Sanktionen an der Heimatfront

Der Wirtschaftskrieg zwischen der EU und Russland hat längst auch eine innenpolitische Dimension. Immer öfter geraten auch Bürger europäischer Staaten ins Visier.

Seit 2014 erlässt die EU Sanktionen gegen Russland mit dem Ziel, dessen Regierung zum Einlenken im Ukrainekrieg zu bewegen. Dass das bisher nicht erfolgreich war, veranlasst die Verantwortlichen jedoch nicht zu einer Aufgabe dieser Art der Politik, sondern im Gegenteil zu ihrer Ausweitung. Wurden zu Beginn ausschließlich Personen oder Unternehmen aus Russland sanktioniert, sind mittlerweile auch EU-Bürger betroffen. Mehrere Journalisten wurden ohne Strafverfahren vollständig ihrer wirtschaftlichen Existenz beraubt. Diese Eskalation macht deutlich, wie rigoros die EU bereit ist vorzugehen, und wirft grundlegende Fragen nach Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit auf.

Immerhin. Seit ein paar Wochen finden Berichte über EU-Sanktionen gegen deutsche oder Schweizer Staatsbürger vereinzelt auch in Sendeportalen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Eingang. Und Mitte August 2026 forderte die Mitgliederversammlung der Verdi-Fachgruppe Medien-Journalismus-Film die Gewerkschaftsspitze auf, sich für die Aufhebung der Sanktion zumindest eines deutschen Journalisten einzusetzen.

Über ein Jahr hat es gedauert, bis sich erste — freilich nicht erfolgreiche — Stimmen im Mainstream getrauten, die völlige Entrechtung von Personen durch die Europäische Union anzusprechen. Denn bereits am 20. Mai 2025 hatte Brüssel per Verordnung die ersten Deutschen — Alina Lipp, Thomas Röper und Hüseyin Doğru — all ihrer Bürgerrechte beraubt. Ihnen wurde der Zugriff auf Konten und Vermögen sowie der Pass entzogen, sie dürfen keiner bezahlen Arbeit nachgehen und ihnen zu helfen gilt als Sanktionsbruch und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Der größere Kontext: Brüssels aggressive Außenpolitik

Die Sanktionspolitik der Europäischen Union wurzelt in der Außenwirtschaftspolitik. Es ist der Rat der EU-Außenminister, der die Zwangsmaßnahmen — ohne Befassung von nationalen Parlamenten — erlässt; folgerichtig ist in Deutschland die „Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung“ beim Zoll angesiedelt. Das macht es notwendig, die Russland-feindliche Politik der EU in einen zeithistorischen Kontext zu stellen.

Die häufig kursierende Ansicht, geopolitische und -wirtschaftliche Angriffe würden über die Jahrzehnte hinweg einzig von den USA unternommen, stimmte bereits beim Zerfallsprozess Jugoslawiens nicht mehr. Während Deutschland (und Österreich) die kroatischen und slowenischen Sezessionsbewegungen unterstützten und antrieben, erklärte US-Außenminister James Baker noch am 22. Juni 1991 auf einer Pressekonferenz in Belgrad, dass Washington eine Unabhängigkeit Kroatiens oder Sloweniens nicht anerkennen würde. Drei Tage später erfolgte selbige. Spätestens seit Juni 1991 hat sich Deutschland und in der Folge die von Berlin geführte Europäische Gemeinschaft/Union eine eigene, aggressive, von den USA unabhängige Außenpolitik zu eigen gemacht. Dass sich diese meist nicht bis zum bitteren Ende durchhalten lässt, weil zum Beispiel im post-jugoslawischen Kontext die USA ab Mitte der 1990er Jahre mit dem ersten NATO-Bombardement gegen bosnisch-serbische Städte am 30. August 1995 wieder die Führerschaft übernahmen, macht die von Berlin und Brüssel betriebene Politik nicht ungefährlicher.

Was den westlichen Vormarsch in Richtung Ukraine betrifft, so stellt das Jahr 2008 dafür eine wichtige Zäsur dar. Die sogenannte orange Revolution 2004, die Kiew ins transatlantische Lager überführen sollte, war letztlich an internen Querelen der entsprechenden Galionsfiguren Wiktor Juschtschenko (Präsident) und Julija Timoschenko (Ministerpräsidentin) gescheitert.

In deren Regierungszeit entwickelte die NATO eine militärische und die EU eine wirtschaftliche Osterweiterungsstrategie. Das Aufnahmeversprechen an Kiew und Tiflis in den Nordatlantikpakt, wie es am NATO-Gipfel in Bukarest im April 2008 beschlossen wurde, stieß in der EU, insbesondere in Deutschland, auf Skepsis.

