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Der große Ausverkauf

Der große Ausverkauf

Wenn so wichtige hoheitliche Tätigkeiten wie die Steuerprüfung von Konzernbilanzen privatisiert werden, ist der Rechtsstaat in großer Gefahr.

Im Zusammenhang mit dem Wirecard-Konzern gab es eine Vielzahl von Meldungen. Keine einzige ging jedoch auf die wichtige Frage ein, welche Rolle die bayrische Finanzverwaltung dabei spielte.

„Die Außenprüfung ist im Bereich des Steuerrechts eine — von der Finanzbehörde im Außendienst vorzunehmende — Gesamtüberprüfung steuerlich relevanter Sachverhalte. Die Außenprüfung dient der Ermittlung, Prüfung und Beurteilung der Verhältnisse eines Steuerpflichtigen um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Weil eine umfangreiche steuerliche Überprüfung neben der Steuerfahndung den stärksten Eingriff in die Rechte eines Steuerbürgers darstellt, gelten für die Durchführung besondere Voraussetzungen und Vorschriften“, definiert Wikipedia die Außenprüfung.

Der Grund für die fehlende Rolle der Finanzverwaltung in dem Wirecard-Skandal liegt in der EU-weiten Angleichung der Regeln für die Buchprüfungen und Bilanzen. Große Kapitalgesellschaften haben seit ein paar Jahren ein Wahlrecht. Das Handelsblatt schrieb am 17. März 2011:

„Ein Unternehmen, das sich nicht für die Regelungen der GKKB (Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage) qualifiziert oder hierfür nicht optiert, hat nach wie vor die nationalen Steuervorschriften anzuwenden. Eine GKKB-Unternehmensgruppe soll jedoch lediglich mit der Steuerverwaltung (sog. Hauptsteuerbehörde) des Mitgliedstaats zu tun haben, in dem die Muttergesellschaft steuerlich ansässig ist. Steuerprüfungen sollen grundsätzlich von der Hauptsteuerbehörde initiiert und koordiniert werden“ (1).

Siehe EU-Verordnung Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/ EG der Kommission (2). Die deutsche Ratifizierung der EU-Verordnung erfolgte durch das Abschlussprüfungsreformgesetz vom Mai 2016 (3), das Handelsgesetzbuch mit seinen §§ 291 ff wurde entsprechend geändert (4).

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Quelle: Bundesfinanzministerium

Die Körperschaftsteuer ist eine enorm wichtige Steuer, wie man an den Mehrergebnissen nach den Steuerprüfungen erkennen kann. Ihr Aufkommen könnte und sollte noch deutlich höher sein, handelt es sich doch um juristische Personengesellschaften, deren Gesellschafter leistungslose Einkommen einstreichen.

Die Böcke zum Gärtner gemacht

Es ist davon auszugehen, dass insbesondere die großen international operierenden Konzerne die Option GKKB gewählt haben. Und wie man an dem Wirecard- und dem Cum-Cum und Cum-Ex-Skandal sieht, ist es unverantwortlich, die Feststellung der steuerlichen Bemessungsgrundlage den privaten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu überlassen. Aufgrund der Prüfertätigkeit dieser privaten Gesellschaften ist davon auszugehen, dass die Mehrergebnisse im Trend weiter fallen. Eine gesellschaftliche Verantwortung ist diesen Kapitalgesellschaften fremd, sie sind absolut emotions- und gefühllos. Es geht dabei alljährlich um Milliardenbeträge, die den öffentlichen Kassen verloren gehen.

Ein Beitrag des WDR belegt, welche schändliche Rolle die privaten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Praxis ausüben (5). Die EU hat buchstäblich die Böcke zum Gärtner bestellt. Panama-Papers, Paradise-Papers, Cum-Cum, Cum-Ex, und die vielen Steuer-CDs, die die NRW-Finanzverwaltung aufgekauft hat, alle diese Sünden des Großkapitals hinderten unsere Polit-Elite offenbar nicht daran, die hochsensible Steuerprüfung der großen Konzerne ohne Not den privaten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften anzuvertrauen.

Weltweit dominieren vier Konzerne diesen Markt: KPMG, Deloitte, Pricewaterhouse Coopers und Ernst & Young (EY). Ehrfürchtig werden sie „Big Four“ genannt. Gegen hohe Honorare leisten sie den Konzernen zwei widersprüchliche Dienste: Sie beraten ihre Kunden mit dem Ziel der Finanz- und Steueroptimierung und gleichzeitig erstellen sie für den Konzern die Bilanz als offizielle Bemessungsgrundlage für die Steuerfestsetzung. Halten unsere Finanzminister Böcke für gute Gärtner?

