Vorauseilende Transparenz

Immer mehr Menschen machen sich von der Big-Tech-Überwachung unabhängig, hinterlassen aber teils absichtlich Alibi-Datenspuren, um sich bei Behörden nicht verdächtig zu machen — damit akzeptieren sie die Täterlogik der Observationsökonomie.

Es geht um weit mehr als „nur“ Datenschutz. Es geht darum, was mit den Daten gemacht wird, welche Rückschlüsse aus ihnen über den jeweiligen Menschen gezogen werden können. Und im letzten Schritt geht es für die Überwachungsmaschinerie und ihre Besitzer darum, die Menschen gemäß diesen Daten in die gewünschte Richtung zu lenken. Kontinuierlich, aber langsam, wächst das Bewusstsein für die Gefahr, der eigenen Entscheidungsfreiheit und der Datenhoheit beraubt zu werden. Entgoogelte Endgeräte, sichere Kommunikationskanäle gewinnen an Zuwachs. Doch ist unter jenen Menschen, die sich dieser Bedrohungen bewusst sind und sich entsprechend dazu verhalten, immer wieder eine Verhaltensweise zu beobachten: Sie füttern die Datenkrake regelmäßig mit kleinen Opfergaben in Form bewusster Kartenzahlung oder der Teilnutzung von Endgeräten mit Google oder iOS. Der Gedanke dahinter: Wer sich nur noch unter dem Radar bewege, mache sich bei den Behörden verdächtig. Wer hingegen bei seinem Tauchgang immer wieder mal den Kopf aus dem Wasser recke, der würde nicht in den Verdacht geraten, etwas auszuhecken. Diese Vorgehensweise ist plausibel. Doch sie räumt den Tätern des Überwachungsstaats und Kapitalismus — kurz Überwachungskorporatismus — ein Recht ein, welches ihnen nicht zusteht: jeden Menschen unter Generalverdacht zu stellen, wenn dieser sich der totalen Vergläserung entzieht. Abseits von steuerlichen und anderweitigen Auskunftspflichten gibt es ein großflächig umrahmtes Gebiet, in welchem es jedem Bürger zusteht, anonym zu bleiben. Was vor wenigen Jahrzehnten noch vollkommen normal war — etwa alle Einkäufe bar zu bezahlen —, macht einen heute verdächtig, obwohl man im Grunde genommen genauso legal handelt wie im vordigitalen Zeitalter. Die vorauseilende Teiltransparenz mancher datenschutzbewusster Menschen ist ein Zugeständnis an die technokratische Observationsmacht. Sie wird hierdurch zu einer Gottesmacht hochstilisiert, dergegenüber man in Gestalt von Daten-Opfergaben tributpflichtig zu sein glaubt. Mit Blick auf die sich baldig zuziehende Schlinge der trans- und posthumanistischen Allmachtsvorhaben ist es dringend geboten, die verinnerlichte Täterlogik aus seinen Gedanken und Handlungen zu verbannen.

Stellen Sie sich Max Mustermann im Jahr 1986 vor. Herr Mustermann zahlt alles bar. Logischerweise. Zwar gibt es zu diesem Zeitpunkt schon die Möglichkeit, Zahlungen mit einer EC- oder Kreditkarte zu begleichen. Doch die Akzeptanz sowie die technischen Voraussetzungen an den Kassen sind noch äußerst überschaubar. Die Zahlung mit Geldscheinen und Münzen ist die Norm. Ebenso wenig übermittelt Herr Mustermann eine Historie seiner Einkäufe an ein Unternehmen, welches ihm im Gegenzug einen kleinen Bonus für die Daten auszahlt. Gleichermaßen gestattet es Herr Mustermann anderen großen Konzernen nicht, über seine personenbezogenen Daten zu verfügen. Kurzum: Herr Max Mustermann verhält sich im Jahr 1986 so wie die allermeisten seiner Mitbürger.

