Im Schatten der WM

Sportliche Großereignisse werden von Politikern gern dazu genutzt, um unbeliebte Vorhaben durchzusetzen — so geschehen auch bei der diesjährigen Fußballweltmeisterschaft.

Ganz Fußballdeutschland ist enttäuscht von Julian Nagelsmann und seinen Spielern. Zum ersten Mal seit 2014 kam die deutsche Mannschaft wieder über die Qualifikationsphase hinaus, nur um dann im eigens für diese Weltmeisterschaft geschaffenen Sechzehntelfinale auszuscheiden. Doch während Nagelsmann nach seinem Misserfolg kurzerhand zurückgetreten wurde, sind die politischen Entscheidungsträger in diesem Land trotz unterirdischer Zustimmungswerte fleißig dabei, Reformen durchzusetzen. Dabei dürfte ihnen das frühe WM-Aus nicht gerade in die Karten spielen, denn sportliche Großveranstaltungen gerade im Bereich Fußball binden die Aufmerksamkeit der breiten Bevölkerung so effizient, dass ein großer Teil von ihr verpasst, darauf zu achten, was nebenbei noch so passiert. Die Zeit eignet sich also hervorragend für Maßnahmen und Gesetze, die so unbeliebt sind, dass man sie ohne großen Wirbel über den Tisch bringen will. Im angloamerikanischen Raum existiert hierfür der Begriff „news-dump“, der die gezielte Bekanntgabe von schlechten Nachrichten zu Zeitpunkten, an denen sie möglichst wenig Aufmerksamkeit erhalten, beschreibt. Auch die vergangenen Wochen waren hierfür ein hervorragendes Beispiel.

Reserveverstärkungsgesetz

Gleich zu Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft kursierte eine Schockmeldung durch die freien, alternativen Medien, wonach ein „Impfzwang durch die militärische Hintertür“ drohe. Dies bezog sich auf Paragraph 15 des neuen Reservestärkungsgesetz. Dort heißt es:

„(1) Eine ungediente Person, die sich freiwillig zu Dienstleistungen nach § 4 Absatz 1 verpflichten will, ist vor der Annahme ihrer Verpflichtung auf ihre Dienstfähigkeit ärztlich zu untersuchen.

(2) Eine ungediente Reservistin oder ein ungedienter Reservist, die oder der nicht innerhalb von drei Jahren nach der Untersuchung nach Absatz 1 oder nach einer erneuten ärztlichen Untersuchung oder einer Begutachtung zu einer Dienstleistung herangezogen worden ist, ist vor ihrer oder seiner Heranziehung anzuhören. Sie oder er ist erneut ärztlich zu untersuchen oder zu begutachten, wenn

1. sie oder er dies beantragt,
2. Anhaltspunkte für eine Veränderung des Gesundheitszustandes vorliegen oder
3. dies für eine vorgesehene Verwendung erforderlich ist

Sie oder er hat sich hierzu nach Aufforderung durch die Wehrersatzbehörde begutachten zu lassen oder vorzustellen und ärztlich untersuchen zu lassen. Auf die Untersuchung ist § 17a Absatz 2 bis 4 des Soldatengesetzes entsprechend anzuwenden.“

Besagter Paragraph 17a aus dem Soldatengesetz sieht wiederum vor:

„(1) Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.
(2) Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie

1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder
2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.

Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 bleibt § 25 Absatz 3 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes unberührt.“

Die Schlussfolgerung: Jeder Bürger, der einberufen wird, kann zu Krankheitsverhütungsmaßnahmen gezwungen werden, ergo zu „Impfungen“ — sowohl zu „echten“ Impfungen als auch zu Genspritzen, die zu solchen umdeklariert wurden.

