Ein Land in Fesseln
Die hohe Zinsbelastung, resultierend aus ruinöser Hochrüstung, ist ein Anschlag auf den Wohlstand künftiger Generationen und auf die Souveränität Deutschlands.
Jetzt sind wir ihn ja vermutlich bald los: Bundeskanzler Friedrich Merz wird sein Amt nach den Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin wohl nicht mehr lange ausüben können. In anderer Hinsicht könnte sich seine Amtszeit allerdings als die folgenreichste Kanzlerschaft der deutschen Nachkriegsgeschichte erweisen. Die horrenden Schulden, die die derzeitige Regierung macht, um ihre Hochrüstungspläne zu realisieren, werden jüngere Menschen und auch noch Ungeborene bis Ultimo belasten, ihnen ihre Lebenskraft rauben und sie in einem dauerhaften Schuldnerstatus festhalten. Auch wenn der Russland-Ukraine-Krieg längst vorbei sein wird — Friedrich Merz‘ unsägliche Fehlentscheidung bleibt eine kaum zu tilgende Hypothek. Und dies nicht nur für jene Deutschen, die dem Kriegskurs der herrschenden Politik mit Hurragebrüll gefolgt sind — unser aller Zukunft wurde verraten und verkauft. Die Profiteure sind nicht nur einschlägige Rüstungskonzerne, sondern auch diejenigen, meist anonymen Investoren, die „uns“ all das Geld geliehen haben. Dies bringt den Autor zu einem kühnen Vorschlag: Müssen wir all diese Schulden, die eigentlich die Schulden verantwortungsloser, mit der Finanzindustrie verbandelter Politiker sind, wirklich unbedingt zurückzahlen?
„Und das ist eine Aufgabe, die ich nicht für mich wahrnehme — die ich auch nicht für meine Generation wahrnehme. Meine Generation hat die Chance gehabt und hat sie genutzt. Ich möchte, dass wir jetzt Chancen für die nächste Generation eröffnen. Und genau das ist unsere Verantwortung, auch meine persönliche Verantwortung, dafür zu sorgen, dass unsere Kinder und Enkelkinder die gleiche Chance haben, in einem Land wie Deutschland in Freiheit, in Frieden und im Wohlstand zu leben. Das ist die Verantwortung, und vor dieser Verantwortung laufe ich nicht davon.“
— Friedrich Merz auf der Pressekonferenz am 7. September 2026, nach dem Wahldebakel von Sachsen-Anhalt (1)
Selbst wenn der Krieg in der Ukraine morgen enden, Deutschland jegliche finanzielle und militärische Unterstützung des Landes einstellen und wieder diplomatische Beziehungen zu Russland aufnehmen würde, bleiben uns die von Olaf Scholz und Friedrich Merz eingebrockten „Sondervermögen“ wie ein Mühlstein um den Hals hängen, der uns langsam erdrücken wird.
Es begann am 27. Februar 2022, als der amtierende Bundeskanzler Olaf Scholz breitbackig verkündete:
„Bessere Ausrüstung, modernes Einsatzgerät, mehr Personal — das kostet viel Geld. Wir werden dafür ein Sondervermögen Bundeswehr einrichten, und ich bin Bundesfinanzminister Lindner sehr dankbar für seine Unterstützung dabei. Der Bundeshaushalt 2022 wird dieses Sondervermögen einmalig mit 100 Milliarden Euro ausstatten. Die Mittel werden wir für notwendige Investitionen und Rüstungsvorhaben nutzen.“ (2)
Aus dem „einmalig“ wurde nichts — handstreichartig beschloss der damalige CDU-Parteichef Friedrich Merz am 18. März 2025 zusammen mit SPD und Grünen eine Grundgesetzänderung, die zum einen ein weiteres „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ in Höhe von 500 Milliarden Euro vorsieht, zum anderen „sollen Verteidigungsausgaben von mehr als einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) künftig von der Schuldenbremse ausgenommen werden.“ (3) Hier lohnt ein Blick ins Grundgesetz, da der Begriff „Verteidigungsausgaben“ mehr enthält, als man auf den ersten Blick vielleicht annimmt:
„Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Diesem Grundsatz ist entsprochen, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. (...)
Von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten ist der Betrag abzuziehen, um den die Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten 1 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen.“ (4)
Das heißt nichts anderes, als dass der Staat nun unbegrenzt Kredite fürs eigene Militär, darüber hinaus aber auch für die Ukraine („völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“), für Bunker — „Zivilschutz“ ist ein moderner Begriff für Luftschutz — und, on top, für die Überwachung der eigenen Bevölkerung durch „Nachrichtendienste“ ausgeben darf.
