Der Klarnamen-Katalysator

Der Skandal um Christian Ulmen und Collien Fernandes wird genutzt, um die Notwendigkeit einer Identifikationspflicht im Netz zu begründen — es ist verdächtig, wie passgenau dieser Fall der eID-Agenda zeitlich in die Hände spielt.

Die Meldungen über KI-Fake-Pornografien haben den Iran von den Titelseiten verdrängt. Der Vorwurf der Schauspielerin Collien Fernandes an ihren Ex-Mann, den Schauspieler Christian Ulmen, ziert die Titelseite des SPIEGEL: „Du hast mich virtuell vergewaltigt.“ Die dazugehörige Titelstory ist ein Skandal-Erdbeben, dessen Erschütterungen weit über die Sphäre der Regenbogenpresse hinaus wirken und die Politik in Berlin zu blitzartigen Handlungen veranlassen. Ulmen, so der gerichtsanhängige Vorwurf Fernandes’, habe über Jahre hinweg Online-Identitätsdiebstahl betrieben und mit Fakeprofilen seiner Frau unzählige Männer kontaktiert und Onlineaffären begonnen. Dabei seien Erotikvideos und Bildmaterial versendet worden, auf denen die gezeigten Frauen Fernandes täuschend ähnlich sahen. Dies habe er aus Kontrolllust und einem eigenartigen Fetisch heraus getan. Der seit #MeToo entflammten Atmosphäre im zwischengeschlechtlichen Spannungsfeld wird mit der Thematik rund um (Fake-)Pornografien ein ganzes Benzinfass hinzugefügt. In der erhitzten Debatte um den Ulmen-Skandal scheint man sich im veröffentlichten Diskurs von Politik und Leitmedien einig zu sein: Es brauche schärfere Gesetze gegen digitale Sexualgewalt und auch gegen Deepfakes. Letztere stehen im Fokus der Debatte, werden allerdings Ulmen selbst nicht unmittelbar vorgeworfen. So oder so ist zur rigorosen Umsetzung dieser Gesetze eben auch ein ganz bestimmtes Mittel vonnöten — die Identifikationspflicht im Netz. Das wird von Fernandes auch explizit gefordert. Insofern kommt dieser leitmedial und politisch aufgebauschte Skandal der weltweiten und eben auch in Deutschland vorangetriebenen eID-Agenda ideal gelegen. Diese bildet näml­ich die Grundlage für die Einführung einer solchen Pflicht zur Identifizierung. Vor diesem Hintergrund drängt sich die Frage auf, ob es sich bei dem Skandal um einen Zufall handelt oder ob dieser nicht bewusst im Sinne der von Naomi Klein beschriebenen Schockstrategie forciert oder zumindest instrumentalisiert wurde, um die dringende Notwendigkeit einer Ausweispflicht im Netz der Bevölkerung zu vermitteln. Ein Blick in die Vergangenheit des Promi-Paares, auf Ungereimtheiten der Story sowie auf die gegenwärtigen Verstrickungen zwischen Fernandes, der (GO)NGO „HateAid“ und dem Bundesjustizministerium ist dabei sehr aufschlussreich. Unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Geschichte läuft es am Ende auf eines hinaus: den Menschen mit der Einführung der eID systematischer zu objektivieren, als es Deepfakes je könnten. Für dieses Drohszenario gibt es dankenswerterweise konkrete Lösungsansätze und Verteidigungsmöglichkeiten.

Rückblickend könnte der Ulmen-Skandal für die Einführung der eID als das dafür notwendige Pearl Harbor betrachtet werden. In den vorangegangenen Monaten wurde die Bevölkerung stufenweise für die Agenda sensibilisiert, die die Einführung der Ausweis- und Klarnamenpflicht im Netz und damit implizit auch die digitale Identität umfasst. Der vor rund einem Jahr aufgesetzte Koalitionsvertrag definierte auf Seite 58 die „Digital-Only“-Zielsetzung, wonach jeder Bundesbürger verpflichtend ein Bürgerkonto und eine digitale Identität erhalten solle und die EUDI für alle bereitgestellt werde. Mitte Februar wurde — unter dem Vorwand des Jugendschutzes — der Diskurs über ein Social-Media-Verbot für Jugendliche losgetreten, was etwa in Griechenland oder Australien bereits in der Umsetzung ist. Der BlackRock-Kanzler Friedrich Merz forderte lauthals die verpflichtende Nennung von Klarnamen im Netz, was paradox ist, angesichts der in der analogen Welt geltenden Fantasiefreiheit bei der Wahl von Namen, Geschlecht und Pronomen.

