Ein Urteil mit Signalwirkung
Werner Rügemer klagte gegen die Berliner Zeitung, nachdem diese ohne Absprache zehn Sätze aus seinem Artikel gestrichen hatte und bekam nun auch in zweiter Instanz Recht.
Dieses Urteil „kann die redaktionellen Abläufe deutscher Medien massiv beeinflussen“, so bewertete die Frankfurter Allgemeine Zeitung den Ausgang eines langjährigen medienrechtlichen Streitfalls vor dem Oberlandesgericht Köln. Die Entscheidung bestätigte im Berufungsverfahren im Wesentlichen die vorhergehenden Entscheidungen des Landgerichts Köln. Die Berliner Zeitung hatte wesentliche Passagen des bei dem freien Autor Werner Rügemer in Auftrag gegebenen Textes zum Rüstungskonzern Rheinmetall gestrichen. Sie wurde dabei wegen schwerwiegender, unzulässiger Eingriffe in einen freien Autorenbeitrag sowie wegen Urheberrechtsverletzung und Rufschädigung und dann auch zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt. Im folgenden Text berichtet Rügemer aus seiner Perspektive von den Eingriffen in seinen Text, dem Prozess und seinem schlussendlichen Sieg vor Gericht.
Zensur zugunsten dreier Verteidigungspolitiker
Anfang April 2023 bestellte die Berliner Zeitung bei mir einen Artikel zum Rüstungskonzern Rheinmetall. Ich schickte den Text mit dem Hinweis: „Jegliche Änderungen sind nur in Absprache mit mir möglich“. Vier Tage später, am 10. April 2023, erschien der Artikel in der Printausgabe, bereits gekürzt um den Satz zum Verteidigungsminister Boris Pistorius: „Wendehälse mit schlechtem Gewissen sind für Richtungswechsel besonders geeignet.“ Ich hatte Pistorius’ frühere Anhängerschaft für Willy Brandts Ostpolitik erwähnt, die er später als Irrtum bedauerte.
Ab dem Folgetag 11. April 2023 erschien der Artikel digital, gekürzt um zehn weitere Sätze: Bei Agnes Strack-Zimmermann (FDP), damals Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, wurden die Spenden von Rheinmetall an ihre Partei FDP gestrichen, ebenso die Vorstandsfunktionen von Strack-Zimmermann im Förderkreis Deutsches Heer und Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik, deren Mitglied auch Rheinmetall ist. Gestrichen wurde außerdem alles zu Henning Otte, damals CDU-Abgeordneter im Wahlkreis Celle/Niedersachsen, wo die älteste und größte Rheinmetall-Fabrik steht, und wo auch schon mal eine Rheinmetall-Spende bei der CDU landet.
Drei Jahre Kampf durch die Gerichtsinstanzen
Aufgrund meiner Klage verurteilte das Landgericht Köln die Zeitung im Jahre 2023 zunächst wegen Urheberrechtsverletzung und Rufschädigung. Die Zeitung akzeptierte das Urteil.
Auf dieser Grundlage verklagte ich die Zeitung auf Zahlung einer Entschädigung. Das Landgericht Köln urteilte: Eine Entschädigung muss gezahlt werden, allerdings statt der von mir geforderten 5.000 Euro nur 1.200 Euro.
Nach langer Bedenkzeit ging die Zeitung gegen das Urteil vor. Das Oberlandesgericht Köln entschied am 27. März 2026: Das Urteil des Landgerichts bleibt bestehen, die Zeitung muß zahlen. Die Berufung wurde zurückgenommen, das Urteil wurde damit rechtskräftig.
Erstmaliges, wegweisendes Urteil — aber ändert sich etwas?
Es geht um ein grundsätzliches, weitverbreitetes Problem. Das bestätigte auch die Anwältin der Zeitung vor Gericht wiederholt: Solche redaktionellen Änderungen ohne Rücksprache mit den Autoren seien im Zeitungswesen doch „branchenüblich“!
Und die Anwältin log vor Gericht: Sie behauptete, die Änderungen seien „unerheblich“ gewesen; es seien nur vier Sätze gekürzt worden — in Wirklichkeit waren es jedoch mehr als doppelt so viele, nämlich Zehn!
Die Anwältin berichtete übrigens vor Gericht, die Änderungen zu Strack-Zimmermann seien von der Berliner Medienkanzlei Schertz Bergmann erzwungen worden. Diese Kanzlei, die Politiker, Unternehmer und sonstige Prominente vertritt, drohte im Auftrag von Strack-Zimmermann der Zeitung mit einer Klage.
Da müsse, so die Anwältin, eine verantwortungsvolle Redaktion doch nachgeben, um Nachteile für die Zeitung zu vermeiden!
Aufbruch der „freien“ Journalisten!?
Dieses wegweisende Urteil würde wohl in der Praxis nichts ändern — denn das heutige, immer weiter wachsende Heer der „freien“ und vielfach prekären Autoren liefert mehrheitlich Rohstoff, der von den Redaktionen auf Linie gebracht wird. Und wenn die „Freien“ dann vor Gericht gehen, erhalten sie keine Aufträge mehr.
Oder? Das Thema müssten doch die Journalistenverbände und alle Vertreter der Pressefreiheit endlich einmal aufgreifen!