Historische Parallelen

Wie die Europäische Union seit dem Ukrainekrieg mit reichen Russen umspringt, weckt Erinnerungen an eine dunkle Vergangenheit.

Eigentlich sollte ja in Deutschland niemand wegen seiner Staatsangehörigkeit oder Herkunft diskriminiert werden. Erst recht nicht darf der Staat eine Personengruppe, die ihm nicht gefällt, ohne ordentliches Verfahren und schlüssige Begründung enteignen. Die Rechtsordnung in Deutschland räumt dem Schutz des Eigentums hohe Priorität ein. Furchtbare historische Erfahrungen, speziell mit der willkürlichen Enteignung reicher Juden im Dritten Reich, sollten uns für dieses Thema sensibilisiert haben. Zwar hat nicht jeder Wohlhabende sein Vermögen im Wortsinn „verdient“; auch gleichen zwei verschiedene historische Vorgänge einander nie vollkommen — dennoch sollte uns das, was derzeit mit russischen Staatsbürgern geschieht, aufs Äußerste alarmieren. Denn auch „damals“ hat es mit dem Zugriff auf das Geld der diskriminierten Gruppe begonnen; bald darauf waren Juden ihres Lebens nicht mehr sicher. Enteignung hat zudem das Geschmäckle der skrupellosen Selbstbedienung seitens des Staates. Man muss heute nicht einmal nachweislich ein „Putin-Freund“ sein, um mit dem Einfrieren von Bankkonten, von Beschlagnahmung und Enteignung bedroht zu sein. Bevölkerung und Presse schweigen jedoch wieder einmal beharrlich zu einem Unrecht, solange dieses eine Gruppierung betrifft, gegen die derzeit Vorurteile im Umlauf sind.

Vor 90 Jahren hat Hitlers Nazipartei in den Monaten nach der Machtübernahme in Deutschland die Rechtsstaatlichkeit, eine der wichtigsten menschlichen Errungenschaften und Säulen des zivilisierten Zusammenlebens, schrittweise ausgehöhlt — vor allem gegenüber wohlhabenden Juden. Wenn man die Anfänge der damaligen Entwicklung mit heute vergleicht, geschieht dies aktuell auf eine ähnliche Weise im Umgang des Westens gegenüber wohlhabenden Russen.

Dabei gelten in einem Rechtsstaat eigentlich Grundsätze wie die Unschuldsvermutung. Dies bedeutet, dass die Schuld eines jeden individuell und zweifelsfrei bewiesen werden muss, und dass niemand seine Unschuld beweisen muss. Besteht ein Zweifel an der Schuld des Angeklagten, muss das Gericht immer zu seinen Gunsten entscheiden. Außerdem muss ein Anfangsverdacht bestehen, der sich nicht allein auf die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe stützen darf. Schließlich gilt auch die Garantie des Rechts auf Eigentum, was bedeutet, dass niemandem willkürlich sein Eigentum entzogen werden darf.

Im nationalsozialistischen Deutschland stand jedoch jeder Jude unter dem Generalverdacht, seinen Besitz unrechtmäßig erworben zu haben, sodass er ihm kollektiv ohne ordentliches Verfahren und ohne die Möglichkeit, sich zu verteidigen, weggenommen werden konnte. Auch wenn Juden Konstrukte wie Trusts, Holdings und Outsourcing nutzten, um ihren Besitz in Sicherheit zu bringen – die damals genauso legal waren, wie sie es heute sind, sogar wenn sie von Russen verwendet werden(!), wurden sie dennoch massiv kritisiert und beschimpft. Solange nicht nachgewiesen werden kann, dass in einem konkreten Fall illegale Handlungen stattgefunden haben, ist daran nichts Belastendes oder Justiziables. Wohlhabend und russisch zu sein, sieht der deutsche Rechtsstaat heutzutage ebenso wenig als akzeptables Kriterium an wie zu Zeiten, als der deutsche Staat nach Hitlers Machtergreifung gegen wohlhabende Juden vorging.

