Wer im Glashaus sitzt
Dass der Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextrem einstuft, trieft vor Doppelmoral, schließlich war er es, der die Gefahr des Rechtsextremismus jahrelang verharmlost und gedeckt hat.
Mittlerweile hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben und damit zugesichert, die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem vorerst nicht zu wiederholen, bis ein Gericht darüber entschieden hat. Die gesellschaftliche Bedeutung des Ganzen steht jedoch schon jetzt fest: Man rückt ein Stück näher in Richtung eines möglichen Verbotsverfahrens. Zugleich mutet die Rolle, die das BfV dabei spielt, äußerst skurril an. Eine Behörde, die einst einen neofaschistischen Untergrund fütterte und „führte“, in dem mehr V-Leute aktiv waren, als es Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) gab, inszeniert sich jetzt als Verteidiger der Demokratie. Ein Blick in seine Geschichte bringt unappetitliche Tatsachen ans Licht.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) teilte mit, dass sich der Verdacht, die AfD verfolge „Bestrebungen “, die sich „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung “ richten, nun bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet habe. Was schon seit längerem für einzelne AfD-Landesverbände galt, wird nun zur flächendeckenden Gewissheit.
Halten wir diese Definition für „Rechtsextremismus“ fest — sie hat etwas ungewollt Aufklärerisches.
Was bedeutet dieses geheimdienstliche Urteil?
Nun darf der Verfassungsschutz auch das offiziell tun, was er bisher verdeckt getan hat und somit nicht als eigene Beweismittel in Verfahren einbringen konnte. Das heißt Überwachung, Bespitzelung und das Einschleusen von V-Leuten.
Wie gesagt: Viele Beschlüsse und Entscheidungen legalisieren sehr oft nur das, was illegal schon lange passiert und nun „rechtssicher“ gemacht werden soll.
Das setzt eben auch eine gewisse gesellschaftliche Akzeptanz voraus, damit das jetzt Sichtbargemachte nicht auf die eigenen Füße fällt. Dass dafür die staatstragenden Demonstrationen „gegen rechts “ — mit den Regierungsvertretern vorneweg und das Phantasma von der „Brandmauer gegen rechts“ —das Ihrige dazu beitragen sollten, darf man annehmen.
Nun wird der nächste Ball, der bereits an der Außenlinie bereitliegt, ins Spiel gebracht: Wenn man also bald „rechtssicher“ Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit vorlegen kann, dann wäre doch ein Verbotsverfahren gegen die AfD genau das richtige.
Wie so immer in einer Restdemokratie, werden nun Für und Wider gesammelt. Ein Verbotsverfahren ist noch aufwendig, noch unangenehm und noch im Ergebnis unsicher. Ich werde auf das NPD-Verbotsverfahren Anfang der 21. Jahrhunderts eingehen, das diese Peinlichkeiten noch einmal vor Augen führt.
Aber diese Freikarte für die gemeindienstliche Überwachung einer Partei, die eben keine Kleinstpartei ist wie die NPD, sondern die drittstärkste Partei im Bundestag, hat auch eine möglicherweise disziplinierende Wirkung. Man will sie mit Zuckerbrot und Peitsche einhegen, in dem Wissen, dass die „Brandmauer gegen rechts“, also gegen AfD, nicht lange halten wird. Und das auch in dem Wissen, dass der innere Staatstreich der alten, abgewählten Bundesregierung, zum Zweck der Verabschiedung eines 1000 Milliarden-Euro-Kriegsprogrammes, die AfD auf Platz 1 in den aktuellen Wählerumfragen gebracht hat.
Für diese wenig beachtete (Neben-)Wirkung bekommt der ehemalige Präsident des BfV Hans-Georg Maaßen (2012 bis 2018) noch einmal einen denkwürdigen Auftritt.
Und sicherlich nicht gewollt, wird das BfV eine ziemlich wichtige Rolle im weiteren Verlauf spielen.
