# Knapp über der Grenze

Die Bundesregierung kürzt das Wohngeld. Ihre eigenen Zahlen zeigen, bei wem das Geld geholt wird.

von 
   * Günther Burbach

Wer in Deutschland nur über ein geringes Einkommen verfügt, kann Wohngeld beantragen. Dabei handelt es sich um eine staatliche Leistung, die nur bekommen kann, wer keine sonstigen Leistungen wie etwa Bürgergeld erhält. 2025 nahmen das etwa 1,3 Millionen Haushalte in Anspruch. Besonders häufig erhalten Rentner Wohngeld und auch Heimbewohner machen einen relevanten Anteil aus. Jetzt steht, wie in so vielen Bereichen, eine Reform durch die Bundesregierung an. Es soll gespart werden, vor allem dadurch, dass Mietsteigerungen nicht mehr mit eingepreist werden. Leidtragende sind mal wieder die ärmsten der Armen, denn Wohngeld beantragt sowieso nur, wer kaum über die Runden kommt.

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Die Frau ist Anfang siebzig und lebt allein in einer Zweiraumwohnung in Stralsund, vierter Stock, kein Aufzug. Sie hat über vierzig Jahre gearbeitet, zuletzt als Verkäuferin. Ihre Rente reicht für die Miete nicht ganz, deshalb bekommt sie Wohngeld. Der Bescheid läuft bis zum Frühjahr. Im Oktober dreht sie die Heizung im Schlafzimmer gar nicht erst auf, in der Küche nur, wenn sie kocht. Vom Fernsehen weiß sie, dass sich am Wohngeld etwas ändern soll. Was genau, hat ihr niemand erklärt.

Nach den Zahlen, die das Statistische Bundesamt im September veröffentlicht hat, bezogen Ende 2025 rund 1,3 Millionen Haushalte Wohngeld. In 51 Prozent dieser Haushalte war die Haupteinkommensperson im Ruhestand, das sind 682.000 Haushalte, und 581.000 davon sind Menschen, die allein leben. In Ostdeutschland stellen Rentner sogar 63 Prozent der Wohngeldhaushalte. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Anteil der Haushalte mit Wohngeld mit 5,8 Prozent so hoch wie in keinem anderen Bundesland, zugleich ist der Zuschuss dort mit durchschnittlich 217 Euro im Monat am niedrigsten.

Im Juli beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, der „Vereinfachung und Fortentwicklung“ des Wohngeldgesetzes im Titel trägt. Der Bundestag hat ihn in der Nacht zum 9. Oktober in erster Lesung beraten, kurz nach Mitternacht. Zum 1. Januar 2027 soll er in Kraft treten. Drei Jahre zuvor war die Politik den umgekehrten Weg gegangen. Mit der Reform Wohngeld-Plus, mitten in der Energiekrise, stieg die Zahl der Wohngeldhaushalte von rund 650.000 Ende 2022 auf rund 1,2 Millionen ein Jahr später. Nach Angaben des Bauministeriums soll nun etwa ein Drittel der heutigen Bezieher den Anspruch wieder verlieren.
## Was sich ändern soll
Die regelmäßige Anpassung an gestiegene Mieten und Preise, die das Gesetz alle zwei Jahre vorschreibt, fällt 2027 aus. Die letzte gab es Anfang 2025. 

>Wer mit seiner Miete schon heute über dem Höchstbetrag liegt, den das Wohngeldamt berücksichtigt, bekommt für jede weitere Erhöhung keinen Cent mehr. 

Dazu wird der Zuschlag für Heizkosten halbiert, der seit der Wohngeldreform von 2023 auf die Miete angerechnet wird, als die Energiepreise explodiert waren. Bei einer Person sinkt er von 96 auf 48 Euro. Schließlich ändert die Regierung die Formel, nach der das Einkommen angerechnet wird. Das trifft vor allem Haushalte, die schon jetzt nahe an der Einkommensgrenze liegen. Beträge unter 15 Euro werden künftig gar nicht mehr ausgezahlt.

Für die Rentnerin aus Stralsund heißt das: Wenn sie im Frühjahr den Weiterbewilligungsantrag stellt, bekommt sie spürbar weniger. Wie viel, hängt an ihrer Rente und an der neuen Einkommensformel. Möglich ist auch, dass sie ganz herausfällt. Wer noch bis zum 31. Dezember 2026 erstmals Wohngeld beantragt, behält dagegen den alten, höheren Betrag für den gesamten Bewilligungszeitraum. Diese Schutzregel gilt nicht für Menschen, die schon seit Jahren Wohngeld beziehen und deren neuer Zeitraum im Januar oder später beginnt. Die Frau aus Stralsund ist also schlechter gestellt als jemand, der im Dezember zum ersten Mal einen Antrag abgibt.