Dieses Gesetz ist Teil des Grundgesetzes und kann somit nur mit 2/3-Mehrheit des Bundestages wieder aufgehoben werden. Zunächst ist bemerkenswert, wie diese Grundgesetzänderung zustande kam: Der Bundestag befand sich zu diesem Zeitpunkt im Zustand der Auflösung — ein Zustand, der immer dann eintritt, wenn eine Kanzlerwahl scheitert — Merz war nahe dran — oder der amtierende Bundeskanzler eine Vertrauensfrage verliert. Tatsächlich hat die vom Bundespräsidenten genehmigte ‚Auflösung’ jedoch keinerlei juristische Relevanz, wie uns auf der Website des Bundestages erklärt wird.
„Dass der Bundespräsident die Auflösung angeordnet hat, bedeutet nicht, dass der Bundestag nicht mehr besteht. Es bedeutet nur, dass die Wahlperiode vorzeitig endet und es zu einer vorgezogenen Neuwahl kommt. Der „alte“ Bundestag bleibt mit all seinen Rechten und Pflichten bestehen, bis der neue Bundestag zusammentritt (Artikel 39 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes). Eine „parlamentslose Zeit“ gibt es also nicht.
Der Bundestag kann weiterhin Gesetze beschließen, und auch seine Gremien wie etwa Untersuchungsausschüsse bestehen bis zum Ende der Wahlperiode fort.“ (5)
Juristisch ist das alles korrekt. In GG Art 39 (1) heißt es: „Seine Wahlperiode [die des Bundestages; Anm. d. Verf.] endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages.“ Jedoch kann man sich fragen, was der Terminus ‚Auflösung’ dann eigentlich bedeutet: Alle gewählten Abgeordneten sitzen weiterhin im Parlament und sind zu jedem Gesetzesbeschluss und sogar jeder Grundgesetzänderung, Mehrheiten vorausgesetzt, berechtigt. Offensichtlich führt der Beschluss der ‚Auflösung’ sogar zu einem größeren Spielraum des Parlaments, da keine Rücksicht mehr auf Regierungsmehrheiten genommen werden muss. Halten wir also fest:
Das verfassungsmäßige Organ des Bundestages befand sich in einem in der Verfassung enthaltenen Ausnahmezustand, als das Grundgesetz mit dem Zweck der Schaffung eines neuen legalen Ausnahmezustands geändert wurde. Dieser neue Ausnahmezustand besteht in der de facto völligen Aussetzung jeglicher Schuldenobergrenzen des Bundes.
Die deutschen Bürger haben also seit 2022 gleich drei neue ‚Sondervermögen’ an der Backe. Auf die euphemistische Hohlheit des Begriffs selbst ist oft hingewiesen worden. Zwei Sondervermögen sind bezifferbar, einmal auf 100 Milliarden, einmal auf 500 Milliarden Euro, das dritte ist — wahlweise — nach oben hin offen oder ein Fass ohne Boden, das Friedrich Merz mit den Worten „whatever it takes“ beschrieb. (6) Mit der Phrase zitierte er den ehemaligen EZB-Chef Mario Draghi, der 2012 verlautbarte: „Within our mandate, the ECB is ready to do whatever it takes to preserve the euro. And believe me, it will be enough.“ (7)
Auch die damalige Situation — durch Bankenpleiten in den USA ausgelöste Staatsschuldenkrisen verschiedener EU-Länder — war ein Ausnahmezustand, auf den die EZB schließlich auch mit extralegalen Mitteln reagierte, der sogenannten „quantitativen Lockerung“ („quantitative easing“), de facto ein Programm zur Staatsfinanzierung durch die EZB — was ihr von ihrer Satzung her verboten ist —, abgewickelt durch den Kauf von Staatsanleihen auf dem Kapitalmarkt. Tatsächlich pumpte die EZB auf diese Weise bis Ende 2018 2.6 Billionen Euro in den Wirtschaftsraum der Eurozone (8), eine inflationäre Maßnahme, die — ganz wie das heutige ‚Sondervermögen’ — mit dem hübschen Begriff der „quantitativen Lockerung“ verschleiert wurde. Merz weiß, wovon er redet, wenn er Draghi mit dieser Phrase zitiert.
Der italienische Philosoph Giorgio Agamben hat gezeigt, dass „sich der Ausnahmezustand in der Politik der Gegenwart immer mehr als das herrschende Paradigma des Regierens“ erweist (9). Was hat Merz — mithilfe von SPD und Grünen (Wer hat uns verraten? …) — da eigentlich getan? Im Bundeshaushalt für 2027 werden für die Zinszahlungen auf die diversen ‚Sondervermögen’ 41,9 Milliarden Euro veranschlagt. In der Kalkulation der Regierung geht es folgendermaßen weiter:
„Nach rund 41,9 Milliarden Euro 2027 sollen diese 2028 rund 55,2 Milliarden Euro, 2029 rund 68,1 Milliarden Euro und 2030 rund 80,7 Milliarden Euro erreichen.“ (10)
Da jedoch allein für 2027 118,7 Milliarden Euro neue Schulden vorgesehen sind — jenseits der ‚Sondervermögen’ —, dürfte es sich um eine konservative Schätzung handeln. Wir werden diese Schulden nicht mehr los. Das von Olaf Scholz aufgenommene ‚Sondervermögen’ soll „spätestens ab dem 1. Januar 2031“ (11) zurückgezahlt werden. Von wem? Wovon? Dagegen haben wir beim „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ mit der Tilgung bis zum 1. Januar 2044 Zeit. (12) Die Zinsen allerdings fließen bis dahin weiter, Jahr für Jahr, sie fließen auch während der Tilgungszeit weiter, sodass man vollkommen objektiv konstatieren muss: Friedrich Merz hat Deutschland bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag verkauft. Das ist keine Polemik:
Ich erinnere daran, dass die Schulden des Deutschen Reiches aus dem Zweiten Weltkrieg erst 1988, die aus dem Ersten Weltkrieg gar erst am 3. Oktober 2010 (!) vollständig beglichen worden sind. Als Rechtsnachfolger eines Staates erbt man sämtliche seiner Schulden, und spätestens an dieser Stelle ist es angebracht, die Frage nach der Souveränität aufzuwerfen.
