Verwässertes Gemeinwohl

In einer österreichischen Gemeinde wurde alpines Grundwasser gleichsam neoliberal kontaminiert — ein Musterbeispiel für bürgerfeindliches Geschäftsgebaren.

In Österreich gab es häufig Ereignisse, die an Schildbürgerstreiche erinnerten, Vorgänge, die mit Korruption zusammenhingen und jedenfalls zum Schaden der Bevölkerung waren. Etwas Derartiges fand rund um das „Grundwasserschongebiet“ Weilhartsforst bei Braunau am Inn statt. Die Verfügungsgewalt über das wichtigste Lebensmittel, das Trinkwasser, wurde dort der direkten Kontrolle des Volkes entzogen. Das kostbare Nass wurde zur Ware gemacht und auf das Schlachtfeld der Kapitaleigner, den Finanzmarkt, geworfen. Ein Vor-Ort-Bericht. Ein Text zum #Wasserspezial.

Kräftige Hände griffen nach Bierkrügen. Ein weitläufiger Saal in einem Landgasthaus. Ziemlich voll schon. Das Landvolk kommt pünktlich, oft vor der Zeit, wenn es um etwas geht. Viele waren in Tracht, andere sahen aus, als ob sie gerade vom Traktor gestiegen wären — was wohl zutraf. Bierdunst und Spannung lagen in der Luft. Der Mann des Abends war ein Blauer (FPÖ), kein Schwarzer (ÖVP). Andere Farben spielen bei bäuerlichen Versammlungen im Bezirk Braunau kaum eine Rolle.

Im mundartlichen Stimmengewirr entstand eine Schneise der Stille. Zwei Sakkos mit weißem Hemd und Krawatte strebten nach vorne zum Rednerpult, ein Landesrat — vergleichbar einem bayerischen Minister — und sein Assistent. Kleine Wellen Applaus ebbten ab, als die beiden am Podium Position einnahmen. Pause. Dann dröhnte ein joviales „Griaß eich!“ aus den Lautsprechern. Die anwesenden Bürgermeister, die Sachverständigen der Bezirkshauptmannschaft (Landratsamt), die Obleute (Vorsitzenden) der Bauernschaft, die Obleute der Wassergenossenschaften und die zahlreich anwesenden Gemeinderäte wurden, in gebührender Reihenfolge, herzlich begrüßt, nicht zuletzt und ganz besonders auch der Oberforstmeister der Castell´schen Forstverwaltung.

Worum ging es? Die Lokalzeitung Braunauer Rundschau hatte mit einer Meldung Unruhe ausgelöst. Der Weilhartsforst und umliegendes Land, insgesamt 90 Quadratkilometer, sollten ein „Grundwasserschongebiet“ werden.

Der rund 10.000 Hektar mächtige Weilhartsforst war im Mittelalter bayerisch-herzogliches Jagdrevier. Er liegt drei Fußstunden östlich des vermuteten Heiligtums einer dunklen Erdgöttin aus grauer Vorzeit. Christlich adoptiert und adaptiert, aber immer noch dunkel erdfarben, wurde diese Göttin zur Schwarzen Madonna von Altötting. Hier lag in etwa die geografische Mitte der Frühgestalt des bayerischen Landes, mit Freising, Regensburg, Passau, Salzburg und Brixen (heute in Südtirol) als bischöflichen Vorposten.

Die bayrischen Herzöge hatten Pech mit ihrer Kolonisation nach Osten entlang der Donau. Die Machthaber von Ostarrichi wurden immer potenter und präpotenter und dezimierten im Laufe der Jahrhunderte das einstige Mutterland von Süden und von Osten her. Der Raub des Innviertels 1779 war der letzte Streich, den die Habsburger den Wittelsbachern spielten. Da konnte auch Napoleon nur vorübergehend helfen. Ein Jahr nach Waterloo war das Innviertel mit den Bezirken (Landkreisen) Braunau, Schärding und Ried — und somit der Weilhartsforst — endgültig unter österreichischer Fuchtel.

