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Der Parteien-Staat

Der Parteien-Staat

Gewaltenteilung existiert in Deutschland nur auf dem Papier, tatsächlich wird alles von einer kleinen Elite kontrolliert.

Immer wieder wird behauptet, dass Deutschland das Prinzip der Gewaltenteilung sozusagen „im Blut“ hätte, und ganz ernst nehmen würde. Im Grundgesetz gibt es eine Reihe von Regelungen, die ausdrücklich eine horizontale und vertikale Gewaltenteilung vorsehen. Hinsichtlich der Justiz sagt Artikel 97 (1):

„Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.“

Was allerdings nach Ansicht von Richter Udo Hochschild nicht der Fall ist. Bei seinen Argumentationen, die er auf seiner Seite gewaltenteilung.de darlegt, macht Hochschild jedoch einen Fehler. Denn wenn er feststellt, dass es statt drei Säulen der Gewaltenteilung nur zwei gäbe, übersieht er eine gewichtige Tatsache. Eigentlich gibt es nur eine einzige Säule der staatlichen Gewalt in Deutschland. Rechnet man die Medien nun noch als Gewalt im Staat hinzu — als sogenannte „vierte Gewalt“, ergäbe das wieder eine zweite Säule — wenn sich denn die Interessen derjenigen, welche die Macht über den Großteil der Medien haben, von jenen Interessen unterschieden, welche die Parteien bei Ausübung der Staatsmacht verfolgen.

Die Justiz

Beginnen wir mit dem offensichtlichen Fall der Justiz, die der Exekutive untergeordnet ist, und damit keinerlei echte Eigenständigkeit aufweist. Die Seite gewaltenteilung.de verrät, dass der Europarat die Bundesrepublik aufgefordert hatte, ein System der Selbstverwaltung der Justiz einzuführen und die Möglichkeit zu ächten, dass der Justizminister der Staatsanwaltschaft Weisungen erteilen kann. Deutschland ignoriert diese Aufforderung des Europarats nach wie vor.

Dass Richterämter nach Parteizugehörigkeit oder -Neigung ernannt werden, wird niemanden verwundern, der mit offenen Augen durch die Welt geht. Die Politik, in Form eines Konsenses der staatstragenden Parteien, bestimmt über die Karriere von Richtern. Man könnte auch sagen: Die Richterämter werden in Hinterzimmern ausgeklüngelt. Noch deutlicher wird es, wenn Politiker nach Aufgabe ihres Mandats zum Verfassungsrichter gekürt werden, und dann über die Gültigkeit eben jener Gesetze zu entscheiden haben, die sie oder ihre Parteifreunde selbst verabschiedet haben.

So schreibt die „Zeit“ zur Ernennung des CDU-Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth zum neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes:

„Still, fast geräuschlos ist in Berlin ein neuer Richter für das Bundesverfassungsgericht ausgesucht worden, ein Richter, der zudem in zwei Jahren wohl auch Präsident des wichtigsten Gerichts der Republik werden wird. (…) Auf Vorschlag der CDU soll in der kommenden Woche der Jurist Stephan Harbarth vom Bundestag zum Verfassungsrichter gewählt werden, zwei Jahre später wird er voraussichtlich Nachfolger des derzeitigen Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle: erster Mann der dritten Gewalt. (…) Roman Herzog etwa war Innenminister von Baden-Württemberg, ehe er Präsident des Verfassungsgerichts wurde (anschließend kehrte er zurück in die Sphäre des Politischen, als er Bundespräsident wurde). Jutta Limbach, die bislang einzige Präsidentin des Verfassungsgerichts, war zuvor SPD-Justizsenatorin in Berlin gewesen. Derzeit sitzen bereits zwei ehemalige Politiker im Verfassungsgericht, Peter Müller, ehedem Ministerpräsident des Saarlandes, und Peter M. Huber, vor der Berufung an das Gericht Innenminister in Thüringen“ (1).

