Zum Inhalt:
Unterstützen Sie Manova mit einer Spende
Unterstützen Sie Manova
200 Jahre Impfkritik

200 Jahre Impfkritik

Der Widerstand gegen Zwangsimpfungen hat in Deutschland Tradition, die Argumente sind bis heute dieselben.

Endlich sind die bisherigen Unklarheiten der Corona-Krise aufgeklärt. Die Hypothesen vieler beobachtender Experten sind bestätigt: Die Bundesregierung beendet die epidemische Lage von nationaler Tragweite allein aus politischem Willen und nicht aufgrund medizinisch gegebener Fakten, so wie es das Paragraph 5 im gerade Mitte Mai 2020 geänderte Infektionsschutzgesetz vorschreibt:

„Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen“ (2).

Die Voraussetzungen für die epidemische Lage sind lange nicht mehr gegeben, wie sämtliche Analysen der offiziell zur Verfügung stehenden Zahlen des Robert Koch Instituts belegen. Das Problem dieser Analysen von Prof. Stefan Homburg, Dr. Sucharit Bhakdi, Prof. Harald Walach, Dr. Wolfgang Wodarg und anderen ist, dass die Bundesregierung sie nicht als wissenschaftliche Experten anerkennt. Erschreckend und neu in Deutschland ist, dass keiner dieser namhaften Experten in den öffentlich rechtlichen Medien oder Zeitungen Gehör findet!

Ganz im Gegenteil: Sie werden von Politikern und Journalisten als Verschwörungstheoretiker beschimpft. Der einzig erklärbare Grund dafür scheint darin zu liegen, dass sie nicht die Regierungsmeinung vertreten. Nur dank des Internets und der darin zu findenden unabhängigen Alternativ-Medien können kritische Experten ihre Analyseergebnisse veröffentlichen. Der nach Antworten suchende Bürger kann nur dort die Nicht-Regierungsmeinung finden. Diese Möglichkeit wird jedoch zunehmend eingeschränkt. So werden beispielsweise Beiträge auf YouTube immer wieder gelöscht. Das ist Presse- und Meinungsfreiheit 2020.

Dr. Sucharit Bhakdi drückt seine Empörung über seine Medienerfahrungen in einem Interview mit Jens Lehrich aus und veröffentlicht seine Analyseergebnisse im gerade erschienenem Buch: „Corona Fehlalarm? Daten, Fakten, Hintergründe“ (3, 4).

Der Verein „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.“ erlebte aktuell die Ablehnung der FAZ für den Abdruck „Aufforderung an die Bundesregierung und alle Landesregierungen“, „Schaden von der Bevölkerung abzuhalten, nachzukommen und die gegenwärtigen verhängten Maßnahmen sofort und vollständig aufzuheben. (...) Spätestens jetzt jedoch, wo reale Zahlen und wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse allgemein zugänglich sind und auch Ihren Beratern nicht entgangen sein können, ist es an der Zeit, gegenüber der Bevölkerung einzugestehen, dass die zurzeit geltenden Einschränkungen weder sinnvoll, verhältnismäßig oder medizinisch begründbar sind. Sie sind nicht zu verantworten.

Sollten Sie gegen alle Fakten und Vernunft auf einer Weiterführung der sinnlosen Maßnahmen bestehen, müssen wir davon ausgehen, dass es Ihnen dabei nicht um das Wohl des Volkes geht.

In diesem Fall fordern wir einen Corona-Untersuchungsausschuss, dem die verantwortlichen Politiker und Berater Rede und Antwort stehen müssen. Wer bewusst und ohne evidenzbasierte Grundlage den Schaden der deutschen Bevölkerung in Kauf genommen hat, muss zur Verantwortung gezogen werden“ (5).

Die Begründung der FAZ ist brisant:

„Wir behalten uns vor, Anzeigen, bei denen wir schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der dargestellten Inhalte oder der getroffenen Aussagen haben, nicht anzunehmen. Nach unserem Erkenntnisstand bestehen an den von Ihnen vertretenen wissenschaftlichen Positionen, auf die Sie sich in der Anzeige beziehen, schwerwiegende Zweifel“ (5).

