Mit Füßen getreten

„Stolpersteine“ sollen an Holocaust-Opfer erinnern — Kritiker bezweifeln aber, dass deren Würde auf diese Weise gewahrt bleibt.

Es ist das weltgrößte Gedenkprojekt. Der Kölner Künstler Gunter Demnig hat kleine Mahnmale aus Messing in die Bürgersteige von Städten in 32 Ländern eingearbeitet. Mehr als 100.000 Stolpersteine gibt es mittlerweile. Intendiert ist natürlich das Signal: „Deutschland ist sich seiner Verantwortung aus der Geschichte bewusst“. Gedacht wird der vielen Opfer des Judenmordes während der Hitlerdiktatur. Ob die Betroffenen damit in angemessener Weise gewürdigt werden, darüber gehen die Meinung jedoch inzwischen weit auseinander. Gerade wenn es um Symbolpolitik geht, fragt sich ja, was damit ausgesagt werden soll, wenn Fremde auf den Namen der Ermordeten buchstäblich herumtrampeln. Auch die Frage nach deren Persönlichkeitsrechten stellt sich. Weder sie selbst noch ihre Nachkommen konnten darüber mitentscheiden, ob sie solcherart für performative Geschichtsaufarbeitung instrumentalisiert werden wollen. Auch jüdische Vertreter haben vielfach Zweifel angemeldet, ob die Würde der Opfer auf diese Weise wiederhergestellt oder nicht eher verletzt wird.

Dieser Tage werden wieder Stolpersteine verlegt. In Berlin, in Frankfurt, in Stuttgart, in Hamburg. Kleine Messingquadrate im Pflaster, mit Namen, Geburtsjahr und Deportationsdatum. Das Projekt des Kölner Künstlers Gunter Demnig läuft seit über dreißig Jahren, es hat die Schwelle von 100.000 Steinen in 32 Ländern längst überschritten — und es hört nicht auf zu wachsen.

Es gilt als das größte dezentrale Mahnmal der Welt. Schulklassen pflegen es. Kommunen finanzieren es. Feuilletons haben es gefeiert. Es ist Teil des deutschen Selbstbilds geworden: ein Land, das erinnert, das mahnt und Verantwortung trägt. Und es hat einen Grundfehler, der in diesem Selbstbild kaum je benannt wird.

Die Frage, die niemand stellt

Wer hat entschieden, dass dieser Stein hier liegt? Wer hat entschieden, dass dieser Name — dieser Mensch, diese Familie, diese Geschichte — dauerhaft in den Bürgersteig einer deutschen Stadt eingelassen wird? Nicht die Nachkommen. Nicht die jüdischen Gemeinden, die das Projekt in Städten wie München, Oldenburg oder Lörrach ausdrücklich ablehnen. Nicht die Überlebenden selbst, von denen manche noch lebten, als Steine für ihre ermordeten Eltern verlegt wurden.

Es entschieden lokale Geschichtsvereine, Schulklassen, Stadtparlamente — die deutsche Bürgergesellschaft — über die Erinnerung an diejenigen, die sie verfolgt und ermordet hat. Das ist kein bürokratisches Detail. Es ist ein fundamentaler Widerspruch im Kern des Projekts.

Was das Recht sagt — und was es verschweigt

Das deutsche Recht schützt die Persönlichkeit über den Tod hinaus. Der Name eines Menschen, sein Bild, seine Geschichte gehören nicht der Öffentlichkeit, nicht einem Künstler, nicht einer Initiative. Für die Stolpersteine wurde dieser Grundsatz nie ernsthaft rechtlich geprüft. Das Projekt operiert in einer Grauzone, die schlicht nie ausgeleuchtet wurde — weil es politisch unbequem wäre, das zu tun.

Die Frage ist konkret: Hätte ein Überlebender, der noch vor wenigen Jahren lebte, verhindern können, dass vor seinem ehemaligen Elternhaus ein Stein verlegt wird, der seinen ermordeten Vater beim Namen nennt und seinen Deportationsweg öffentlich macht? Formal kaum. Das Projekt kennt keinen verbindlichen Mechanismus für familiären Widerspruch. Ein Einspruch ist auf den guten Willen der lokalen Initiative angewiesen — nicht auf ein einklagbares Recht.

