnung sieht massive Eingriffe in Grundrechte vor“

So lautet der Titel eines Artikels von Martin Klingst in Die Zeit am 18. Dezember 2018 über ein weiteres anti-demokratisches Vorhaben aus Brüssel. Laut dem Vorschlag der sogenannten E-Evidence-Verordnung sollen Strafermittler aus EU-Staaten dann sämtliche Zugangs-, Verkehrs- und Inhaltsdaten anfordern können, also PINs und IP-Nummern, „alle Informationen, wann und wo der Verdächtige einen Internetdienst in Anspruch genommen hat, und die Inhalte seiner SMS-Nachrichten oder E-Mails.

Mit anderen Worten: Ermittler könnten sich das gesamte Online-Verhalten eines Bürgers ansehen, ohne dass es in Deutschland eine prüfende staatliche Instanz gäbe.

Ein Staatsanwalt aus Budapest könnte in diesem Fall von der Deutschen Telekom die Preisgabe von Bildern, WhatsApp-Nachrichten, Browserbewegungen und E-Mails eines Deutschen fordern. Die einzige Voraussetzung wäre, dass der Verdächtige in Ungarn einer schweren, mit mindestens drei Jahren Gefängnis bewehrten Straftat beschuldigt wird. Zwischen einem ungarischen Staatsanwalt und der Telekom etwa säßen keine Richter, keine Aufsichtsbehörden, die darauf achten würden, dass das ungarische Auskunftsersuchen nicht gegen deutsche Gesetze verstößt. Diese Prüfung obläge allein Facebook oder der Telekom. Ihnen, den privaten Internetdiensten, würde die E-Evidence-Verordnung den Schutz der im Grundgesetz garantierten Privatsphäre übertragen“ (8).

Das heißt, dass Ermittler eines Staates von einem Provider die Herausgabe von Daten verlangen könnten, ohne dass die Behörden im Staat des Providers oder der durchsuchten Person die Chance zum Einspruch erhalten. „Als Staatsanwalt wehre ich mich ganz stark dagegen, dass es ein Rechtsinstrument gibt, dessen Vollstreckung nicht von mir abhängt, sondern von einem Provider“, betonte Peter Schneiderhan vom Deutschen Richterbund bei einer Anhörung über die E-Evidence-Verordnung im EU-Parlament (9).

Für Alexander Fanta von dem Online-Portal Netzpolitik gleicht diese Verordnung dem Cloud Act in den USA, „der dort den Behörden weitreichende Möglichkeit zur digitalen Durchsuchung liefert. Der nun in Europa geschaffene Rechtsrahmen bereitet aus Sicht der Kommission ein transatlantisches Abkommen zum wechselseitigen Zugriff von Ermittlern mit den USA vor“ (10).

Trotz Kritik von Bundesjustizministerin Katarina Barley und Amtskollegen aus sieben EU-Mitgliedsstaaten hat sich im letzten Dezember eine Mehrheit der EU-Justizminister für den kontroversen Entwurf der E-Evidence-Verordnung ausgesprochen.

Bevor diese Verordnung aber in Kraft treten kann, muss geprüft werden, ob der Vorschlag überhaupt rechtskonform ist. Denn die Zusammenarbeit der Staaten bei Justizangelegenheiten ist in den EU-Verträgen geregelt. „Von Zusammenarbeit könne aber keine Rede sein, wenn in Zugriffsanordnungen nur noch ein Land involviert sei“ beklagte Ian Mitchell vom Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft bei einer Diskussionsrunde in Brüssel (11).

Den digitalen Strafverfolgungsentwurf könnte man als eine Weiterentwicklung der Europäischen Ermittlungsanordnung (EEA) ansehen, die das Europäische Parlament und der Ministerrat 2014 verabschiedet haben und die von der deutschen Regierung am 25. Mai 2017 ratifiziert wurde (12).

Die EEA ermöglicht den Polizeibehörden die Anordnung von Überwachungsmaßnahmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, wozu zum Beispiel das Abhören von Telefonen sowie verdeckte Ermittlungen und Observationen gehören. Im Unterschied zur E-Evidence-Verordnung sind es aber staatliche Behörden, die solche Maßnahmen verfügen und auf europäischer Ebene kooperieren. Das ist ein substantieller Unterschied.

Netzwerk europäischer Polizeispezialeinheiten ATLAS hat „Unterstützungsbüro“ bei EUROPOL

Komplementär beziehungsweise flankierend zu der europäischen polizeilichen Ermittlungs- und Strafverfolgungskooperation gibt es seit dem 1. Januar 2019 ein „Unterstützungsbüro“ des Netzwerks europäischer Spezialeinheiten bei der Polizeiagentur Europol in Den Haag. Der sogenannte ATLAS-Verbund koordiniert 38 Spezialeinsatzkommandos aus 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Norwegen, der Schweiz und Island. Aus Deutschland nehmen die GSG 9 und die Polizei aus Baden-Württemberg an ATLAS teil.

Dieses europäische Polizeinetzwerk wurde nach den Anschlägen am 11. September 2001 gegründet und ist seit 2008 eine von 18 „Expertengruppen“ der EU-Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung.

Die EU will sich mit ATLAS auf Situationen vorbereiten, die eine Unterstützung anderer Mitgliedsstaaten erfordern. Beispielsweise war COBRA, die Polizeispezialeinheit aus Österreich, zur Unterstützung der Bundespolizei bei dem G-20-Gipfel in Hamburg. Seit 2017 hat übrigens COBRA den Vorsitz des ATLAS-Netzwerks.