Dies sind nur zwei Beispiele, anhand derer ich die Situation in diesem Land beschreiben möchte. Offensichtlich ist das in Zeiten einer akuten Gefahr für die Demokratie normal. Wohl aus diesem Grund verweisen die Verfasser der Anzeige auf das Widerstandsrecht im Grundgesetz Art. 20 Abs. 4:

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Auf dieses Recht habe ich ebenfalls verwiesen, als ich den Bundespräsidenten im November 2019 bat, „Nein zu Zwangsimpfungen in Deutschland“ zu sagen, indem er die Unterzeichnung und Verkündung des Masernschutzgesetzes nach Artikel 82 GG verweigern möge. Diese Petition hat mittlerweile nach diversen Updates 521.000 UnterzeichnerInnen. Hat sie Gehör bei Politikern oder Massenmedien gefunden? Ein klares „Nein!“ ist die Antwort (6).

Meine Begründung zum „Nein zu Zwangsimpfungen in Deutschland“ lag und liegt im Grundgesetz, Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt — und Artikel 2: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

Noch in seiner Antrittsrede am 12. Februar 2017 sagte Frank-Walter Steinmeier:

„Wir brauchen den Mut, zu bewahren, was wir haben. Freiheit und Demokratie in einem vereinten Europa — dieses Fundament, das wollen, das müssen wir miteinander verteidigen!“ (7).

Ich erinnerte ihn an 1914, da schrieb Hugo Wegener an den Kanzler des Deutschen Reiches — Theobald von Bethmann Hollweg:

„Die Freiheit, die unsere Vorfahren uns auf dem Gebiet der Religion erkämpften, die erstreben wir auf dem Gebiete der Gesundheitspflege. Es soll jeder nach seiner Anschauung — nicht nach einem einzigen, unter Polizeischutz stehenden Glaubenssatz — gesund bleiben und werden dürfen. Möge das deutsche Volk sich nicht getäuscht haben. Wenn eure Exzellenz dem grenzenlosen Wirrwarr auf dem Gebiete des Impfwesens endlich ein Ende machten, setzen sich Euer Exzellenz im Herzen des Volkes ein ehrendes Denkmal“ (8).

200 Jahre Kampf um das Impfen

Das Impfthema und der Streit darum sind in Deutschland nicht neu. Ich möchte ich ein weiteres Zitat aus Hugo Wegeners offenem Brief „Gelogen?“ aus dem Jahr 1914 zitieren:

„Um klar und deutlich meinen Standpunkt herauszuschälen, den Standpunkt, den ich als Staatsbürger und als Angehöriger eines großen Volkes in dieser Impffrage vertrete, setze ich an den Anfang dieser Abhandlung den Leitsatz der von meinem Freund Professor Mirus und mir herausgegebenen Zeitschrift „Die Impffrage“: Wir Impfzwangsgegner kämpfen, auf dem Boden des Reichsimpfgesetzes von 1874 stehend, gegen die Ungesetzlichkeiten im Vorgehen der Behörden, gegen die Missachtung der Verfassung seitens dieser Behörden und gegen die willkürliche Auslegung des Gesetzes seitens der Gerichte. Wir verlangen, um derartiges für die Zukunft auszuschalten und um die Gewähr dafür zu haben, dass die Regierungen und die in ihrem Auftrage handelnden Gerichte im Sinne der Gesetzgeber arbeiten, die Gewissensklausel (...) es ist für mich wie für jeden frei denkenden und urteilenden Menschen nicht maßgebend, wenn es heißt, das Oberverwaltungsgericht hat in dauernder Rechtsprechung gegen uns entschieden, das heißt sich für den Impfzwang ausgesprochen. Das kann und darf weder uns noch einer gerecht handelnden und über den Parteien stehenden Regierung genügen, denn es ist allbekannt, dass zu einer gewissen Zeit die Gerichte dauernd für die Verbrennung der Hexen eintraten. (...) dass wir mit unserer Anschauung so scharf voranstürmen und, Zeit und Mode verachtend, ihre Anerkennung erzwingen wollen, kann man uns an leitender Stelle heute noch verargen, wird man aber später anerkennen. Das ist unser Trost; den haben wir mit all denen gemein, die für ihre der Zeit vorauseilenden Gedanken bluten mussten“ (9).