Aber solche Gedanken bewegten die Versammelten im Saale mitnichten. Da ging es um Eingemachtes. Was war mit der Gülle? Würde im Schongebiet die Ausbringung reglementiert? Müssten nun Kettensägen mit teurem Bio-Öl geschmiert werden?

Gemach, gemach, beschwichtigte der Landesrat. Das Grundwasserschongebiet diene nur dem Erhalt der Wasserqualität. Es sei so etwas wie ein Schutzgebiet, nur nicht so streng. Die zuständige Behörde der Landesregierung, das Landeswasserversorgungsunternehmen (LWU), hätte ein Interesse an einer guten Qualität des Wassers, sei sozusagen ein Interessent guten Wassers.

Dann eröffnete der Assistent die Diskussion. Einige Mutige standen auf, brachten ihre Frage zu Gehör und kehrten schnell wieder in die Deckung der Sitzenden zurück. Der Landesrat ging kameradschaftlich auf alles ein und sagte, er würde sich für Ausgleichszahlungen einsetzen, hier und dort würde es Beihilfen geben können, und was die Gülleausbringung beträfe, so wäre man auch hier mit der Landwirtschaftskammer im Gespräch, und überdies seien die Nitratwerte im Grundwasser in unserer Gegend kein Thema. So blieb es an der Oberfläche ruhig, allenfalls entstanden kleine Kräuselungen, die waren aber alles andere als gefährliche Wogen der Empörung. Und die Bauernschaft ging, kaum schlauer als vorher, wieder nach Hause. Das trug sich um das Jahr 1993 zu.

Es vergingen noch Jahre, bis endlich 1997 die Verordnung „Grundwasserschongebiet Weilhartsforst“ erlassen wurde. Vorausgegangen waren Bodenuntersuchungen durch 60 bis 80 Meter tiefe Bohrungen. Fließrichtung, Mächtigkeit und Qualität des Grundwassers wurden erkundet. Gefunden wurde ein mächtiger Grundwasserstrom, 1.600 Liter in der Sekunde, in 40 bis 70 Meter Tiefe von hervorragender Qualität, aus südöstlicher Richtung kommend, etwa aus der Gegend des Traunsees am Fuße der nördlichen Kalkalpen. Die Reste dieses Grundwasserstroms treten auf österreichischer Seite, gegenüber der bayerischen Stadt Burghausen, in die Salzach aus.

Die ermittelten Daten sollten Richtwerte für spätere Wasserentnahmen sein. Dabei spielten die Hausbrunnen der Höfe und die Genossenschaftsbrunnen der Dörfer keine Rolle, sondern die Überlegungen galten der möglichen Versorgung von Städten, also der überregionalen Wasserversorgung. Die Untersuchungen wurden Anfang der Neunzigerjahre des vergangenen Jahrhunderts abschlossen. Ob die ermittelten Zahlen, zum Beispiel 40 Jahre später, noch ihre Gültigkeit haben würden, das herauszufinden war nicht Aufgabe der Sachverständigen. Seither gelten diese Zahlen als Grundlage für wasserrechtliche Verfahren, obwohl nicht feststeht, ob sie noch Gültigkeit haben. Diejenigen, die ihre Brunnen tiefer bohren mussten, weil der Grundwasserspiegel sank, sind nicht dieser Meinung.

In der Verordnung zum „Grundwasserschongebiet Weilhartsforst“ werden die Grenzen des Gebietes genau beschrieben und was alles geboten und verboten ist. Darüber hinaus findet sich kurz und bündig die Bestimmung, „Interessent“ sei das oberösterreichische Landeswasserversorgungsunternehmen.

Man fragt sich, was ist ein Interessent? Aber man sucht in der juristischen Literatur vergeblich nach einer Definition dieser Rechtsperson. Als die Verordnung erschien, war das kein großes Thema, sondern die Gemüter erregte, was geboten und verboten war. Erst Jahre später wurde klar, was sich hinter dem harmlosen Begriff „Interessent“ verbarg.

