Witwen an die Werkbank!
Die „Alterssicherungskommission“ will Hinterbliebene finanziell schlechter stellen, um sie zu Erwerbsarbeit zu zwingen.
„Schützer der Witwen und Waisen“ — dieser Ehrentitel deutet auf die besondere Verwundbarkeit von Frauen hin, die ihren Partner verloren haben. Oft genug waren damit auch herbe finanzielle Verluste verbunden. Frauen, die in einer Familie die Hauptsorge um ein Kind trugen, konnten ihre Karrieren nicht wie viele Männer vorantreiben, erbrachten aber eine nicht geringere Leistung für die Gemeinschaft. Aus diesem Grund gab es Regelungen für eine großzügige Witwenrente. Paare mussten nicht, konnten aber ihre Rollen in „traditioneller“ Manier aufteilen. Das funktionierte lange Zeit gut. Nun hat eine Kommission — allein das Wort sendet Angstwellen durch das Land — „Reformoptionen“ geprüft. Das Ergebnis ist, wie man sich denken konnte, eine Verschlechterung für die Situation Betroffener. Anstatt Witwen, so wie sie sind, zu unterstützen, will die Politik sie zu einem Lebenskonzept im Sinne eines „progressiven“ Familienmodells zwingen. Double Income — Kids in die Kita. Jede Frau soll gefälligst eine Erwerbsarbeit aufnehmen, Steuern zahlen und in die Rentenkasse einzahlen. Statt Solidarität wird eine Einzelkämpfermentalität gezüchtet, und das Not leidende Finanzamt bedankt sich.
Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission wurden begeistert begrüßt, und die Koalitionsspitzen versprachen, sie als „Gesamtkunstwerk“ eins zu eins umzusetzen.(1)
Die 11. Empfehlung der Kommission „empfiehlt, Reformoptionen zu prüfen, welche die Hinterbliebenenversorgung an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen anpassen“.(2)
Begründet wird die Empfehlung damit, dass die jetzige Hinterbliebenenrente aus einer Zeit stamme, in der die Alleinverdienerehe das dominante Familienmodell in Westdeutschland war. Die jetzt geltende Einkommensanrechnung könne „Anreize setzen, die einer Aufnahme beziehungsweise Ausweitung der Erwerbstätigkeit entgegenstehen“.
Das ist der springende Punkt:
Alle Empfehlungen der Kommission zielen darauf ab, soziale Regelungen zu streichen oder zu verteuern, die die Unterwerfung unter die Lohnarbeit behindern.
Die 11. Empfehlung zielt vor allem darauf ab, Frauen durch die Streichung eines wichtigen sozialen Schutzmechanismus dazu zu zwingen, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.
Die Kommission formuliert so verschleiert, dass ihre Absicht schwer zu erkennen ist. Doch das Thema ist nicht neu. Die meisten Sparvorschläge der Kommission wurden schon im Jahresgutachten des Sachverständigenrats von 2023/2024 mit dem Titel „Wachstumsschwäche überwinden — in die Zukunft investieren“ aufgelistet. Unter dem Kapitel „Steigerung der sozialversicherungspflichtigen Erwerbsarbeit“ wurde die Reformoption „Witwen-/Witwerrente“ aufgeführt. (3)
Dort wird ausgeführt: Die erwartete Rentenzahlung „reduziert ... im Alter die Anreize zur eigenen Vorsorge und damit zur Erwerbstätigkeit bereits vor Überschreitung des Freibetrags“. ... Eine Reform der Witwen-/Witwerrente könnte das Rentensplitting zum Standard machen“.
Was ist der Unterschied zwischen der derzeit geltenden Hinterbliebenenrente und dem Rentensplitting?
Für die große Witwenrente, die ab dem 47. Lebensjahr gezahlt wird, gelten zwei Regelungen. Für Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden, erhält die Hinterbliebene 60 Prozent der Rente des Verstorbenen; für später geschlossene Ehen sind es noch 55 Prozent. Für eigene Renten und Hinzuverdienste gilt ein Freibetrag. Im Jahr 2026 beträgt er 1.122,53 Euro.