Der erste mir bekannte Impfkritiker war der Philosoph und Wissenschaftler Marcus Herz. Er äußerte sich bereits 1801 besonders kritisch über die sich ab 1798 in bemerkenswerter Geschwindigkeit nahezu allerorts verbreitende massenhafte Impfaktivität.

„Den von Jenner unternommenen Menschenversuch stufte er als heikel und lebensbedrohlich ein. Für breit angelegte Massenimpfungen waren diese ‚Menschenversuche’ in ihren Auswirkungen nicht abschätzbar und entsprachen nach Auffassung von Herz auch nicht der ärztlichen Ethik. Er betrachtete die Zeitspanne von nur drei Jahren als zu kurz, um mögliche Beeinträchtigungen herausfinden zu können. Keinesfalls rechtfertigten sie weder die seit 1798 durchgeführten zahlreichen Impfungen, noch ein Impfprogramm, dem, wie geplant, eine ganze Bevölkerung ausgesetzt und dem Einzelnen das Recht zur freien Entscheidung für die Impfung vorenthalten werden sollte. Herz forderte deshalb die ‚objektive’ Veröffentlichung von Erfolgen und Misserfolgen als Kontrolle durch die Allgemeinheit, die gleichzeitig die Mahnung an die offiziellen Stellen implizierte, gesetzliche Regelungen erst nach sorgfältiger Prüfung vorzunehmen“ (10).

Wir sehen, schon vor über 200 Jahren gab es dieselben Überlegungen und Auseinandersetzungen wie heute! Die Verfasserin der hier zitierten Dissertation über die Seuchengesetzgebung im 19. Jahrhundert beschreibt die Folgen der Nichtbeachtung der Warnungen durch die Regierung:

„Wie richtig Marcus Herz die Impfsituation eingeschätzt hatte und wie hoch die staatliche Verantwortung anzusetzen war, offenbarte sich einige Jahre später: Grundsätzlich war man bei der Planung von Impfprogrammen von einer einmaligen Impfung ausgegangen, von der ein lebenslanger Schutz gegen Pocken für Neugeborene und Erwachsene erwartet wurde. Nach etwa fünfzehnjähriger Impfpraxis verdichtete sich zunehmend der Verdacht von der nachlassenden Wirksamkeit der Pockenschutzimpfung. Ab etwa 1813 wurden häufiger Nebenwirkungen bei Impfungen, und ab etwa 1818 wurden vermehrt atypische Verläufe von Pockenerkrankungen beobachtet. Besonders beunruhigend wirkten Pockenfälle, die bei bereits Geimpften auftraten. Bestätigt wurde der Befund vom allmählichen Nachlassen des Impfschutzes, als 1833 in Danzig Pockenerkrankungen bei bereits Vakzinierten eindeutig nachgewiesen wurden“ (10).

Es dauerte jedoch noch eine Weile, bis sich Impfkritiker organisierten.

„Mit der Bildung von ersten Impfgegner-Organisationen ab 1869 in Leipzig und Stuttgart und dem ersten Anti-Impfverein in Hamburg 1874 wurde, besonders nach Inkraftsetzen des Impfgesetzes, eine Bewegung in Gang gesetzt, die sich zu einem in ganz Deutschland verbreiteten Impfstreit entwickelte. Die ersten Petitionen, die sich gegen die Zwangsimpfung richteten beziehungsweise die Aufhebung der in einigen deutschen Staaten bestehenden Impfpflicht forderten, waren bereits im Frühjahr 1872 in den Reichstag gelangt. Eine Intensivierung impfgegnerischer Propaganda fand besonders 1873 im Vorfeld der Debatten um die reichseinheitliche Impfregelung und 1874 während der Beratungsphase des Gesetzentwurfs statt, die sich in 26 Petitionen niederschlug und die Denkweise der Impfgegner dokumentierte“ (11).