Es reicht eben nicht aus, einen Russen zu belasten, nur weil er in irgendeiner „Forbes”-Liste auftaucht oder weil er einmal im selben Raum wie Wladimir Putin gesehen wurde. Doch seit dem Ukraine-Krieg geschieht dies.

Schweiz fügt sich EU-Diktaten

Früher trugen sie braun, heute tragen sie hauptsächlich grün, aber auch andere Farben mit politischer Bedeutung: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und deutsche Politiker stehen wieder einmal an der Spitze der Bemühungen, einer unter Generalverdacht stehenden Volksgruppe das Vermögen zu entziehen. Dieselben Politiker liefern auch wieder große Mengen an Waffen in Kriegsgebiete — obwohl das deutsche Recht dies verbietet. Historisch gesehen hat Deutschland eine eher kurze Geschichte als Rechtsstaat, aber sein derzeitiges Regierungspersonal ist offenbar bestrebt, diesen erneut zu Fall zu bringen.

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„Neue EU-Sanktionen treffen reiche Russen” (Screenshot Bloomberg Schlagzeile)


Der 1972 in Weißrussland geborene Andrej Melnichenko, dessen Vater Weißrusse und dessen Mutter Ukrainerin ist, hatte sich 2009 mit seiner Frau und seinen Kindern in der benachbarten Schweiz niedergelassen — „wegen der Rechtsstaatlichkeit, der Neutralität und der Freiheit“, wie er erklärt.

Doch nachdem er nach dem russischen Einmarsch in der Ukraine im Jahr 2022 auf eine Sanktionsliste der Europäischen Union gesetzt wurde, wurden fast über Nacht alle seine Vermögenswerte, Häuser, Autos und so weiter in der Schweiz und anderswo in Europa beschlagnahmt. Er und seine Familie dürfen nicht in die Schweiz zurückkehren, wo seine Kinder zur Schule gingen. In seinem Fall haben sich die einst hochgehaltene Schweizer Rechtsstaatlichkeit, Neutralität und Freiheit als bittere Illusion erwiesen. Die Schweizer Regierung hat nicht einmal auf seine Briefe oder die seiner Anwälte geantwortet. Seine Familie, die in der Europäischen Union und in der Schweiz wie Kriminelle behandelt wird, hat inzwischen Zuflucht in den Vereinigten Arabischen Emiraten gefunden.

Ohne rechtliches Gehör diskriminiert und stigmatisiert

Schon in jungen Jahren nahm Melnichenko an zahlreichen wissenschaftlichen Wettbewerben teil und gewann im Alter von siebzehn Jahren die russische “Physik-Olympiade“. Als gewiefter Unternehmer gründete er im Alter von 21 Jahren zunächst eine Bank und baute dann Industrieunternehmen auf. Ihm gehören EuroChem, ein weltweit führendes Unternehmen in der Düngemittelproduktion, sowie Unternehmen, die mit Kohle handeln.

Seine Unternehmen beschäftigen weltweit 130.000 Menschen. Der Hauptsitz seiner Holdinggesellschaft befindet sich in der Schweiz. Allein im Jahr 2021 lieferte Melnichenkos Unternehmen EuroChem 19,1 Millionen Tonnen Düngemittel aus, mit denen 80 Millionen Tonnen Getreide erzeugt und 280 Millionen Menschen ernährt wurden. Da er und seine Frau keinen Zugang mehr zu ihrem Unternehmen haben und dieses aufgrund der Sanktionen von Banken, Behörden und Geschäftspartnern geächtet wird, ist die Düngemittelproduktion gefährdet und damit die Ernährung von Millionen von Menschen, insbesondere in armen Ländern.