Das Grundgesetz schreibt vor, dass die Verfassungsrichter je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden. Also keineswegs vom Volk — den Wählern —, sondern von den Parteien, die selbst wiederum die Regierung durch Koalitionen bestimmen. Mit anderen Worten: Die möglichen Angeklagten suchen sich ihre Richter selbst aus. Wenn eine Studie der Universität Mannheim enthüllt, dass sich höchste Richter „bei ihren Entscheidungen manchmal auch von ihrer Parteinähe leiten“ lassen, sollte das daher niemanden überraschen (2).

Auch ohne auf die umfangreiche Begründung der Seite gewaltenteilung.de einzugehen, erkennt man, dass die Justiz eben nicht unabhängig von der Exekutive — oder genauer gesagt: nicht unabhängig von den Parteien — ist, die in der Regel die Regierung bilden, beziehungsweise die sich dabei abwechseln, die Regierung zu bilden.

Und so wird verständlich, warum sich noch kein einziges Regierungsmitglied vor einem Gericht hat verantworten müssen. Weder Altkanzler Kohl bei seiner Verweigerung, Parteispender zu benennen, noch Altkanzler Schröder, der selbst zugab, beim Angriffskrieg gegen Jugoslawien das Völkerrecht gebrochen zu haben.

Kommen wir zur nächsten Säule der Gewaltenteilung.

Die Exekutive

In vielen Ländern wird der Regierungschef direkt vom Volk gewählt. Er stellt die Regierung auf und bestimmt die Richtlinien der Politik. In Deutschland ist dies nicht der Fall. In Deutschland gibt der Wähler seine Stimme einer Partei, die zuvor wiederum einen Kanzlerkandidaten bestimmt hat. Ob und was dann irgendwann mal die Regierung tut, hängt vom „Koalitionsvertrag“ ab, der nichts mehr mit den Wahlprogrammen zu tun hat.

Mit anderen Worten: Die Exekutive wird nicht vom Wähler, sondern von Koalitionsverhandlungen bestimmt, die wiederum von Parteien geführt werden. Es gibt keine direkte Einflussnahme des Wählers auf die Regierungspolitik oder auf den Regierungschef. Alles wird durch die Parteien im deutschen Bundestag bestimmt. Mit anderen Worten: Diejenigen, die eigentlich die Regierung kontrollieren sollen, ernennen sie.

Und wenn ein Wähler unzufrieden mit der Situation ist, wird erklärt, er müsse wählen, um „das geringere Übel“ zu wählen, oder, um „Schlimmeres zu verhindern“. Tatsächlich geht es aber darum, eine ausreichende Wahlbeteiligung zu erreichen, damit die durch die Parteien geformte Regierung legitimiert wird.

Nun zur dritten, der vielleicht wichtigsten Säule der Gewaltenteilung.

Die Legislative

Die angeblich „gesetzgebende Macht“ in Deutschland ist der deutsche Bundestag. Nun sehen wir einmal davon ab, dass ein großer Teil der Gesetze inzwischen von Lobbyverbänden vorgeschrieben oder von Beraterfirmen überarbeitet wird. Tatsache ist, dass die Regierung Gesetze einbringt, und diese dann im Parlament, also im Bundestag, besprochen und angenommen oder abgelehnt werden. Theoretisch hat also der Bundestag (bei zustimmungspflichtigen Gesetzen auch der Bundesrat) eine kontrollierende Funktion.

Aber wer ist denn „der Bundestag“? Im Bundestag sind die sogenannten „staatstragenden“ Parteien vertreten. Zwischen diesen besteht ein grundsätzlicher Konsens, und wer diesen Konsens nicht teilt, der wird nicht als mögliche Regierungspartei akzeptiert. Welche Veränderungen dann in einer Partei stattfinden, kann man an der Vergangenheit der Grünen studieren, und bei der Partei „Die Linke“ an der derzeitigen innerparteilichen Diskussion.

