# Du Schwachkopf!

Der Politikbetrieb hat sich als unantastbare Kaste etabliert, die nicht kritisiert werden darf. Ein solcher Schutz stand historisch stets dem Souverän zu — nicht seinen Bediensteten.

von 
   * Roberto J.  De Lapuente

Dass Politiker häufig lügen, galt bis neulich noch als ausgemachte Sache. Diese Erkenntnis beruhte auf der Lebenserfahrung eines jeden Wählers — sollte es denn nun ein Vorurteil sein, so galt es doch bislang als ein ziemlich gut begründetes. Jetzt ist allerdings auch diese Unterstellung eine Beleidigung, wie gerichtlich festgestellt wurde — eine, gegen die man mit guten Erfolgschancen juristisch vorgehen kann. „Lügenfritz“, so entschied das Amtsgericht Öhringen, sei ehrabschneidend. Die Richter erließen einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen. Als der Bundeskanzler im Oktober 2025 die baden-württembergische Stadt Heilbronn besuchte, hatte ein Mann bei Facebook diesen „Kosenamen“ für Friedrich Merz gebraucht — damals sah sich der Kanzler mehreren „Beleidigungen“ ausgesetzt. Was genau ist nun das Beleidigende an dieser Wortkomposition? 

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Sicher, es gilt als ungehörig, wenn man mit fremden Menschen so auf Tuchfühlung geht — in Deutschland spricht man sich mit Nachnamen an, anders als es die Amerikaner pflegen, die  im gemeinsamen Umgang immer gleich beim Vor- oder gar Spitznamen landen. Aber auch wenn sich das nicht gehört, so ist es doch nicht justiziabel. Also muss es die „Lüge“ sein — oder ist es der Plural, der aufstößt? Darf man einem Kanzler vielleicht nur eine, nicht aber eine Reihe von Lügen anhängen? Und spielt die Wirklichkeit dabei keine Rolle? Denn Tatsache ist, dass Merz recht häufig nicht das umgesetzt hat, was er angekündigt hat. Franz Müntefering hat vor vielen Jahren moniert, dass es unfair sei, wenn man Politiker an ihren Wahlversprechen messe. Dass die Unwahrheit irgendwo im Spiel ist, wenn Politiker etwas versprechen: Der Sozialdemokrat wusste es. 
## Mandatsträger verfluchen: Ein Wählerrecht
Recht häufig vernimmt man, dass Politiker auch nur ihren Job machen würden — schließlich seien sie Berufspolitiker. Davon darf sich niemand  täuschen lassen. 

>Mandatsträger sind Repräsentanten. Sie gehen keinem Beruf nach, sondern haben ein Mandat erhalten — das Wort kommt vom Lateinischen *mandare*, was so viel wie *auftragen* bedeutet. 

Der Mandatar ist also einer, dem etwas aufgetragen wurde — er ist nicht der Auftraggeber, auch wenn viele aus diesem Milieu heute sehr gerne so tun, als seien sie diejenigen, die der Bevölkerung — dem Wähler — Aufträge zurufen dürften. Vielleicht ist es ein Stück weit dieser Verschiebung geschuldet, dass sich eine Art von „verletzter Berufsehre“ entwickelte, die sich [in diesen larmoyanten Zeiten](https://overton-magazin.de/top-story/heul-leise-baerbel/) einen *Safe Space* schaffen wollte: eine Reform des Paragraphen 188 des Strafgesetzbuches, der für „Personen des politischen Lebens“ gelten sollte. Die gegen sie „gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“ wird seit 2021, seitdem die Norm verschärft wurde, unter intensivem Einsatz juristischer Ressourcen strafrechtlich rege verfolgt.

Seither ist es so gut wie unmöglich geworden, scharfe Kritik an den vom Volk beauftragten Personen zu üben. Jedes flapsige Wort ist gewissermaßen strafbewährt. Dabei ist Kritik — insbesondere schroffe Kritik, die nicht vor deutlichen Worten scheut — nicht mit der Beleidigung an Privatpersonen gleichzusetzen — der Mandatar ist nämlich keine Privatperson. Er hat sich bewusst für die Position des Volksvertreters entschieden, was beinhaltet, dass er sich harten Worten stellen muss. Zum Maß des Erträglichen gehören nicht nur sachliche Einwände, sondern auch scharfe, polemische und mitunter verletzende Urteile. Schließlich handelt es sich beim kritischen Wähler um denjenigen, der andere für sich abordnet, damit die die Geschicke des Gemeinwesens lenken — dass sich das in der Praxis längst verselbständigt, sich eine politische Kaste etabliert hat, die gar nichts anderes mehr kann, als Abgeordneter zu sein, steht auf einem anderen Blatt. 

>Ein Wähler hat schlicht das Recht, enttäuscht, wütend oder sogar zornig auf die von ihm gewählten Vertreter zu sein. Und dieses Recht endet nicht etwa dort, wo einem die Wortwahl nicht mehr gefällt. 