Das Landeswasserversorgungsunternehmen wurde 1978 als Betrieb gewerblicher Art des Landes Oberösterreich eingerichtet „zur Erkundung, Sicherstellung und Erschließung überregionaler Wasservorkommen sowie zur überregionalen Verteilung des erschlossenen Wassers in Oberösterreich“ (zitiert nach: Wasser, Quell des Lebens, 20 Jahre LWU, Seite 41). Diese Behörde hatte Parteistellung in allen das Grundwasser betreffenden Fragen, nicht nur in wasserrechtlichen Fragen. Insofern war sie Aufsichtsbehörde, und als Verteiler war sie auch Wasserversorger in einigen oberösterreichischen Gemeinden.

Da Landgemeinden äußerst hellhörig und sehr skeptisch bis ungehalten werden, wenn es um etwas „Überregionales“ in ihrem Gebiet geht, waren dem Schongebietserlass Anhörungen der fünf betroffenen Weilhart-Gemeinden in den Jahren 1992 bis 1995 vorausgegangen.

Diese Gespräche wurden vonseiten der Gemeinden unter der Annahme geführt, dass das Land Oberösterreich selbst die „Interessen“ an dem Grundwasservorkommen wahrnimmt, denn in einem Vorentwurf der oben genannten Verordnung hieß es, dass „das rechtliche Interesse des Landes Oberösterreich, vertreten durch das Landeswasserversorgungsunternehmen“, gegeben sei. Das rechtliche Interesse des Landes Oberösterreich konnte nur ein öffentliches Interesse sein. Was denn sonst? Also mussten die Gemeinden annehmen, dass die Verfügungsgewalt über das Grundwasservorkommen unter dem Weilhartsforst in staatlicher Hand bliebe und somit prinzipiell alle Vorgänge, die das Grundwasser betreffen, einer demokratischen Kontrolle zugänglich wären. Das erwies sich als großer Irrtum.

Noch im selben Jahr, in dem die Landesregierung die Schongebietsverordnung erließ, wurde das LWU als Behörde aus dem Amt der Landesregierung ausgegliedert und in eine Kapitalgesellschaft (GmbH) umgewandelt. Auf nervöse Nachfragen der Weilhart-Gemeinden antwortete die Landesregierung, dass sich doch im Grunde nichts geändert hätte, denn das LWU sei nach wie vor in den Händen des Landes. Doch das währte nicht lange. Drei Jahre später wurde die LWU GmbH in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und für 250 Millionen Schilling, mit allen Rechten und Pflichten, an den Stromversorger Oberösterreichische Energie AG verkauft.

„Do wead hoid da Finanzrefarend a weng a Gööd braucht hom“ (Da wird halt der Finanzreferent ein wenig Geld gebraucht haben), beschied man den verdutzten Bürgermeistern von höherer Stelle. Im Klartext hieß „mit allen Rechten und Pflichten“, dass staatlich-hoheitsrechtliche Befugnisse an einen privaten Investor übertragen wurden. Ein Stück Demokratie wurde, auf neudeutsch gesagt, autgesorst (outsourced).

Indem sich der Stromversorger den Status eines „Interessenten“ des Schongebietes erkaufte, war er auf Umwegen in der Lage als überregionaler Wasserverkäufer aufzutreten. Auf Umwegen deshalb, weil er für die Wasserentnahme einen Grundeigentümer brauchte. Für die LWU/Energie AG war das aber „a g’made Wiesn“ (eine gemähte Wiese, mundartlich für „kein Problem“), denn Eigentümer des Forstes, mit Ausnahme kleiner Bauernwälder am Rande, war die Familie Castell.

Das Eigentum am Wasser ist in Österreich mit dem Grundeigentum verknüpft. Das in einem Grundstück enthaltene Grund- und Quellwasser gehört als Privatgewässer dem Grundeigentümer. Aber er darf das Wasser im Wesentlichen nur zur Deckung des Haus- und Wirtschaftsbedarfs bewilligungsfrei nutzen. Jede andere Nutzungsart bedarf einer wasserrechtlichen Genehmigung.