Schnell stand das Narrativ im medialen Raum, wonach nun jedem in der entsprechend wehrfähigen Alterskohorte das Schicksal jener Soldaten blühen könnte, die sich der Gen-Spritze verweigerten und dafür teils mit Haftstrafen sanktioniert wurden. Ganz abwegig ist das nicht, stecken hinter der hybriden Kriegsführung nach Innen — gegen Corona, ergo die eigene Bevölkerung — und nach Außen gegen Russland die selben Führungsfiguren. Zugleich ist durch die AfDisierte Aufarbeitung in Gestalt der zahnlosen Enquete-Kommission nicht einmal ein Anflug an juristischer Strafverfolgung zu erwarten, sodass es für die Akteure des Corona-Regimes keinen Grund gäbe, in naher Zukunft erneut ähnlich geartete Verbrechen gegen Freiheit und körperliche Unversehrtheit zu begehen.

Am 1. Juli schließlich beschloss das Kabinett das Gesetz, wodurch es im Herbst zur Abstimmung steht und — im Falle des Beschlusses — ab 2027 in Kraft tritt. Gehen damit die Gefahren, eingezogen und zwangsweise „geimpft“ zu werden, Hand in Hand? Zumindest in der derzeitigen Fassung lässt sich das nicht mit Gewissheit sagen. Denn in Paragraph 23 zu den „Pflichten während der Dienstleistungsüberwachung“ heißt es:

„Absatz 1 übernimmt, mit Ausnahme der Verpflichtung, sich impfen zu lassen, die Regelungen des bisherigen § 77 Absatz 4 SG.“

Die Erzählung, wonach jeder Bürger zwischen dem 17. bis 45. beziehungsweise 65. Lebensjahr einberufen und bei der ärztlichen Untersuchungen — gegen den Willen — zwangsgeimpft wird, ist so gesehen nicht wasserdicht. Jedoch lassen begriffliche Unschärfen im oben zitierten Paragraph 15 des Reservestärkungsgesetzes Interpretationsspielraum offen. In Absatz 1 ist die Rede von einer „ungedienten Person“ — womit jeder Bürger gemeint sein könnte — und in Absatz 2 von einem „ungedienten Reservisten“. Das wiederum ist ein ähnliches Oxymoron wie „symptomlos Erkrankter“ — wer ungedient ist, kann kein Reservist sein, denn ein Reservist ist per Definition jemand, der bereits gedient hat.

Mit oder ohne Impfzwang ist das Reservestärkungsgesetz der gesetzliche Vorschlaghammer, um die Bevölkerung in Massen in den tödlichen Schlund von Krieg und Vernichtung zu stoßen. Es nimmt kaum Wunder, dass es erstinstanzlich zu einer Zeit im Kabinett beschlossen wurde, da alle Augen auf Tore gerichtet sind, die geschossen werden, ehe in Kriegszeiten auf Menschen geschossen werden soll.

Rentenkürzungen

Die Alterssicherungskomission des Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentliche im Juni 2026 eine aus 33 Punkten bestehende Empfehlung zur Reform der Alterssicherung. Die Aufdröselung der einzelnen Punkte würde den Beitragsrahmen sprengen. Reiner Heyse hat in einem Kommentar bei den NachDenkSeiten die wichtigsten Punkte aufgeführt und auseinandergenommen.

Aushebelung des Informationsfreiheitsgesetzes

Ein am 2. Juli 2026 veröffentlichter Koalitionsbeschluss sieht unter anderem vor:

„Wir werden das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI weiterentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anpassen. Wir werden das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter machen. Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können. Dabei prüfen wir, ob wir den Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken. Wir wollen unsere Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen schützen, indem wir die Namen der Mitarbeitenden schwärzen. In Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und von außen wollen wir die staatliche Resilienz erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung tragen. Die IFG-Gebühren werden wir im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen“

Decodiert man den Neusprech, so bedeutet das nichts anderes, als dass Verbände und Organisationen, die über entsprechende Mittel verfügen, langfristig vom Gebrauch des Gesetzes ausgeschlossen werden, es lediglich Bürgern vorbehalten ist. Diese müssen jedoch zum einen ein nicht näher definiertes „berechtigtes Interesse“ nachweisen, bei dem es wiederum in den Sternen steht, welche Instanz das Interesse als berechtigt einstuft.

