Erwachsenwerden ohne Netz

Junge Menschen, die in einer Wohngruppe oder Pflegefamilie aufgewachsen sind, haben oft massive Probleme, ins Leben zu starten — es fehlt ein tragendes Kontaktnetz.

Wenn 18-jährige ihr Erwachsenenleben beginnen, haben sie dafür normalerweise natürliche Helfer: ihre Eltern. Diese stellen Wohnraum und eine Grundversorgung zur Verfügung, bis ihre Sprösslinge selbst einen Job und eine Wohnung ergattert haben. Sie helfen mit alten Möbeln und Haushaltsgegenständen aus und stehen mit Rat und Tat zur Seite. Eine besondere Gruppe allerdings verliert mit dem 18. Lebensjahr den Boden unter ihren Füßen. Es sind sogenannte „Careleaver“, junge Menschen, die einen Teil ihrer Jugend in einer Einrichtung oder Pflegefamilie verbracht haben und diese Betreuung im jungen Erwachsenenalter verlassen. Schlagartig müssen sie sich in einem schwierigen Umfeld zurechtfinden — allein. Oft setzen Gesellschaft und Berufsleben als selbstverständlich voraus, was sie sich erst aneignen müssen, sich mangels familiärer Hilfe aber bisher nicht aneignen konnten. Der Autor richtet in diesem Artikel den Fokus auf eine Lücke im Sozialsystem, die bisher zu wenig gesehen wird.

Wer in einer Wohngruppe lebt, kann am achtzehnten Geburtstag vor Fragen stehen, die in anderen Familien erst Jahre später auftauchen: Wird die Hilfe verlängert? Wie lange bleibt das Zimmer? Wer zahlt die Kaution für eine eigene Wohnung? Zwischen dem Antrag auf Anschlusshilfe und dem nächsten Gespräch beim Jugendamt muss mitunter schon der Auszug vorbereitet werden.

Mit dem achtzehnten Geburtstag beginnt rechtlich die Volljährigkeit. Im Alltag der meisten Familien ist dieser Tag weit weniger einschneidend. Das bisherige Zimmer bleibt erhalten, die Eltern kümmern sich weiterhin um Versicherungen oder Telefonverträge und helfen aus, wenn das Ausbildungsgehalt nicht bis zum Monatsende reicht. Auch wer bereits ausgezogen ist, kann häufig noch auf sie zurückgreifen.

Junge Menschen, die in einer Wohngruppe oder einer Pflegefamilie aufgewachsen sind, können sich darauf nicht verlassen. Von ihnen wird oft erwartet, dass sie innerhalb kurzer Zeit selbstständig werden. Sie müssen eine Wohnung finden, eine Kaution aufbringen, Anträge stellen, ihre Ausbildung organisieren und mit mehreren Behörden gleichzeitig zurechtkommen.

Viele Gleichaltrige werden dabei noch jahrelang von ihren Eltern unterstützt.

In der Fachsprache werden sie „Careleaver“ genannt. Gemeint sind junge Menschen, die einen Teil ihrer Kindheit oder Jugend in einer Einrichtung oder Pflegefamilie verbracht haben und diese Betreuung im jungen Erwachsenenalter verlassen. Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 134.000 junge Menschen in einem Heim und knapp 87.500 in einer Pflegefamilie betreut. Damit lebten etwa 221.500 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zumindest zeitweise außerhalb ihrer Herkunftsfamilie, drei Prozent mehr als im Vorjahr. Das geht aus den Angaben des Statistischen Bundesamtes hervor.

Die Gründe für eine Unterbringung sind sehr unterschiedlich. Manche Eltern sind schwer krank oder gestorben. In anderen Familien bestimmen Sucht, Gewalt, Vernachlässigung oder psychische Erkrankungen den Alltag. Einige Kinder haben schon mehrere Wohnorte und Bezugspersonen hinter sich, bevor sie in eine Wohngruppe oder Pflegefamilie kommen.

Während der Unterbringung trägt die Kinder- und Jugendhilfe einen erheblichen Teil der Verantwortung. In regelmäßigen Abständen wird geprüft, wie sich das Kind entwickelt und welche Unterstützung es braucht. Beschäftigte in Einrichtungen und Pflegeeltern leisten die praktische Hilfe oft unter schwierigen Bedingungen; manche halten den Kontakt noch lange nach dem Ende ihrer formalen Aufgabe. Verlässlich ist das nicht.

In einer Wohngruppe wechseln Dienste und Beschäftigte, mit dem Auslaufen einer Maßnahme endet auch eine Zuständigkeit. Nach dem Auszug fehlt dann womöglich jemand, der bei der ersten Nebenkostenabrechnung hilft, für eine Wohnung bürgt oder kurzfristig Geld leiht.