Bei der Größe des Weilhartsforstes würde man eigentlich erwarten, dass es ein Staatsforst wäre aus der Konkursmasse der Monarchie. Aber um 1871 war man bei Hofe knapp bei Kasse und verhökerte deshalb ein Stück „Tafelsilber“. Käufer des riesigen Waldes war Graf Hoyos. Der wiederum verkaufte den Forst fünf Jahre später an die Gräfin Amalie von Reichenbach-Lessonitz. Und diese gute Dame verkaufte den Besitz 1912 an die Familie derer von Castell.

Für einen Waldeigentümer ist es ein Glücksfall wenn er Gelegenheit bekommt, der LWU einen Zugang zum Grundwasser zu verschaffen, um dadurch am Gewinn des Unternehmens in irgendeiner Weise beteiligt zu sein. In welcher Höhe wäre natürlich Betriebsgeheimnis.

Um diese wässrige Österreichiade richtig zu verstehen, muss man historisch ein wenig zurückblicken. 1995 trat Österreich der Europäischen Union bei. Bei einer Befragung im Jahre 1992 hatte sich nur ein Drittel der Bevölkerung für den Beitritt ausgesprochen. Nach einer intensiven regierungsamtlichen Desinformationskampagne — die dafür angeheuerte Werbeagentur vermied Sachargumente zugunsten emotionaler Stimmungsmache mit Slogans wie „Wir sind Österreich — Wir sind Europa“ — stimmten 1994 zwei Drittel für den Beitritt.

Für viele in Grenznähe war wohl ausschlaggebend, dass die lästigen Kontrollen zu Bayern und Südtirol wegfielen und die viel billigeren Haushaltsgeräte aus Deutschland nicht mehr über die Grenze geschmuggelt werden mussten. Wäre auch nur in Umrissen die heutige Gestalt der EU sichtbar gewesen, hätte es niemals eine Mehrheit für einen Beitritt gegeben.

Mit dem EU-Beitritt Österreichs unter einem roten Kanzler, der Generaldirektor der größten österreichischen Bank gewesen war — finanzpolitisch vielleicht ein Riese, aber geopolitisch ein Zwerg —, wurde eine neoliberale Umwälzung eingeleitet, die die gemütliche Alpenrepublik, die „Insel der Seligen“, von Grund auf umkrempelte.

Als EU-Aspirant war Österreich ein Sonderfall. Ein Bahn- und Postmonopol hatte es in anderen Mitgliedsländern auch gegeben, aber in Österreich waren nach Kriegsende (1945) eine Reihe von Grundstoffindustrien und Dienstleistungsunternehmen verstaatlicht worden, Betriebe der Eisen- und Stahlindustrie, Banken, Energieversorger und zahlreiche andere. Dafür waren verschiedene Faktoren ursächlich. Private Investoren, die über die Mittel für den Aufbau oder die Wiederherstellung von Grundstoffindustrien verfügten, um den Staat überlebensfähig zu machen, fanden sich nach Kriegsende kaum. Die Eigentümer von Betrieben, die zwischen 1938 und 1945 der Rüstung des Dritten Reiches zugearbeitet hatten, waren teils verhaftet, teils hatten sie sich nach Westen abgesetzt. Diese Betriebe wurden als „herrenlos“ angesehen und zunächst von öffentlichen Verwaltern geführt. Der größte Teil der alten Industrie lag im Territorium der sowjetischen Besatzungsmacht, die einer Verstaatlichung wohlwollend zusah. Die erste provisorische Staatsregierung, unter dem Staatskanzler Karl Renner (SPÖ), war eine Konzentrationsregierung, in der SPÖ, KPÖ und ÖVP in etwa gleich stark vertreten waren.

Aus diesen Gründen war der Anteil der Staatsbetriebe in Österreich wesentlich größer als in jedem anderen westeuropäischen Land. Und das erklärt auch, warum die SPÖ, deren Hausmacht neben den Gewerkschaften die „Verstaatlichte“ war, in der österreichischen Nachkriegsgeschichte eine ungleich größere Rolle spielte als beispielsweise die SPD in der Adenauer-Ära.

