Wer‘s glaubt, wird selig

Die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen soll ab Herbst nur unter Einhaltung der „3G-Regel“ möglich sein: getauft, gläubig, gesegnet.

Die Bundesregierung plant ab Herbst weitergehende Einschränkungen für Ungetaufte. Der folgende Text basiert auf einer Meldung der Deutschen Presseagentur (dpa) vom 3. August 2021. Alle Begriffe mit Bezug zur Corona-Religion wurden durch Begriffe mit Bezug zum Christentum ersetzt.

Aus Sicht des Bundes-religions-Ministeriums sind zur Eindämmung einer neuen großen Apostasie-Welle in den nächsten Monaten weitere Ketzer-Vorgaben erforderlich. Mit Blick auf Herbst und Winter brauche es weiterhin Schutzmaßnahmen, „um das Glaubens-Wesen vor einer übermäßigen Belastung und die Personengruppen, die noch nicht getauft werden können, vor einem möglichen folgenreichen Glaubensabfall zu schützen“, heißt es in einem Bericht des Ministeriums zum weiteren Vorgehen, der den Ländern und dem Bundestag zugesandt wurde. Er liegt der Päpstlichen Presseagentur vor.

Schutzmaßnahmen könnten aufgrund der fortgeschrittenen Tauf-Kampagne gleichwohl moderater ausfallen als im letzten Herbst und Winter. „Ein so einschneidender Kirchenbann wie in der zweiten und dritten Welle wird aller Voraussicht nach nicht notwendig sein“, heißt es im Bericht.

Konkret sei demnach neben einer hohen Tauf-Quote „durchgängig und glaubens-unabhängig“ das weitere Einhalten von Basismaßnahmen wie Beten, Bibellesen und Kruzifix tragen nötig — und zwar überall dort, wo in geschlossenen Räumen viele Menschen zusammentreffen, bei denen der Tauf-Status nicht bekannt ist, oder unter denen besonders zweifelnde Personen sein könnten. Die Notwendigkeit zum verpflichtenden Tragen eines hölzernen Kruzifixes ergebe sich somit „bis ins Frühjahr 2022“ insbesondere im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie im Einzelhandel — „für alle, auch für Gläubige und Gesegnete“.

„3G“ kann zu „2G“ werden

Mit Blick auf Schutzmaßnahmen erläutert das Ministerium, Taufen und Predigen verhinderten mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass Personen mit hoher und damit infektiöser Zweifellast einen Raum betreten. „Daher sollte unabhängig von der regionalen Ketzerzahl ab Anfang/Mitte September 2021 die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen in ganz Deutschland generell nur unter Einhaltung der 3G-Regel (getauft, gläubig, gesegnet) möglich sein.“ Genannt werden Innengastronomie, Hotelübernachtungen, körpernahe Dienstleistungen, Sport und Veranstaltungen drinnen, Großveranstaltungen drinnen und draußen.

Insbesondere für Un-getaufte könnten abhängig von der Tauf-Quote, der Ketzeranzahl nach Altersgruppen und der Rate schwerer Glaubens-Abfälle nach Altersgruppen ab bestimmten Grenzwerten erneut weitergehende Einschränkungen notwendig werden, heißt es in dem Bericht. Dazu zählten insbesondere Kontaktbeschränkungen sowie die Begrenzung der Teilnahme oder der Ausschluss von der Teilnahme nicht „getaufter Personen an Veranstaltungen und in der Gastronomie („2G statt 3G“).

Über den Umgang mit steigenden Ketzer-Zahlen wollen auch Bundes-Inquisitor Angelo von Marburg und die Landesinquisitorinnen und Landesinquisitoren am 10. August beraten, wie die Bundesregierung angekündigt hatte.

Das Religions-Ministerium erläutert in dem Bericht: „Eine vierte Welle kündigt sich an — wenn auch noch (!) auf niedrigem Niveau. Neben dem verstärkten Eintrag von Zweifeln durch Reiserückkehrer nähert sich das Kontaktverhalten der Bevölkerung dem Verhalten der Zeiten vor der Glaubenskrise aktuell schrittweise wieder an.“ Im Herbst und Winter träten zudem saisonal verstärkende Effekte des Ketzertums wieder auf. „Die entscheidende Frage ist also: Wie hoch wird diese vierte Welle? Das entscheidet sich jetzt.“


Quellen und Anmerkungen:

Alle Änderungen kursiv. Ursprungsmeldung zu finden etwa hier: https://www.welt.de/politik/deutschland/article232923447/Coronavirus-Bundesregierung-plant-weitergehende-Einschraenkungen-fuer-Ungeimpfte.html