Parallel dazu beschloss Brüssel allerdings im selben Jahr die „östliche Partnerschaft“. Deren Ziel war die periphere wirtschaftliche Anbindung der Ukraine an den EU-Markt bei gleichzeitigem Kappen der russisch-ukrainischen Beziehungen. Im Jahr 2009 nahm diese Ostpartnerschaft am EU-Gipfel in Prag Fahrt auf. Sechs ex-sowjetische Republiken sollten — de facto mit Freihandelsabkommen — in den Orbit Brüssels hineingezogen werden und damit ihre engen, noch aus sowjetischer Zeit bestehenden ökonomischen Verbindungen mit Russland aufgeben. Neben der Ukraine erhielten Georgien, Armenien, Moldawien, Aserbaidschan und Belarus dieses „Angebot“. Nach jahrelangen Verhandlungen waren als Abschluss des Prozesses Assoziierungsabkommen vorgesehen. Die drei Kernpunkte lauteten: „Institution building“, „Energy security“ und „Economic integration“, ins Deutsche könnte man das übersetzen mit „Herstellung einer EU-kompatiblen Administration“, „Raus aus der russischen Energieabhängigkeit“ und „Marktöffnung für EU-Kapital“.

Am 28. November 2013 sollten im Rahmen eines EU-Gipfels in Vilnius die Assoziierungsabkommen unterzeichnet werden. Nur Georgien und Moldawien waren dazu bereit. Das überraschende „Njet“ des ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowitsch, der 2010 gegen Timoschenko ins Amt gewählt worden war, wurde in Brüssel ignoriert. Die Folgen sind bekannt: Am Majdan in Kiew versammelten sich junge Menschen, die gegen die Oligarchenherrschaft und für eine EU-Mitgliedschaft, welche allerdings bei dem Abkommen nicht angedacht war, demonstrierten. Sie wurden in Windeseile von innen durch rechtsradikale, nationalistische Gruppen wie „Svoboda“ und „Rechter Sektor“ unterwandert und von außen instrumentalisiert. Auch der deutsche Außenminister Guido Westerwelle — neben seinem polnischen Kollegen — war sich nicht zu schade, in seinen letzten Amtstagen nach Kiew zu reisen und dort am Majdan die Demonstranten gegen die gewählte Regierung und den gewählten Präsidenten aufzustacheln.

In weiterer Folge fand am 22. Februar 2022 ein verfassungswidriger Umsturz — im EU-Sprech: demokratische Revolution; die Russen nennen es Putsch — statt. Janukowitsch wurde vertrieben und eine nationalistische, Russland-feindliche und gegen die russische Sprache auftretende Regierung übernahm das Ruder. Anti-Majdan-Kräfte im Osten des Landes, im vornehmlich russisch besiedelten Donbass und auf der Krim, spalteten ihre Oblaste von der Zentralregierung ab. Lugansk und Donezk riefen „Volksrepubliken“ aus, die Krim schloss sich der Russländischen Föderation an. Die Ukraine zerfiel.

Treibende Kräfte dieses Zerfallsprozesses waren führende EU-Politiker mit spezieller Unterstützung aus Polen, dem Baltikum und Deutschland. Washington übernahm erst — wie bereits im Fall Jugoslawien — in letzter Minute die Zügel, indem Sonderbeauftragte Victoria Nuland ihren Wunschkandidaten für das ukrainische Ministerpräsidentenamt (Arsenij Jazenjuk) gegenüber dem EU-europäischen (Vitali Klitschko) ins Amt hievte.

Russland-Sanktionen seit 2014

Noch vor den ersten Schüssen im ukrainischen Bürgerkrieg, den die Zentralregierung am 2. Mai 2014 mit Hubschrauber-Angriffen auf die sezessionistische Donbass-Stadt Slowjansk einleitete, setzte die Europäische Union — anfangs im Gleichschritt mit den USA — auf das Mittel der Sanktionierung. Seit März 2014 verhängte sie Personensanktionen, seit April solche gegen Unternehmen und ganze Branchen; und im Februar 2022 leitete sie den großen Wirtschaftskrieg gegen Russland ein. Damit besiegelte Brüssel — mutmaßlich ohne sich darüber im Klaren gewesen zu sein — das Ende des west-geführten globalistischen Zeitalters.

Mit der als Reaktion auf die Sanktionspolitik notwendig gewordenen Hinwendung Russlands nach China sowie an Länder des Globalen Südens wie den Iran, Nordkorea und subsaharische Staaten zerfiel die Welt in zumindest zwei Teilregionen, die sich seither mehr und mehr voneinander abkoppeln.

Im Folgenden wollen wir uns den Eckpunkten und Eskalationsstufen der EU-Sanktionspolitik zuwenden. Sie kann, im schlechtesten wiewohl immer wahrscheinlicher werdenden Fall als Vorbereitung auf einen möglichen Krieg gegen Russland gelesen werden. Außenpolitisch richten sich die Zwangsmaßnahmen gegen die russische Wirtschaft im Allgemeinen und ihre großen Kapitaleigner sowie die politisch und militärisch Verantwortlichen. Innenpolitisch kümmert sich die Brüsseler Sanktionspolitik zunehmend um die Heimatfront, indem sie Gegner der russophoben, militaristischen Politik ins Visier nimmt.