Und zum anderen läuft die Loslösung vom Kostendeckungsprinzip darauf hinaus, die Freiklage in den Bereich des für den einfachen Bürger Unbezahlbaren zu verschieben. Organisationen, die solcherlei Kosten tragen könnten, wären — wie beschrieben — ausgeschlossen.

Darüber hinaus bedeutet die Ankündigung, „Namen der Mitarbeitenden (zu) schwärzen“, dass die vormalige Schwärzung der RKI-Files fortan das „new normal“ wäre. Damit imprägniert sich die BlackRock-Regierung gegen jedwede Form der Transparenz und der journalistischen wie zivilgesellschaftlichen Investigation.

Telefonische Krankschreibung

Im oben genannten Koalitionsbeschluss wurde zudem vereinbart, dass die „telefonische Krankschreibung [...] abgeschafft [...] und die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 278 StGB stärker bestraft (wird). Wir führen eine verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung sowie im Rahmen der Umsetzung des Primärarztgesetzes eine ‚Termingarantie Fachärzte‘ ein.“

In letzter Konsequenz bedeutet dies nicht nur eine heillose Überfüllung der Arztpraxen, wenn auch nur leicht erkrankte Arbeitnehmer bereits ab Tag Eins ihrer Arbeitsunfähigkeit zur Attestierung beim Doktor vorstellig werden müssen. Darüber hinaus ist diese Vorgabe in manchen Fällen nicht praktikabel — um nicht zu sagen: unmenschlich. Es gibt gesundheitliche Beschwerden, die es einem Menschen geradezu verunmöglichen, sich vor die Tür zu begeben. Wie soll jemand sich etwa bei einer schachmattsetzenden Migräneattacke, bei Schwindelanfällen oder einer schweren Magendarmerkrankung zum Arzt begeben? Gerade letztgenanntes macht eine durchgehende Toilettennähe erforderlich. Ganz zu schweigen von dem real bestehenden Ansteckungsrisiko, wenn sich schwerkranke Menschen entgegen jeder Vernunft in und durch die belebte Öffentlichkeit schleppen. Besonders zynisch ist der Beschluss vor dem Hintergrund, dass allein zwischen 2023 und 2015 die Anzahl der Allgemeinarztpraxen um 3.000 zurückging — von rund 26.000 auf 23.000.

Finanzielle Austrocknung psychotherapeutischer Praxen

Ein am 5. Juli 2026 bekanntgemachter Änderungsantrag des Kabinetts bezüglich des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes sieht die Streichung der „Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen“ nach Paragraph 87, Sozialgesetzbuch vor. Das bedeutet im Klartext den Wegfall der Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen und damit eine wirtschaftlich existenzgefährdende Planungsunsicherheit für entsprechende Praxen — und das in Zeiten kontinuierlich ansteigender, psychisch bedingter Erkrankungen, da Psychologen und Therapeuten dringender benötigt werden denn je.

Nach der potenziell jahreszeitlich bedingten Einhegung psychischer Beschwerden im Sommer, könnte es in den kalten Wintermonaten, da Depressionen und andere seelische Leiden in der saisonalen Dunkelheit gedeihen, ein böses Erwachen geben.

Das Gesetz wurde am 10. Juli 2026 mit einer knappen Mehrheit durch die BlackRock-Regierung beschlossen.

Chat-Kontrolle

Die Implementierung einer vollumfänglichen Chatkontrolle auf EU-Ebene verläuft seit Jahren im Modus des steten Tropfens, der den Stein höhlt. Das lang anhaltende Hin und Her zermürbt und lässt über die Jahre die Luft des öffentlichen Interesses aus der Angelegenheit. Am 9. Juli 2026 wurde die „Chatkontrolle 1.0“ schließlich beschlossen. Nicht weil eine Mehrheit des EU-Abnick-Parlaments ohne Gesetzinitiativrecht dafür stimmte, sondern weil nicht ausreichend dagegen stimmten. Von den 607 an der Abstimmung beteiligten Abgeordneten stimmten 276 dafür, 17 enthielten sich und 314 stimmten dagegen. Es hätten jedoch 360 gegen den Vorschlag des Rats stimmen müssen, um eine absolute Mehrheit zu erringen. Soweit die Logik der EU-Demokratie-Simulation.