Begeben wir uns nun vier Jahrzehnte vorwärts, in das gegenwärtige Jahr 2026. Nehmen wir entweder an, dass sich das oben beschriebene Verhalten von Herr Mustermann nicht verändert hat oder dass wir es mit einem neuen Herr Mustermann zu tun haben, der sich genauso verhält wie jener aus dem Jahr 1986. Voraussetzung für dieses Gedankenspiel ist, dass sich unser neuer Herr Mustermann in einem „digital-affinen“ Alter befindet. Die Verweigerung der Nutzung digitaler Dienste darf nicht daraus erwachsen, dass Herr Mustermann schlicht zu alt dafür ist, die Technik nicht versteht oder von ihr überfordert ist. Und so zahlt unser Herr Mustermann nach wie vor alles bar. Statt eines Smartphones hat er ein Knochenhandy von Nokia, mit dem er telefonieren und SMS-Nachrichten verschicken kann. Herrn Mustermann sucht man auf Social-Media-Plattformen vergebens und auf jede Frage einer Supermarkt-Kassiererin, ob er eine Payback-Karte habe und/oder wolle, antwortet er stets stur mit einem „Nein“. Zudem findet sich Herr Mustermann wunderbar ohne Google Maps zurecht, welches er mangels Smartphone ohnehin nicht nutzen kann. Ebenso wenig sieht er sich bemüßigt, Restaurantbesuche mit einer jeweiligen Anzahl an Sternen zu bewerten. Erlebnisse muss er nicht mit einem Selfie festhalten, um zu beweisen, dass sie tatsächlich stattgefunden haben. Ein zusammenhängendes Verhaltens- und Bewegungsprofil von Herrn Mustermann — das gibt es nicht. Gewiss. Ganz häufig haben Überwachungskameras sein Gesicht erfasst, manche davon sogar mit biometrischer Gesichtserkennung. Doch ansonsten ist Herr Mustermann für die Datenkrake ein glitschiger Fisch, der ihr immer wieder durch die Tentakelarme flutscht.

Beide Max Mustermänner, der von 1986 und 2026, sind — in ihrem Verhalten — die gleichen. Nur: Der Max Mustermann von heute — der ist verdächtig! Behörden und Konzerne wissen im Grunde genommen nichts über ihn. Nun, im Jahr 1986 wussten die gleichen Behörden und Konzerne — so es die damals überhaupt schon gab — ebenso wenig über Herrn Mustermann. Doch die Unwissenheit von heute, die datentechnische Unverfügbarkeit des heutigen Max Mustermanns macht ihn verdächtig! Führt er etwas im Schilde? Ist er ein Kreml-Spion? Plant er etwa den nächsten Reichstagssturm? Oder heckt er irgendwelche anderen Pläne gegen „unsere Demokratie“ aus?

Dass Max Mustermann sich einfach nur um seiner Privatsphäre und Datensouveränität willen bedeckt hält, wird gar nicht mehr in Erwägung gezogen.

Die Kontinuität seiner Verhaltensweise hat Herrn Mustermann binnen vier Dekaden von dem Bereich der Unbescholtenheit in den eines Verdachtsmoments gerückt. Dabei war und ist alles, was Herr Mustermann tat und tut legal! Etwas anderes wäre es, wenn Herr Mustermann seit jeher die Angewohnheit hätte, sich im Café oder im Restaurant eine Zigarette anzuzünden. In der Hinsicht hätte Herr Mustermann im Laufe dieser vierzig Jahre rechtlich mit der Zeit gehen müssen, genauer: vor die Tür.

Daten-Brotkrumen als Opfergabe an die Götter in der Cloud

Mein Leib-und-Magen-Thema ist seit rund vier Jahren die Datensouveränität sowie das sich Unabhängig-Machen von Big-Tech, der Observationsökonomie und insgesamt dem ideologischen Überbau der technokratischen trans- und posthumanistischen Weltanschauung. Ich zahle, so gut es geht, alles bar. Geschäfte, die kein Bargeld akzeptieren, boykottiere ich. Die können ihr „scandinavia-feeling“ ohne mich haben. Ebenso habe ich mir über die letzten Jahre Endgeräte zugelegt, die frei von Microsoft, Google und iOS sind. Social-Media-Plattformen habe ich vor etwa sechs Jahren den Rücken gekehrt und bereue es, mich dort jemals angemeldet zu haben.

Entsprechend meiner datensouveränen Lebensweise habe ich bereits in kleinen Kreisen dazu referiert. Dabei wurde an mich schon das eine oder andere Mal der Gedanke oder die Besorgnis herangetragen, dass ich mich dadurch ja verdächtig machen würde, wenn ich so gut wie keine Spuren hinterlasse. Behörden könnten die Vermutung haben, ich würde irgendetwas aushecken. Manch andere erzählten mir, dass sie zwar über ein entgoogeltes Endgerät verfügten und auch einen Großteil ihrer Zahlungen bar tätigten — dass sie jedoch parallel ein Endgerät mit Big-Tech-Betriebssystem nutzten und manche Einkäufe immer noch elektronisch begleichen würden, um zumindest ein klein wenig Daten von sich preiszugeben, damit Behörden keinen Verdacht schöpfen.