Bauministerin Verena Hubertz von der SPD hat die Kürzung in der Nachtdebatte mit dem Haushalt begründet. Der Bund stehe unter massivem Konsolidierungsdruck, die Mittel ihres Hauses seien für Investitionen gebunden, und beim Wohngeld lasse sich als einzigem Posten sparen. Es sei, sagte sie, „der einzige gangbare Weg“. Im Gesetzentwurf steht zur Heizkostenhälfte, sie führe „zu keiner systematischen Benachteiligung einzelner Haushaltsgruppen“. Formal stimmt das, denn der Zuschlag sinkt für alle gleich, egal wie viel jemand heizen muss. Eine alte Frau, die den ganzen Tag in ihrer Wohnung sitzt, wird nach derselben Tabelle behandelt wie ein Paar, das morgens um sieben aus dem Haus geht und abends zurückkommt.
## Wo das Geld herkommt
In der Kostentabelle des Entwurfs steht, was die Kürzung bringen soll. Bund und Länder, die das Wohngeld je zur Hälfte bezahlen, sparen ab 2029 zusammen 2,16 Milliarden Euro im Jahr. Gleichzeitig steigen die Ausgaben an anderer Stelle, nämlich um 504 Millionen Euro bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende, wovon die Kommunen 74 Millionen tragen, und um 224 Millionen Euro bei der Grundsicherung im Alter. Beim Kinderzuschlag spart der Bund noch einmal 72 Millionen. Unterm Strich bleiben nach Rechnung der Regierung gut 1,5 Milliarden Euro.

Die Mehrausgaben entstehen, weil ein Teil derer, die ihr Wohngeld verlieren, zum Jobcenter oder zum Sozialamt muss. Die Bundesregierung stützt sich auf eine Simulation des Instituts der deutschen Wirtschaft. Danach verlieren bei voller Wirkung rund 381.000 Haushalte ihren Anspruch ganz. Etwa 68.000 davon wechseln nach dieser Rechnung in die Grundsicherung für Arbeitsuchende, etwa 75.000 in die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.

Ich habe diese Zahlen grob gegeneinandergestellt. Für die rund 143.000 wechselnden Haushalte veranschlagt die Regierung Mehrausgaben von 728 Millionen Euro im Jahr. Das sind gut 5.000 Euro pro Haushalt, gut 420 Euro im Monat. Das durchschnittliche Wohngeld lag 2025 bei 296 Euro. Wer wechselt, hatte wahrscheinlich mehr als den Durchschnitt, weil er zu den Ärmeren unter den Wohngeldbeziehern gehört. Trotzdem spricht die Rechnung dafür, dass der Staat bei diesen Menschen wenig oder gar nichts spart. Er zahlt ihnen über Jobcenter und Sozialamt ungefähr so viel wie vorher, oft mehr. Was sie verlieren, ist der Abstand zum Amt. Wer Grundsicherung bezieht, muss sein Vermögen offenlegen und Mitwirkungspflichten erfüllen.

>Die Ersparnis kommt von woanders. Sie kommt von den gut 900.000 Haushalten, die im Wohngeld bleiben und weniger bekommen. Und sie kommt von den übrigen rund 238.000 Haushalten, die ihr Wohngeld verlieren und in kein anderes System wechseln.

Ein Teil von ihnen liegt mit seinem Einkommen knapp über der Schwelle, ab der es Grundsicherung gäbe. Für sie springt niemand ein.

Bei einem anderen Teil dürfte etwas anderes eine Rolle spielen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat 2019 untersucht, wie viele Berechtigte Grundsicherung im Alter tatsächlich beziehen. Rund 60 Prozent der älteren Menschen, denen sie zusteht, beantragen sie nicht. Die Forscher nennen Unwissen, Scham und komplizierte Verfahren als Gründe, besonders häufig verzichten Verwitwete und Menschen ab 77 Jahren. Viele wüssten schlicht nicht, dass ihnen etwas zusteht, sagte der Ökonom Peter Haan bei der Vorstellung der Studie. Ob die Simulation der Regierung berücksichtigt, dass so viele Berechtigte keinen Antrag stellen, geht aus dem Entwurf nicht hervor. Wiederholt sich das Muster, wird ein großer Teil der Rentner, die ihr Wohngeld verlieren, nicht zum Sozialamt gehen. Sie werden mit weniger auskommen, und die Ersparnis fällt höher aus als berechnet. Die Kürzung rechnet sich auch deshalb, weil sich viele alte Menschen schämen.

Die Frau aus Stralsund gehört zu der Gruppe, die das DIW beschreibt. Sie lebt allein, sie ist alt, und sie hat den Weg zum Wohngeldamt einmal geschafft. Ob sie einen zweiten Weg zum Sozialamt antritt, mit Kontoauszügen und Fragebogen, oder ob sie die Heizung im Wohnzimmer künftig auch ausgeschaltet lässt, wird in keiner Simulation erfasst.

>Die Fachausschüsse des Bundesrats haben empfohlen, den Entwurf abzulehnen. Die Länder warnen, dass mehr Menschen in die Grundsicherung rutschen und die Kommunen zusätzlich belastet werden. 

Sie kritisieren das Aussetzen der Anpassung ebenso wie die halbierte Heizkostenkomponente und verlangen außerdem, den Freibetrag für Alleinerziehende von 1.320 auf 1.920 Euro im Jahr anzuheben. Im Bundestag warnte die Linke Sahra Mirow vor Mietrückständen, Kündigungen und Wohnungsverlust. Das Gesetz braucht die Zustimmung des Bundesrats. Stimmt er zu, gilt es ab Januar. Sollte es kommen, so reiht es sich in die Sparmaßnahmen gegen so schon benachteiligte Menschen nahtlos ein. Die Regierung wird nicht müde, ihre sonst so großzügig gestreuten Milliarden dort wieder einzusammeln, wo man mit der geringsten Gegenwehr rechnet.