Damit wurde die 2021 beschlossene und im April dieses Jahres ausgelaufene Ausnahmeregelung verlängert, wonach es — großen — Onlinedienstanbietern wie Meta, Google, Skype (Microsoft) et cetera gestattet ist, private Chats auf Hinweise zu durchleuchten, die auf Kindesmissbrauch hindeuten könnten. Binnen dieser fünf Jahre hat sich dieser Vorwand selbst ad absurdum geführt, da zwischenzeitlich hieb- und stichfest belegt wurde, dass Mark Zuckerberg (Meta), Eric Schmidt (Google) und natürlich Bill Gates Teil des Epstein-Class sind. Das Motiv des Kindeswohlschutzes, womit die massenhafte Nachrichten-Durchleuchtung begründet wurde und wird, entbehrte schon immer, aber jetzt erst recht jeder Glaubwürdigkeit, wenn ausgerechnet die Clique der Täter dieses Vorhaben vorantreibt.

Die nun beschlossene Chatkontrolle sieht vor, dass das pauschale Scannen von persönlichen Nachrichten zum vorgeblich oben genannten Zweck weiter fortgeführt werden kann. Widersinnigerweise sind verschlüsselte Inhalte, wie etwa über Threema oder Signal versendete Nachrichten, ausdrücklich ausgeschlossen — als würden derartige Inhalte nicht gerade über diese Wege versendet werden. Diese Ausklammerung kann wohl als taktische Beruhigungspille betrachtet werden, mit der etwaige Aufregung gedämpft wird — schließlich gibt es vorläufig Schlupflöcher, die dann erst später geschlossen werden. Bekanntermaßen stirbt die Freiheit scheibchenweise.

Während im Tosen der WM untergeht, dass mit diesem Beschluss die Axt erneut an der Freiheit angelegt wurde, gibt es dankenswerterweise eine Vielzahl an Möglichkeiten — etwa hier oder hier —, sich der verdichtenden Totalobservation zu entziehen.

Tempolimit

Am 9. Juli 206 wurde versucht, die heilige Kuh vieler Deutscher anzutasten: Die Autobahnabschnitte ohne Tempolimit. Nach dem „Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tempolimit)“ der Grünen, sei „(d)ie Einführung einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h im Straßenverkehr [...] erforderlich, um den Kraftstoffverbrauch zu reduzieren und die Verbraucherpreise zu senken, die Erreichung der deutschen Klimaschutzziele zu fördern, die Luftreinhaltung zu verbessern und die Sicherheit im Straßenverkehr zu stärken.“ Weiterhin wird dieses Ziel in der Einleitung mit dem Krieg im Nahen Osten begründet:

„Der Krieg im Nahen Osten hat zu einer erheblichen Störung auf den internationalen Ölmärkten geführt, die sich in deutlich steigenden Energiepreisen und spürbaren finanziellen Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher niederschlägt. Nach Einschätzung der Internationalen Energieagentur (IEA) tragen Maßnahmen zur Senkung der Ölnachfrage dazu bei, die Verbraucherpreise zu reduzieren und die knappen Brennstoffe für wesentliche Verwendungszwecke zu sichern. Ein zentraler Ansatzpunkt ist hierbei der Straßenverkehr, der in der Europäischen Union mit knapp 60 Prozent den größten Anteil am Verbrauch von Erdöl und Mineralölerzeugnissen aufweist. Die Fahrgeschwindigkeit von Kraftfahrzeugen hat einen wesentlichen Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch. Mit zunehmender Geschwindigkeit erhöht sich der Kraftstoffverbrauch aufgrund des quadratisch ansteigenden Luftwiderstands stark. Eine Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit stellt daher ein unmittelbar wirksames Mittel dar, um die Nachfrage nach Kraftstoffen zu senken und so die Verbraucherpreise zu dämpfen.“