Nach dem russischen Einmarsch in der Ukraine erklärte er, der Krieg in der Ukraine sei „wirklich tragisch“, und rief zum Frieden auf. Ein Sprecher Melnichenkos sagte damals auch, dass er „keinerlei politische Verbindungen“ habe. Seine Anwälte protestieren seit Monaten in Brüssel und Bern — aber erfolglos. Er und seine Frau haben noch nicht einmal eine Anhörung erhalten. Völlig unerwartet und genau wie in einem Unrechtsstaat wurde er quasi über Nacht in der Schweiz zur persona non grata. Die Europäische Union hatte ihn auf eine Sanktionsliste gesetzt — und die vermeintlich neutrale Schweiz, die nicht einmal Mitglied der EU ist, unterzog sich dem Diktat aus Brüssel und gehorchte ohne Scham. Dabei ist Melnichenko weder ein Oligarch noch gehört er zu „Putins innerem Kreis“, wie die Europäische Union und die Schweiz fälschlicherweise behaupten. Sogar seine Frau – keine Russin, sondern eine Kroatin – wurde sanktioniert.

Untergrabung der Gewaltenteilung

Melnichenko bekleidete ein Ehrenamt in der „Russischen Union der Industriellen und Unternehmer“. Er erklärte, dies sei die klassische Interessenvertretung privater Unternehmen gegenüber dem Staat. Das Instrument heiße Dialog, genauer: „institutionalisierter Dialog“. In diesem Zusammenhang habe er mit anderen Wirtschaftsvertretern an einem Treffen mit Wladimir Putin teilgenommen, mit dem er noch nie ein persönliches Gespräch geführt habe. Das Foto des Treffens mit Putin und den Vertretern der russischen Wirtschaft, zu denen auch Melnichenko gehörte, reichte dennoch aus, um ihn zu ächten und ihm sowohl privat als auch beruflich schweren Schaden zuzufügen.

Die Übernahme der Sanktionen der Europäischen Union ohne vorherige Prüfung ist ein Skandal für sich, aber nicht der einzige. Mit den Sanktionen, zu denen auch das Einfrieren von 15 Milliarden Franken gehört — die Hälfte davon von der russischen Zentralbank —, untergräbt der Schweizer Bundesrat auch das bewährte System der Gewaltenteilung: Er agiert als Legislative, Exekutive und Judikative in einem. Die Betroffenen haben keine Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Das Parlament hat kein Mitspracherecht. Die Judikative darf nur zuschauen.

Rückfall in die Stammes- oder Rassenjustiz?

Im Fall Melnichenko, wie auch im Fall anderer wohlhabender Russen, wurde der Rechtsstaat, wie er in westlichen Ländern gilt, an die Wand gefahren, indem die Unschuldsvermutung und das Recht auf Verteidigung verweigert und die Eigentumsgarantie abgeschafft wurden. Daher ist es dringend geboten, aus der Behandlung der wohlhabenden Juden in der Anfangszeit Nazi-Deutschlands zu lernen, denn jeder weiß, was sich später daraus entwickelt hat, und die Geschichte wiederholt sich vor unseren Augen: 

Erst wollten die westlichen Regierungen nur “die Oligarchen” enteignen, dann alle “reichen Russen”. Und jetzt diskutieren sie bereits offen darüber, allen Menschen mit einem russischen Pass das Geld wegzunehmen. 

Eine weitere Analogie: Die Verantwortlichen in der Regierung haben eine Hysterie gegen alles Russische entfacht, nicht nur gegen Oligarchen und andere Reiche, sondern auch gegen die russische Kultur, Musik, Kunst, Literatur und Malerei.

Eines sollte niemals in Vergessenheit geraten: Wie damals in Nazideutschland kann das Unrecht, das einer stigmatisierten Gruppe unter dem Beifall vieler zugefügt wird, als nächstes gegen eine beliebige andere Gruppe gewendet werden. Und auch wenn es vielen im Moment unmöglich erscheint: Selbst wenn das Unrecht nur einem Einzigen zugefügt wird, ist es eine Bedrohung für alle.


Redaktionelle Anmerkung: Beim vorstehenden Beitrag handelt es sich um die Kurzfassung eines ausführlicheren Artikels des Autors auf dem asiatischen Medienportal Eastern Angle.