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Das Wesen der Freiheit

Das Wesen der Freiheit

Leben wir selbst eigentlich das, was wir als Verlust beklagen — die Freiheit der Meinung?

Meinungsfreiheit im Großen

Allgemein wird Meinungsfreiheit als ein demokratisches Grundrecht verstanden und so ist es ja auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Wenn es um Meinungsfreiheit in Deutschland geht, wird die in kleinen Schritten vollzogene Einschränkung ihrer Ausübung – allenthalben durch beispielsweise diverse Maßnahmen der politischen Führung und des Gesetzgebers verursacht – sehr zu Recht verurteilt.

Ist lustig, nicht wahr? Gesprochenes Recht wird verurteilt.

Das lässt sich auch als ein kleines Paradoxon begreifen. Nachdem wir uns das Recht auf die freie Meinung Schritt für Schritt haben entziehen lassen, spielen wir eine Rolle, für die wir im System der repräsentativen Demokratie gar nicht vorgesehen sind. Daher zählt unser emotional eingefärbtes Urteil auch nicht; es interessiert offensichtlich nicht einmal. Mehr, als uns Luft damit zu verschaffen und so unserem Unbehagen Ausdruck zu geben, tun wir damit nicht. Als Gesellschaft haben wir Mandate vergeben und wir sollten nicht so blauäugig sein, weiter darauf zu hoffen, dass diese gewählten Mandatsträger tatsächlich in unserem Namen politisch handeln.

Wir tun es aber, weil wir es uns in der hochgelobten repräsentativen Demokratie gemütlich gemacht haben und zu gern den in diesem Rahmen gewählten Entscheidungsträgern das Vertrauen schenken. Dass wir uns durch diesen „Service“ selbst von unserer Mündigkeit „befreien“, wird weiter unten noch eine Rolle spielen.

Aber nun spielen wir Richter und verurteilen Jene, die wir wählten und das, was die Gewählten – ganz und gar nicht unerwartet – entschieden.

Allein es sind nur Worte. Denn Meinungsfreiheit ist nichts wert, wenn sie nicht gelebt wird.

Dieses „Richter-Spiel“ betreiben die westlichen Gesellschaften seit vielen Jahrzehnten. Man kann es auch das Spiel der Empörten bezeichnen, die mit dem Finger auf die „Versager“, die unzuverlässigen politischen Service-Dienstleister zeigen. Nur ist es so, dass man mit den billigsten Aufwendungen auch nicht auf einen guten Service hoffen darf. Wir halten daran fest, dass es demokratische Rechte quasi zum Niedrigstaufwand gibt, welcher sich im Ritual eines in die Wahlurne eingeworfenen Zettels realisiert.

Das wird aber so nichts; nicht in einem macht- und herrschaftsbasierten System.

Klar dürfen wir uns empören – noch. Denn so wie die Dinge laufen, könnte es auch sein, dass in nicht allzu ferner Zukunft auch das nicht mehr erlaubt wird; keinem erlaubt wird – keinem, ohne Ausnahme! Es gibt keine Gewinner, wenn es um den Verlust der Meinungsfreiheit geht. Es gibt auch keine Gewinner „da oben“. Der Entzug der Meinungsfreiheit ist ein Prozess, der – einmal begonnen – so lange nicht endet, bis er durch die Beteiligten AKTIV selbst beendet wird.

Das ist also der erste Aspekt. Politisches Handeln – was das Nichthandeln einschließt – bleibt in unserer Gesellschaft für die Verantwortlichen praktisch folgenlos. Einmal in der Machthierarchie aufgestiegen, ankern sie dort in der Regel dauerhaft. Mögen ihre politischen Entscheidungen noch so sehr auf private – statt gesellschaftliche – Interessen gerichtet sein; die Gesellschaft nimmt es hin.

Wir lassen uns also häppchenweise die Meinungsfreiheit entziehen. Damit sind wir, durch Nichtstun, aktiver Teil eines Prozesses. Der Entzug von Meinungsfreiheit wird von allen Beteiligten gelebt – und das sind selbstverständlich auch wir.

Wenn wir glauben, „die da oben“ MÜSSEN uns Meinungsfreiheit gewähren, ist das ein gutes Zeichen, dass wir das System in dem wir leben und die universellen menschlichen Prinzipien die wir in ihm leben, nicht so recht verstanden haben. Gewähren ist keine milde, selbstverständliche Gabe. Sie ist das Ergebnis aktiven Handelns gegenüber der Macht und wurde jener abgerungen. Geschriebenes Recht aber ist erst einmal nichts weiter als Worte auf Papier.

Welche Rolle spielen nun die Menschen außerdem noch – die aus der Gruppe der Unterworfenen, der sich ohnmächtig Fühlenden? Unterworfene bitten um Besserstellung – wenn überhaupt. Hoffen sie doch meistens, dass sich ein Irgendjemand für sie einsetzt und den unbequemen Akt an ihrer Stelle durchführt. Unterworfene treten nicht AKTIV für die Freiheit der Meinung ein, weil sie diesen Freiheitsanspruch in sich nicht mehr fühlen.