Das „dreckige Wasser“ und das BfV
Im Nachkriegsdeutschland ab 1949 galt parteiübergreifend die Devise des CDU-Bundeskanzlers Konrad Adenauer:
„Man schüttet kein dreckiges Wasser aus, wenn man kein reines hat.“
Wenn man weiß, dass es kein „reines Wasser“ gab, weil man das, was mit „reinem Wasser“ gemeint ist, ermordet beziehungsweise in die Flucht getrieben hatte, dann ist es nur folgerichtig, dass die „neuen“ Institutionen voller Nazis waren. Über die Anfangszeit des BfV schreibt die Ruhr-Universität Bochum:
„Bis zum Ende des Besatzungsstatus 1955 kontrollierte die Alliierte Hohe Kommission die Personalpolitik des BfV und untersagte offiziell die Anstellung ehemaliger Mitglieder der SS, Gestapo und SD. Allerdings verhinderte sie nicht die Einstellung von NS-belasteten Personen als ‚freie Mitarbeiter‘, denn diese verfügten in vielen Fällen über eine geeignete Vorausbildung und ein wertvolles Expertenwissen, welches in Anbetracht der neuen Herausforderungen des Kalten Krieges nicht ungenutzt bleiben sollte.“ (1)
Später bekam diese Entwicklung den Namen: Renazifizierung statt Entnazifizierung.
Die Schwesterorganisation, der Auslandsgeheimdienst BND (Bundesnachrichtendienst), ging dabei völlig skrupellos vor. (2) Sie ersparte sich dabei den Umweg über die „freien Mitarbeitern“ und betraute den getreuen Nazi Reinhard Gehlen mit dem Aufbau des deutschen Auslandsgeheimdienstes. Hemmungslos offen nannte man den Vorläufer des BND „Organisation Gehlen“. An der Figur Gehlen lassen sich bereits zwei wesentliche Entwicklungen nachzeichnen. Zum einen wurde die „Organisation Gehlen“ von der US-Regierung ins Leben gerufen, was ja bedeutet:
Der Antikommunismus war schon immer ein festes Band zwischen dem deutschen Faschismus und den westlichen Demokratien. Und wenn es darauf ankam, war dieser „Anti-Hitler-Koalition“ allemal ein Faschist lieber als ein Kommunist.
Zum anderen bewahrheitete sich der ‚Führerbefehl‘ von Konrad Adenauer vom „dreckigen Wasser“ aufs vortrefflichste:
Von 1942 bis 1945 war Reinhard Gehlen als Chef des Militärischen Nachrichtendienstes für die Überwachung der Feindbewegungen an der Ostfront zuständig. Also der Chef des Auslandsgeheimdienstes der Nazis. Damit war klar, dass die alten Feinde des Faschismus dieselben Feinde in der neuen Demokratie sind: alles was links ist, sein könnte und irgendwie kommunistisch.
Die „Organisation Gehlen“ wurde unter die Fittiche des US-Geheimdienstes CIA gestellt. Was es mit diesem auf sich hatte und wie es zu dem Namen „Organisation Gehlen“ kam, erzählt der Krimiautor Wolfgang Schorlau in seinem Buch ‚Die schützende Hand‘ so:
„Reinhard Gehlen, ein Generalmajor der Nazi-Armee, ergab sich kurz vor Ende des Zweiten Weltkrieges den Streitkräften der Vereinigten Staaten und bot ihnen seine Dienste an. Diese wurden angenommen. Unter der Kontrolle der Besatzungstruppen baute er die ‚Organisation Gehlen‘ auf und rekrutierte viele seiner ehemaligen Geheimdienstmitarbeiter. ‚*Ein braunes Sammelbecken, aber sie tun, was wir ihnen sagen‘, (so eine) Studie der CIA von 1954. Die Studie listete die schrecklichen Namen auf, die jetzt für den neuen westdeutschen Dienst arbeiteten: Klaus Barbie (Gestapo-Chef in Lyon), Alois Brunner (enger Eichmann-Mitarbeiter), Franz Rademacher (Leiter des Judenreferats des Auswärtigen Amtes), Walther Rauff (Erfinder des mobilen Vergasungswagens) und viele Hundert andere bewährte Nazis. (…) Die Studie führt dann aber — wie zur Entschuldigung — an, dass im Zweiten Deutschen Bundestag rund 25 Prozent ehemalige NSDAP-Angehörige saßen.“* (3)
Mit der Wiederverwendung ehemaliger Gestapo-Mitglieder sollten also die Lehren aus dem Faschismus gezogen werden? Man kann es auch anders ausdrücken: Der neue Geheimdienst bestand aus nationalsozialistischen Zellen, die man damit betraut hat, die Demokratie zu schützen.
