Hilflos dem Staat ausgeliefert

Wenn es darum geht, Bürger vor der Willkür von Justiz und Verwaltungsapparat zu schützen, haben sämtliche Kontrollmechanismen in der Coronakrise versagt.

Wenn jemandem Unrecht geschieht, kann er sich vertrauensvoll an die Polizei wenden. Versagt diese, kann der Bürger die Gerichte anrufen. Notfalls helfen höhere Instanzen, bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Normalerweise. Was geschieht aber, wenn all diese Instanzen nur Rädchen im Getriebe eines umfassenderen Unrechtssystems sind? Was, wenn der Staat selbst zur Quelle jener Gewalt, Nötigung und Beraubung geworden ist, vor der er uns eigentlich schützen sollte? In der Coronakrise sind teilweise sämtliche Dämme des Rechtsstaats gebrochen, sahen sich Menschen völlig hilflos einem Apparat ausgeliefert, der, was die Ahndung von „Verstößen“ betrifft, jedes Maß verloren hatte. Misshandlung aus nichtigem Anlass stand und steht noch immer auf der Tagesordnung. So geschieht es immer, wenn die Täter selbst zu Kontrolleuren ihrer Taten bestellt sind. Wir müssen den Opfern dieser Willkürherrschaft eine Stimme geben und dürfen das begangene Unrecht nicht vergessen — auch, damit Ähnliches in Zukunft nicht mehr geschieht.

„(…) Ich bin mittlerweile vier Wochen in Isolation — ohne Dusche, ohne Hofgang, Zimmer nach Norden ausgerichtet (keine Sonne durchs Fenster), ohne persönliche Gegenstände, keine Haarwäsche, keine Lektüre, keine Nagelpflege, keine Hautpflege, keine Zahnpasta. Keine Vitamine, 500g Margarine für 4 Wochen, das Zimmer ist lediglich mit Kaltwasser ausgestattet, drei Wochen mit einem Putzlappen zum Abwaschen, Tisch abwischen, Staub wischen und Toilette säubern. 4 Wochen keine Bewegung, keine Gespräche, lediglich Willkür durch das Personal. (...) Ich (…) leide unter Arthrose und Rheuma. Das Bett hat keinen Lattenrost, sondern drei fest montierte Bretter, die Matratze ist so hart wie eine Gymnastikmatte. Jeden Tag bekomme ich vor Schmerzen nur vier bis fünf Stunden Schlaf (…)“ (1).

Woher stammen diese Zeilen? Ein Zeitzeugnis unserer sogenannten „dunklen“ Vergangenheit, ein Hilferuf aus dem Kriegsgebiet? Nein — diese Zeilen erreichten Anfang Juli 2022 meine Kanzlei aus einem Frauengefängnis in Deutschland. Ein Einzelfall? Diese Frage muss wohl ebenfalls mit nein beantwortet werden. Mit welcher Erbarmungs- und Gefühllosigkeit Organe des Staatsapparates insbesondere gegen Kritiker der Coronamaßnahmen vorgehen, hat mich in den vergangenen zwei Jahren nicht selten sprachlos zurückgelassen.

„Hochgradig sozialschädlich“ — eine Herabwürdigung, die sich vergangene Woche zwei meiner Mandanten in einem strafrechtlichen Berufungsverfahren vor dem Landgericht von dem entscheidenden Gericht anhören mussten: Ihre Atteste, die sie von einer Mund-Nasen-Bedeckung befreiten, seien angeblich unrichtige Gesundheitszeugnisse im Sinne des Paragraphen 279 des Strafgesetzbuches. Mit solchen Richtersprüchen wird der Rechtsstaat der Lächerlichkeit preisgegeben: Mund-Nasen-Bedeckungen — oftmals selbstgebastelt — bieten nachweislich des Bundesinstituts für Arzneimittel keinen Fremdschutz und stellen lediglich ein Kleidungsstück dar (2) — mithin dürften sie zur Bekämpfung des zum unsichtbaren Feind erklärten Virus völlig untauglich sein.

Wieder einmal in unserer Geschichte hat unser Justiz — und Verwaltungsapparat eine Kettenreaktion des Unrechts ausgelöst, die sich nun durch weitere gleichartige oder ähnliche Ereignisse im Dominoeffekt zu einem umfassenden Verbrechen auftürmt.