Die „Verstaatlichte“ gab SPÖ-geführten Regierungen eine große wirtschaftspolitische Gestaltungsmacht, da nicht nur Lohnabsprachen „unter Genossen“ möglich waren, sondern auch die Preisgestaltung der Grundstoffindustrien von Regierungsseite beeinflussbar war. Beispielsweise macht massiver staatlicher Ausbau der Wasserkraft den Strom billiger, das nützt den Zementherstellern, und billiger Zement nützt dem Baugewerbe und den Häuslbauern. Nicht zuletzt dadurch war der sogenannte soziale Friede stabiler als anderswo. Allerdings waren wohl auch Filz und Vetternwirtschaft „überdurchschnittlich“.

Die verstaatlichte Industrie war den neoliberalen Architekten der EU schon aus ideologischen Gründen ein Dorn im Auge, und ihre Parteigänger in Österreich begannen schon vor dem Beitritt, Privatisierungen zu favorisieren. Nach dem Beitritt wurden die betreffenden Wirtschaftszweige einer gnadenlosen Privatisierungskur unterzogen, unter anderem mit dem Ergebnis, dass österreichisches Eigentum in die Hände ausländischer Kapitalanleger fiel.

Die österreichische Bevölkerung war mit Bahn und Post zufrieden gewesen. Aber auch diese Monopole mussten zerschlagen werden, weil sie den Wettbewerbsprinzipien der EU widersprachen.

Aufgeschreckt durch den neoliberalen Sturm, der über Österreich hinwegfegte, war die oberösterreichische Landesregierung der Auffassung, lieber ein oberösterreichisches Wassermonopol als ein ausländisches, etwa durch die französischen Wasserversorger Vivendi/Veolia oder Suez. Also musste ein großer Wasserversorger geschmiedet werden, der potent genug war, die notwendigen Einrichtungen zu finanzieren und Übernahmegelüsten ausländischer Konkurrenten zu widerstehen. So verfiel man auf die Oberösterreichische Energie AG.

Das erklärt die wundersamen Verwandlungen des Oberösterreichischen Landeswasserversorgungsunternehmens: ursprünglich eine Behörde im Amt der Landesregierung, dann eine GmbH im Landeseigentum und schließlich Umwandlung in eine Aktiengesellschaft und Verkauf an die Oberösterreichische Energie AG. Vorbereitend dazu lief die Ausweisung eines riesigen Wasserschongebietes mit der Konstruktion eines „Interessenten“.

Die Landesregierung vermied es tunlichst, den eigentlichen Zweck dieser Metamorphosen den Bürgermeistern und Mandataren in den Gemeinden am Weilhart zu verraten, sonst hätten diese verstanden, dass die Errichtung des Wasserschongebietes nicht in erster Linie dem Schutz des Wassers gegolten hatte, sondern die Ouvertüre zu einer ganz anderen Unternehmung gewesen war, nämlich der Übertragung der Verfügungsgewalt über eines der größten Grundwasservorkommen aus öffentlicher in private Hand.

Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass von den Verfechtern der Übertragung betont wurde, dass der Käufer, die Energie AG, im Eigentum des Landes Oberösterreich sei; das war im Jahr 2000 zu 100 Prozent der Fall, im Jahr 2006 zu 75 Prozent und im Jahr 2010 nur noch zu 52,6 Prozent. Dabei wurde übersehen — oder verschwiegen —, was eigentlich angerichtet wurde. Mit dem Verkauf wurden demokratisch kontrollierbare und nur dem Gemeinwohl verpflichtete Entscheidungsabläufe der öffentlichen Hand, das Lebensmittel Wasser betreffend, durch marktwirtschaftliches Kalkül eines privaten Managements ersetzt, das der Gewinnmaximierung schon deswegen verpflichtet war, um nicht von Konkurrenten gefressen zu werden.

Wie erfolgreich die Energie AG in der Disziplin „Friss oder werde gefressen“ war, zeigt folgende Meldung aus dem Jahre 2005:

„Die Wassersparte ist demnach zu einem zentralen Wachstumsbereich der Energie AG Oberösterreich geworden. Der Einstieg erfolgte im Jahr 2001 durch die Übernahme der LWU Landeswasserversorgungsunternehmen AG (...).