Im Jahr 1912 schrieb Hugo Wegener im Vorwort zu seinem Buch „Impf-Friedhof“ mit 36.000 dokumentierten Impfschäden:

„Freiheit des Denkens — Freiheit der Wissenschaft, dies ist unser höchstes Palladium und muss es bleiben, wenn wir weiter kommen sollen! Keine Art der Despotie, keine Alleinherrschaft, kein Druck von Glaubenszwang. Selbst die Regierung darf in wissenschaftliche Gegenstände nicht eingreifen, weder hemmend, noch eine Meinung ausschließlich begünstigend. Denn beides hat, wie die Erfahrung lehrt, immer nur der Wissenschaft Schaden getan. Nur Prüfung durch Erfahrung, durch Rede und Gegenrede, durch fortgesetztes freimütiges Untersuchen; also nur die Zeit kann und wird sicher das Wahre von dem Falschen, das Brauchbare von dem Unbrauchbaren sondern.“

Dieses Vorwort hat durchaus aktuellen Charakter! Auf meiner Homepage finden Interessierte die komplette Einleitung des Buches, die einen Einblick in die damalige Zeit erlaubt (12).

1923 beschrieb Dr. Leusch aus Zürich einen Pockenausbruch in Zürich:

„Das besondere dieser Epidemie für Schweizer Verhältnisse liegt in ihrem absolut gutartigen Charakter, trotzdem es sich um 93 Prozent Ungeimpfte und nur um 7 Prozent Geimpfte handelt. Ungeimpfte und Geimpfte sind im gleichen Verhältnis von den Pocken ergriffen worden, die Geimpften haben nichts voraus“ (13).

1935 stellt der Arzt Dr. von Niessen die Rechtslage bezüglich der Impffrage dar:

„Am verhängnisvollsten für die Lösung der Impffrage ist die so bedauerliche Unwissenheit und Gesetzesbefangenheit in der Justiz“ (12).

Niessen beschreibt sich untereinander widersprechende Urteile gegenüber Impfgegnern.

„Während das Oberlandesgericht Kiel einen Impfverweigerer aufgrund seiner Gewissensnöte frei sprach, verurteilte das Bautzener Amtsgericht nach dem Bericht der ‚Dresdner Nachrichten’ den Vater eines Kindes, der, nachdem ihm eines an den Impffolgen gestorben war, sein zweites Kind dieser Gefahr auszusetzen ablehnte, mit der hier ganz abwegigen Begründung ‚Gemeinnutz geht vor Eigennutz’. (...) Gesetzen muss man sich widersetzen beziehungsweise sie entsetzen, wenn sie wie das Reichsimpfgesetz entsetzlich, also abzuschaffen sind“ (14).

Der Impfzwang in Deutschland hat Geschichte und ist leider keine Neuerfindung. Der Unterschied zu früher: Heute stehen den Menschen viel mehr Information zur Verfügung, aber es gibt auch eine viel perfidere Manipulation über bewusste Fehlinformationen durch die Massenmedien, Fakenews und so weiter.

Wir werden heute überschüttet mit „Studien“, „Fakten“ und „Meinungen“ von bezahlten Professoren oder gekauften Journalisten und am Ende wissen viele nicht mehr, was wahr und was falsch ist und was sie glauben können oder sollen oder dürfen oder nicht? Die taz holt den Knüppel aus dem Sack und kommentiert klar:

„Wer nicht hören will, braucht Zwang! Mit fast religiösem Eifer wehren sich ImpfgegnerInnen gegen die Masernimpfung. Die Bundesregierung sollte endlich die Impfpflicht einführen“ (15).

Zur aktuellen Diskussion

Meine Petition „Nein zu Zwangsimpfungen in Deutschland“ bekam durch die Corona-Krise eine zusätzliche Bedeutung, da zeitgleich mit Inkrafttreten des Masernschutzgesetz am 1. März 2020 ohne öffentliche Diskussion das Infektionsschutzgesetz im § 20 ergänzt wurde. In diesem Paragrafen werden „Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe“ beschrieben:

„(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.