Dabei sollten wir es besser wissen: In einem zivilisierten Land mit einer liberalen und demokratischen Verfassung führen zwei Drittel der Bevölkerung alle Befehle, die sie von einer übergeordneten Macht erhalten, ohne zu fragen und ohne zu überlegen, aus — ein Verbrechen benötigt mithin insbesondere einen hierarchisch aufgebauten, funktionierenden Staatsapparat. Millionen von kleinen Funktionären, in denen jeder eine scheinbar unbedeutende, nicht erkennbar in Zusammenhang stehende Aufgabe erledigt. Jeder führt seine Aufgabe mit Kompetenz und — gerade in Deutschland oft in vorauseilendem Gehorsam — besonders gründlich aus. Ohne Bedenken. Und keiner der Beteiligten wird sich bewusst, dass er Teil eines Verbrechens ist.

Bei der staatlich veranlassten Coronakrise kam sicherlich erschwerend hinzu, dass sich unsere Gesellschaft bereits in einem menschlich desolaten, durch Vereinzelung und Vereinsamung gekennzeichneten Zustand befand. Die medial eingeforderte Solidarität erschien wohl wie ein Rettungsanker aus dieser Hoffnungslosigkeit. Jeder Störenfried, der diesen neugewonnen Zusammenhalt zu stören wagte, wurde und musste — zumindest medial — unverzüglich rufgemordet, im Alltag geächtet und diskriminiert werden.

Ist der Mensch zu dumm, um aus der Vergangenheit zu lernen? Der Mensch ist erst einmal, wie er ist. In unserer Gesellschaft in weiten Teilen vor allem mit dem quälendem Gefühl eigener Bedeutungs- und Liebesunwürdigkeit ausgestattet, in einem ungesundem Missverhältnis zwischen Lieben und Geliebt-Werden. Aber eben auch in der Lage, diese Missstände aus eigener Kraft ins Positive wenden zu können.

Eine Verwaltung außer Kontrolle

Eines der größten Problemfelder dieses sich manifestierenden Unrechtsstaates dürften die Verwaltungs- und Exekutivorgane sein. Hier hat sich — nicht erst seit Corona — ein Unterdrückungs- und Machtmissbrauchsmechanismus entwickelt, der seinen vorläufigen Höhepunkt in den unzähligen Coronaordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren findet.

Aus der juristischen Erfahrung kann konstatiert werden, dass ein nicht unerheblicher Teil von Ordnungsgeldern, Verwaltungs- und Exekutivakten rechtswidrig ergehen. Zum einen insbesondere, weil eine Vielzahl von Behörden juristische Laien beschäftigen, zum anderen, weil der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit missachtet wird.

Die Betroffenen wehren sich selten. Sie bezahlen das Buß- oder Strafgeld, um sich von dieser psychischen Belastung zu erleichtern. Eine rechtlich fragwürdige staatliche Einnahmequelle, die mafiös organisierte Strukturen wahrscheinlich vor Neid erblassen lässt.

So lautete etwa im eingangs geschilderten Fall der betroffenen inhaftierten Frau der Vorwurf „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“: Eine ältere Frau, die an Rheuma und Arthrose leidet, hatte angeblich Widerstand gegen vier junge männliche Polizeibeamte geleistet und wurde aufgrund dessen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Euro, insgesamt zu einer Zahlung von 4.500 Euro verurteilt.

Da sie den Betrag nicht aus eigenen Mitteln aufbringen konnte, wurde sie unter Anwendung von körperlicher Gewalt ins Frauengefängnis verbracht, die sogenannte Erzwingungshaft. Eine Pflichtverteidigerbestellung im Fall der Inhaftierung ist für diesen Fall nicht vorgesehen, weshalb sie der Situation schutzlos ausgeliefert war.

Doch ist es tatsächlich verhältnismäßig und gerecht, einen Menschen seiner Freiheit zu berauben, als „Erziehungs- und Bestrafungsmaßnahme“, weil er ein Ordnungsgeld nicht gezahlt hat beziehungsweise nicht zahlen konnte?

Dies vor dem Hintergrund, dass eine Vielzahl von Ordnungsgeldern rechtswidrig eingefordert, eine Vielzahl von Exekutivakten als verfassungswidrig zu bewerten sind. Besonders betroffen sind mithin sozial Schwache, die weder staatliche Unterstützung noch einen Pflichtverteidiger zur Seite gestellt bekommen, und auch über keine finanziellen Mittel verfügen, um einen Rechtsanwalt zur Verteidigung ihrer Rechte zu beauftragen (3).