Die Schulden der Bundesrepublik Deutschland kursieren als Staatsanleihen. Eine Staatsanleihe ist ein ungedeckter Zettel, den ein Staat ausgibt, um Geld zu erhalten. Der Käufer vertraut darauf, dass der Staat in der Laufzeit — es existieren Staatsanleihen mit Laufzeiten von bis zu 30 Jahren — Gewinne einfährt, sodass er den Betrag samt Zinsen zurückzahlen kann. Für Investoren ein gutes Geschäft: Da ein Staat mit seiner Bevölkerung eine fast unersch(r)öpfliche Melkkuh zur Hand hat, gelten Staatsanleihen als mit die sichersten Wertpapiere überhaupt. Wie die Bundesregierung selbst zugibt, sind „die konkreten Gläubiger (...) dem Bund nicht bekannt“. (13)
Ursache dafür ist, dass es sich um „Inhaberschuldverschreibungen“ handelt, die frei weiterverkauft werden können.
Wer also dank Merz‘ Ausverkauf den großen Reibach macht, wird nicht herauszubekommen sein, und vermutlich weiß es der deutsche Staat tatsächlich selbst nicht. Für uns jedoch, die wir in diesem Lande leben und arbeiten, bedeutet das, dass wir über die nächsten Jahrzehnte mehr und mehr werden arbeiten müssen, allein um die Zinsen bedienen zu können.
Wenn Friedrich Merz uns immer wieder anhält, mehr zu arbeiten, tut er dies nicht aus bösem Willen: Tatsächlich will er nur sicherstellen, dass die Zinszahlungen geleistet werden. Sämtliche nun beschlossenen (und noch folgenden) Steuer- und Abgabenerhöhungen dienen dem gleichen Ziel. Vor einiger Zeit veröffentlichte ich einen satirischen Artikel, in dem ich für die Erhöhung der Schaumweinsteuer zur Finanzierung der kaiserlichen Flotte plädiert habe. (14) Nun beschließt die Bundesregierung tatsächlich eine Steuererhöhung auf Alkoholika, Schaumwein eingeschlossen, um 20 Prozent. (15)
Noch einmal: Selbst wenn der Krieg in der Ukraine morgen vorbei ist, bleiben uns die ‚Sondervermögen’, deren Zinslast allein schon genügt, um Deutschland finanziell das Genick zu brechen. Auch wenn die Regierung Merz abgewählt wird: Die Schulden bleiben. Früher oder später wird man die immer noch recht stattlichen Goldreserven plündern müssen, um den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Laut Wolfgang Schäuble ist Deutschland „seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen“. (16) Damit hatte er schon 2011 Recht. Mit der jetzt erfolgten Neuverschuldung hat sich auch der letzte Rest von Souveränität aus diesem Land verabschiedet.
Jede politische Kraft, die ernsthaft am Wohlergehen des deutschen Volkes — und des deutschen Staates — interessiert ist, muss zuallererst diesen wahnwitzigen Ausverkauf einer ganzen Bevölkerung infrage stellen und, wenn nötig — und es ist nötig! — Zinszahlungen und Schuldentilgung einstellen.
In der Tat sollte man an Verfassungsrechtler die Frage richten, ob hier nicht das Recht auf Widerstand (GG Art 20) angebracht ist. Man werfe einen Blick in die USA, um ein Land zu sehen, dessen Politik vollständig von seinen Gläubigern diktiert wird. Wollen wir das? David Graeber, dieser brillante und viel zu früh von uns gegangene Geist, hat in aller Deutlichkeit gesagt, was Schulden eigentlich sind:
„Wie sich herausstellt, muss keineswegs ‚jeder‘ seine Schulden zurückzahlen. Diese Verpflichtung gilt nur für einen Teil von uns. Wir sollten alle reinen Tisch machen, unsere überkommene Moral über Bord werfen und einen Neuanfang wagen. Was sind Schulden denn überhaupt? Sie sind nichts weiter als die Perversion eines Versprechens, das von der Mathematik und der Gewalt verfälscht wurde.“ (17)