Zwei Wochen nach der Vertreibung von Präsident Wiktor Janukowitsch aus Kiew setzte ihn Brüssel am 5. März 2014 als Nummer eins auf die Sanktionsliste. Kurz darauf folgte der erste Russe, Sergej Glasjew. Er war in den Jahren zuvor als Emissär des Kreml unterwegs gewesen, um den besagten sechs ex-sowjetischen Republiken die wirtschaftlichen Nachteile der Unterzeichnung eines Assoziierungsabkommens mit der EU vor Augen zu führen; oder anders ausgedrückt: mit dem Zuckerbrot der billigen Energielieferungen die Länder bei der russischen Stange zu halten beziehungsweise ihnen mit der Peitsche teurer Energie im Fall ihrer Westorientierung zu drohen. Zudem war er der Verfasser des Manifestes „Wie wir uns vom Dollarjoch befreien können“, dessen Titel bereits die Stoßrichtung klar macht.

In der Zwischenzeit landeten bis August 2026 über 2.500 Personen und Organisationen auf den EU-Listen. Ihnen allen entzog Brüssel ihre Vermögenswerte in der EU und verhängte Einreiseverbote über sie.

Ab April 2014 tauchten auch Unternehmen sowie ganze Branchen auf der Verbotsliste auf. Ihre Produkte werden damit vom EU-Markt ferngehalten. Kommen sie dennoch in den Handel, müssen die Verkäufer mit Strafverfahren wegen Sanktionsbruch rechnen. Umgekehrt gilt dasselbe bei Exporten. Tausende Warengruppen stehen mittlerweile auf Exportverbotslisten; und allein in Deutschland sind Dutzende Händler teils zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden, weil sie die Exportverbote nach Russland missachteten; allein in der Autobranche wurden weit über 1.000 Strafverfahren eingeleitet. Der Fall des mittlerweile insolventen Autohauses Miller aus Obernburg, dessen Geschäftsführer und Prokuristin wegen des Verkaufs von Luxuswägen nach Russland zu je sechs Jahren Haft verurteilt wurden, ist nur einer der bekannt gewordenen Fälle.

Wer sind nun die Verlierer und wer die Gewinner dieser historisch in ihrer Dimension einzigartigen, von Brüssel in Gang gesetzten Sanktionsmaschine? Russland und russische Unternehmen muss man dazu zählen, auch wenn es nicht gelungen ist, das Land ökonomisch — und schon gar nicht militärisch — in die Knie zu zwingen. Die russische Wirtschaft musste sich — mühsam und kostspielig — geopolitisch umorientieren, sie reagierte mit der Substitution EU-europäischer Waren durch außereuropäische Lieferanten und der Erschließung neuer Märkte jenseits des transatlantischen Raums. Auch ging man neue Wege zur Umgehung von Import- und Exportverboten. Schattenwirtschaftliche Konstruktionen erobern den Weltmarkt. Dazu kommt der Aufbau eines neuen, labilen und gesellschaftlich gefährlichen Leitsektors, nämlich eines riesigen militärisch-industriellen Komplexes, dessen Verwertung die Fortsetzung eines Krieges nahelegt.

Neben Russland zählt zweifellos die Europäische Union, insbesondere Länder wie Deutschland, zu den großen Verlierern. Der Vergleich mit den USA zeigt deutlich, wie sich Brüssel mit der Sanktionspolitik ins eigene Fleisch schneidet. Die Außenhandelsstatistik des Jahres 2013, dem letzten Jahr vor den Zwangsmaßnahmen, weist aus, dass die EU 51 Prozent der russischen Exporte abnahm und für 36 Prozent der russischen Importe verantwortlich zeichnet. Die Vergleichszahlen mit den USA: 2,5 Prozent und 4,8 Prozent. Die US-Wirtschaft war also zu einem kaum nennenswerten Umfang mit der russischen Wirtschaft verknüpft. Als dann am 28. September 2022 die deutsch-russische Energiepartnerschaft im wahrsten Sinn des Wortes in die Luft gesprengt wurde, begannen jeder einzelne deutsche Haushalt und jedes einzelne deutsche Unternehmen zu spüren, was es heißt, von einer langfristig geplanten, billigen Energieversorgung abgeschnitten zu sein.

Gewinner der EU-Sanktionspolitik gegen Russland sind die USA. Allein durch die Sprengung der Nord Stream-Pipelines gelang es, gefracktes Gas aus Amerika auf dem EU-Markt konkurrenzfähig zu machen. Dafür hob Washington bereits im Jahr 2015 ein jahrzehntelang existierendes Exportverbot für Energie (Erdöl) auf, was sich auch für den Gasexport bezahlt machte. Der Hype um LNG-Gas bringt es zudem mit sich, dass erst jetzt, in den 2020er Jahren, Erdgas zu einer normal handelbaren Ware geworden ist. Bis dahin war Erdgashandel an Leitungen gebunden, sprich: an langfristige Bau-, Liefer- und Abnehmerverträge. Diese benötigten eine gedeihliche, fast freundschaftliche wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Lieferanten und Abnehmern. Jetzt kurven LNG-Tanker weltweit auf den Meeren herum, um ihre Ladung kurzfristig an den Meistbietenden zu verkaufen.