Stay-Behind — eine staatlich organisierte Terrorstruktur
Unter hoch konspirativen Umständen und unter Ausschaltung aller demokratischen Kontrollgremien wurden ab den 1950er Jahren unter Führung der NATO ehemalige Nazis und in ihrem Geiste erzogene Neonazis angeworben und (wieder-)bewaffnet. In Deutschland war damit die „Organisation Gehlen“ beauftragt, Vorläufer des Bundesnachrichtendienstes/BND.
Das von der CIA aufgebaute Söldner-Netz wurde 1956 vom BND übernommen, wodurch der Auslandsgeheimdienst rechtswidrig im Inland tätig wurde.
„Reinhard Gehlen teilte noch 1956 als Chef der US-geführten ‚Org‘ und wenige Tage, bevor er BND-Präsident wurde, den Amerikanern mit, dass er Stay-Behind-Truppen im Innern gegen deutsche Politiker einsetzen würde, falls diese Westdeutschland auf Neutralitätskurs bringen würden.“ (4)
Selbst wenn man das 70 Jahre später liest, kommt einem das Grausen. 2013 kann man in einer kleinen Anmerkung im Plenarprotokoll 17/236 (Anlage Nr.15, S. 64) etwas lesen, was es über 60 Jahre lang nicht gab beziehungsweise als Verschwörungstheorie denunziert wurde:
„Infolge der weltpolitischen Veränderungen hat der Bundesnachrichtendienst in Abstimmung mit seinen alliierten Partnern zum Ende des 3. Quartals 1991 die Stay-behind-Organisation vollständig aufgelöst.“
Bis heute gibt es kein Interesse an einer Aufklärung, an einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss.
Die Frage, wer eine solche Terrororganisation an allen Kontrollgremien und konstitutionellen Barrieren vorbei aufgebaut hat, findet keinen Interessenten.
Ich will nicht vorweggreifen: Wer unternimmt also manifeste Bestrebungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten?
Das BfV im „braunen Untergrund“
Das BfV arbeitete diskreter, denn sein Operationsgebiet lag und liegt ja offiziell in den Grenzen Deutschlands. An seiner ideologischen Ausrichtung änderte das nichts, gar nichts. Im Zentrum stand der Kampf gegen links und alles was als „rechtsextrem“ gekennzeichnet wurde, war vernachlässigbar und im schlimmsten Fall handelte es sich um verwirrte „Einzeltäter“.
Wenn es also eine staatliche Behörde gab, die die Gefahr des „Rechtsextremismus“ verharmlost und damit gedeckt hat, dann das BfV.
Das ist deshalb so besonders und „staatsfeindlich“ — im Sinne des Grundgesetzes —, weil es keine Behörde in der BRD gibt, die so tief im braunen Untergrund watet und agiert wie das BfV. Hunderte von V-Leuten, Informanten und Hinweisgeber bewegen sich in diesem brauen Untergrund. Das fängt bei der lausigen NPD an, reicht von der Wehrsportgruppe Hoffman (WGH), bis zu Blood & Honour, combat 18, Ku-Klux-Klan (KKK) … und NSU.
Wie viel Staat steckt im NSU?
Offiziell flog der NSU erst auf, als sich zwei von drei Mitgliedern selbst umbrachten, in einem Campingwagen in Eisenach-Stregda im Jahre 2011. Was man dann im Minutentakt alles zu wissen glaubte, von exakt drei Mitgliedern bis hin zu über neun Morden, die über die ganze Bundesrepublik verteilt begangen wurden, steht doch erkennbar in krassem Widerspruch zu dem behaupteten Nicht-Wissen über die zehn Jahre neonazistischen Untergrunds. Dabei befanden sich Polizei und Verfassungsschutz von Anfang an auf deren Seite. Selbst das Abtauchen in den Untergrund 1998 — in Anwesenheit von Polizeibeamten — ist als Beihilfe zu werten, wenn man bekannten Neonazis trotz Rohrbombenfunden und Sprengstoffutensilien „freies Geleit“ gewährt.