Der Freiheitsanspruch – so er vorhanden war – ist einem Sicherheitsanspruch gewichen, der aus Verlustängsten herrührt. Diese Ängste werden in unserer Gesellschaft auf unterschiedlichsten Ebenen breit gestreut.

Nehmen wir den Begriff Meinungsfreiheit noch einmal unter die Lupe. Artikel 5 des Grundgesetzes sagt (1):

  • "(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

  • "(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."

  • "(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."

Artikel 5 ist es wert, mit Blick auf uns selbst kritisch beleuchtet zu werden. Denn hier finden wir die bequeme, hingenommene Entmachtung unserer Persönlichkeit; in der per Gesetz abgenommenen Verantwortung für das eigene Tun.

Wie das?

Die Antwort steht in Absatz 2 dieses Grundgesetzartikels.

Benötigen wir einen Rechtsakt, um zu erkennen, wo die Grenzen der selbst gelebten Meinungsfreiheit beginnen? Ist es nicht klar, dass die Machtträger sehr wohl in der Lage sind, Vorschriften in den allgemeinen Gesetzen so anzupassen, dass dies mit einem schmaler und schmaler werdenden Meinungskorridor verbunden ist?

Nicht dass ich das Grundgesetz hier in Bausch und Bogen verdamme. Für ein Herrschaftssystem mit der großen Masse unmündiger Menschen ist das sogar eine sehr gute Handlungsanleitung, wie man sich als Bürger zu verhalten hat. Aber sie schenkt dem Bürger eben quasi auch Rechte, für die er nichts tun muss.

Wie viele Bürger dieses Landes aber interessieren sich überhaupt für das Grundgesetz? Wer kennt dessen Inhalte? Wodurch bestimmen wir also die Grenzen von Meinungsfreiheit bei unseren zwischenmenschlichen Beziehungen? Ich wage mal zu behaupten, dass es nicht das Grundgesetz ist.

Wie steht es um die Meinungsfreiheit? Im Artikel 5 finden wir auch etwas von Zensur:

  • „Art. 5 (1) Eine Zensur findet nicht statt.“ (2)

So steht es geschrieben und wenn wir von Zensur sprechen, dann natürlich immer nur von der in „Diktaturen“ und „Unrechtsstaaten“. Schließlich wird Zensur grundsätzlich in etwa so definiert:

„Zensur (lateinisch censura) ist der Versuch der Kontrolle der Information. Durch restriktive Verfahren – in der Regel durch staatliche Stellen – sollen Massenmedien oder persönlicher Informationsverkehr kontrolliert werden, um die Verbreitung unerwünschter oder ungesetzlicher Inhalte zu unterdrücken oder zu verhindern“ (3).

Da ich hier etwas von Kontrolle des persönlichen Informationsverkehrs lese, ist das Argument, dass in Deutschland (nicht erst in jüngster Vergangenheit) zensiert wird, äußerst schwer von der Hand zu weisen.

Mir fällt da zum Beispiel wieder ein, dass in Zeiten des Kalten Krieges 300 Millionen Briefe, die in oder aus der DDR versendet wurden, fein säuberlich geöffnet, gelesen und wieder verschlossen wurden, bevor sie dann die Empfänger erreichten. Oder auch nicht, denn hunderttausende Briefe wurden geschreddert; in diesem Falle vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) und dem Bundesnachrichtendienst (BND). Ja, nicht nur das Ministerium für Staatssicherheit der DDR (MfS) konnte so etwas (4, 5, 6).

Wenn Sie einen Brief versenden und eine Behörde öffnet diesen Brief, um nachfolgend zu entscheiden, ob der denn den Empfänger erreichen darf oder nicht, dann ist das schlicht Zensur. Wir leben halt in einer Fassadendemokratie; in dieser ist es normal, dass bei der Meinungsfreiheit von den Mächtigen, wenn für notwendig erachtet, nachjustiert wird. Wir sollten nicht zu überrascht sein.

Meinungsfreiheit im Kleinen

Zensur ist generell ein Werkzeug von Machtausübung. Bisher haben wir sie und die sie „eigentlich“ ausschließende Meinungsfreiheit nur in Verbindung mit der Rechtspraxis einer parlamentarischen Demokratie betrachtet. Wobei wir festhielten, dass der gesamtgesellschaftliche Drang, wahre Meinungsfreiheit auf der politischen und gesetzgeberischen Ebene zu schützen, nicht sonderlich stark ausgeprägt ist. Was Macht große Freiheiten schenkt, um die Meinungsfreiheit für die eigenen Interessen zurecht zu stutzen.

Doch wo endet die Meinungsfreiheit und beginnt die Zensur? Sind wir vielleicht auch Zensoren?