Der zweite Gewinner der EU-Sanktionspolitik ist China und sind chinesische Unternehmen. Letztere übernehmen die leeren Produktionshallen von aus Russland zwangs-„geflüchteten“ EU-Unternehmen. Zudem springen chinesische Firmen dort ein, wo die EU Exportverbote erlässt, ganz zu schweigen vom Aufstieg des Yuan im internationalen Zahlungsverkehr jenseits des transatlantischen Raumes.

Mit dem 26. Februar 2022 begann zwei Tage nach dem Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine der große Wirtschaftskrieg. Die transatlantische Staatengemeinschaft fror von einem Tag auf den anderen die gesamten Auslandsvermögen der russischen Zentralbank ein. Die Rede ist von 300 Milliarden US-Dollar, wovon 191 Milliarden von Brüssel bei der Verwahrstelle Euroclear in Belgien gebunkert werden und nur 10 Milliarden in den USA. Dieser in seiner Dimension nie dagewesene Eingriff symbolisiert einen Bruch im zuvor global agierenden Kapitalismus. Er bewirkte nicht nur offensichtlich extreme Verwerfungen in den russisch-transatlantischen, insbesondere russisch-EU-europäischen Beziehungen, sondern auch einen weltweiten Vertrauensverlust in westliche Finanzinstitutionen und Finanzprodukte. Warum sollte der saudische Prinz künftig westliche Staatsanleihen zeichnen oder US-Dollar horten; oder warum sollte der linke mexikanische Zentralbanker dasselbe tun, wenn beide vorgeführt bekommen, wie mit einem Federstrich aus willkürlich-politischen Gründen Staatseigentum von Brüssel und Washington blockiert wird.

China reagierte bereits im Vorfeld und tat es nach 2022 verstärkt. Zwischen 2016 und 2026 flieht die Zentralbank geradezu vor westlichen Werten: Innerhalb von zehn Jahren reduzierte die chinesische Volksbank ihre Reserven an US-Staatsanleihen von 1,2 Billionen Dollar auf 500 Milliarden Dollar, also um mehr als die Hälfte.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen macht kein Hehl daraus, dass sie die in der EU eingefrorenen 191 Milliarden US-Dollar der russischen Zentralbank möglichst schnell beschlagnahmen, also stehlen will. Das Geld soll an die Ukraine gehen beziehungsweise letztlich an europäische und/oder US-amerikanische Rüstungskonzerne, von denen Kiew dafür Waffen kauft. Internationaler Währungsfonds und Europäische Zentralbank warnen vor diesem Schritt, würde er doch sämtliche Vereinbarungen über Eigentum im Kapitalismus über den Haufen werfen. Allerdings ist es Brüssel in einem ersten Schritt gelungen, die angelaufenen Zinsen aus den eingefrorenen Geldern zu beschlagnahmen — mit der abenteuerlichen Begründung, diese könnten nicht dem Kapital zugeordnet werden. Jeder Sparbuch-Inhaber kann über diese Vorgangsweise nur den Kopf schütteln.

Der erste EU-Bürger wird rechtlos gestellt

Im 7. EU-Sanktionspaket vom 21. Juli 2022 taucht der erste Bürger eines EU-Staates auf der Liste auf. Sein Name ist Jozef Hambálek. Der slowakische Staatsbürger stand zu diesem Zeitpunkt der Europa-Sektion des russischen Motorrad-Klubs „Nachtwölfe“ vor, der als Ganzes unter dem Vorwurf gelistet wird, den russischen Einmarsch in die Ukraine zu befürworten. Hambálek, so heißt es in der EU-Verordnung, „soll unter anderem auf seinem Privatgelände Nightwolves-Mitglieder für den aktiven Kampf in der Ukraine ausbilden und die prorussische Propaganda in Europa aktiv unterstützen“. Eine Beweisführung findet nicht statt. Für den Gelisteten aus EU-Europa bedeutet die Sanktionierung die vollkommene Entrechtung.

Er hat keinen Zugriff auf sein Vermögen, sein Konto und seine Kreditkarten und darf keiner bezahlten Arbeit nachgehen. Alles ohne Gerichtsverfahren, ohne Anklage, ohne Verteidigung, ohne Schuldspruch.

Dass Hambálek nach mehr als einem Jahr wieder von der Liste gestrichen wurde, verdankt er dem zwischenzeitlich ins Amt des Ministerpräsidenten gewählten Robert Fico. Dieser setzte sich für seinen Staatsbürger bei jedem Besuch in Brüssel oder Berlin ein – und konnte dessen Bürgerrechte wiederherstellen.

Von einer Eskalation zur nächsten

Im 9. Paket vom Dezember 2022 wurden die letzten noch legal empfangbaren russischen Medienportale der Zensur unterworfen. Berlin hatte mit dem Sendeverbot von rt.de bereits am 2. Februar 2022 Ernst gemacht. Das war drei Wochen vor dem Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine. Einzig Serbien und die Schweiz widersetzen sich in Europa der Zensurpolitik aus Brüssel.