Das klingt zunächst logisch. Man tritt, nachdem man ohnehin schon aus dem breiten Raster herausfällt, einen Teil seiner Daten in homöopathischen Dosen ab, um nicht in den Fokus des Überwachungskorporatismus aus Behörden und Konzernen zu geraten. Und sicherlich sind diese paar wenigen Daten, die dabei anfallen, vernachlässigbar.

Doch es geht hier um ein Prinzip. Dieses wird verletzt, wenn man mit vorauseilender Preisgabe partiell die Anonymität aufhebt und Daten herausgibt, deren Verhüllung, wenn man sie aufrechterhalten hätte, vollkommen legal und legitim gewesen wäre.

Mit dem aktiven Verzicht, Teile seiner Daten zu schützen, oder auch mit der bewussten Erzeugung von datentechnisch falschen Fährten, anerkennt man Big Data als eine Art Gottheit, der gegenüber man in Form von Opfergaben tributpflichtig sei, um Strafen abzuwenden. Die Kreditkarte beispielsweise wird dann zu einem Messer, mit dem man einen Teil seiner Daten schlachtet, um sie den algorithmischen Göttern in der Cloud zu opfern.

Technokratische Täterlogik

Soshana Zuboff hat den „Überwachungskapitalismus“ in ihrem gleichnamigen Werk wesensmäßig als „Big Other“ — statt „Big Brother“ — beschrieben, als eine Art gesichtslose Maschinenintelligenz, die jenen Menschen zuarbeitet, die über die Daten verfügen. Würden wir diesen Verbund aus Mensch und Maschine — nennen wir es den „Überwachungskorporatismus“ — personifizieren und vermenschlichen, dann hätten wir es mit einem eifersüchtigen Narzissten zu tun. Dieser verlange nach einer unablässigen Zufuhr unserer Energie in jedweder Form. Ignorieren wird rigoros abgestraft. Das Bild des Energiesaugers in all seinen Ausprägungen — etwa der des Vampirs — ist in den unterschiedlichsten Formen der Machtkritik wohlbekannt. Und jenem Narzissten stellt man mit eben genannter Strategie einen Teil seiner Energie zur Verfügung, blauäugig glaubend, er würde sich mit dem kleinen Finger zufriedengeben, statt naturgemäß nach der ganzen Hand zu greifen.

Bleiben wir dabei, diese gesichtslose Macht in einem weiteren Gedankenspiel zu personifizieren. Hierdurch wird die Absurdität der vorauseilenden Teil-Transparenz einmal mehr deutlich. Stellen wir uns vor, die algorithmische Maschinenmacht sei ein perverser Stalker mit Fernglas. Wir befinden uns Zuhause, hinter zugezogenen Gardinen. Wir wissen ganz genau, dass dieser Stalker auf dem Ast des Baums im Nachbargarten sitzt. Er wartet darauf, einen Blick auf uns erhaschen zu können. Gemäß der oben beschriebenen Strategie, stellen wir uns ein bis zwei Minuten — unbekleidet — ans Fenster und ziehen die Vorhänge auf, sodass der Spanner in Teilen bekommt, was er möchte. Und dann hoffen wir, dass er uns fortan in Ruhe lassen wird. Das ist jedoch illusionär. Denn sein Hunger ist unersättlich.

Im Persönlichen und Zwischenmenschlichen würde man, wenn man über die nötige Stärke und Eigenliebe verfügt, für sich selbst einzustehen, derart übergriffigen Menschen einen Riegel vorschieben, ihnen klare Grenzen setzen. Jedwede Kompromisse wären ein Selbstverrat. Bei dieser schwer greifbaren Übermacht hingegen wird häufig nicht erkannt, wie man sich selbst ihr gegenüber zurückstellt. Was viele einem Menschen niemals oder nur mit Widerwillen oder aus Angst durchgehenlassen würden, gewähren manche vorauseilend der Maschinen-Entität.

„Predictive Policing“ umgekehrt

Noch einmal: Die vorauseilende Teil-Transparenz ist die Selbstkriminalisierung einer an sich nicht-kriminellen, legalen Handlung!