Kurzum soll sich laut dem als Bundeskanzler verkleideten Hochfinanzvertreter jeder mit seinem bürgerlichen Namen im Netz zeigen, während er oder sie im Analogen den Namen und die Identität wie ein Kleidungsstück wechseln kann.

Mit dem hierzu entfachten Diskurs war der geistige Acker für die Einführung der Ausweispflicht im Netz bestellt. Es fehlte jedoch noch der zum Überlaufen des Fasses notwendige emotionale Tropfen, um die Bevölkerungsmehrheit von der Notwendigkeit einer solchen Pflicht zu überzeugen. Dieser Tropfen wurde durch den Ulmen-Skandal wie bestellt geliefert. Moderator und Schauspieler Christian Ulmen soll über Jahre hinweg unzählige Fake-Accounts seiner Ehefrau, der Schauspielerin Collien Fernandes, erstellt haben. Damit, so der Vorwurf, habe er unzählige Männer aus dem kollegialen Umfeld Fernandes angeschrieben, mit ihnen geflirtet, Online-Affären geführt und dabei Erotikbild-- und videomaterial versendet, welches seiner Frau zum Verwechseln ähnlich aussah. Der Anwalt von Ulmen weist die Vorwürfe zurück.

Die politische wie emotionale Sprengkraft ist — verständlicherweise — gewaltig. Männern — und implizit auch Frauen — sei nach diesem Angstnarrativ mit unterschiedlichsten KI-Tools inzwischen — je nach technischem Know-how — eine cyberkriminelle Superwaffe in die Hände gegeben worden, mit der die perversesten und infamsten Erniedrigungstaten ausgeübt werden könnten: die Identität des Partners — oder auch anderer Personen — zu stehlen und mit KI-generierten Fake-Nacktbildern- und Pornos den denkbar schlimmsten, existenzvernichtenden Schindluder zu treiben.

Zündstoff, um die Furcht umgehen zu lassen, ist reichlich vorhanden. Denn treffen kann es jeden, von dem es ausreichend Bildmaterial im Netz gibt. Angesichts der geradezu flächendeckenden Nutzung von Social Media — in Deutschland 77,6 Prozent der Gesamtbevölkerung, Stand Februar 2025 — sind im Grunde genommen nur jene relativ sicher, die sich von den gängigen Plattformen fernhalten und auch sonst darauf bedacht sind, nirgends im Netz in Bildform aufzutauchen.

Epstein war gestern

Wie sehr die geschürte Angst sich verfestigt, kann anhand von Google Trends erahnt werden, wenn man die Suchhäufigkeit der Begriffe „Epstein“ und „Ulmen“ in den vergangenen 90 Tagen vergleicht. Daraus ergibt sich nämlich, dass signifikant häufiger nach Ulmen gesucht wurde als nach Epstein. Dabei verbietet sich im Grunde genommen ein Vergleich, der dennoch angestellt werden muss, weil das eine das andere verdrängt.

Wenngleich das Erstellen und die Verbreitung von (Fake-)Pornografien für sich genommen und isoliert betrachtet zweifelsohne die wohl schlimmste und niederträchtigste Form des sexualisierten Cybermobbings darstellen, so sind derlei Delikte auf der Waage vergleichsweise ein Leichtgewicht gegenüber den unbeschreiblich schwerwiegenden Verbrechen und Unmenschlichkeiten gegen Kinder, die sich aus den drei Millionen Seiten der Epstein-Files ergeben.

Indes sind diese Dokumente im Memory Hole der öffentlichen Wahrnehmung nahezu vollständig verschwunden, während alle Augen auf den Fall Ulmen/Fernandes gerichtet sind und sich die gesamte Riege der polit-medialen Kaste — die bei Epstein größtenteils schwieg — mit ihr und ihrem „Schicksal“ solidarisiert.