Rechtlich muss die Unterstützung nicht mit dem achtzehnten Geburtstag enden. Nach Paragraf 41 des Achten Sozialgesetzbuches erhalten junge Volljährige geeignete und notwendige Hilfe, wenn sie noch nicht in der Lage sind, ihr Leben selbstständig und eigenverantwortlich zu führen. In der Regel wird diese Hilfe bis zum 21. Lebensjahr gewährt, in begründeten Fällen auch länger. Eine beendete Hilfe darf später erneut aufgenommen werden, und das Jugendamt soll rechtzeitig prüfen, ob nach dem Ende der Jugendhilfe ein anderer Sozialleistungsträger zuständig wird.

Wie lange die Betreuung tatsächlich dauert und wie sie ausgestaltet wird, hängt von der Beurteilung des Jugendamtes und der finanziellen Lage einer Kommune ab. Die Betroffenen müssen ihren Unterstützungsbedarf erklären und teilweise gegen Widerstände durchsetzen. Wer schon mehrfach die Bezugsperson oder Einrichtung wechseln musste, bringt Behörden nicht unbedingt Vertrauen entgegen. Außerdem ist Selbstständigkeit schwer zu messen. Ein junger Mensch kann einen Haushalt führen und täglich zur Arbeit gehen, aber mit Anträgen oder Verträgen überfordert sein. Ein anderer kommt mit Geld zurecht, gerät aber nach einem Konflikt oder einer Trennung in eine psychische Krise.

Wie Careleaver ihre Lage selbst einschätzen, untersucht die Langzeitstudie „Care Leaver Statistics“. Bis zu 1.430 junge Menschen, die in Pflegefamilien, Wohngruppen oder anderen betreuten Wohnformen gelebt haben, sollen über mehrere Jahre befragt werden. Erste Ergebnisse zeigen, dass sich viele der Befragten auf die Haushaltsführung recht gut vorbereitet fühlen. Beim Umgang mit Geld und Behörden sowie bei der Organisation des Auszugs sind die Unsicherheiten größer. Nur 18 Prozent der befragten angehenden Careleaver hatten einen Nebenjob, gegenüber 42 Prozent der 16-jährigen und 51 Prozent der 17-jährigen Jugendlichen ohne Jugendhilfeerfahrung. Auch finanzielle Rücklagen waren bei den jungen Menschen aus der Jugendhilfe seltener vorhanden. Das Deutsche Jugendinstitut, das an der Studie beteiligt ist, sieht deshalb die Gefahr, dass sich verschiedene Nachteile beim Übergang gegenseitig verstärken.

Spätestens bei der Wohnungssuche verlangen Vermieter regelmäßig eine Kaution, Einkommensnachweise, eine Schufa-Auskunft oder eine Bürgschaft. Wer noch zur Schule geht oder eine Ausbildung beginnt, kann viele dieser Voraussetzungen nicht erfüllen und konkurriert in Städten mit knappem Wohnraum außerdem mit Bewerbern, die ein festes Einkommen haben und Eltern als Bürgen vorweisen können.

Eine verzögerte Zahlung des Jobcenters oder der Familienkasse lässt sich ohne Ersparnisse ebenfalls kaum überbrücken; schon wenige Hundert Euro können darüber entscheiden, ob die Miete rechtzeitig überwiesen wird. Andere junge Erwachsene würden in einer solchen Lage möglicherweise ihre Eltern anrufen. Careleaver müssen einen Vorschuss beantragen, sich Geld leihen oder eine Beratungsstelle finden.

Je nach Lebenssituation sind außerdem Jugendamt, Jobcenter, Familienkasse, Wohngeldstelle oder Ausbildungsförderung gleichzeitig zuständig; ihre Leistungen beginnen und enden aber nicht immer zum gleichen Zeitpunkt. Wechsel der Zuständigkeit können deshalb Lücken verursachen, obwohl der grundsätzliche Anspruch des jungen Menschen gar nicht bestritten wird. Wer den Überblick verliert oder einen Brief zu spät beantwortet, gilt schnell als unzuverlässig.