Mit anderen Worten: Die Parteien bestimmen im Bundestag, ob ein Gesetz angenommen oder abgelehnt wird. Dabei spielt der sogenannte, eigentlich rechtlich gar nicht zulässige, „Fraktionszwang“ eine große Rolle — sollte der Abgeordnete nicht schon von sich aus, unter Rücksicht auf Ruf und Karriere, angepasst genug sein.

Also diejenigen, die die Regierung ernannt haben, bestimmen darüber, ob ein Gesetz, das ihre Regierung vorgelegt hat, angenommen wird oder nicht. Um es anders zu erklären:
Eine Holding beschließt, eine Firma zu gründen und mit einem Vorstand zu versehen, und setzt dann eigene Leute im Aufsichtsrat zur Kontrolle ein, damit der Vorstand nicht gegen die vorgegebene Politik verstößt. Kleinaktionäre werden als Beobachter gerne zugelassen. Die Holding gründet außerdem eine Reihe von Zulieferfirmen (Bundesrat) und geht mit diesen ebenso vor. Die Vorstände der Zulieferfirmen und des Hauptkonzerns gemeinsam bestimmen dann unter den aufmerksamen Augen der Aufsichtsräte die Zusammensetzung der Justiz und können innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches auch direkt in Gerichtsverfahren eingreifen.

Hochschild schreibt in seinem Fazit:

„Die im Grundgesetz (Art. 20) vorgesehene organisatorische Dreiteilung der Staatsgewalt ist bis heute nicht erfolgt, die deutsche Gewaltenteilung erschöpft sich im Wesentlichen in einem Verfassungsgebot.

Ob und in welchem Maße dieses Verfassungsgebot befolgt wird, hängt von dem guten Willen und der Rechtstreue der im Dienst der Öffentlichkeit handelnden Personen ab.

Der seit dem 19. Jahrhundert unveränderte deutsche Staatsaufbau verhindert nicht die Bündelung von Macht in wenigen Händen: Eine politische Partei oder Parteienkoalition stellt die Mehrheit im Parlament sowie die Regierung und beherrscht beide Organe; der Justizapparat untersteht der Regierung. Damit werden Sinn und Zweck des Gewaltenteilungsprinzips verfehlt — der Rechtsstaat in Deutschland hat eine offene Flanke.“

Kommen wir zur inoffiziellen, zur „vierten Gewalt im Staat“.

Die Medien

Zunächst verfügen die Parteien über ihre „politischen Stiftungen“ wohl bald über mehr als 1 Milliarde Euro an Steuergeldern, was zu einem beträchtlichen Teil in mediale Wirkung umgewandelt wird.

„Laut der Bundeszentrale für politische Bildung wächst die Zahl der NGOs ständig weiter. Dabei widerspricht die Bundesregierung sich selbst auf ihrer eigenen Website. Denn sie schreibt dort einerseits: ‚Auch wenn NGOs keiner politischen Partei zuzuordnen sind und sie für sich in Anspruch nehmen, allgemeine Gesellschaftsinteressen zu vertreten …‘ Somit wären NGOs grundsätzlich apolitisch. Andererseits erklärt die Bundesregierung parteinahe politische Stiftungen zu NGOs, um dann zusätzlich zur Parteinähe, die sich aus Personal, Programm und Mittelzuwendungen ergibt, einzuräumen, dass die Finanzierung deutscher NGO-Projekte im Ausland oft durch die Bundesregierung erfolgt.

‚Die Stiftungen treten in ihrer Entwicklungsarbeit als deutsche ‚Nichtregierungsorganisationen‘ (NGOs) auf. Die außen- und entwicklungspolitische Arbeit der Stiftungen wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), vom Auswärtigen Amt (AA) und zu kleineren Teilen von anderen Ressorts finanziert‘“(3).

Interessenvertretungen der Parteien, also Parteistiftungen, finanziert durch Steuergelder, werden also als „Nichtregierungsorganisationen“ bezeichnet und medial auch so behandelt.

Dann gibt es noch den sogenannten „Öffentlich-rechtlichen Rundfunk“.