Um den Unterschied zwischen dem Rentensplittingmodell und den aktuellen gesetzlichen Regelungen darzustellen, ziehe ich die durchschnittlichen Rentenzahlungsbeträge aus dem Rentenbestand heran, die zuletzt für das Jahr 2024 bekannt gemacht wurden.(4) Ich betrachte hierbei nur die Witwenrenten. Sie machen über 80 Prozent der Hinterbliebenenrenten aus. Da die Frauenrenten in den alten Bundesländern deutlich niedriger sind als in den neuen Bundesländern, wird zunächst die Situation der alten Bundesländer dargestellt.
Hier gilt: Männer erhalten im Durchschnitt 1.392 Euro Rente, Frauen dagegen 876 Euro. Stirbt der Ehemann, erhält die Witwe 60 Prozent beziehungsweise 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Im zugrunde liegenden Beispiel liegt die eigene Rente der Witwe mit 876 Euro unter dem Freibetrag und wird daher nicht angerechnet.
Bei einer Witwenrente in Höhe von 60 Prozent der Rente des Ehemanns erhält die Witwe zusätzlich 835,20 Euro. Zusammen mit ihrer eigenen Rente von 876 Euro ergibt das eine monatliche Rente von 1.711,20 Euro.
Bei einer Witwenrente von 55 Prozent erhält sie zusätzlich 765,60 Euro. Zusammen mit ihrer eigenen Rente von 876 Euro ergibt das 1.641,60 Euro.
Vergleich mit der vorgeschlagenen Splittingrente
Bei der Splittingrente werden die Renten der Ehepaare addiert und durch zwei geteilt. Jeder Einzelne erhält die Hälfte als persönliche Rente.
Der Mann erhält 1.392 Euro, die Frau 876 Euro Rente. Zusammen sind das 2.268 Euro. Diese gemeinsame Rente wird geteilt. Jeder Ehepartner erhält damit eine persönliche Rente von 1.134 Euro. Im Todesfall behält der überlebende Ehepartner seine persönliche Rente von 1.134 Euro. Eine Hinterbliebenenrente entfällt.
Die Splittingrente ist also für die durchschnittliche Frauenrente in den alten Bundesländern bei einem Satz von 60 Prozent um 577,20 Euro niedriger als die Witwenrente. Bei 55 Prozent beträgt die Differenz 507,60 Euro.
Noch größer ist die Differenz bei den Renten der Frauen in den neuen Bundesländern. Die durchschnittliche Witwenrente bei einem Satz von 60 Prozent beträgt 2.034,92 Euro und bei 55 Prozent 1.963 Euro. Die Differenz zur Splittingrente, die 1.344,50 Euro beträgt, beläuft sich im ersten Fall auf 690,42 Euro und im zweiten auf 618,50 Euro. Natürlich wären auch die Männer als Hinterbliebene betroffen, denn die Splittingrente ist in den meisten Fällen deutlich niedriger als die durch Beiträge erworbene Rente des Mannes. Die Rente des Mannes würde auf diesem Wege teilweise enteignet. Bei der oben angegebenen Durchschnittsrente würde die Differenz 258 Euro betragen.
Durch diese Zahlen wird deutlich, wie skandalös es ist, die jetzige Hinterbliebenenrente durch die Splittingrente ersetzen zu wollen.
Wes Geistes Kind sind die, die solche Vorschläge machen?
Die Hinterbliebenenrente ist keine reine Leistung der Rentenversicherung. Sie ist auch eine Fürsorgeleistung und soll bewirken, dass die Hinterbliebenen ihr Leben ohne tiefe materielle Einbußen fortsetzen können. Deswegen wird ein Teil aus Bundesmitteln finanziert. Die Splittingrente ist ausschließlich eine Leistung aus Beiträgen der Versicherten zur Rentenversicherung. Seit 01.01.2002 besteht die Möglichkeit, zwischen Splittingrente und Witwen-/Witwerrente zu wählen. Fast niemand tut das.(5) Das ist die eindeutige Absage an die Splittingrente.