Die von Xavier Naidoo initiierte Kinderschutzdemo in Berlin am 14. März wurde zunächst in den Leitmedien nach allen Regeln der Kunst diffamiert und geriet nun in den Schatten der am 22. März, ebenfalls in Berlin, ausgetragenen Demonstration mit dem Titel „Gegen sexualisierte digitale Gewalt — Solidarität mit allen Opfern“. Sowohl die zeitliche und räumliche Nähe dieser beiden Demonstrationen als auch die himmelschreiend unterschiedlich schwer wiegenden Anlässe stellen eine Verhöhnung all derer dar, die sich für die Opfer des Epstein-Systems engagierten, ebenso wie für die Opfer selbst. Fairerweise muss angefügt werden, dass sich eine der Initiatoren, die Organisation „Nur Ja heißt Ja“, deutlich zu Epstein äußerte.

Generell ist der mit aller medialer Feuerkraft aufgebauschte Ulmen-Skandal ein Lehrstück in moderner Diskurs-Hegemonie. Wie in einem Musterbeispiel lässt sich hier erkennen, wie a) von relevanten, ja dem relevantesten Thema abgelenkt wird, b) diskursive Nebenschauplätze für die Opposition eröffnet werden, c) politische Maßnahmen mit einem Skandal verkauft werden und d das eigentliche Ziel wie im Inneren eines trojanischen Pferdes hineingeschmuggelt wird.

  • a): Abgelenkt wird von dem Epstein-Skandal, siehe oben.
  • b): Statt über die Ausweispflicht im Netz — siehe Punkt d — wird von der (pseudo-)kritischen Opposition auf andere Themen gelenkt, etwa auf die täglichen — in Zusammenhang mit Migration gebrachten und stehenden — (Gruppen-)Sexualdelikte, oder den Aufruf von Leonie Plaar, Ulmen und alle weiteren Täter öffentlich zu kastrieren. Allesamt sind dies diskussionswürdige und wichtige Themen, die hier jedoch genutzt werden, um von der eigentlichen Zielsetzung — siehe Punkt d — abzulenken.
  • c): Der Ruf nach schärferen Gesetzen, genauer nach einem digitalen Gewaltschutzgesetz, schwillt an und die Talking Points drehen sich nicht mehr um das „Ob überhaupt“, sondern nur noch um das „Wie“ und das „Wie schnell“. Wer — aus welchen Gründen auch immer — dagegen ist, wird moralisch in die Ecke getrieben, denn er oder sie befürwortet — so die Logik — die Erstellung und Versendung von Revenge- oder Deep-Fake-Pornos et cetera. Und final durchsetzen lässt sich ein solches Gesetz eben nur — und darum geht es schlussendlich — …
  • d): … mit einer per eID umgesetzten digitalen Ausweispflicht im Netz, die das Ende des freien Internets endgültig besiegelt und obendrein von Fernandes auch ganz explizit gefordert wurde.

Eine orchestrierte Medienkampagne?

Was sich zwischen dem 19. und dem 23. März 2026 binnen fünf Tagen aufbauschte, folgte gewissen Mustern, die jedem ins Auge stechen, der sich schon eingehender mit den Methoden und Erzählstrukturen moderner Propaganda, Agenda-Setting und PsyOps beschäftigt hat und diese anhand bestimmter Fälle studiert oder zumindest abgelesen hat. Exemplarisch sei hier nur das gerichtlich als Lüge entlarvte Correctiv-Märchen von der „Wannsee-Konferenz 2.0“ genannt, dessen Erfinder erst im oben genannten Zeitraum erneut einen Rückschlag vor Gericht erlitten. Auf Grundlage einer Lüge, die die damals aufflammenden Bauernproteste verdrängte, gingen im Winter 2024 Millionen Menschen auf die Straße, um „gegen rechts“ zu demonstrieren. Dass sich der Wahrheitsgehalt der für die Proteste initialen Erzählung im Nachhinein als — bestenfalls — halbwahr erwies, spielte später keine Rolle. Die narrative Duftmarke war gesetzt und blieb, sodass die ausreichend wiederholte Lüge sich im allgemeinen Bewusstsein zu einer Wahrheit manifestierte.