„Die Dominanz der Konzernvertreter in Brüssels Konferenzräumen ist oft erdrückend — auch in den 700 einflussreichen Expertengruppen, die die Kommission beraten. Über 1,5 Milliarden Euro geben die rund 25.000 Brüsseler Lobbyisten jährlich aus, um die Interessen ihrer Auftraggeber durchzusetzen, bei Cocktailempfängen und Gesprächen, durch Gutachten und Textvorschläge. Zivilgesellschaftliche Organisationen können da nicht mithalten — und müssen sich gefallen lassen, abgekanzelt zu werden. Wenn dann Gesetze gemacht werden, in denen das Allgemeinwohl keine Rolle spielt, erfährt die Öffentlichkeit es oft viel zu spät“, so im Newsletter von LobbyControl e.V. vom 25. März 2019.

Die Steuerprüfungen sind zweifellos zu Recht eine hoheitliche Tätigkeit. Die große Mehrheit der Öffentlichkeit würde die Privatisierung dieser Amtstätigkeit ganz sicher nicht akzeptieren, wenn sie über die steuerlichen Milliardenverluste informiert wäre. Der Einnahmeverzicht des Fiskus ist nicht neu, die Frankfurter Rundschau schrieb bereits am 28. November 1996:

„Beträgt die Deklarationsquote von Einkommen aus Arbeit gegenüber dem Fiskus im Zeitverlauf unverändert über 90 Prozent aller empirisch erfaßten Arbeitseinkommen, so liegt die gesunkene Deklarationsquote von Einkommen aus Gewerbe und Vermögen zuletzt bei 55 Prozent dieser Einkommen, das heißt nur gut die Hälfte dieser Einkommen wird dem Fiskus bekannt (gemacht) — so das DIW.“

Die steuerliche Erfassungsquote hat sich seither ganz sicher nicht gebessert. Die Herrschaft des globalen hoch konzentrierten Kapitals sucht verzweifelt wie skrupellos nach Renditemöglichkeiten (2). 2 Seit der Finanzkrise 2008 stagnieren die Volkswirtschaften der westlichen Welt, es herrscht „Investitionsstreik“, weil Investitionen sich nicht mehr „rechnen“, weil viele Märkte gesättigt und nicht mehr aufnahmefähig sind.

Die viel beschworene imaginäre unsichtbare Hand des freien Marktes funktioniert nicht, also müssen die öffentlichen Kassen für die begehrte Rendite herangezogen werden. Jede Steuervermeidung erhöht den Gewinn. Willfährige Politiker helfen dabei gern mit.

Plünderung der öffentlichen Kassen

Das Problem, dass der ehedem produktive Kapitalismus seine Menschen aufgrund der wachsenden Spaltung in Arm und Reich nicht mehr verlässlich versorgen und ernähren kann, liegt an der Plünderung der öffentlichen Kassen. Sobald vom linken Flügel die Forderung nach einer höheren Besteuerung des Reichtums ins Spiel gebracht wird, kommt von konservativer Seite der Einspruch, Steuererhöhungen seien Gift für die Konjunktur. Die Plünderung der Kassen erfolgt über die zahllosen Privatisierungen und über die Schwächung der Finanzverwaltung. Das Personal in den Finanzämtern wurde in den letzten 40 Jahren grob halbiert. Laut dem Verdi-Bezirk Berlin-Brandenburg fehlen allein den Finanzämtern in Berlin mehr als 900 Mitarbeiter. Das Personal gehört nachhaltig deutlich aufgestockt!

Es ist sicher sinnvoll, die Regeln für die Erstellung der Konzernbilanzen EU-weit anzugleichen, aber die Prüfung und Feststellung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen dürfen dabei nicht privaten Firmen überlassen werden! „Die Bundesregierung prüft die Erfordernisse einer Stärkung der Aufsichtsbefugnisse der Apas (Abschlussprüferaufsichtsstelle) und insbesondere Verbesserungspotenzial im Hinblick auf das Zusammenwirken der verschiedenen Aufsichtsbehörden“, heißt es in der Antwort von Wirtschaftsstaatssekretär Ulrich Nußbaum auf eine parlamentarische Anfrage des Linken-Finanzpolitikers Fabio De Masi, über die das Handelsblatt vom 3. September berichtet (6).

Das reicht nicht! Die auf EU-Ebene vereinbarte Angleichung der Bilanzierungsregeln sind ein Paar Schuhe, die amtliche Steuerprüfung der Bilanzen ein ganz anderes Paar. Die Gesellschaft fährt zweifellos um Milliarden Euro besser, wenn sie wichtige Aufgaben dieser Art nicht aus der öffentlichen Hand gibt.


Quellen und Anmerkungen:

(1) https://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2011/03/17/2387/#more-2387
(2) https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/567809be-e656-11e3-8cd4-01aa75ed71a1/language-de (Vol. 23,6 MB)
(3) https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s1142.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s1142.pdf%27%5D__1601635463926
(4) https://dejure.org/gesetze/HGB/291.html
(5) https://www.tagesschau.de/wirtschaft/cum-ex-kpmg-101.html
(6) https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/wirecard-skandal-bundesregierung-fasst-eine-reform-der-wirtschaftspruefer-aufsicht-ins-auge/26154112.htm


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