Grundlage für Polizeieinsätze in anderen EU-Ländern ist die sogenannte Solidaritätsklausel in Artikel 222 im Vertrag von Lissabon. Bei Terroranschlägen, Naturkatastrophen oder bei nicht näher definierten Krisen von den Organen der Europäischen Union sowie den Mitgliedsstaaten können Regierungen Unterstützung von Polizeieinheiten aus anderen EU-Staaten erhalten. Denkbar wäre so eine „Hilfe“ bei der Bekämpfung der „Gelb-Westen“, wenn die französische Regierung sie anfragen würde.

Um die Abwehr terroristischer Angriffe zu Land, zu Wasser und in der Luft zu trainieren, haben im Oktober 2018 europäische Polizei-Spezialeinheiten in sieben EU-Ländern eine Großübung abgehalten. Der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko hat dazu im November eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, die einen Einblick in die Intensität der Zusammenarbeit der Polizeispezialeinheiten auf europäischer Ebene gibt (13).

Aushöhlung der Demokratie

Die Verschärfungen der deutschen Polizeigesetze illustrieren die Dimension dieser unheilvollen Entwicklung: Abschaffung der Demokratie, Implementierung autoritär-repressiver Systeme, Inhaftierung unliebsamer „Elemente“ wie der Obdachlosen in Ungarn.

Könnte das letzte Weltwirtschaftsforum mit Schwerpunkt „Globalisierung 4.0“ weitere Steuererleichterungen für Konzerne nach sich ziehen, wie bereits von der Bundesregierung angekündigt; Konzernklagerechten vor privaten Schiedsgerichten eingeführt werden; das Handelsabkommen mit Dienstleistungen TISA abschließen mit dem Ziel, alle öffentlichen Dienstleistungen vollständig zu liberalisieren und zu privatisieren?

Die drei „wertvollsten Märkte“ mit je einem geschätzten Wert von 20 Billion US-Dollar sind der globale Gesundheits- und Bildungsmarkt sowie Wasser. Konzerne haben schon lange ein vitales Interesse an diesen wertvollen öffentlichen Gütern und waren bisher auch sehr erfolgreich.

Im Kontext der bevorstehenden Wahlen zum Europa-Parlament und die skizzierten Angriffe auf die noch verbliebenen wenigen demokratischen Elemente sei hier an die Lissabon-Strategie erinnert, die im Jahr 2000 verabschiedet wurde und das Regelwerk der EU ist.

Baron Daniel Janssen, ehemaliger Vorsitzender der Arbeitsgruppe Wettbewerbsfähigkeit des Europäischen Runden Tisches der Industriellen (Round Table of Industrialists, ERT) bezeichnete damals die Verabschiedung der Lissabon-Strategie als großen Erfolg des ERT. Die neoliberalen Reformen der EU wurden als „doppelte Revolution“ gefeiert:

„Auf der einen Seite reduzieren wir Macht und Einfluss des Staates und des öffentlichen Sektors durch Privatisierung und Deregulierung. Auf der anderen Seite transferieren wir viel von der Macht der Nationalstaaten hin zu einer international ausgerichteten Struktur auf europäischer Ebene. Die europäische Integration entwickelt sich und hilft internationalen Industrien wie unserer“ (14).

Wer also mehr Europa will oder gar die Vereinten Staaten von Europa anvisiert, muss wissen, dass damit der weitere neoliberale autoritär-repressive politische Ausbau erleichtert wird. Die Konzerne arbeiten daran.


Quellen & Anmerkungen

(1) www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/fukushima-neue-eu-importbestimmungen-in-kraft.html
(2) https://www.pascal-meiser.de/2018/07/17/voreilige-unterzeichnung-von-jefta-bedroht-verbraucherschutz-und-erhoeht-privatisierungsdruck/
(3) https://www.fr.de/wirtschaft/jefta-schlecht-10956924.html
(4) https://orange.handelsblatt.com/artikel/46830
(5) Demokratische Handlungsspielräume der Kommunen bedroht“: https://www.attac.de/startseite/detailansicht/news/160-organisationen-warnen-vor-verschaerfung-der-eu-dienstleistungsrichtlinie/
(6) Annette Groth und Christine Wicht „Bolkestein im Anmarsch“, Blätter für deutsche und internationale Politik https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2009/oktober/bolkestein-im-anmarsch
(7) https://www.attac.de/startseite/detailansicht/news/160-organisationen-warnen-vor-verschaerfung-der-eu-dienstleistungsrichtlinie
(8) https://www.zeit.de/2018/53/e-evidence-verordnung-eu-gesetz-grundrechte-eingriff
(9) https://netzpolitik.org/2018/elektronische-beweismittel-eu-staaten-drohen-online-diensten-mit-hohen-strafen/
(10) ebenda
(11) ebenda
(12) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32014L0041
(13) https://andrej-hunko.de/start/download/dokumente/1267-europaweite-uebungen-zur-bewaeltigung-von-terrorlagen/file
(14) Annette Groth: Lissabon Strategie und Lobbyismus - Zerstörung des Sozialstaats in der EU
https://www.attac.at/kampagnen/archiv/2003-2007/eu/lobbying-in-der-eu/lissabon-strategie-und-lobbyismus.html