Eine besondere Eskalationsstufe war dann dem 11. Sanktionspaket vom 23. Juni 2023 eingeschrieben. Zu diesem Zeitpunkt begann Brüssel Zwangsmaßnahmen gegen Drittstaaten und Unternehmen weltweit zu verordnen; an potenziell alle, die sich nicht an die EU-Vorgaben halten wollen. Diese sogenannten extraterritorialen Sanktionen zielen darauf ab, Umgehungen bei Exportverboten nach Russland zu bestrafen. Warum sich chinesische, türkische, kasachische oder Unternehmen aus aller Herren Länder allerdings an EU-Verordnungen halten sollen, erschließt sich auf den ersten Blick nicht. Das Überstülpen von Brüsseler Vorgaben auf den weltweiten Handel hat etwas von einer kolonialen Attitüde, und nur so kann man es verstehen. Sechs Jahre zuvor war dies auch noch die Ansicht der damaligen deutschen Justizministerin Brigitte Zypries gewesen. Sie hatte die unter der Regierung Trump I im Jahr 2017 beschlossenen Iran-Sanktionen heftig kritisiert, weil sie auch auf EU-Unternehmen – also extraterritorial — ausgeweitet worden waren. Nun griff Brüssel selbst zur einst kritisierten Sanktionskeule.

Der Dezember 2024 sah dann die nächste Eskalationsstufe im Wirtschaftskrieg gegen Russland. Im 15. Paket taucht erstmals der Begriff der „Schattenflotte“ auf. Darunter sind — geschätzt — bis zu 1000 Tanker zu verstehen, die unter verschiedenen Flaggenstaaten russisches Erdöl an Kunden überall in der Welt liefern. Weil Brüssel darin — logischerweise — eine Umgehung seiner Sanktionspolitik sieht, die Russland den Verkauf von Energie untersagt, geht sie gegen Staaten und Unternehmen vor, die sich nicht an EU-Verordnungen halten und erlaubt die Beschlagnahmung der Tanker. Die offiziellen Gründe, die das piratenhafte Vorgehen verschleiern sollen, sind divers und fadenscheinig. Sie reichen von der Vermutung, die Tanker würden eine Gefahr für die Sicherheit der Seefahrt darstellen, über unzureichende Versicherung der Ladung, von der Annahme, die Schiffe würden Unterseekabel kappen oder Drohnen an Bord haben bis zum Vorwurf, falsch beflaggt und damit „staatenlos“ zu sein. Selbst wenn die eine oder andere Begründung zuträfe, wäre das kein Grund für eine Beschlagnahmung von hunderttausenden von Litern Erdöl. Auch Reeder, die keine russischen Waren an Bord haben, bedienen sich exotischer Flaggenstaaten, um Kosten zu sparen und steuergünstig über die Meere zu schippern.

Als erste Beschlagnahmung eines Schiffes der Schattenflotte ist jene des Tankers „Eventin“ im Januar 2025 bekannt geworden. Er fuhr unter panamaischer Flagge und hatte 100.000 Liter Schweröl an Bord, als seine elektronischen Geräte in der Ostsee ausfielen und ihn manövrierunfähig machten. Daraufhin wurde er von deutschen Marinebooten nach Rügen abgeschleppt und seine Ladung beschlagnahmt. Obwohl es gegen internationales Seerecht verstößt, eine Notlage auf diese Weise auszunützen, hielt der deutsche Staat an der Beschlagnahmung fest. Ein Jahr später entschied der Bundesfinanzhof allerdings, dass das Vorgehen der Behörden illegal war. In Reaktion darauf wurde die „Eventin“ samt Ladung „eingefroren“. Sie liegt seitdem — sehr zum Missfallen der vorpommerischen Touristiker — vor Rügen und harrt der weiteren Dinge … und möglicher Rostschäden.

Ab Sommer 2025 ist eine Zunahme von Kaperungen zu beobachten. Die französische und belgische Marine, aber auch Kriegsmarinen aus dem EU-europäischen Ostseeraum kapern mittlerweile fast routinemäßig Tanker der Schattenflotte, setzen sie fest, stellen ihre Kapitäne vor Gericht und beschlagnahmen die Ladungen. So passierte es am 27. September 2025 dem unter der Flagge Benins fahrenden Öltanker „Boracay“. Er wurde von französischen Einheiten im Atlantik nahe Saint Nazaire aufgebracht und gekapert. Seinen chinesischen Kapitän verurteilte man im Schnellverfahren zu einem Jahr Haft und 150.000 US-Dollar Strafzahlung. Die madagassisch beflaggte „Tagor“ erlitt am 1. Juni 2026 ein ähnliches Schicksal. 700 Kilometer westlich von Brest kaperten französische Marinesoldaten — mit britischer Unterstützung — das Schiff wegen des Verdachts, ein „staatenloses“ zu sein. Mittlerweile sind über ein Dutzend Fälle von moderner Piraterie bekannt, bei denen sich Behörden aus EU-Staaten auf Hoher See russisches Eigentum aneignen. Sie glauben mit den politisch schwachen Staaten, unter denen die Tanker fahren, leichtes Spiel zu haben. Russland geht allerdings dazu über, in der Ostsee Jagdflugzeuge einzusetzen, um die mit russischem Öl beladenen Schiffe zu begleiten; auch tauchen zunehmend russische Sicherheitsleute auf den entsprechenden Tankern auf, was die Gefahr einer willentlichen oder unabsichtlichen militärischen Zuspitzung zwischen Russland und NATO-Staaten erhöht.