Noch schreiender wird das Unrecht, wenn man das verhängte Strafmaß mit anderen Taten ins Verhältnis setzt: So verschaffte sich etwa ein bayerischer Richter tausende Bilder, die Kindesmissbrauch dokumentierten — teils aus Ermittlungsakten. Eine öffentliche Verhandlung fand nicht statt, die Justiz verhängte gleichsam eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Euro.

„Er muss also gerade mal 4.500 Euro dafür zahlen, sich am Leid von Kindern ergötzt zu haben, die durch den erlittenen Missbrauch womöglich für ihr ganzes Leben lang Schaden genommen haben. Es gab keine Hauptverhandlung gegen ihn, bei der er sich den Augen der Öffentlichkeit hätte stellen müssen.“

Diese Ungerechtigkeiten und die Machtkonzentration in der Verwaltung stehen im Widerspruch zum Wesentlichkeitsgedanken des Grundgesetzes. Die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Wesentlichkeitstheorie besagt, dass der Gesetzgeber staatliches Handeln in grundlegenden Bereichen durch ein förmliches Gesetz legitimieren und alle wesentlichen Entscheidungen selbst treffen muss. Im Ergebnis folgen daraus ein Verbot der Delegation wesentlicher Entscheidungen an die Exekutive und eine Pflicht des parlamentarischen Gesetzgebers, solche Entscheidungen selbst zu treffen. In der Gesetzeshierarchie darf daher grundsätzlich die „untergeordnete“ Regelung den Regelungsgehalt und Inhalt der darüberliegenden Ermächtigungsgrundlage nicht überschreiten.

Je stärker und intensiver ein Grundrechtseingriff also ist, desto höher müssen und sollten die Anforderungen an die rechtliche Grundlage und die Einhaltung dergleichen sein, damit sich die Schutzwirkung für den rechtsunterworfenen Bürger entfalten kann. Diese Schutzwirkung wird jedoch — wie Corona eindrücklich zeigt — durch eine außer Kontrolle geratene Verwaltung und Exekutive erheblich unterlaufen.

Fehlentwicklung Föderalismus

Dass sich diese Kompetenzzuweisung auch in anderer Hinsicht destruktiv entwickelt hat, lässt sich an den Folgen der Föderalismusreform verdeutlichen.

Ziel der Föderalismusreform war es unter anderem, eine bessere Mobilität der Beamten zwischen den einzelnen Bundesländern untereinander, aber auch von und zum Bund zu schaffen. Genau das Gegenteil trat ein. Die Beamten und die Dienstherren in den finanzstarken Bundesländern profitierten von der Reform, den finanzschwachen Ländern hingegen fehlen entsprechende Bewerber.

Auch die Gesetzgebung ist ineffektiv. So sind etwa insgesamt 17mal das Verwaltungsverfahren (VwVfG), die Zustellung von Entscheidungen (VwZG) und die Vollstreckung (VwVG) nahezu wortgleich geregelt worden. Im Sozialrecht und im Steuerrecht bestehen ebenfalls in allen Bundesländern Regelungen, die mit dem allgemeinen Verwaltungsrecht identisch sind. In diesem Zusammenhang darf nicht unerwähnt bleiben, dass in Deutschland, unter anderem wegen der sogenannten „Überhangmandate“, mittlerweile 1.876 Abgeordnete in den Landtagen und 736 Bundestagsabgeordnete „tätig“ sind. Bei einer nicht geringen Anzahl dürfte die Besoldung im Verhältnis zu ihrer fachlichen und persönlichen Eignung sowie ihrer Leistung in einem krassen Missverhältnis stehen und dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden erheblich widersprechen. “Schwer vermittelbar“ wären solche Abgeordnete wohl auf dem privatwirtschaftlichen Arbeitsmarkt für adäquate Positionen, was die Anfälligkeit für Lobbyismus, Bestechlichkeit und fehlende Bürgernähe (da Berufspolitiker) erhöhen dürfte.