Zensieren bedeutet, dass Dinge, die gesagt werden WOLLEN, nicht veröffentlicht werden DÜRFEN. Zensieren heißt also nichts weiter, als Anderen den Mund zu verbieten. Zuvor kommt das Bestreben, diese Zensur durchzusetzen, in dem man das delegitimiert, was zensiert werden soll. Was allenthalben getan wird. Dieser Drang, ungeliebte Meinungen auszugrenzen und am besten zu verbieten, wird nicht nur von der medialen Meinungsführerschaft gelebt, das machen wir auch reichlich in unserem Alltagsleben.

Wir zensieren doch alle. Denn Zensieren ist ein emotionaler Vorgang, der in Angst begründet ist. Wir selbst zensieren innerhalb unserer Diskussionskultur, weil wir nämlich vor den Aussagen, die wir da hören oder lesen, Angst haben. Warum haben wir davor Angst?

Weil unsere Meinung, deren Freiheit sie zu äußern wir als selbstverständlich erachten, durch eine andere Meinung plötzlich fragwürdig wird. Fragwürdig in uns selbst; wir spüren dieses unangenehme Gefühl, den Widerstand der sich aufbaut. Wir empfinden die oft erwähnte kognitive Dissonanz. Lösen diese aber leider oft dadurch auf, in dem wir unsere Meinung, mit dem fest an ihr hängenden Ego, um jeden Preis schützen. Wir müssen dann offensichtlich unsere Meinung im Kampf verteidigen, weil sie mit dem Glauben an uns selbst gekoppelt ist.

Das ist damit verbunden, die unangenehme Meinung auszuschalten. Wobei wir uns diverser und gar nicht netter Methoden bedienen. Wie sich das so abspielt, können sie in den Artikeln Verschwörungstheorien und der Umgang mit Andersdenkenden und Schere im Kopf nachvollziehen.

Meinungsfreiheit ist also keine Kategorie, die über uns schwebt und nach Belieben, weil ja per Gesetz eingeräumt, in Anspruch genommen werden kann. Es ist keine Service-Leistung, die uns zusteht. Sehen wir sie so, haben wir eigentlich schon den eigenen inneren Anspruch auf Meinungsfreiheit durch uns selbst verwirkt.

Meinungsfreiheit ist ein Teil unserer Persönlichkeit; es ist eine Einstellungsfrage. Sie ist auch nicht absolut, denn wie jede Kategorie trifft sie auch bei jedem Menschen auf ein anderes Verständnis. Und genau bei dem Verständnis, dass so unterschiedlich ist, beginnt sie schon, die Herausforderung.

Die Herausforderung besteht also darin, wie wir Meinungsfreiheit leben. Dort können wir sofort handeln und positive Zeichen setzen. Meinungsfreiheit ist nur eine spezifische Form von Freiheit, für die Rosa Luxemburgs Worte gelten (7):

"Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden. Nicht wegen des Fanatismus der ‚Gerechtigkeit‘, sondern weil all das Belebende, Heilsame und Reinigende der politischen Freiheit an diesem Wesen hängt und seine Wirkung versagt, wenn die ‚Freiheit‘ zum Privilegium wird."

Die eigene Meinung mutig zu vertreten, ist die eine Seite der Medaille; sie nicht zur Ideologie zu formen, die Andere. Die Meinungsfreiheit der anderen steht gleichberechtigt neben der eigenen.

Es ist allgemein so, dass Dinge in großem Maßstab nur dann wirksam werden, wenn sie im Kleinen lebendige Praxis sind. Meinungsfreiheit ist dabei ein wichtiges Friedenselement. Auf der einen Seite steht der Mut (also die überwundene Angst), Dinge anzusprechen, die aus dem eigenen Herzen kommen. Andererseits schließt es die Geduld, den Willen zum Verstehen, die Achtung vor dem Andersdenkenden ein.

Dabei wünsche ich uns allen viel Erfolg.

Bleiben Sie in dem Sinne auch weiterhin schön aufmerksam.


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*Quellen und Anmerkungen:

(1, 2) 28.1.2018; Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5; http://www.artikel5.de/
(3) 28.1.2018; https://de.wikipedia.org/wiki/Zensur%28Informationskontrolle%29
(4) 8.12.2017; https://www.mdr.de/zeitreise/brd-kontrollierte-massenhaft-westpakete-100.html
(5) 29.10.2012; http://www.deutschlandfunk.de/bis-zu-8000-private-briefe-aus-der-ddr-pro-monat.1310.de.html?dram:article_id=226916
(6) 4.12.2014; http://www.imi-online.de/download/04Dezember2014_kirsch.pdf
(7) Die russische Revolution. Eine kritische Würdigung, Berlin 1922 S. 109; Rosa Luxemburg – Gesammelte Werke Band 4, S. 359, Anmerkung 3 Dietz Verlag Berlin (Ost), 1983; entnommen: 29.1.2018; https://de.wikiquote.org/wiki/Rosa_Luxemburg


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