Im Visier: Die Heimatfront

Mitte Mai 2025 ereilte dann die ersten deutschen Staatsbürger das Schicksal, gelistet zu werden. Auf dem 17. Sanktionspaket scheinen Alina Lipp, Thomas Röper und Hüseyin Doğru auf. Lipp und Röper leben in Russland, Doğru ist in Berlin zu Hause. Alle drei sind journalistisch tätig, was auch in den Begründungen für die Rechtlosstellung zum Ausdruck kommt. Nirgends ist dort von Taten, sondern ausschließlich von Meinungsäußerungen und politischen Positionen die Rede. So heißt es beispielsweise über Lipp im Beschluss 2025/966 des EU-Rates vom 20. Mai 2025:

„Alina Lipp betreibt den Blog ‚Neues aus Russland‘, in dem sie systematisch Fehlinformationen über den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verbreitet und der ukrainischen Regierung die Legitimierung abspricht, insbesondere im Hinblick auf die Manipulation der öffentlichen Meinung in Deutschland in Bezug auf Unterstützung für die Ukraine. Darüber hinaus nutzt sie ihre Rolle als Kriegskorrespondentin mit den russischen Streitkräften im Osten der Ukraine, um russische Kriegspropaganda zu verbreiten. Sie tritt regelmäßig in Truppenunterhaltungs- und Propagandasendungen im russischen militärischen Fernsehsender Zvezda auf. Daher ist Alina Lipp an Handlungen der Regierung der Russischen Föderation, die die Sicherheit und Stabilität in der Union und in einem Drittland (Ukraine) untergraben oder bedrohen, durch den Einsatz koordinierter Informationsmanipulation und Einflussnahme und durch die Erleichterung eines bewaffneten Konflikts in einem Drittland beteiligt und unterstützt sie.“

Ihr wird nicht weniger als die Untergrabung der Sicherheit in der EU und in der Ukraine vorgeworfen; daran soll sie laut EU-Verordnung mitschuldig sein. Wenn man jetzt darüber nachdenkt, wie 27 Außenminister, deren Zustimmung es für eine solche Sanktionierung braucht, darauf kommen, dass eine 32-jährige Hamburgerin solch eine Bedrohung für die gesamte Union darstellt, dann kann man sich das nur durch immensen Druck oder vollkommene Nachlässigkeit (eher beides im Zusammenspiel) erklären. Denn wohl kein einziger Außenminister — mutmaßlich nicht einmal der deutsche — hatte vor der Sanktionierung von Alina Lipp gehört. Und dennoch beraubten sie sie ihrer Bürgerrechte. Weil sie derzeit in Russland lebt, kommt die Sanktionierung de facto ihrer Ausbürgerung gleich.

Noch unglaublicher wirkt auf den Lesenden die Begründung für die Sanktionierung von Hüseyin Doğru. Er ist Frankfurter mit türkischen Wurzeln und lebt in Berlin. Seine Rechtlosstellung kommt einem gesellschaftlichen Tod nahe, kann er sich doch nicht mehr frei bewegen, darf kein Geld verdienen, keine Hilfe annehmen und hat keinen Zugriff auf mögliche Ersparnisse.

Im wie üblich von der Außenbeauftragten Kaja Kallas unterzeichnetem Beschluss (2025/966) werden ihm „finanzielle und organisatorische Verbindungen zu Organisationen und Akteuren der Staatspropaganda in Russland“ vorgeworfen. Seiner Medienplattform „Red“, die mittlerweile nicht mehr existiert, unterstellt der EU-Rat „systematisch falsche Informationen über politisch kontroverse Themen zu verbreiten, mit der Absicht, unter seinem überwiegend deutschen Zielpublikum ethnische, politische und religiöse Zwietracht zu säen, unter anderem durch die Verbreitung der Narrative über radikalislamische terroristische Gruppierungen wie die Hamas“. Um russische Propaganda geht es Brüssel gar nicht. Sie wäre Doğru auch schwerlich vorzuwerfen, bezeichnet er Russland doch — in alter linksradikaler Tradition — als imperialistischen Staat und setzt ihn mit den USA und der EU gleich.