Der nächste Schritt war die Übernahme der Gesellschaften ‚VaK JC‘ (Region Südböhmen) und ‚VaK Beroun‘ (Bezirk Beroun) von ‚Anglian Water‘ im Jahr 2004. Ende September erfolgte die jüngste Akquisition in der mittelböhmischen Region Kolin, zirka 60 Kilometer östlich von Prag.

In der Wassersparte wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr mit rund 1.250 Beschäftigten ein Umsatz von rund 55 Millionen Euro erwirtschaftet.

Die Energie AG will bis 2008 die bestehenden Aktivitäten in Österreich, Tschechien und Süddeutschland sowie den Markteinstieg in Ungarn und der Slowakei weiter ausbauen“ (Der Standard, 18. Oktober 2005).

Das Protokoll der Landtagssitzung (Parlamentssitzung), in welcher der Verkauf des LWU beschlossen wurde, verrät, dass die Abgeordneten den Unterschied zwischen einer dem Gemeinwohl verpflichteten Amtsgebarung der öffentlichen Hand auf der einen Seite und marktwirtschaftlichem Kalkül auf der anderen Seite nicht verstanden oder nicht verstehen wollten:

„Zweite Präsidentin: Danke. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Makor-Winkelbauer.

Abgeordneter Makor-Winkelbauer:

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Die sozialdemokratische Fraktion kann dieser Veräußerung des Landeswasserversorgungsunternehmens an die Energie AG zustimmen. Die Erkundung und Sicherung und die Erschließung von überregionalen Grundwasservorkommen wird auch weiterhin eine große Bedeutung haben, vor allem vor dem Hintergrund einer möglichen Liberalisierung. Und es ist auch für uns ein großes Anliegen, dass die Grundwasserversorgung, die Wasserversorgung, die Sicherheit der Wasserversorgung auch weiterhin in der Hand der Öffentlichkeit bleibt. Und mit einem Verkauf an die zurzeit noch zu hundert Prozent im Besitz des Landes befindliche Energie AG ist es zurzeit ja ohnehin gewährleistet“ (Sitzungsprotokoll des Oberösterreichischen Landtags vom 5. Oktober 2000).

Mit Wilhelm Busch könnte man sagen, dieses war der erste Streich und der zweite folgte sogleich.

In einer Aussendung gab die LWU im Frühjahr 2003 bekannt:

„Zwischen dem oberösterreichischen Landeswasserversorgungsunternehmen und Burghausen finden seit 1995 Gespräche über die Belieferung mit Trinkwasser statt (..).. Auch die oberösterreichische Landesregierung hat bereits 1997 beschlossen, dass eine Versorgung von Burghausen aus dem Weilharstforst nur durch die Oö LWU AG infrage kommt“ (aqua.NEWS, Ausgabe 02a/2003).

Auch die Stadt Burghausen ließ verlauten, dass sie in Verhandlungen mit der LWU stehe, um 1,5 Millionen Kubikmeter Wasser jährlich aus dem Weilhart zu beziehen. Die bisherige Bezugsquelle weise einen Nitratgehalt von 40 Milligramm pro Liter auf, nur 10 mg/l unter dem gesetzlichen Grenzwert. Mit einer Zumischung von Weilhartwasser wolle man die Situation verbessern.

Auf Nachfrage der Lokalzeitung meinte der Geschäftsführer der LWU, es ginge um eine Vorsorge, nicht um eine übliche Handelsware, und „dass es sich bei der Entnahme aus dem Weilhartsforst nicht um einen Export im herkömmlichen Sinne handelt, sondern mehr als Nachbarschaftshilfe zu verstehen sei“ (Braunauer Rundschau vom 14. April 2003).