(...)

(13) Wenn eine nach den Absätzen 9 bis 12 verpflichtete Person minderjährig ist, so hat derjenige für die Einhaltung der diese Person nach den Absätzen 9 bis 12 treffenden Verpflichtungen zu sorgen, dem die Sorge für diese Person zusteht.

(...)

(14) Durch die Absätze 6 bis 12 wird das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt“ (16).

Das ist der faktische Impfzwang!

Faktisch bestand bis Oktober 2019 in Deutschland kein Impfzwang. Jeder Mensch konnte jederzeit ohne Angabe seines Namens und seines Impfstatus reisen, Essen gehen, einkaufen, Theater besuchen und so weiter. Das heißt, er konnte sich völlig frei bewegen und im Rahmen des Grundgesetzes handeln.

Nun beschwören Politiker in den Medien, es gebe weder Impfzwang noch eine Impfpflicht in Deutschland und diese sei auch nicht vorgesehen. Das ist die Unwahrheit.

Die faktische Überprüfung der Gesetzesvorgaben und Umsetzung der letzten Monate zeigt ein anderes Bild. Ein Kind ohne Masernimpfung wird von der Betreuung durch eine Tagesmutter oder die Kita oder den Kindergarten ausgeschlossen. Und wenn bei der nächsten epidemischen Situation von nationaler Bedeutung ein Impfstoff verfügbar ist, müssen alle Menschen die Impfung oder eine wie auch immer geartete Immunität nachweisen können, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu können.

Es ist essentiell, die Definition der Begriffe Impfzwang oder Impfpflicht näher zu betrachten: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn meint wohl, die nicht Geimpften hätten ja die Freiheit, zu Hause zu bleiben. So kann man das natürlich definieren. Ich definiere die Freiheit zur medizinischen Behandlung — zu jeder Zeit, also ausnahmslos — wie sie im Grundgesetz Artikel 2 niedergeschrieben ist:

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“

Das Grundgesetz darf nicht immer dann in Teilen außer Kraft gesetzt werden, wenn Regierungen akuten Handlungsbedarf in Gefahrensituationen sehen. Gerade dann muss es gelten!

Impfen als alternativlose Lösung

Die Bundeskanzlerin, die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassten am 15. April den Beschluss, das öffentliche Leben zur Eindämmung der COVID19-Epidemie zu beschränken. Unter Punkt 17 steht:

„Eine zeitnahe Immunität in der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2 ohne Impfstoff zu erreichen, ist ohne eine Überforderung des Gesundheitswesens und des Risikos vieler Todesfälle nicht möglich. Deshalb kommt der Impfstoffentwicklung eine zentrale Bedeutung zu. (...) Ein Impfstoff ist der Schlüssel zu einer Rückkehr des normalen Alltags. Sobald ein Impfstoff vorhanden ist, müssen auch schnellstmöglich genügend Impfdosen für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen“ (17).

Bundeskanzlerin Angela Merkel warnte noch am 27. Mai 2020 in der Kölnischen Rundschau:

„Wir leben immer noch am Anfang der Pandemie. Wir haben keinen Impfstoff, wir haben kein Medikament bis jetzt. Aber wir haben eine bessere Kontrolle gewonnen“ (18).

Wie die Infektionszahlen des RKI-Dashboards zeigen, ist das eine klare Falschbehauptung der Kanzlerin. Die Virus-Welle ist lange vorbei (19).

Während Menschen noch überlegen, was die nächsten Schritte sind, veröffentlicht die Bundesregierung diese bereits — es kommt Schlag auf Schlag für den Bürger — keine Zeit zum Durchatmen.