Insofern lohnt es sich, im Fall des Ulmen-Skandals gleichermaßen genauer hinzusehen, nicht zuletzt deshalb, weil der SPIEGEL mit seiner aktuellsten Titel-Story den Stein ins Rollen brachte. Wir erinnern uns: Jener SPIEGEL veröffentlichte mit Claas Relotius zahlreiche ausgedachte Storys. Als die Chose aufflog, wurde mit der Entlassung von Relotius ein Bauernopfer zur Rettung der Redaktionsreputation dargeboten, um das dahinterliegende System zu kaschieren, das in seinem Kern ein flexibles Verhältnis zur Wahrheit pflegt und diese nach Gutdünken der Anzeigenkunden zurechtbiegt. Vor diesem Hintergrund muss jede weitere SPIEGEL-Story kritisch betrachtet werden, das heißt, es muss in Erwägung gezogen werden, dass sich manches oder alles in der Rückschau anders, gar als vollkommen ausgedacht erweisen könnte — nur, dass eben eine Richtigstellung unter ferner liefen veröffentlicht wird und folglich kaum wahrgenommen wird.

Selbstredend betritt man moralisch hauchdünnes Eis wenn man die Aussagen von Opfern sexueller Gewalt anzweifelt — und sei es „bloß“ virtuelle Gewalt. Doch die Liste der emotional hochaufgeladenen Opfer- und Gräuel-Propaganda-Narrative ist zu lang, als dass es zulässig wäre, ein solches Narrativ kritiklos zu schlucken.

Man bedenke hierbei nur die Brutkasten-Lüge. Als Unmensch hätte man gegolten, hätte man sie seinerzeit angezweifelt — langfristig hätte man jedoch recht behalten. Davon abgesehen muss das Anmelden von Zweifeln nicht zwangsläufig bedeuten, dass der gesamten Geschichte ihr Wahrheitsgehalt abgesprochen werden soll. Es kann auch bedeuten, dass eine unausgesprochene Kampagnen-Vermarktung der Geschichte unterstellt wird, mit der politische Ziele erreicht werden sollen.

Insofern muss es nicht nur erlaubt sein, es ist geradezu geboten, mit einer kritischen Lupe auf den Skandal um Collien Fernandes und ihren Ex-Mann Christian Ulmen zu blicken und dabei den Zeitstrahl weiter in die Vergangenheit zu dehnen. Tut man dies und ordnete dabei gewisse Geschehnisse chronologisch, so ergibt sich ein etwas größeres Bild, das einen stutzig werden lassen kann:

  • Im Jahr 2013 spricht Christian Ulmen auf einer Fernsehgala im unmittelbaren Beisein seiner Gattin ganz offen über sein neues Sendeformat „Who Wants to Fuck My Girlfriend?“. Das Konzept ist so unterirdisch wie der Titel selbst. Zwei Rivalen treten gegeneinander an und müssen im Rahmen von „Tests“ im Wettstreit ermitteln, wer die „geilere“ Partnerin hat. Unter anderem kann der jeweilige Teilnehmer gewinnen, indem seine Partnerin etwa in einem Freudenhaus mehr Freier „abschleppt“ als die andere. Die sich heute gegen Sexismus stark machende Collien Fernandes steht bei den Ausführungen ausdruckslos daneben.
  • Zwischen 2017 und 2023 fungierte Ulmen als Regisseur, Autor und zusammen mit Fernandes auch als (Haupt)Darsteller der mit dem Deutschen Fernsehpreis ausgezeichneten Comedy-Fernsehserie „Jerks“, Die Serie ist ebenso vulgär und geschmacklos wie sein früheres Format. Pikant ist hierbei, dass beide, Ulmen und Fernandes, in dieser teils ungeskripteten, das heißt improvisierten Serie ein getrenntes Paar spielen, das ihnen sehr ähnlich ist — als hätten beide die Scheidung bereits in einer Fiktion geprobt. Der Gedanke an Predictive Programming ist dabei naheliegend.
  • Am 20.03.2018 gibt Ulmen in einem Podcast bei „Frisch an die Arbeit“ stolz zu Protokoll, dass er früher Geld mit Telefonsex verdient habe und es ihm sichtlich Vergnügen bereitet habe, mit dem Imitieren von Frauenstimmen andere Männer in Wallung zu bringen. Aus heutiger Sicht liest sich die Neigung zu Rollenspielen wie ein Vorgeschmack auf den Ulmen-Skandal, was der SPIEGEL in Bezug auf die Fernsehserien ebenfalls anmerkte.
  • Collien Fernandes bewies bereits am 24.04.2020 in einem Interview mit dem Stern — der sich auch gerne mal Tagebücher ausdenkt — ihre Nibelungentreue gegenüber den „Current things“ — damals eben Corona und die Hörigkeit gegenüber dem #teamScience. Aus der Propaganda-Forschung ist bekannt, wie entscheidend wichtig es für bestimmte Agenden ist, prominente Testimonials zu haben, die gewisse Vorhaben öffentlichkeitswirksam bewerben. Fernandes hatte sich diesbezüglich als bereitwillig erwiesen.
  • Am 18.10.2023 unterstützte Fernandes eine Petition gegen Fake-Pornos, die von der Government-Organized Non-Governmental Organization (GONGO) HateAid initiiert wurde, die wiederum vom Bundesjustizministerium und damit implizit von der Regierung finanziell unterstützt wird und überdies mit dem Bundesverdienstkreuz für Regierungstreue ausgezeichnet wurde.
  • Am 11.12.2024 erschien eine zweiteilige ZDF-Dokumentation über die Gefahren von Deep-Fake-Pornos, mit Fernandes in der Hauptrolle.
  • Am 12.12.2024 veröffentlicht HateAid einen Nachbesserungsvorschlag für den ersten Entwurf des Gesetzes gegen digitale Gewalt, in welchem es auch um Deep-Fakes geht.
  • Laut der SPIEGEL-Titelstory soll Christian Ulmen Collien Fernandes am ersten Weihnachtsfeiertages des Jahres 2024, also am 25.12.2024 gestanden haben, dass er hinter den unzähligen gefälschten Social-Media-Profilen stecke, über die er seit Jahren flirtive Nachrichten mit entsprechenden Bildmaterial an Kollegen seiner Frau verschickte. Dies veranlasste Fernandes kurz zuvor, im November 2024, zu einer Anzeige in Berlin gegen Unbekannt. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Itzehoe stellte am 23.06.2025 das Verfahren ein, da Fernandes der Aufforderung nicht nachkam, die notwendigen Hinweise und Unterlagen zu liefern. Es scheiterte also nicht — wie vielfach behauptet — an der fehlenden Gesetzeslage in Deutschland, sondern an der unzureichenden Beteiligung der Anklägerin.
  • Am 05.05.2025 wurde der Koalitionsvertrag unterzeichnet, der auf Seite 90 eine Reformation des Cyberstrafrechts vorsieht, bei der unter anderem auch die Bekämpfung von Deep-Fakes vorgesehen ist.