Diese Nachricht von einem geplanten Wasserexport schlug in den Weilhart-Gemeinden wie eine Bombe ein, denn der Geschäftsführer der LWU hatte bei einer Aussprache am 4. Mai 2000 vor etwa dreißig Gemeindevertretern (Bürgermeistern und Gemeinderäten) versichert, dass es bis dato keinerlei konkrete Pläne für die Vermarktung des Weilhartwassers gebe. In gleichem Sinne hatte er sich damals auch gegenüber der Lokalzeitung geäußert:

„Bei der Errichtung des Schongebietes ging es um vorsorgenden Grundwasserschutz ohne Umsetzungsinteressen. Für eine Vermarktung sehe ich derzeit keine Möglichkeiten. Es gibt auch weder ein Projekt für ein großes Wasserwerk noch sonst etwas. Das ist weder in Ausarbeitung noch am Horizont sichtbar“ (Braunauer Rundschau vom 1. Juni 2000).

Entgegen allen Versicherungen vonseiten der Landesregierung und der Energie AG ging es nun doch um einen Wasserverkauf in großem Stil. Daraufhin beschlossen die Weilhart-Gemeinden, initiativ zu werden und der Stadt Burghausen selbst ein Angebot zu machen, nicht so sehr des Geschäftes wegen, sondern um die Verfügungsgewalt über den Wasserexport zu erlangen. Der Beschluss der Landesregierung von 1997, dass nur die LWU als Verkäufer von Wasser an die Stadt Burghausen infrage käme, war den Gemeinden damals nicht bekannt.

Ein Gremium aus den Bürgermeistern und den Amtsleitern der fünf Gemeinden sowie zwei Mitgliedern einer Bürgerinitiative, die sich „Forum Unser Weilhartwasser“ nannte, plante, eine GmbH ins Leben zu rufen, als Trägerin eines entsprechenden Projektes. Für die Finanzierung des Projektes wollte man bei den örtlichen Banken Kredite aufnehmen, im Rahmen von 3,5 Millionen Euro für die Errichtung des Pumpwerkes und einer circa 7 Kilometer langen Leitung von 30 cm Durchmesser nach Burghausen. Gemeindegrund für den Standort eines Pumpwerkes war genügend vorhanden.

Die Kreditaufnahme einer Gemeinde bedarf der aufsichtsbehördlichen Genehmigung durch das Amt der Landesregierung in Linz. Eine diesbezügliche Anfrage erhielt eine auffallend schroffe Ablehnung. Im Nachhinein betrachtet, ist klar warum. Das Ansinnen der Gemeinden widersprach diametral den Plänen der Landesregierung, einen landesweiten Wassermonopolisten auf die Beine zu stellen, um ausländische Invasionen zu verhindern.

Die „Liberalisierung“ war für alle im Landtag vertretenen Parteien das große Schreckgespenst. Das wollte man aber nicht mit den politischen Mandataren in der Provinz kommunizieren, da man ihnen ja immer nach dem Mund redete, wenn es um regionale Interessen ging. Außerdem hatte man die Gemeinden seit eh und je ermuntert, Betriebe anzusiedeln, nicht zuletzt um mit den Gewerbesteueranteilen ihre dürren Budgets aufzubessern.

Das Projekt war mit einer GmbH nicht machbar, aber die Weilhart-Gemeinden gaben nicht auf und gründeten die Wassergenossenschaft „Wasserverband Weilhart“ als Träger des Projektes einer Wasserlieferung nach Burghausen. Die Stadt Burghausen wurde eingeladen, Mitglied zu werden. Das hätte der Stadt die Möglichkeit gegeben, bei der Preisgestaltung mitzuwirken. Der Wasserverband wäre in gewissem Sinne so etwas wie das eigene kommunale Wasserwerk der Stadt Burghausen gewesen. Für eine der reichsten Städte Deutschlands, pro Kopf gemessen, wäre die Finanzierung des Projektes kein Problem gewesen, und die Schulden des Verbandes gegenüber dem Mitglied hätten durch die Wasserlieferungen abgegolten werden können. Im Stadtrat von Burghausen gab es durchaus Sympathien für diesen Plan.