Russland und die Einhaltung des diesbezüglichen EU-Narrativs spielen bei der Sanktionierung von Doğru also keine Rolle. Es ist seine radikale Kritik am Zionismus, die ihn die Bürgerrechte kostet. Wie sich das mit den Russland-Sanktionen vereinen lässt, dazu lässt Kaja Kallas schreiben:

„Während einer gewaltsamen Besetzung einer Universität in Deutschland durch anti-israelische Randalierer fanden Absprachen zwischen RED und den Besetzern statt, um Bilder des Vandalismus, auf denen auch Hamas-Symbole zu sehen waren, über die Online-Kanäle von RED zu verbreiten und den Besetzern so eine exklusive Medienplattform zu bieten und den gewaltorientierten Charakter des Protests zu erleichtern. Über AFA Medya unterstützt Hüseyin Doğru daher Handlungen der Regierung der Russischen Föderation, die die Stabilität und Sicherheit in der Union und in einem oder mehrerer (Grammatikfehler im Original, d. A.) ihrer Mitgliedstaaten untergraben und bedrohen, einschließlich indem er gewaltsame Demonstrationen indirekt unterstützt und erleichtert und koordinierte Informationsmanipulation betreibt.“

Um sich den EU-Rat zum Feind zu machen, der einem der Lebensgrundlage beraubt, bedarf es also nicht viel, vor allem dann nicht, wenn Brüssel davon ausgeht, dass entsprechendes politisches Engagement – im Fall Doğru für die palästinensische Seite – automatisch Russland in die Hände spielt.

Die Schweiz sollte anders sein

Es war ein später Nachmittag an einem wie üblich heißen Junitag, als die 55-jährige Nathalie Yamb in einem afrikanischen Flughafen auf das Boarding wartet. Beim Blick auf ihr Mobiltelephon fällt ihr eine Textnachricht ins Auge: „Bonjour Nathalie, Kemi vient de m’apprendre ... je suis à votre disposition.“ („Guten Tag Nathalie, Kemi hat mich informiert ... ich stehe zu Ihrer Verfügung“). Die Nachricht kam von einem ihr unbekannten Anwalt namens Juan Branco. Der junge Spanier, der auch die französische Anwaltslizenz besitzt, war im Verteidigerteam von Julian Assange und hatte auch angeklagte Aktivisten der Geldwesten-Bewegung vertreten.

Was ihr Juan Branco mitteilen wollte, darauf wäre Nathalie Yamb nie gekommen. Der EU-Rat hatte sie als erste Schweizerin am 26. Juni 2025 auf die Sanktionsliste gesetzt. Yamb stammt aus dem französischsprachigen Jura und ist in La Chaux-de-Fonds aufgewachsen. Ihr Vater kam aus dem Kamerun. Sie lebt seit Jahrzehnten in Afrika, war mit den ghanaischen Präsidenten Jerry Rawlings liiert, berät den nigrischen Staatschef Abdourahamane Tiani und lässt sich immer wieder mit Ibrahim Traoré, dem wohl schönsten Putschisten Schwarzafrikas, abbilden. Mit anderen Worten: Nathalie Yamb ist glühende Antiimperialistin und widmet ihr Leben dem Kampf gegen die französische — militärische, politische und wirtschaftliche — Präsenz. Millionen folgen ihr auf diversen Medienplattformen. Und im März 2023 hielt sie eine flammende Rede beim großen Russland-Afrika-Kongress in Moskau.

Das scheinen für den EU-Rat offenbar Gründe genug zu sein, um eine Schweizerin auf die Sanktionsliste zu setzen, und dies, obwohl (oder weil?) die Schweiz bei dieser Art Zwangsmaßnahmen gegen einzelne Personen, denen nichts anderes als die „falsche“ Meinung vorgeworfen wird, nicht mitmacht.

Nathalie Yamb war, eigenen Angaben zufolge, im ersten Moment zwar überrascht, dass sie auf einer ihr gar nicht sonderlich bekannten Liste aufschien, aber keineswegs beunruhigt. Sie verfügt über kein Vermögen in der EU, hat auch nicht vor, dorthin zu reisen, ebenso wenig in ihre alte Heimat, obwohl ihr das nun verunmöglicht wäre, darf sie doch EU-Territorium nicht überqueren beziehungsweise überfliegen. Ihre Gleichgültigkeit der eigenen Sanktionierung gegenüber wich jedoch schnell, als sie merkte, dass zwar die Schweiz ihr nichts Böses will, sich alle westlichen Zahldienstleister, Banken, Fluggesellschaften et cetera jedoch an die EU-Sanktionen halten. Buchungen über Visa oder Mastercard, Paypal-Überweisungen, Netflix-Abos und so weiter funktionierten ab 26. Juni nicht mehr. In Niger oder Kamerun, wo sie sich vorzugsweise aufhält, wird sie trotzdem ein Auskommen und Wege finden, dem Anschlag aus Brüssel auf ihre Bürgerrechte zu entkommen. Gleichwohl wurde ihr bewusst, dass dieser Anschlag mehr als Symbolik ist und das Leben der Antiimperialistin erschwert.