Noch vor dem Mord an der Polizistin Michel Kiesewetter 2007 in Heilbronn, als bereits mehrere rassistische Morde begangen wurden, behauptete der damalige Vize-Präsident Hans Georg Maaßen, dass es keinen „brauen Untergrund“ gäbe.
Quasi zur selben Zeit betritt im Jahr 2006 der V-Mann-Führer Andreas Temme, der in seiner Jugend „Klein-Adolf“ gerufen wurde, ein türkisches Internetcafé in Kassel. Zuvor hat er noch mit dem Neonazi Benjamin Gärtner telefoniert, den er als V-Mann „führte“ und der zum NSU-Netzwerk zählt. Dann bekommt er nichts von dem Mord an dem Internetcafé-Besitzer Halit Yozgat mit, der mit zwei Kopfschüssen hingerichtet wurde. Kurz darauf legt er ein 50 Cent Stück auf eine blutverschmierte Theke, sieht nicht, dass der tote Internetcafé-Besitzer hinter der Theke ausgestreckt liegt, und leugnet nach dem Auffliegen seines Alias-Namens, dass er dort war. Infolge der gut geführten polizeilichen Ermittlungen, die Andreas Temme als Tatverdächtigen handeln, wird die ganze Hierarchie sichtbar, die Andreas Temme deckt und schützt. Das reicht vom Vorgesetzten seiner Dienststelle in Kassel, über staatsanwaltschaftliche Anweisungen, bis hin zum hessischen Innenminister, der die Angelegenheit zum „Staatsgeheimnis“ erklärt. Die Krone dieser Orwell’schen Geschichte setzte dann das hessische Innenministerium auf, als sie die Akten, die für eine Aufklärung relevant sein können, für 1000 Jahre, pardon für 120 Jahre sperrte.
Und dieser Verfassungsschutz will uns tatsächlich vor „rechtsextremen Bestrebungen“ schützen?
Von Maaßen bis zum Consulting für die AfD
Hans-Georg Maaßen wurde zum Chef des Inlandgeheimdienstes ernannt, als die Vernichtung von zahlreichen V-Mann-Akten im Nah-Bereich des NSU nicht mehr zu verheimlichen war. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) belog lange Zeit mit haarsträubenden Begründungen die Öffentlichkeit. Dazu gehörte unter anderem die Behauptung, man habe nur dem Datenschutz Genüge getan und Löschfristen eingehalten. Schließlich musste für diese Verdeckungstat einer den Kopf hinhalten, der damalige Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm. Mit seinem Nachfolger Hans-Georg Maaßen zog 2012 das Versprechen in das Amt ein, dass alles anders wird, dass der Verfassungsschutz nicht außerhalb des Gesetzes stehe, sondern ihm zu dienen habe.
Hans-Georg Maaßen wusste mit Amtsantritt, dass seine Aufgabe eine ganz andere ist: Unter allen Umständen galt es zu verhindern, die Rolle des Verfassungsschutzes beim Zustandekommen und Gewährenlassen des NSU aufzudecken.
Für die „Pannen“ im Geheimdienst hatte man sich auf eine einvernehmliche Formel geeinigt: Das seien persönliche und eigenwillige Entscheidungen von Einzelnen gewesen. Hans-Georg Maaßen hatte die Aufgabe, genau an dieser Version festzuhalten, also jede institutionelle Verantwortung abzulehnen und zurückzuweisen. Und genau das tat er mit Amtsantritt:
„Klar ist: Mein Amt war nicht zuständig (…) Damals (also vor 2012 mit Blick auf den NSU) sind schwere Fehler gemacht worden. Aber ich verwahre mich dagegen, dies meiner Behörde zuzuordnen.“
Niemand aus der Reihe der politisch Verantwortlichen hatte Hans-Georg Maaßen damals widersprochen. Niemand hat diesen selbst ausgestellten Persilschein als unverfroren und dreist zurückgewiesen. Alle, die in diesem NSU-Komplex verwickelt sind, waren für diese Deckungsarbeit dankbar.
Denn es geht eben nicht nur um die „Fehler“ im Inlandgeheimdienst, der mit über 40 aufgedeckten V-Leuten im Nahbereich des NSU über dessen Existenz nichts gewusst haben will. Es geht eben auch um die Frage, ob dieser Inlandgeheimdienst gegen die politisch Verantwortlichen, an ihnen vorbei oder mit deren Billigung und Zustimmung gehandelt hat?