Aber die Würfel waren schon gefallen. Der Burghauser Bürgermeister gab bekannt, „dass die Stadt zuerst mit den Gemeinden eine Direktlieferung aushandeln wollte. Die Landesregierung in Linz wünschte das nicht und hat uns an die Wasserversorgungsgesellschaft des Landes verwiesen“ (Burghauser Anzeiger vom 13. Dezember 2003).

Fast zwanzig Jahre lang fließt nun bestes Trinkwasser nach Burghausen. Und auch mehr als ursprünglich projektiert (1,5 Millionen Kubikmeter). Es wäre interessant zu erfahren, wie viel die Energie AG an dem Wasserhandel verdient und zu welchem Preis das Wasser geliefert wird. Aber beides ist Betriebsgeheimnis dieses Unternehmens „in der Hand der Öffentlichkeit“.

Rückblickend muss man freilich einräumen, dass eine Wasserlieferung durch die Gemeinden wahrscheinlich auch dann nicht zustande gekommen wäre, wenn Burghausen Mitglied des Wasserverbandes geworden wäre. Für die Landesregierung war das Projekt eines oberösterreichischen Wassermonopolisten von herausragender Bedeutung. Alle politischen Fraktionen im Landtag waren in diesem Punkt einer Meinung. Ein so großes Projekt gegen die Landesregierung und alle politischen Parteien durchzuziehen wäre den Weilhart-Gemeinden wohl nicht gelungen. Die Hürden wären zu hoch gewesen.

Die Wasserentnahme hätte die Wasserrechtsbehörde, entgegen den Zukunftsplänen des von ihr geschaffenen „Interessenten“, genehmigen müssen. Die Trassenführung der Rohrleitung auf österreichischem Boden hätte die Landesbaubehörde genehmigen müssen, da es sich um öffentliches Gut einer Landestrasse gehandelt hätte. Die Mehrzahl der Bürgermeister und die ganz überwiegende Mehrzahl der Gemeindemandatare — solche Vorhaben müssen vom Gemeinderat abgesegnet werden — hätten gegen den ausdrücklichen Wunsch ihres obersten Parteifreundes und Landeshauptmannes standhaft bleiben, Parteikarrieren riskieren, Pensionen riskieren müssen — wenn die Mindestamtszeit von neun Jahren nicht erreicht ist, besteht kein Anspruch auf eine Bürgermeisterpension — und so weiter und so fort ... Nein, aus solchem Holz ist das örtliche Parteivolk nicht geschnitzt.

Außer dem Gebaren des LWU-Geschäftsführers, der die Gemeindevertreter nicht nur einmal belog und hinters Licht führte, lief alles nach rechtsstaatlicher Manier ab. Die Verfügungsgewalt über das wichtigste Lebensmittel Trinkwasser wurde der direkten Kontrolle des Volkes entzogen, zur Ware gemacht und auf das Schlachtfeld der Kapitaleigner, den Finanzmarkt, geworfen.

Das war das Werk der Repräsentanten des Volkes. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie das aus Unvernunft taten, aus bewusstem Kalkül oder meinten, äußeren Zwängen folgen zu müssen, die sie selbst geschaffen hatten.

Man kann Rainer Mausfeld nur beipflichten, wenn er feststellt, repräsentative Demokratie sei das Gegenteil von tatsächlicher Demokratie („Warum schweigen die Lämmer“; „Hybris und Nemesis“). Dabei wäre es für Österreich ein Leichtes gewesen, dem Beispiel der Schweiz zu folgen ...


Am 22. März ist wieder der jährlich wiederkehrende Weltwassertag. Es ist wichtig, dass Medien es nicht dabei bewenden lassen, stets nur auf den neuesten Wahnsinn in der Welt zu reagieren, sondern selbst in das Agieren kommen. Deshalb setzen wir zusammen mit einer Reihe von weiteren Medienportalen selbst ein Thema auf die Agenda. Die beteiligten Medienpartner, bei denen in der Woche vom 18. bis 24. März im Rahmen des #Wasserspezial Beiträge zu finden sein werden, sind derzeit:

Manova
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Punkt.Preradovic
Terra Nova