Zum Inhalt:
Unterstützen Sie Manova mit einer Spende
Unterstützen Sie Manova
„Amerikas Drohnenkrieger“

„Amerikas Drohnenkrieger“

Ausnahmeweise mal richtig gutes Fernsehprogramm!

Am 4. April 2018 zeigte „Das Erste“ den Dokumentarfilm „Amerikas Drohnenkrieger“, die deutsche Version von „National Bird“ der Regisseurin Sonia Kennebeck. Die erschütternden Szenen von Drohneneinsätzen gegen vermutete Terroristen in Afghanistan und die Reaktionen Überlebender stehen nicht im Mittelpunkt des Films.

Denn Sonia Kennebeck legt den Schwerpunkt ihrer Dokumentation auf drei durch ihre Erfahrungen traumatisierte ehemalige „Drohnenkrieger“: zwei Frauen und einen jungen Mann, die derartige Einsätze bereits in der Endphase ihrer Dienstzeit ablehnten und mit ihren Informationen an die Öffentlichkeit gegangen waren. Damit setzten sie sich jedoch der Verfolgung durch Justizbehörden aus, die im Fall des jungen Mannes zu einer Anklage wegen Spionage führte.

Die ARD und ihre Fernsehräte werden die Ausstrahlung der Dokumentation mit Sicherheit gegenüber den immer zahlreicher werdenden Kritikern ihrer Programminhalte dazu verwenden, auf deren Ausgewogenheit hinzuweisen, um die häufigen Vorwürfe einer einseitig transatlantisch ausgerichteten Grundhaltung entrüstet von sich zu weisen.

Allerdings dürfte dies zumindest bei denjenigen nicht verfangen, die um den Sendezeitpunkt wissen: 22:45 Uhr, im Anschluss an die Tagesthemen, Wiederholung am 5. April um 02:10 Uhr. Für berufstätige Menschen also nicht gerade ein verlockendes Angebot.

Dabei ist die Thematik gerade für Deutschland ausgesprochen brisant. Bei den geheimen Einsätzen mit bewaffneten Drohnen werden Menschen ohne Gerichtsverfahren, auf fremdem Staatsgebiet und ohne präzise Hintergrundinformationen als mutmaßliche Terroristen, also völkerrechtliche Nicht-Kombattanten, getötet.

Dabei werden Tötung oder Verletzung garantiert Unschuldiger — Kinder, Frauen — bewusst in Kauf genommen. Dieses Vorgehen nennt man landläufig „Mord“. Die ausführenden Soldaten entscheiden jedoch nicht selbst über die Ziele, sondern arbeiten Listen ab, die vom US-Präsidenten regelmäßig gegengezeichnet werden. Wenn die Ziele nicht gerade vor der amerikanischen Haustür liegen, benötigen die aus einem bequemen Sessel heraus agierenden Drohnenpiloten allerdings eine Relaisstation. Und diese befindet sich auf der US-Luftwaffenbasis Ramstein, in der Nähe von Kaiserslautern.

Jahrelang hat die Bundesregierung die Rolle Ramsteins bei diesen extralegalen, völkerrechtswidrigen Tötungen gegenüber Öffentlichkeit und Parlament geleugnet, erst 2016 wurde sie durch beharrliches Nachfragen einzelner Parlamentarier gezwungen, mit der schändlichen Wahrheit herauszurücken. Wie anders als Vasallentum soll man ein derartiges Verhalten bezeichnen?

Denn Ramstein ist kein exterritoriales Gebiet, sondern liegt auf deutschem Staatsgebiet, in dem die Bundesregierung Recht und Gesetz durchzusetzen hat. Die Liegenschaft ist, wie auch andere Einrichtungen von NATO-Partnern, den Vereinigten Staaten lediglich zur Nutzung überlassen worden; auf ihr gilt deutsches Recht. Im vorliegenden Fall wäre die Bundesregierung zum Eingreifen verpflichtet, weil Artikel 25 des Grundgesetzes — „Vorrang des Völkerrechts“ — bestimmt:

„Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“

Detailliert hat sich Dieter Deiseroth in einem längeren Interview mit Paul Schreyer zu den rechtlichen und den damit verbundenen politischen Fragen im Zusammenhang mit Ramstein geäußert.

Als hätten die verantwortlichen deutschen Politiker mit ihrem rechtswidrigen Duckmäuser-Verhalten entgegen Artikel 20, Absatz 3 des Grundgesetzes — „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ — nicht schon genügend Schande auf sich geladen, gefiel es den Verantwortlichen des Deutschen Evangelischen Kirchentages im Lutherjahr 2017 — wohl kaum im Einklang mit Gottes Ratschluss — den ehemaligen amerikanischen Präsidenten, Friedensnobelpreisträger, ehemaligen Rechtsprofessor und Schreibtisch-Massenmörder Obama zum Evangelischen Kirchentag einzuladen.

Dort erhielt er unter dem Jubel von 80.000 evangelischen Christen – so viel zur Schwarmintelligenz – vor dem Brandenburger Tor in Berlin zusammen mit seiner Beihilfe-Komplizin, der Bundeskanzlerin, ein Forum, das er mit diesen Worten eröffnete:

„Ich liebe Berlin, und ich freue mich, dass einer meiner beliebtesten Partner aus meiner Zeit als Präsident neben mir sitzt: Kanzlerin Angela Merkel.“

Es ist nicht bekannt, ob der Ratsvorsitzende der Evangelichen Kirche in Deutschland, EKD, Bischof Heinrich Bedford-Strohm oder die Kirchentagspräsidentin Christina aus der Au Sonia Kennebecks Film gesehen haben. Sie werden hiermit jedoch dazu aufgefordert, dies gegebenenfalls nachzuholen und anschließend öffentlich um Verzeihung zu bitten.

Vor dem Hintergrund des Leids der von Drohnenangriffen betroffenen Menschen und ihrer Angehörigen weltweit, und angesichts des ungeheuerlichen Verhaltens von deutscher Politik und des ignoranten Fehlgriffs der Kirchentagsleitung hätte die ARD-Dokumentation einen prominenten Sendeplatz im Hauptprogramm erhalten müssen. So jedoch badet die Programmdirektion bestenfalls lau.


National Bird: Amerikas Drohnenkrieger


Quellen und Anmerkungen:

(1) https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__25.html


Wenn Sie für unabhängige Artikel wie diesen etwas übrig haben, können Sie uns zum Beispiel mit einem Dauerauftrag von 2 Euro oder einer Einzelspende unterstützen.

Oder senden Sie einfach eine SMS mit dem Stichwort Manova5 oder Manova10 an die 81190 und mit Ihrer nächsten Handyrechnung werden Ihnen 5, beziehungsweise 10 Euro in Rechnung gestellt, die abzüglich einer Gebühr von 17 Cent unmittelbar unserer Arbeit zugutekommen.

Creative Commons Lizenzvertrag
Dieses Werk ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen dürfen Sie es verbreiten und vervielfältigen.