Hochskalieren im Moment des Abflauens

Die Veröffentlichung der RKI-Protokolle von Mitte März 2020 zeigt: Damals wuchs nicht die tatsächliche Gefahr — nur die Entschlossenheit der Politik, Panik zu schüren.

Anlässlich der Veröffentlichung der von Multipolar freigeklagten RKI-Protokolle (1) sei daran erinnert, dass es das Robert Koch-Institut (RKI) selbst war, das die Haltlosigkeit seines Hochspielens der Gefahr durch das sogenannte Coronavirus widerlegt hat. Das RKI erläutert eine Abbildung (2) über den Verlauf der akuten Atemwegserkrankungen mit Fieber (ILI) bis Mitte März 2020 wie folgt: „Seit der 10. KW (29.02. bis 06.03.2020) ist die Gesamt-ILI-Rate kontinuierlich gesunken. Der aktuelle Wert von 0,6 Prozent ist im Vergleich mit den drei Vorsaisons (Saison 2016/2017: 1,4 Prozent; 2017/2018: 1,5 Prozent; 2018/19: 1,4 Prozent) der niedrigste in der jeweils 12. KW“ (3).

Außerdem teilt das RKI mit, dass in nur 1,6 Prozent der untersuchten Fälle „SARS-CoV-2 identifiziert“ (3) worden sei. Es war also schon im März 2020 erwiesen, dass das „Hochskalieren“ der Risikobewertung in dem Moment vollzogen wurde, als die Atemwegserkrankungen abflauten und es im Vergleich zu den drei Vorjahren weniger Atemwegserkrankungen gab. Die Bedrohung wurde lediglich durch die nicht für Diagnosezwecke zugelassenen Corona-Testkits und das damit forcierte Testgeschehen konstruiert.

Verlauf der akuten Atemwegserkrankungen mit Fieber (ILI) bis KW 2020/12 (14. bis 20. März 2020) laut RKI — In der Abbildung ist die Gesamt-ILI-Rate im Vergleich zu den Vorjahren dargestellt.


Den Startschuss für die Corona-Operation gab am 11. März 2020 die Weltgesundheitsorganisation WHO mit dem Ausrufen der „Pandemie“. Im RKI-Protokoll vom 12. März 2020 (4) heißt es demgemäß unter Top 3 (Aktuelle Risikobewertung):

„Die Risikobewertung wurde durch die Information, dass die WHO eine Pandemie erklärt hat, ergänzt. Die angepasste Risikobewertung wird online gestellt. Finanziell, praktisch etc. ändert sich nichts. Es gibt allerdings internationale Fonds (z. B. für pandemic preparedness), die dadurch mobilisiert werden. ToDo: Bitte Dokumente bei Bedarf anpassen, sodass nun ‚pandemische Welle/Pandemie‘ anstatt Ausbruch oder Epidemie steht.“

Ausschnitt aus dem RKI-Protokoll vom 12. März 2020


Das Protokoll vom 16. März 2020 (5) enthält dann die entlarvende Passage — wieder unter Top 3 (Aktuelle Risikobewertung):

„Am WE (Wochenende 14./15. März 2020) wurde eine neue Risikobewertung vorbereitet. Es soll diese Woche hochskaliert werden. Die Risikobewertung wird veröffentlicht, sobald (schwarzer Balken) ein Signal dafür gibt.“

Ausschnitt aus dem RKI-Protokoll vom 16. März 2020


In der PDF-Datei des Protokolls erscheint zwar ein schwarzer Balken, dahinter verbergen sich aber die beiden Zeichen „Po“ — sie werden beim Kopieren in eine Textdatei sichtbar. Dieses Kürzel findet sich in dem Protokoll mehrfach. Es sind folgende Sätze, in denen „Po“ eine Rolle spielt:

  • Es soll diese Woche hochskaliert werden. Die Risikobewertung wird veröffentlicht, sobald Po ein Signal dafür gibt.
  • Po analysiert, welche Maßnahmen von Deutschland bereits durchgeführt werden.
  • Po bespricht mit ii wie die Einbindung weiterer Wissenschaftseinrichtungen sowie die Abrechnung der Test et cetera gelingen kann.
  • Po hat angeboten, dass das RKI regelmäßige Webinare mit OGD veranstalten kann (immer mittwochs 14 bis 15 Uhr).
  • Po wird sich morgen mit den Personen, die sich damit im Bundesministerium des Innern (BMI) beschäftigen, zum Austausch treffen.
  • Eine E-Mail soll an das LZ BMG (in cc: Po geschickt werden, mit Bitte, BMEL diesbezüglich zu kontaktieren.

Laut einer RKI-Mitteilung vom 27. März 2024, die der Multipolar-Redaktion zuging, verbirgt sich hinter der Schwärzung der Name eines Mitarbeiters. Demnach ist „Po“ Mitarbeiter des RKI. Ob „Po“ nur ein — letztes — Glied in einer (Anweisungs-)Kette ist, bleibt ungeklärt. Paul Schreyer hatte am 18. März 2024 bei Multipolar geschrieben:

„Die im März 2020 verkündete Verschärfung der Risikobewertung von ‚mäßig‘ auf ‚hoch‘ — Grundlage sämtlicher Lockdown-Maßnahmen und Gerichtsurteile dazu — gründete, anders als bislang behauptet, nicht auf einer fachlichen Einschätzung des RKI, sondern auf der politischen Anweisung eines externen Akteurs — dessen Name in den Protokollen geschwärzt ist“ (6).

Ausschnitt aus dem RKI-Protokoll vom 17. März 2020


Im Protokoll vom 17. März 2020 (7) heißt es dann unter Top 3 (Aktuelle Risikobewertung):

„In dem heutigen Pressebriefing hat (schwarzer Balken — dahinter verbirgt sich EN) über die geänderte Risikoeinschätzung informiert. Durch den starken Anstieg der Fallzahlen wird die Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung jetzt als ‚hoch‘ eingestuft.“

Dass die Steigerung der sogenannten Fallzahlen — also der mittels der nicht für Diagnosezwecke geeigneten Testkits (8) herbeigeführten positiven Tests — fast ausschließlich daraus resultiert, dass mehr Tests durchgeführt worden sind, wird unterschlagen (9). Im Grunde kam die Hochskalierung zu spät, denn die Lockdown-Maßnahmen waren schon beschlossen, angekündigt und teils bereits umgesetzt (10).

Ab Mitte März 2020 wird die Corona-Operation für die gesamte Bevölkerung spürbar. Es beginnen die Lockdown-Maßnahmen: Gastronomische Betriebe und Geschäfte, ausgenommen Lebensmittelgeschäfte, werden geschlossen, die Bevölkerung wird aufgefordert, ihre Wohnung möglichst nicht zu verlassen, Spielplatznutzung wird untersagt.


Redaktionelle Anmerkung: Dieser Beitrag erschien zuerst unter dem Titel „Hochskalieren im Moment des Abflauens“ am 17. April 2024 in der Neuen Rheinischen Zeitung.