  • Im September 2025 gab das Paar die Trennung bekannt.
  • Aus einer Antwort des Bundesjustizministerium an NiUS geht hervor, dass es am 14.10.2025 einen Austausch zwischen dem Ministerium und HateAid geben habe, bei dem es um „digitale Gewalt und bildbasierte sexualisierte Gewalt“ ging.
  • Laut der SPIEGEL-Story erstattet Fernandes Ende 2025 beim Bezirksgericht in Palma de Mallorca, der gemeinsamen Heimat der beiden, Anzeige gegen Ulmen — unter anderem, weil in Spanien die Rechtslage für Betroffene besser sei. Das Verfahren wurde am 02. 12. 2025 eingeleitet.
  • Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig verkündete am 19.01.2026 in ihrem Neujahres-Brief an die Koalitionsfraktion auf Seite drei: „In Bezug auf bildbasierte sexualisierte Gewalt und die missbräuchliche Verbreitung von Deepfakes schließen wir Lücken im Strafrecht“. Dies bedeutet, dass ein auf den Ulmen-Skandal — oder das, was daraus gemacht wurde, siehe unten — zugeschnittener Gesetzentwurf bereits mindestens zwei Monate zuvor in Arbeit war.
  • Am 13.03.2026 berichtet Fernandes im „Kölner Treff“ (WDR) von den jahrelang betriebenen Fake-Accounts, hält sich aber bei der Nachfrage, ob sie denn wisse, wer dahintersteckt, bedeckt und nennt noch nicht ihren Ex-Mann Ulmen als Täter. Stattdessen artikuliert sie hier ganz deutlich ihre Forderung nach einer Ausweispflicht im Netz.
  • Am 19.03.2026, nur sechs Tage später, veröffentlicht der SPIEGEL die Titel-Story, die den medialen Tsunami auslöste.
  • Fernandes, der gesamte Leitmedien-Apparat und zahlreiche GONGO-Vorfeldorganisationen mobilisieren am 21.03.2026 zu einer großen Demo in Berlin am 22.03.2026.
  • 22.03.2026: Die Demo findet mit größtmöglicher öffentlicher Aufmerksamkeit und prominenter Unterstützung vor dem Brandenburger Tor statt, laut Veranstalteraussagen mit 13.000 Teilnehmern.
  • Am 22.03.2026 um 20:26 Uhr liegt beim SPIEGEL ein Gesetzentwurf gegen Deepfake-Pornografien vor. Laut LTO sollen im Strafgesetzbuch die Paragraphen 184k sowie 201b ausgeweitet und ein neuer Paragraph, 202e, gegen unbefugtes Tracking und Ausspionieren erlassen werden. Hingegen ist die Identitätsanmaßung, worum es beim Ulmen-Skandal im Kern ging, seltsamerweise nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs.
  • Am 23.03.2026 legen 250 prominente Frauen eine Zehn-Punkte-Petition gegen digitale, sexualisierte Gewalt vor, die — Stand 30.03.2026 — über 300.000 Unterschriften zählt und neben einem umfangreichen Verbot der Erstellung und Verbreitung von Deep-Fake-Pornos unter anderem — siehe Punkt 5 — die Ausweitung einer bundesweit einheitlichen Datenerhebung fordert.
  • NiUS veröffentlicht am 25.03.2026 Collien Fernandes’ Antworten auf einen zugesandten Fragenkatalog. Eine Antwort liest sich so, als hätte Ulmen keine Deep-Fakes erstellt — das, worum es im Kern angeblich immer ging (!) — sondern echtes Porno- und Erotik-Bildmaterial versendet, auf dem die Frauen Fernandes sehr ähnlich aussehen würden. Die Deep-Fakes seien von Dritten, nicht von Ulmen erstellt worden. Darüber hinaus analysierte die stellvertretende Chefredakteurin von NiUS, Pauline Voss, den SPIEGEL-Titelstory-Text. Dabei stellte sie fest, dass zwar der gesamte Artikel von Deep-Fakes handelte, an den entscheidenden Stellen, bei denen es um Ulmen ging, jedoch immer eine rechtssichere Formulierung verwendet wurde, die Ulmen zwar keine direkte Erstellung von Deep-Fakes unterstellt, dies für den unkritischen Leser aber unterschwellig suggeriert. Vielmehr ist in dem Text davon die Rede, Ulmen hätte Bildmaterial versendet, auf dem die Frauen Fernandes ähnlich aussehen würden.