Selbst manches, was man vielleicht als Beleidigung empfinden möchte — es ist immer auch eine Entscheidung, beleidigt sein zu wollen oder nicht —, ist demnach eine mögliche Unmutsbekundung. Zum Beispiel der berühmt-berüchtigte „[Schwachkopf](https://www.sueddeutsche.de/politik/schwachkopf-beleidigung-habeck-ermittlungen-geldstrafe-li.3237794)“ — auch wenn der vor Gericht nicht geahndet wurde, so hatte der Fall doch deutlich gemacht, dass es gesünder ist, lieber zu schweigen, als Unmut zu bekunden. Und nicht jeder Wähler verfügt schließlich über Eloquenz und argumentative Stärke — dennoch zählen auch solche Menschen zum Souverän und müssen sich daher zu Wort melden dürfen. Einem Politiker Täuschung oder Wortbruch in drastischen Worten vorzuwerfen, ist nur in Systemen ein Straftatbestand, die sich längst vom Prinzip der Volksvertretung entfernt haben. Wenn sich Politiker wegen harter Worte in ihrer Menschenwürde verletzt sehen, sollte man ihnen entgegenhalten, dass es der Würde des Souveräns widerspricht, sich nicht mehr kritisch gegenüber dem von ihnen beauftragten Dienstpersonal äußern zu können. 
## Mandatare sind nicht der Souverän
Sagen wir es unverblümt: Die Würde des Souveräns hängt höher — der Mandatar ist schließlich ein Funktionsträger. Die Kritik oder Beleidigung trifft nicht die Person, sondern das Amt oder die Institution. So [erklärte auch der Spiegel](https://www.spiegel.de/politik/deutschland/friedrich-merz-es-ist-nicht-irgendein-fritze-es-ist-der-bundeskanzler-a-e3106d2c-a447-4bbe-ba97-40a38ec26e27) die Causa des Lügenfritz: Der Bundeskanzler sei nicht irgendein Fritze. Das stimmt ja durchaus, dass der Kanzler nicht irgendein Fritze ist — er ist der Merzfritze und nicht etwa der Nietzschefritze oder der Schillerfritze. Aber spielt das eine Rolle? Das Einzige, was wirklich von Belang ist, das ist, dass der Bundeskanzler keine Majestät darstellt — auch wenn Paragraph 188 des Strafgesetzbuches im Volksmund als „Majestätsbeleidigung“ firmiert —, er ist kein unberührbarer Kaiser, für ihn gilt kein Gottesgnadentum, keine Unantastbarkeit per Order — ihm kann also gar kein Zacken aus der Krone brechen, weil er nicht der Träger einer solchen von Gott zugewiesenen Metallhaube ist. 

Der Respekt gegenüber dem Regierungschef, der hier gerichtlich eingefordert wird, steht dem Souverän heutiger Zeit zu, dem Wahlvolk — Majestätsbeleidigung ist nicht, wenn ein Bürger dem Bundeskanzler deutlich macht, was er von ihm hält; Majestätsbeleidigung ist es, wenn ein Bundeskanzler einem Bürger das Wort abschneiden lässt oder ihn runterputzt, wie es Friedrich Merz erst neulich tat, [als er eine krebskranke Frau](https://www.tagesspiegel.de/politik/merz-belehrt-krebskranke-frau-wie-empfindlich-ist-der-kanzler-15550993.html), die ihn mit etwaigen im Raum stehenden Diätenerhöhungen konfrontierte, öffentlich in einer kalten Form abkanzelte.

Mandatare, die Menschen im Lockdown einsperrten, impfunwillige Bürger erpressen und von der Gesellschaft ausschließen wollten, während sie diese auch noch in den Medien schmähten und der Lächerlichkeit preisgaben, [Bürger als Pack zu titulieren](https://www.deutschlandfunkkultur.de/verrohte-sprache-wenn-gegner-als-pack-bezeichnet-werden-100.html): Das ist Majestätsbeleidigung — da wurde dem Souverän der Respekt entzogen, der ihm zusteht. Ein Bundeskanzler ist in dieser Ordnung nur ein abgeordneter Dienstbote, der zufällig auch der Regierung vorsteht. 

>Nicht der Bürger schuldet dem Politiker Ehrfurcht, sondern der Politiker dem Bürger Respekt. Wer politische Verantwortung trägt, hat nicht in erster Linie Anspruch auf Schonung, sondern einen auf Kontrolle. 

Der demokratische Staat, so heißt es in wonnigen Sonntagsreden gerne, lebe davon, dass die Regierten ihre Regierenden beobachten, bewerten und gegebenenfalls auch scharf zurückweisen können.