Als zweiter Schweizer Staatsbürger wurde mit der Durchführungsverordnung 2025/2568 Jacques Baud gelistet. Seit 15. Dezember 2025 ist er damit – mit all den bereits erwähnten Folgen – von Brüssel zur Unperson erklärt worden. Der 1955 in der französischsprachigen Westschweiz geborene arbeitete als Analytiker im „Strategischen Nachrichtendienst“ der Schweiz und war anschließend für die UNO und die NATO in zahlreichen Krisenregionen der Welt tätig, zuletzt auch im Donbass. Er spricht neben seiner französischen Muttersprache deutsch, italienisch, englisch und russisch. Nach seiner Pensionierung ließ er sich in Brüssel nieder und begann, Bücher über die Krisenregionen zu schreiben, in denen er jahrzehntelang Erfahrungen gesammelt hatte. Vor allem seine Werke über den ukrainisch-russischen Konflikt widersprechen der in Brüssel gängigen Erzählung fundamental. Dieser Widerspruch dürfte auch die Grundlage für seine Sanktionierung sein, deren Wurzeln er selbst in einer Kampagne französischer Medien gegen ihn ortet.

In der wiederum von Kaja Kallas unterzeichneten „Durchführung der Verordnung (...) über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russland“ heißt es:

„Jacques Baud, ehemaliger Oberst der Schweizer Armee und strategischer Analyst, ist regelmä̈ßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen. Er fungiert als Sprachrohr für prorussische Propaganda und verbreitet Verschwö̈rungstheorien, indem er beispielsweise die Ukraine bezichtigt, ihre eigene Invasion herbeigefü̈hrt zu haben, um der NATO beizutreten. Daher ist Jacques Baud für Handlungen oder politische Maßnahmen, die der Regierung der Russischen Föderation zuzurechnen sind und die die Stabilität oder die Sicherheit in einem Drittland (Ukraine) untergraben oder bedrohen, durch die Beteiligung am Einsatz von Informationsmanipulation und Einflussnahme verantwortlich, setzt diese um oder unterstü̈tzt sie.“

Es ist wohl nicht strafbar, in russischen Fernsehstationen aufzutreten oder der Ukraine zu unterstellen, selbst die russische Invasion provoziert zu haben. Doch erstens geht es nicht um Recht und Strafbarkeit, weil die Sanktionierung von Personen eben außerhalb jeder gerichtlichen Maßnahme als rein politische erfolgt. Und zweitens streitet Baud die zwei Vorwürfe glaubhaft ab. Er sei ganz bewusst Einladungen von russischen Medien nicht gefolgt, weil er mit seiner EU-kritischen Analyse von Moskau nicht instrumentalisiert werden wollte. Fälschlicherweise gilt das geopolitische, vom britischen Journalisten Afshin Rattansi moderierte Format „Going Underground“ als eine russische Produktion. Jacques Baud war dort zu Gast. „Going underground“ wird allerdings von einem unabhängigen Sender in Dubai produziert und unter anderem auch auf RT ausgestrahlt. Die zweite Unterstellung, wonach Baud die Ukraine beschuldigt, selbst die Invasion Russlands herbeigeführt zu haben, entspringt einer irrtümlichen oder willentlich falsch gelesenen Passage seines Buches „Putin. Herr des Geschehens?“ Dort zitiert Baud einen vormals engen Weggefährten des ukrainischen Präsidenten. Dieser Oleksij Arestowytsch hatte am 18. März 2019 dem ukrainischen TV-Sender Apostrof ein Interview gegeben, in dem er — die kommende direkte Konfrontation mit Russland voraussehend — meinte: „Der Preis für unseren Eintritt in die NATO ist ein großer Krieg mit Russland.“ Auf Nachfrage der Journalistin meinte er, ein „großer Krieg mit Russland ist die bessere Alternative“. Aus diesem Zitat machten die Sanktionierer eine Meinung, die – wohlgemerkt – nicht strafbar ist.

Wenige Wochen nach seiner Sanktionierung intervenierte die Schweizer EU-Botschafterin Rita Adam in Brüssel. Sie kritisierte, dass Jacques Baud ohne Gerichtsverfahren bestraft worden sei und es im Übrigen um das Recht auf freie Meinungsäußerungsfreiheit ginge. Die EU-Behörden schubladisierten ihren Brief.

Jacques Baud kämpft wie alle von Brüssel mit Bürgerrechtsentzug belegten Personen seit seiner Sanktionierung ums tägliche Überleben. Zwei Monate nach seiner Listung gelang ihm die Durchsetzung einer „humanitären Ausnahmegenehmigung“, mit der ihm belgische Behörden erlauben, von seinem eigenen Konto monatlich einen Betrag abzuheben, um seine Miete zu bezahlen und lebensnotwendige Ausgabe zu tätigen. Er bleibt in Brüssel blockiert, darf keine Tantiemen für seine Bücher oder sonstige Einnahmen erhalten und muss Monat für Monat darauf hoffen, dass die „humanitäre Ausnahmegenehmigung“ bestehen bleibt und sein Kontostand mangels Eingänge nicht demnächst versiegt. Die Würde des Menschen ist — im Angesicht der EU-Sanktionspolitik — doch nicht unantastbar.