Die Splittingrente dient aber auch zur Abgrenzung zwischen Leistungen der Rentenversicherung und den Bundeszuschüssen zur Rentenversicherung. Die RV übernimmt nur die Splittingrente. Der Teil der Witwenrente, der über die Splittingrente hinausgeht, wird der Rentenversicherung durch Bundeszuschuss erstattet. 2024 war der Erstattungsbetrag 18,7 Mrd. Euro.(6) Der ökonomische Zweck, den die Vertreter der Splittingrente verfolgen, ist den Bundeszuschuss wegzubekommen und dadurch den Bundeshaushalt zu entlasten.
Dabei spielen sie sich als Vorreiter der Frauenemanzipation auf. Es sind vor allem die Professorinnen Veronika Grimm, Monica Schnitzer und Ulrike Malmedier, die mehr als die Hälfte des „Weisenrats“ stellten und das Splittingmodell verfolgten.
Ihrer Ansicht nach ist die Versorgungsehe nicht mehr zeitgemäß. Für sie sind Frauen heute so „befreit“ , dass sie wie Männer arbeiten können. Vor allem stört sie, dass 47 Prozent der arbeitenden Frauen in Teilzeit beschäftigt sind. Dass die Teilzeit der Frauen notwendig ist, weil für die Reproduktion einer Familie heute ein einziges Einkommen aus Arbeit nicht mehr reicht, stört sie nicht.
Dass die Art der Arbeit der Frauen sich außerdem nach wie vor aus den Bedingungen einer von Männern beherrschten Gesellschaft ergibt, können sie nicht sehen. Neben der Lohnarbeit bleiben die häusliche Arbeit, die Erziehungsarbeit und die pflegerische Versorgung alter gebrechlicher Menschen überwiegend in der Hand der Frauen. Weder wird diese Arbeit von Männern in großem Umfang übernommen, noch vollständig in gesellschaftlich bezahlte Arbeit umgewandelt. Die aus familiären Zwängen befreite Ehefrau, die die Professorinnen sich erträumen, gibt es nicht. Die Berufe, die Frauen in der Regel heute hauptsächlich ausüben, ergeben sich aus dem traditionellen Rollenbild der Frauen. Im Erziehungswesen vor allem jüngerer Kinder, in Pflegeberufen und medizinischen Dienstleistungen sind Frauen weit überrepräsentiert. Das spiegelt sich auch in der Bezahlung. Frauen haben in der Regel die niedriger bewerteten Jobs und werden im Durchschnitt auch noch geringer bezahlt als Männer.
Der Anteil armer Menschen ist bei Frauen deutlich höher als bei Männern. Alleinerziehende mit Kindern sind die größte Armutsgruppe. Im Rentenalter setzt sich die Benachteiligung noch weiter fort. Die Propagierer der Splittingrente bleiben auch die Antwort darauf schuldig, woher die massenhaften gut bezahlten Arbeitsplätze herkommen sollen, die den Frauen gute Renten sichern könnten. Die Zeichen der Zeit stehen eher auf steigender Arbeitslosigkeit und auch die anstehenden technischen Veränderungen bewirken ein Schrumpfen der Nachfrage nach lebendiger Arbeit und einen Abbau von Arbeitsplätzen.
Die Witwenrente, wie sie heute noch gesetzlich besteht, bildet gegen Altersarmut einen gewissen Schutz. Erinnern wir uns: Die durchschnittliche Witwenrente in den alten Bundesländern betrug 1.711,20 Euro. Das ist nicht besonders viel Geld. Die alte Wohnung sollte doch wohl bestehen bleiben können. Wenn diese und die dazu gehörenden Kosten für Energie und Kommunikation bezahlt sind, bleibt nicht sehr viel zum Leben übrig. Gehört das etwa auch zum Märchen von den reichen Alten?
Unsere „Weisen“ wollen diesen Frauen noch ein Drittel nehmen. Das ist unverantwortlich.
Man könnte ihnen zugutehalten, dass sie aus ihrer eigenen privilegierten Lebenslage heraus urteilen. Das jedoch wäre fernab jeder Wissenschaftlichkeit.