Angesichts dieser Chronik stellen sich folgende Fragen:

  1. Wie glaubwürdig ist eine weibliche Ikone gegen Sexismus und digitale Sexualdelikte, die a) selbst den anstößigen Nährboden für den heutigen Skandal säte, indem sie in der Vergangenheit zusammen mit ihrem nun beschuldigten Ex-Mann in einer Serie — sich selbst — spielte, deren innerster Kern sich um sexuelle Tabubrüche und Objektivierung von Frauen drehte, und die b) von der gesamten polit-medialen Kaste von Luisa Neubauer, über Claudia Roth bis zur Bundesverdienstkreuzverleihung und auch von dem GONGO-Sumpf hofiert und ins Rampenlicht gerückt wird?
  2. Warum erscheint die SPIEGEL-Story erst jetzt, 15 Monate nach dem Geständnis von Ulmen und drei Monate, nachdem das Verfahren auf Mallorca gerichtsanhängig wurde, zu einem Zeitpunkt, an dem das Timing im Sinne des entworfenen Gesetzes gegen digitale Gewalt und der eID-Agenda ideal ist? Sogar die CEO-Frau von HateAid, Anna-Lena von Hodenberg, gab am 20.03.2026 in den RTL-Nachrichten zu Protokoll, dass sie davon „schon vor einigen Monaten“ erfahren habe. Warum die monatelange Zurückhaltung aller Beteiligten, bezüglich der Rolle Ulmens? Der Eindruck drängt sich auf, als hätte man orchestriert auf den richtigen Zeitpunkt gewartet.
  3. War es für Collien Fernandes anhand der Aussagen Ulmens und seiner Sendeformate — an denen sie teils selber darstellerisch mitwirkte — nicht schon früher erkennbar, dass ihr Gatte Neigungen für das Abnormale, Imitierende und Manipulierende hatte?
  4. Warum liegt der Fokus auf Deep-Fakes und dem passenderweise zugeschnittenen Gesetzentwurf, wenn Ulmen bei genauer Lesart der SPIEGEL-Story gar keine Verbreitung von Deep-Fakes unterstellt werden kann?
  5. Wie kommt Fernandes zu der Schlussfolgerung, ihr Ex-Mann hätte die Taten nicht vollbringen können, hätte es eine Klarnamenpflicht gegeben? Die dem Narrativ zugrunde liegende Angst ist schließlich die, dass jemand aus dem engsten Umfeld derartige Fake-Profile erstellen könnte. In dem Falle wäre es einem (Ehe-)Partner als Täter jedoch ein Leichtes, das für die Online-Ausweispflicht notwendigen Dokument kurzzeitig zu stibitzen und sich damit online zu registrieren. Bei einem derartigen Fall wäre eine solche Hürde keine Hürde.

Festhalten lässt sich: es gibt keine stichfesten Beweise dafür, dass die Story von Grund auf erfunden wurde. Naheliegender ist, dass den Schilderungen Fernandes ein wahrer Kern zugrunde liegt, der nun für die Durchsetzung der Klarnamenpflicht instrumentalisiert wird.

Wäre die gesamte Story tatsächlich inszeniert, blieben entscheidende Fragen offen. So wäre es unklar, warum sich Christian Ulmen als vorgeführter Buhmann daran beteiligen sollte — Vorteile hätte er dadurch keine, denn seine Reputation ist seit dem 19. März existenziell angeschlagen.

Darüber hinaus heißt es in der SPIEGEL-Titelstory:

„Manche von ihnen haben ihre Erinnerungen an Eides statt versichert, genauso wie Collien Fernandes selbst. Das bedeutet, sie würden sich strafbar machen, wenn diese vor Gericht vorgelegt würden und dann herauskäme, dass sie gelogen haben.“

Theoretisch wären also juristische Konsequenzen zu erwarten, sollte sich die Story als fiktiv erweisen. Zugleich sind seit der Corona-Zeit die Doppelstandards und Ungleichbehandlungen in dem deutschen Rechtsstaat sattsam bekannt, der seit jener Zeit immer mehr selbst wie ein Deep-Fake wirkt.

Klarnamen für alle! Für potenzielle Täter und … auch für die Opfer

Unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt wird eben jene Story als Katalysator für die Klarnamenpflicht instrumentalisiert. Diese missbräuchliche Instrumentalisierung ist letztlich nichts anderes, als die Kanalisierung der mehr als berechtigten Empörungsenergie: weg von den Kernproblemen sexueller Gewalt, hin zu Zielen, die nicht im Interesse der Bürger liegen — auch nicht im Interesse der 13.000 Demonstranten am 22. März.

Wer infolge des Ulmen-Skandals nach einer Online-Ausweis- und Klarnamenpflicht ruft, hat dies, so gut sie oder er es auch meint, nicht konsequent zu Ende gedacht. Jene Pflicht beträfe jeden potenziellen Täter — aber eben auch jedes potenzielle Opfer.

Würden Frauen nur noch Plattformen wie Instagram unter Angabe ihres bürgerlichen Klarnamens nutzen dürfen, wäre es für potenzielle Stalker und anderweitig nicht wohlgesonnene Menschen ein Leichtes, mehr über diese Person in Erfahrung zu bringen. Häufig sind die bürgerlichen Klarnamen auf den Websites der arbeitgebenden Firma oder des Vereins zu finden, bei dem man sich engagiert. Tätern würde es so erleichtert, ein (Bewegungs-)Profil ihrer Opfer zu erstellen — und das straffrei. Theoretisch darf man schließlich alles googeln.