Neben der zu erwartenden Begründung, dass diese Maßnahme zur CO2-Reduktion beitrage — obwohl das IPCC als Klima-Vatikan den Klimawandel längst gecancelt hat — wird noch ein weiterer Argumentationspfeil aus dem Köcher gezogen: „Vision Zero“. Analog zu „Net Zero“ und „Zero Covid“ schwebt den Antragsstellern die ebenso wirklichkeitsfremde Utopie eines Straßenverkehrs vor, bei dem niemand zu Schaden kommt:

„Vom Ziel eines Straßenverkehrs ohne Tote und Schwerverletzte („Vision Zero“), ist Deutschland weit entfernt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2025 insgesamt 2.770 Menschen im Straßenverkehr getötet und 48.400 schwer verletzt. Hohe Geschwindigkeiten von Kraftfahrzeugen vergrößern das Risiko und die Schwere von Unfällen maßgeblich.“

Das dahinter stehende Motiv ist selbstredend der Ausbau der Mobilitätseinschränkung und das Gewöhnen an Treibstoffmangel — Stichwort Energiekrise und Energielockdown.

Dieses Gesetz scheiterte letztlich. Lediglich die Grünen und die Linke stimmten dafür.

BND soll Lizenz zum Töten bekommen

Von einer Lizenz zum Töten ausgenommen sind Agenten des Bundesnachrichten Dienst (BND), der Nachfolge-Institution der nach Wehrmacht-Generalmajor Reinhard Gehlen benannten Organisation Gehlen. Darauf verwies noch 2013 der ehemalige BND-Chef Gerhard Schindler in einem BILD-Interview mit Nachdruck.

Das könnte sich nun ändern. Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts vom 5. Juli 2026 sieht zu „Paragraph 129 (Erweiterte nachrichtendienstliche Maßnahmen)“ folgendes vor:

„Der Bundesnachrichtendienst darf nach Abschnitt 4 (dieser regelt die Entgrenzung der zulässigen Maßnahmen im ‚Verteidigungsfall‘ oder im ‚Extremfall der äußeren Bedrohungslage‘, Anmerkung des Autors) bereits erweiterte nachrichtendienstliche Maßnahmen vornehmen. Im Verteidigungs-, Spannungs- oder Zustimmungsfall darf der Bundesnachrichtendienst erst recht aktiv wirken und Maßnahmen jenseits des Ziels der Informationsgewinnung mit dem Ziel der Abwendung oder Einschränkung der Bedrohungslage für die Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bündnispartner vornehmen.

Befugt ist er dabei insbesondere auch zu solchen Maßnahmen, die geeignet sind, die gegnerischen Angriffsfähigkeiten zu schwächen. Dies beinhaltet auch das unmittelbare Einwirken durch den Bundesnachrichtendienst, in Ansehung der vorliegenden Lage nötigenfalls auch mit kinetischen Mitteln. Die Regelung ermöglicht ein flexibles sicherheitspolitisches Krisenmanagement mittels flexibler Reaktionen auf die Notstandslage, die ihrerseits im Einzelnen unvorhersehbare Herausforderungen bereithält, denen die Bundesrepublik Deutschland mithilfe ihrer staatlichen Struktur begegnen muss.“

Die politische Sprengkraft — im wortwörtlichen Sinne — dieses Vorhabens verbirgt sich hinter der wohl nicht allgemein bekannten Bezeichnung „kinetische Mitteln“. Übersetzt bedeutet dieser Fachterminuns nichts anderes als „Spreng- und Schusswaffen“.

Ob im Bereich des Kriegsertüchtigung oder der Geheimdienste: Deutschlands Regierende scheint inzwischen mehr daran gelegen zu sein, auf potenzielle Feinde zu schießen, statt dass die deutsche Fußballnationalmannschaft auf Tore schießt.