Zu Recht wird daher vielleicht gefordert, dass der Föderalismus in der durch das Grundgesetz festgelegten Form dort seine Berechtigung hat, wo es darum geht, regional spezifische Eigenheiten zu regeln. Wo schnelle und einheitliche Vorgaben erforderlich oder zumindest förderlich sind, muss diese gegenwärtige Form der Kompetenzverteilung aber im Interesse der Allgemeinheit zumindest „überdacht“ werden.

Wobei, und dies sollte bei dieser Diskussion auch reflektiert werden:

Soweit in Gesetzesqualität gehandelt, muss der Bürger die Möglichkeit haben, einzelne Maßnahmen einer gerichtlichen Überprüfung zuführen zu können — einschließlich einer entsprechenden aufschiebenden Wirkung des eingelegten Rechtsmittels, je intensiver der Eingriff in seine Grundrechte stattfindet.

Denn der Föderalismusgedanke stellt richtigerweise in einer demokratisch organisierten Gesellschaft auch ein Mittel der Machtbegrenzung dar und sollte bestenfalls dazu beitragen, einen — bundesweiten — Machtmissbrauch zu verhindern.

Auf einem Auge blind

Auch im Bereich des Kindeswohls scheinen die Verwaltungsbehörden in einigen Bereichen außer Kontrolle geraten zu sein. Ideologien statt Grundrechtsschutz für Eltern und Kinder — diesen Missstand kritisiert eine Vielzahl von Betroffenen. Der Soziologe Wolfgang Hammer kommt in einer repräsentativen Studie (4) zu dem Ergebnis, dass vor allem ideologische Vorstellungen unter Richtern, Anwälten und Jugendämtern dazu führen würden, dass man Kinder zu Unrecht von ihren Müttern trennt. Der Hamburger Forscher kritisiert zudem zu lange und belastende Gerichtsverfahren. Beides schade den betroffenen Kindern.

Auch international wird die Arbeit der deutschen Jugendämter im Hinblick auf grenzüberschreitende Familienstreitigkeiten kritisiert und Missstände angesprochen, die einer dringenden Überprüfung bedürfen (5).

„Ich habe selbst nur einen kleinen Anteil der sichergestellten Daten gesehen. Ich bin zutiefst erschüttert. Ich habe noch nie eine solche menschenverachtende Brutalität gegen Kinder, ihre Schmerzen und ihre Schreie und eine derartige gefühllose Gleichgültigkeit gesehen“, kommentiert der leitende Staatsanwalt wiederum die Straftaten im Zusammenhang mit dem „Pädophilen-Ring“ in Nordrhein-Westfalen. Aber vielleicht ist auch gerade diese Einstellung das grundlegende Problem: Wir verschließen verdrängend die Augen oder deklarieren gewisse Anhaltspunkte leichtfertig als „Fake-News, Propaganda oder Desinformation“, obgleich jeder Hinweis — insbesondere, wenn Kinder betroffen sind — auf seinen Wahrheitsgehalt überprüft werden sollte. Denn der entscheidende Ermittlungsansatz zur Aufdeckung dieser Grausamkeiten an Kindern kam nicht von den deutschen Strafverfolgungsbehörden, sondern von einer Kinderschutzorganisation der USA.

Nur die Wahrheit kann befreien, weshalb wir die Augen vor dem Unrecht nicht verschließen dürfen. Wie schnell ein Mensch durch die im staatlichen System eingewobene Bösartigkeit und gerade im Strafrecht stattfindende Entmenschlichung in eine hilflose Lage gebracht werden kann, zeigt sich an dem eingangs zitierten Hilferuf. Fangen wir also bei den Schwächsten an und geben ihnen — insbesondere unseren Kindern — endlich eine Stimme. Sie können sich nicht aus eigener Kraft zur Wehr setzen.


Quellen und Anmerkungen:

(1) Rechtspatenschaft_ Brief: https://www.rechtspatenschaft.de/post/hilferuf-aus-einem-frauengef%C3%A4ngnis
(2) https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html
(3) Keine Prozesskostenhilfe im Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren, https://strafverteidiger-berlin.info/prozesskostenhilfe-strafrecht/
(4) https://jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/6eea0222-d81d-4267-80a8-5ed1f987a5db/Familienrecht-in-Deutschland-Eine-Bestandsaufnahme.pdf
(5) https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20181120IPR19551/rolle-des-deutschen-jugendamts-bei-grenzuberschreitenden-familienstreitigkeiten
(6) https://www.youtube.com/watch?v=nRo018B5IB8