Darüber hinaus wird ein weiterer — wenn nicht gar der entscheidende — Aspekt von den Befürwortern übersehen. Empört wird sich — und das völlig zu Recht — darüber, dass Deep-Fake-Pornografien, heimliche Aufnahmen, Revenge-Pornos et cetera Frauen objektivieren und sie zu digitalen Puppen machen, mit denen die abgründigsten Fantasien ausgelebt werden können. Die dargebotene Lösung, die Klarnamenpflicht, genauer gesagt ihre Grundvoraussetzung, die eID, stellt ihrerseits ebenfalls eine Objektivierung dar — allerdings eine flächendeckende, das heißt alle Menschen umfassende.

Ein verpflichtendes Bürgerkonto sowie die dazugehörige digitale Identität bedeutet nichts anderes als die digitale Erfassung des Menschen — in der Weise, wie Nutzvieh registriert wird. Wer glaubt, die eID sei lediglich eine digitale Überführung des Ausweises zum Komfortgewinn oder Bürokratieabbau, irrt gewaltig.
Die alles und jeden umfassende Eingliederung in eine digitale ID, ermöglicht die „Tokenisierung“ des Menschen. Der Mensch wird zu einem Token, zu einem Anlage-Asset, einem Spekulationsobjekt — mit Betonung des zweiten Wortes.

Im Bildungsbereich existiert bereits die dafür notwendige Infrastruktur: Lernleistungsbewertungssysteme, KI-Nachhilfe-Unterricht und Wearables für Schüler, sodass auf schul- und ausbildungstechnische Erfolge der Kinder und Jugendlichen gewettet werden kann — wie bei einer Aktie. Diese Bewertungsparameter lassen sich problemlos auch auf weitere Lebensbereiche ausdehnen, um den Menschen in seinem gesamten Dasein entwürdigend und „entseelend“ zu quantifizieren und zu bewerten.

Die so ermittelte „Wertigkeit“ widerspricht fundamental dem aufklärerisch-humanistischen Menschenbild, das den Menschen als Selbstzweck versteht. Sie kann und wird logischerweise ebenso auf die wahrgenommene Attraktivität des jeweiligen Menschen überspringen. Es ist die Vollendung dessen, was mit Nacktbildern im Netz oder Pornos — ob real oder als Deep-Fake — bereits geschieht: die Reduktion des Menschen auf einen Datensatz. Digitalabbilder sind nichts anderes als datenbasierte Pixel-Anordnungen. Was viele unbewusste Männer bereits praktizieren, wenn sie Frauen anhand ihrer Attraktivität auf einer Skala von 0 bis 10 einordnen, würde mit der eID und der anschließenden Tokenisierung systematisch und für alle Lebensbereiche unentrinnbar zur Norm.

Kurz gesagt: Um zu verhindern, dass Frauen punktuell zu Objekten im Netz gemachten werden könnten, sollen alle Menschen mittels eID und Tokenisierung zu Objekten gemacht werden.

Kein Mensch ist digital!

Die digitale ID, oder auch eID genannt, wird von Tom-Oliver Regenauer immer wieder als „a hill to die on“ bezeichnet , also ein Gefechtspunkt, der unter keinen Umständen aufgegeben werden darf.

Mit der eID steht und fällt alles. Einmal eingeführt, ist der Rubikon überschritten und die alten (Rest-)Freiheiten rücken in unerreichbare Ferne.

Wer in dieser Situation wie ein Kaninchen vor der Schlange erstarrt, verpasst die Chance, sich gegen diese Gefahr zur Wehr zu setzen. Statt passiv zu verharren, bietet eine lösungsbasierte Analyse von Above konkrete Handlungsoptionen, um sich gegen die eID zur Wehr setzen.

Der Ulmen-Skandal kann und sollte schlussendlich dazu genutzt werden, um großflächig auf die drohende Gefahr der eID hinzuweisen — und ebenso auf die Möglichkeiten, sich gegen diese Gefahr zu wappnen.


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