Was weltweit ID 2020 heißt, nennt das Bundesministerium für Finanzen Registermodernisierung: Unter Punkt 40 des anfangs erwähnten Eckpunktepapiers des Koalitionsausschuss vom 3. Juni 2020 wird klargestellt: „Die Registermodernisierung stellt eine wichtige Säule der Digitalisierung der gesamten Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen dar. Sie ist von großer Bedeutung für die Umsetzung des Prinzips der nur einmaligen Erfassung von personenbezogenen Daten bei Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen („Once Only“). Voraussetzung dafür ist eine fehlerfreie registerübergreifende Identifikation von Personen“ (1).

Das ist die eindeutige Nummerierung jedes in Deutschland gemeldeten Menschen.

Unter Punkt 47 wird der 5G-Ausbau als massiv zu beschleunigende Maßnahme erwähnt. Im 5G-Netz ist jeder Mobilfunkteilnehmer metergenau zu orten!

Mit der sicher kommenden Tracking-App, kombiniert mit dem digitalen Immunitätsausweis und der eindeutigen Personennummer ist der Mensch nicht nur gläsern, sondern auch jederzeit überall auf der Welt metergenau — auch in Gebäuden — zu orten. Wie das aussehen könnte, zeigen Filme über die Situation in China (20). Dazu brauchen in Deutschland nicht überall Kameras installiert zu sein, das Smartphone macht es möglich. Hinzu kommt bald das alternativlose Bezahlen mit dem Smartphone. Noch Fragen?

Deutschland benötigt einen Corona-Untersuchungs-Ausschuss!


Quellen und Anmerkungen:

(1) https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=9
(2) https://www.buzer.de/5_IfSG.htm
(3) https://www.youtube.com/watch?v=llmcTyzrnSI
(4) https://www.buchkomplizen.de/e-Book/Alle-Buecher/Corona-Fehlalarm-oxid.html
(5) https://www.mwgfd.de/2020/06/abgelehnt-aufforderung-an-die-bundesregierung-und-alle-landesregierungen/
(6) https://www.change.org/p/bundespr%C3%A4sident-frank-walter-steinmeier-sagen-sie-nein-zu-zwangsimpfungen-in-deutschland und sicherheitshalber: https://stapper.com/zwangsimpfung/
(7) https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Frank-Walter-Steinmeier/Reden/2017/02/170212-Bundesversammlung.html
(8) Hugo Wegener, Gelogen?, Offener Brief an den Kanzler des Deutschen Reiches, Offenbach a. M. 1914, S. 5
(9) Hugo Wegener, Gelogen?, Offener Brief an den Kanzler des Deutschen Reiches, Offenbach a. M. 1914, S. 13 f.
(10) http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/10458/1/dissertation_15_02_10.pdf, S. 96
(11) http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/10458/1/dissertation_15_02_10.pdf, S. 234
(12) https://stapper.com/impf-friedhof/
(13) Schweizerische med. Wochenschrift, Nr. 19, 10. Mai 1923
(14) Dr. von Niessen, Gibt es Naturpockenschutz durch die Kulturpockenverseuchung der Vakzination?, Dresden 1935, S. 21
(15) https://taz.de/Kommentar-Impfpflicht-in-Deutschland/!5584949/?goMobile2=1568160000000
(16) https://www.buzer.de/20_IfSG.htm?m=a069806a
(17) https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beschluss-1744224
(18) https://www.rundschau-online.de/news/politik/merkel-mahnt---wir-leben-immer-noch-am-anfang-der-pandemie--36756940
(19) https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4
(20) https://www.youtube.com/watch?v=CLo3e1Pak-Y // https://www.youtube.com/watch?v=NOk27I2EBac


Wenn Sie für unabhängige Artikel wie diesen etwas übrig haben, können Sie uns zum Beispiel mit einem Dauerauftrag von 2 Euro oder einer Einzelspende unterstützen.

Oder senden Sie einfach eine SMS mit dem Stichwort Manova5 oder Manova10 an die 81190 und mit Ihrer nächsten Handyrechnung werden Ihnen 5, beziehungsweise 10 Euro in Rechnung gestellt, die abzüglich einer Gebühr von 17 Cent unmittelbar unserer Arbeit zugutekommen.

Creative Commons Lizenzvertrag
Dieses Werk ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen dürfen Sie es verbreiten und vervielfältigen.