# Wer‘s glaubt, wird selig

Die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen soll ab Herbst nur unter Einhaltung der „3G-Regel“ möglich sein: getauft, gläubig, gesegnet.

von 
   * Kurt T. Heine

Die Bundesregierung plant ab Herbst weitergehende Einschränkungen für Ungetaufte. Der folgende Text basiert auf einer Meldung der Deutschen Presseagentur (dpa) vom 3. August 2021. Alle Begriffe mit Bezug zur Corona-Religion wurden durch Begriffe mit Bezug zum Christentum ersetzt.

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Aus Sicht des Bundes-*religions*-Ministeriums sind zur Eindämmung einer neuen großen *Apostasie*-Welle in den nächsten Monaten weitere *Ketzer*-Vorgaben erforderlich. Mit Blick auf Herbst und Winter brauche es weiterhin Schutzmaßnahmen, „um das *Glaubens*-Wesen vor einer übermäßigen Belastung und die Personengruppen, die noch nicht *getauft* werden können, vor einem möglichen folgenreichen *Glaubensabfall* zu schützen“, heißt es in einem Bericht des Ministeriums zum weiteren Vorgehen, der den Ländern und dem Bundestag zugesandt wurde. Er liegt der *Päpstlichen* Presseagentur vor. 

Schutzmaßnahmen könnten aufgrund der fortgeschrittenen *Tauf*-Kampagne gleichwohl moderater ausfallen als im letzten Herbst und Winter. „Ein so einschneidender *Kirchenbann* wie in der zweiten und dritten Welle wird aller Voraussicht nach nicht notwendig sein“, heißt es im Bericht.

Konkret sei demnach neben einer hohen *Tauf*-Quote „durchgängig und *glaubens*-unabhängig“ das weitere Einhalten von Basismaßnahmen wie *Beten*, *Bibellesen* und *Kruzifix* tragen nötig — und zwar überall dort, wo in geschlossenen Räumen viele Menschen zusammentreffen, bei denen der *Tauf*-Status nicht bekannt ist, oder unter denen besonders *zweifelnde* Personen sein könnten. Die Notwendigkeit zum verpflichtenden Tragen eines *hölzernen Kruzifixes* ergebe sich somit „bis ins Frühjahr 2022“ insbesondere im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie im Einzelhandel — „für alle, auch für *Gläubige* und *Gesegnete*“.

## „3G“ kann zu „2G“ werden

Mit Blick auf Schutzmaßnahmen erläutert das Ministerium, *Taufen* und *Predigen* verhinderten mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass Personen mit hoher und damit infektiöser Zweifellast einen Raum betreten. „Daher sollte unabhängig von der *regionalen Ketzerzahl* ab Anfang/Mitte September 2021 die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen in ganz Deutschland generell nur unter Einhaltung der 3G-Regel (*getauft*, *gläubig*, *gesegnet*) möglich sein.“ Genannt werden Innengastronomie, Hotelübernachtungen, körpernahe Dienstleistungen, Sport und Veranstaltungen drinnen, Großveranstaltungen drinnen und draußen.

Insbesondere für Un-*getaufte* könnten abhängig von der *Tauf*-Quote, der *Ketzeranzahl* nach Altersgruppen und der Rate schwerer *Glaubens*-Abfälle nach Altersgruppen ab bestimmten Grenzwerten erneut weitergehende Einschränkungen notwendig werden, heißt es in dem Bericht. Dazu zählten insbesondere Kontaktbeschränkungen sowie die Begrenzung der Teilnahme oder der Ausschluss von der Teilnahme nicht „*getaufter* Personen an Veranstaltungen und in der Gastronomie („2G statt 3G“).

Über den Umgang mit steigenden *Ketzer*-Zahlen wollen auch Bundes-*Inquisitor Angelo von Marburg* und die *Landesinquisitorinnen* und *Landesinquisitoren* am 10. August beraten, wie die Bundesregierung angekündigt hatte.

Das *Religions*-Ministerium erläutert in dem Bericht: „Eine vierte Welle kündigt sich an — wenn auch noch (!) auf niedrigem Niveau. Neben dem verstärkten Eintrag von *Zweifeln* durch Reiserückkehrer nähert sich das Kontaktverhalten der Bevölkerung dem Verhalten der Zeiten vor der *Glaubenskrise* aktuell schrittweise wieder an.“ Im Herbst und Winter träten zudem saisonal verstärkende Effekte des *Ketzertums* wieder auf. „Die entscheidende Frage ist also: Wie hoch wird diese vierte Welle? Das entscheidet sich jetzt.“

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**Quellen und Anmerkungen:** 

Alle Änderungen *kursiv*. Ursprungsmeldung zu finden etwa hier: https://www.welt.de/politik/deutschland/article232923447/Coronavirus-Bundesregierung-plant-weitergehende-Einschraenkungen-fuer-Ungeimpfte.html

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