Es geht um die äußert brisante Frage, ob politische Führung und parlamentarische Kontrolle des Geheimdienstes versagt oder ob sie das Handeln des Geheimdienstes gedeckt haben, also für das konstatierte Versagen mitverantwortlich sind?
Hans-Georg Maaßen hat große Verdienste bei dieser ununterbrochenen Deckungsarbeit, aber eben auch sehr brisantes Wissen, wie wenig dabei Zufall war, wie viel vertrauliche Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz, Innen- und Justizministerium und (Landes-)Regierung hier am Werk war.
Dass er selbst als „rechtsextrem“ eingestuft werden kann, dass eine solche Einstellung nicht störte, war nie Nachfragen wert. Erst als herauskam, dass er sich regelmäßig mit der damaligen AfD-Chefin Frauke Petry getroffen haben soll, um sie dabei zu coachen, wie man „rechtsextrem“ bleiben kann, ohne ein „BfV-Prüffall“ zu werden, zog man die Reißleine und entließ ihn.
Bis heute wird nicht die Frage gestellt, wie so jemand Präsident des Inlandgeheimdienstes werden konnte. Aber selbstverständlich wird auch die Frage nicht gestellt: Was ist an der AfD anders als an der „WerteUnion“, die er seit 2023 als Vorsitzender führt?
Ist es das profunde Wissen, das er gegebenenfalls in die Waagschale werfen könnte?
Kurzum: Wenn eine staatliche Behörde mit Erlaubnis für Straftaten und verdeckten Operationen seit ihrer Gründung als „gesichert rechtsextrem“ gelten darf, dann ist es das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das kontinuierlich vor den Gefahren von links warnte und alles, was „rechtsextrem“ plus XXL war und ist, verharmloste und verleugnete.
Dann sagt das ganz sicher viel über einen angeblichen Verfassungsschutz (BfV) aus, der jahrzehntelang Neonazis „betreut“ und „geführt“ hat, bei Morden anwesend war, Mordumstände vertuscht, falsche Spuren gelegt und jede Art von Aufklärung sabotiert hat.
Man kann also gesichert feststellen, dass es bei diesem „Gutachten“ ganz und gar nicht um die Erfassung und Verfolgung von „rechtsextremistischen“ Parteien und Organisationen geht, sondern um den Schutz des alten und neuen Kriegskabinettes, das an rechtsextremen Gesinnungen und Taten so gut wie nichts auslässt.
Die Laufstallmedien loben im Wachkoma diesen Schritt zur Wahrung der Demokratie und machen dies in einem rasant fortschreitenden Stadium der Amnesie, für die es nicht einmal mehr ein ärztliches Attest benötigt.
Dass das NPD-Verbot Anfang des 21. Jahrhunderts nicht an einer ungesichert rechtsextremistischen Gesinnung der NDP scheiterte, sondern an dem hohen „Staatsanteil“ des BfV in Form von zahlreichen V-Leuten in Führungspositionen, stört sie nicht, hindert sie nicht daran, im Namen der „Demokratie“ alles zu tun, um die Reste jenen zu überlassen, die heute noch „gesichert rechtsextrem“ sind und morgen den Rest dieser „Demokratie“ in die Mülltonne werfen.
Wenn „Bestrebungen“ rechtsextrem sein können, was sind dann entsprechende Handlungen?
Wenn ich die AfD-„Bestrebungen“ verfolge, die sich „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ richten, die man dann als „rechtsextremistisch“ werten muss, dann stellt sich die Frage: Wie ist eine alte/neue Bundesregierung einzuordnen, die Handlungen begeht, die sich dezidiert gegen die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ richten, wie zum Beispiel der innere Staatsstreich einer abgewählten Regierung am 14. März 2025 oder die Beihilfe zum Genozid in Gaza (Palästina) oder die massive Unterstützung des Krieges auf dem Boden der Ukraine, mit dem Ziel „Russland zu ruinieren“, so Außenministerin Annalena Baerbock, anstatt die Zwei-Plus-Vier-Vereinbarungen 1990/91 umzusetzen, in denen keine NATO-Osterweiterung zugesichert wurde?