Eltern bezahlen Versicherungen, geben alte Möbel mit, helfen beim Umzug und übernehmen ungeplante Rechnungen, oft weit über die Volljährigkeit hinaus. Nicht jede Familie kann das im gleichen Umfang leisten, aber fast immer bleibt ein Ansprechpartner, der die jungen Erwachsenen seit Jahren kennt. Politisch wird das kaum als Sozialleistung wahrgenommen, obwohl es für den Einstieg viel bedeutet: Es verhindert, dass ein einzelner Fehler sofort schwerwiegende Folgen hat. Wenn Careleaver eine Ausbildung abbrechen, können sie nicht selbstverständlich für einige Monate zurück in ihr altes Zimmer ziehen. Ist ein Platz in der Wohngruppe neu vergeben, steht er nicht mehr zur Verfügung, und auch eine frühere Pflegefamilie kann oder will nicht in jedem Fall dauerhaft Verantwortung übernehmen. So kann eine nicht gezahlte Kaution oder ein versäumter Antrag der erste Schritt in einer Kette sein, an deren Ende der komplette soziale Abstieg steht.

Im Frühjahr 2026 wurde ein sogenanntes „Vorschlagsbuch“ bekannt, das nach Berichten im Auftrag des Bundeskanzleramtes zusammengestellt worden sein soll. Darin werden Möglichkeiten aufgeführt, die Ausgaben in der Eingliederungs- sowie Kinder- und Jugendhilfe zu senken. Nach Angaben des Forschungsteams der CLS-Studie wird darin auch vorgeschlagen, Leistungsrechte von Careleavern einzuschränken. Als Begründung zitiert das Forschungsteam die Aussage, die Praxis habe gezeigt, dass Betroffene teilweise nicht erreichbar seien oder Maßnahmen der Jugendhilfe bei ihnen keinen Erfolg mehr versprächen.

Das Forschungsteam kritisierte diese Behauptung als unbelegt. Für einen der Vorschläge werde ein Einsparpotenzial von einer Milliarde Euro genannt, eine nachvollziehbare Berechnung fehle jedoch. Bei einem weiteren Vorschlag lasse sich die erwartete Ersparnis gar nicht beziffern. Mögliche Folgekosten seien ebenfalls nicht berechnet worden. In einem Zwischenruf vom 28. April 2026 warnten die beteiligten Wissenschaftler vor Einschnitten bei existenziellen Hilfen.

Häufige Beziehungsabbrüche, Umzüge und enttäuschende Erfahrungen mit Behörden können dazu führen, dass junge Menschen weiteren Hilfsangeboten misstrauen oder Termine nicht einhalten. Wer daraus schließt, weitere Hilfe sei zwecklos, macht die Folgen ihrer bisherigen Erfahrungen zum Ausschlussgrund.

Auch die behauptete Ersparnis ist fraglich. Endet die Unterstützung zu früh, können später viel höhere Ausgaben für Notunterkünfte oder die Behandlung psychischer Erkrankungen entstehen. Eine abgebrochene Ausbildung verschlechtert zudem über Jahre hinweg die Aussichten auf ein eigenes Einkommen.

Bis Ende 2022 mussten junge Menschen in stationären Einrichtungen oder Pflegefamilien einen Teil ihres eigenen Einkommens für die Jugendhilfe abgeben. Wer neben der Schule arbeitete oder eine Ausbildung begann, konnte dadurch weniger Geld für den späteren Auszug zurücklegen. Der Bundestag schaffte die Kostenheranziehung einstimmig ab. Die damalige Bundesregierung räumte ein, dass sie dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe widersprach. Die Neuregelung trat zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Rücklagen erleichtern den Auszug, lösen aber weder das Wohnungsproblem noch die Schwierigkeiten mit wechselnden Behörden. Manche Einrichtungen bereiten den Auszug über einen längeren Zeitraum vor, andere bieten betreutes Einzelwohnen an. Pflegeeltern oder ehemalige Betreuer unterstützen junge Menschen teilweise noch jahrelang, obwohl ihr offizieller Auftrag beendet ist. Ob es eine solche Begleitung gibt, hängt stark vom Wohnort und vom persönlichen Einsatz einzelner Fachkräfte ab. Ebenso wichtig wären frühzeitige Absprachen darüber, wer nach dem Ende der Jugendhilfe welche Kosten übernimmt.

Am Ende des Tages lässt sich sagen, dass es Careleaver meistens schwerer haben, den Übergang zum Erwachsenenleben zu schaffen, als Heranwachsende aus sogenannten „normalen“ Familien. Es gibt kein Fangnetz, das sie auffangen könnte, sollte es beim Ausgestalten der neuen Wirklichkeit zu Schwierigkeiten kommen. Wenn hier der Rotstift angesetzt wird, würde das genau die Menschen treffen, deren Situation ohnehin schon schwierig ist. Hinzu kommt, dass von Seiten der politischen Entscheider kaum mit Gegenwehr zu rechnen ist, was befürchten lässt, dass die geplanten Änderungen demnächst in Kraft treten werden.