Am 28. November 2011 verkündete der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes eine Rechtseinordnung zu einer Verfassungsbeschwerde — [Aktenzeichen 1 BVR 917/09](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2011/11/rk20111128_1bvr091709.pdf?__blob=publicationFile&v=1) —, die „in den Schutzbereich von Art. 5 GG“ falle, also die Meinungsfreiheit betreffe. Dort steht, dass es nicht darauf ankäme, ob sich Meinungsbekundungen „als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden“. Und weiter heißt es, dass Meinungsäußerungen ihren Schutz auch dann nicht verlieren, „wenn sie scharf und überzogen geäußert werden“. Und außerdem — man höre und staune: 

*„Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt.“* 

Reicht das hier höchstrichterlich Erklärte nicht aus, um zumindest annehmen zu dürfen, dass dieser Paragraph 188 StGB gegen all das steht, was man uns gemeinhin als „unsere Demokratie“ verkauft? Oder ist diese „unsere Demokratie“ am Ende ganz was anderes als das, was man einst als den Wesensgehalt der Bundesrepublik ausmachte?
## Empfindlichkeiten, die nur der AfD nützen
Vor einigen Jahren verliebte sich alle elf Minuten ein Single auf einer Dating-Plattform — heute muss man annehmen, dass sich alle elf Minuten jemand in die Alternative für Deutschland (AfD) verliebt. Oder zumindest nach jedem Strafbefehl, der einem Bürger zugestellt wird, weil er im Sinne der oben genannten Einschätzung der Karlsruher Richter „scharf und überzogen“ Kritik an der Regierungspolitik oder an den Regierenden übt. 

Es ist politisch töricht, auf diese Weise gegen den Souverän vorzugehen — es sei denn, man hat die Absicht, die Bürger mehr und mehr in die Arme dieser AfD zu treiben. Die gibt sich nämlich gerne bürgernah. Was auch nicht schwer ist in einem politischen Betrieb, der in den letzten Jahrzehnten alles dafür getan hat, möglichst weit weg von den Bürgern und ihren Sorgen und Nöten zu stehen — bis hin zur Überlegung, das Berliner Regierungsviertel mit einem AHA-Graben zu umranden, damit einem auch ja kein Bürger mehr aus Versehen über den Weg laufen kann. 

Wer ist denn auf die glorreiche Idee gekommen, man könne den Souverän so unter Druck setzen und damit am Ende dessen Gunst erlangen? Jede Strafanzeige, jeder abgestrafte Bürger, der den Kanzler als Fritz beim Namen rief, generiert auf einen Schlag neue AfD-Wähler. 

Wenn es den Demokratierettern, diesen Pappschildhaltern mit Faible für pensionierte Studienrätinnen, die sich singend auf die Straße stellen und sich als Omas formieren, wirklich ernst wäre mit ihrem Anliegen, so müssten sie manche Entwicklung im Lande kritisch begleiten. Die Forderung nach einer Abschaffung dieses Paragraphen 188 StGB wäre eine Maßnahme, die die Ernsthaftigkeit dieser Leute unterstreichen würde. 

Aber das Gegenteil ist der Fall, sie füllen die Straßen und Plätze des Landes mit Parolen, die der Stoßrichtung dieses Paragraphen entspricht. Denn sie kämpfen gegen den Hass, als ob Hass eine kriminelle Handlung und kein Gefühl wäre, das übrigens nach jener Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts von 2011 jederzeit Berechtigung hat, sich in einer Meinung auszuleben — „emotional oder rational“ dürfe man seine Meinung äußern. Damit eingeschlossen ist auch das unschöne und durchaus unbequeme Gefühl des Hasses. 

Die Gretchenfrage wäre freilich, wie der Hass in die Welt kommt. Aber weder Studienrätinnen in Rente noch die nach einer „Lügenfritz“-Äußerung ermittelnden Beamten und Staatsanwälte haben gelernt, nach Sinn und Unsinn von Gesetzen und politischen Entscheidungen zu fragen.

Natürlich wäre es für eine Gesellschaft viel schöner, viel lebenswerter, wenn Menschen mehr Liebe als Hass empfinden. Aber niemand erzwingt so einen Wechsel, indem er die eine Gefühlsregung ächtet und die andere hochleben lässt. 

>Gefühle sind an Realitäten geknüpft — an materiellen und ideellen. Man kann Gefühle nicht aberziehen, da kann man noch so oft demonstrieren, dagegen ansingen, Äußerungen ächten oder gar bestrafen. 

All das schafft den Zorn, die Wut oder den Hass nicht ab, sondern erzeugt immer neue Formen solcherlei Gefühle. Paragraph 188 geht also nicht gegen Hass vor — so begründete man damals die Verschärfung —, sondern bringt immer mehr davon ins Land. Paragraph 188 ist deutlich mehr als ein Schwachkopf. Darf man das so sagen oder muss jetzt sofort ein Beamter tätig werden? Die deutschen Zensoren … [Sie wissen schon …](https://www.aphorismen.de/zitat/133485)