Es existiert keine Bürgerpflicht, sich völlig zu vergläsern und sämtliche Daten über sich preiszugeben. Es gibt sehr wohl gewisse Auskunftspflichten, die hier im Einzelnen nicht bewertet werden sollen: Die Pflicht, seinen Wohnsitz zu melden oder eine Steuererklärung abzugeben, wenn man aufgrund von Gewinnen aus Vermögenswerten oder aus bestimmten Tätigkeiten dazu verpflichtet ist. Trägt man in diese Erklärung die Angaben formell korrekt und wahrheitsgemäß ein, hat man seine Pflichten erfüllt. In allen anderen Bereichen gibt es keine Obligation, Daten zu hinterlassen oder sich in irgendeiner Weise transparent zu machen. Auch sind Bar(aus)zahlungen bis zu einer gewissen Obergrenze legal, beziehungsweise nicht angabepflichtig.

Folglich gibt es — theoretisch — für keine Behörden eine Veranlassung, anonym bleibende Bürger unter Generalverdacht zu stellen, denn es gilt — ebenso theoretisch — immer noch die Unschuldsvermutung. Im Zweifel für den Undurchsichtigen!

Die staatlichen Exekutiv-Organe müssen durch Indizien, die über einen seichten Anfangsverdacht hinausgehen, den Gerichten beweisen, dass der Bürger XY etwas im Schilde führt. Nicht der Bürger ist es, der — umgekehrt — durch freiwillige (Teil-)Transparenz präventiv glaubhaft machen muss oder sollte, dass er nichts Kriminelles plant. Mit diesem vorsorglichen Versuch der Selbstentlastung tut man am Ende sich selbst und auch all seinen Mitmenschen keinen Gefallen, denn man signalisiert damit der überwachungskorporatistischen Macht, dass sie das Recht hat, alle Menschen auszuspionieren und unter Dauerverdacht zu stellen. Weiterführend wird damit das verfestigt, was in anderen Teilen der Welt bereits als „Pre-Crime“ oder „Predictive-Policing“ zur Anwendung kommt; die in Steven Spielbergs „Minority Report“ gezeigte Dystopie, in welcher Menschen für Verbrechen angeklagt sind, die sie gar nicht begangen haben, aber laut algorithmischer Prognose in der Zukunft mutmaßlich (!) begehen werden. Die Botschaft hinter der vorauseilenden Teil-Transparenz lautet dann wiederum: „Seht! Ich werde in Zukunft nichts Verbotenes tun!“

Mit Blick auf die trans- und posthumanistische Ideologie, der angestrebten Verschmelzung von Mensch und Maschine, ist es dringend geboten, die Vorstellung von Privatsphäre und Auskunftverpflichtungen wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Die Wahrung der Datensouveränität ist im Grunde genommen nur ein Übungsfeld, auf dem sich zeigt, wie sehr man der Mega-Maschine zu trotzen bereit ist und mit welcher Ernsthaftigkeit man die Selbstverteidigung gegen die angestrebte bio-digitale Konvergenz betreiben wird. Kompromisse wird es dort so gut wie gar nicht mehr geben. Man kann schwerlich nur ein bisschen Maschinenmensch sein. Sicherlich gibt es Gerätschaften wie Wearables, die sich im Gegensatz zu Implantaten rasch wieder ablegen lassen. Doch ab einem gewissen Punkt kippt die Verschmelzung in einen Zustand, der sich kaum noch rückgängig machen lässt.

Insofern mag Max Mustermann von 1986 all jenen, denen Freiheit lieb und teuer ist, ein Vorbild sein. Man erinnere sich. Erst drei Jahre zuvor, 1983, gab es einen massiven Protest gegen die geplante Volkszählung. Die wurde infolgedessen vom Bundesverfassungsgericht einstweilen ausgesetzt. Dieser Widerstand war konstitutiv dafür, dass das Recht auf informelle Selbstbestimmung als Persönlichkeitsrecht anerkannt wurde. Erst ein Jahr nach unserer Betrachtung von Max Mustermann wurde die Volkszählung unter einem ebenfalls großen Protest durchgeführt. 1987 galt im Nachhinein als das Jahr des Widerstandes gegen staatliche Datenerfassung. 29 Jahre später gibt manch datenschutzbewusster Bürger freiwillig Teile seine Daten her, aus einer diffusen Sorge, der Staat könnte ihn andernfalls für irgendetwas verdächtigen.