Gutgemeinte Fremdbestimmung

Es gibt Nachkommen von Schoa-Opfern — in Israel, den USA, Großbritannien —, die diese Form des Gedenkens ablehnen. Manche wollen nicht, dass ihre ermordeten Angehörigen als Bodenmarkierung in einer deutschen Straße dauerhaft fixiert sind. Manche empfinden das als erneute Demütigung, nicht als Würdigung. Manche haben eine andere Vorstellung davon, wie ihrer Familie gedacht werden sollte: in einer Synagoge, in einem Buch, in der eigenen Familie – nicht im öffentlichen Raum eines Landes, das ihre Vorfahren deportiert hat.

Charlotte Knobloch, langjährige Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, hat den Kern präzise benannt: Das Andenken an Menschen, die Verfolgung und Entwürdigung erlitten, werde durch die Verlegung in den Boden symbolisch erneut entwürdigt.

München hat Stolpersteine bis heute deshalb nicht zugelassen. Demnig nannte diese Kritik „absurd“. Ein Künstler weist die Einwände der Betroffenen zurück — das sagt alles über die Machtverhältnisse des Projekts.

Das Paradox der Würdeherstellung

Der erklärte Anspruch des Projekts ist es, den Opfern ihre Individualität zurückzugeben. Gegen die Anonymität der Massenvernichtung setzt Demnig den einzelnen Namen, die einzelne Adresse, die einzelne Lebensgeschichte. Das ist ein ehrenhafter Gedanke.

Aber eine Individualität, die ohne Einwilligung konstruiert wird, ist keine wiederhergestellte Würde. Sie ist ein Narrativ, das von außen über die Opfer gelegt wird.

Hinzu kommt eine kaum beachtete institutionelle Problematik: Demnig beharrt auf seiner Deutungshoheit über „seine“ Steine. In dokumentierten Auseinandersetzungen verteidigte er NS-Vokabular auf Gedenkplatten — Begriffe wie „Volksschädling“ oder „Gewohnheitsverbrecher“, übernommen als offizielle NS-Kategorisierungen. Sein Argument: Sie seien „so vorgegeben“. Opfer, die von den Nazis mit diesen Begriffen stigmatisiert wurden, tragen sie damit dauerhaft eingelassen in die Straßen europäischer Städte — auf Betreiben des Künstlers, der vorgibt, ihre Würde zu schützen.

Wessen Bedürfnis?

Seit dem 7. Oktober 2023 zeigt sich ein weiteres Muster: Teile der propalästinensischen Bewegung nutzen Stolpersteine als rhetorisches Instrument. Die Logik: Ihr erinnert an jüdische Opfer von damals — was ist mit Opfern von heute? In Kassel forderte ein Mitglied eines lokalen Stolpersteine-Vereins öffentlich die Verlegung von Steinen im Gazastreifen. Die jüdische Gemeindevorsitzende reagierte scharf: Das relativiere die Schoa und instrumentalisiere die NS-Opfer gegen den jüdischen Staat. Ein Gedenkformat, das so leicht gekapert werden kann, hat ein Designproblem.

Dahinter steckt eine tiefere Frage: Für wen sind Stolpersteine eigentlich gemacht? Offiziell: für die Opfer. Strukturell: für die nicht-jüdische Bürgergesellschaft. Sie initiiert, finanziert, entscheidet. Sie hat das Bedürfnis, etwas getan zu haben. Das ist psychologisch verständlich — aber es ist eben nicht dasselbe wie ein Projekt, das von den Betroffenen selbst gewollt und kontrolliert wird.

Was stattdessen möglich wäre

Die Kritik an Stolpersteinen ist keine Kritik an Erinnerung. Sie ist eine Kritik an einer Form von Erinnerung, die die falsche Gemeinschaft ins Zentrum stellt: die der Erinnernden, nicht die der Erinnerten. Andere Modelle existieren. München praktiziert es: kleine Tafeln an Häusern, auf Antrag der Angehörigen, mit deren Einwilligung. Digitale Archive, die Nachkommen selbst kuratieren. Gedenkformate, die fragen, bevor sie handeln. Das wäre langsamer, konfliktreicher, unbequemer. Und genau deshalb ehrlicher. Die Frage, ob ein Stein verlegt werden darf, sollte nicht der Künstler beantworten. Auch nicht die Stadtgesellschaft. Sie sollte die Familie beantworten.