„Das Modell eines Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks hat versagt. Auch darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Nicht nur die privaten Medien beklagen unfairen Wettbewerb, auch das Verfassungsgericht befand die Einflussnahme der Parteien, im Sinne des Grundgesetzes, als zu groß. Und wer die schwache Rolle von Gewaltenteilung kennt, kann sich vorstellen, was ein solches Urteil wirklich bedeutet. Die Konsumenten ihrerseits sehen die GEZ-Gebühren als Zwang an, ohne dass sie dadurch einen Einfluss darauf erhalten, was ihnen vorgesetzt wird“ (4).

Die Öffentlich-rechtlichen Medien werden durch die Parteien und dem zwischen ihnen vereinbarten Konsens und die Koalitionsvereinbarung beherrscht. Wer die derzeitige Berichterstattung zu Venezuela beobachtet, wird dem kaum widersprechen können.

Sowohl Stiftungen als auch die Öffentlich-rechtlichen Medien stehen also, wie die Legislative, die Exekutive und die Justiz, unter der Kontrolle der Parteien. Bleibt die Gruppe der privaten Medien.

„Medien gelten in Deutschland als ‚Tendenzbetriebe‘. Dies schränkt die Rechte der Mitarbeiter ein und stärkt die Rechte des Eigentümers. Mit anderen Worten, der Eigentümer bestimmt, was geschrieben, gesendet wird. Je weniger unabhängige Medienunternehmen es gibt, desto einseitiger wird natürlich die Berichterstattung. Denn je größer die Unternehmen werden, desto enger sind sie in die Welt der Konzerne und des Finanzwesens eingebunden“ (4).

Wie uns die klassische Satire-Sendung „Die Anstalt“ in mehreren Beiträgen nahe gebracht hat, existiert keine echte Pluralität der Meinung mehr in den Medien. Vielmehr sind es große Konzerne, welche die Weltbilder, die für sie wichtig sind, durch ihre Medien verbreiten. Fünf Verlage kontrollieren mehr als die Hälfte der Medien (5). Und alle sind sich einig in den grundsätzlichen politischen Fragen, wie zum Beispiel der Notwendigkeit zu mehr Rüstung, dem gesellschaftlichen Nutzen der „unsichtbaren Hand des Marktes“ oder unserer „gemeinsamen Werte“ mit den USA (6).

Diese „vierte Macht im Staat“ könnte also nun tatsächlich eine gewisse Kontrollfunktion wahrnehmen, wenn sich denn die politischen Neigungen unterscheiden würden. Sehen wir den letzten Satz im vorherigen Absatz und beobachten wird die Entscheidungen der Regierung:

Zu Rüstung: Ausgaben verdoppeln auf einen Betrag, der den der Atommacht Russland übersteigt. Zur unsichtbaren Hand des Marktes: die deutsche Lohnpolitik muss „marktgerecht“ sein. Und wer die bedingungslose Vasallentreue hinsichtlich der Befolgung von US-Politik im Fall Venezuelas beobachtet, wird auch hierin die „gemeinsamen Werte“ erkennen.

Mit anderen Worten: Die vierte Gewalt im Staat, die Medien, sind in der Regel mit den Parteien auf einer Linie, weshalb keine Kontrolle erfolgt.

Fazit

Womit nachgewiesen wäre, dass es keinerlei praktisch wirksame Gewaltenteilung oder -kontrolle in Deutschland gibt. Denn die großen Parteien bestimmen die Handlungen der Legislative, der Exekutive und der Justiz. Und über die Medien und „Nichtregierungsorganisationen“ der Parteien wirken die Parteien auf die Medien, sodass allenfalls die privaten Medien zur Kontrolle in der Lage wären, sollten ihre Weltbilder sich von denen des Parteienkonsenses unterscheiden. Was aber in Deutschland nicht der Fall ist.

Die Frage steht im Raum: Warum gehen Wähler überhaupt wählen? Immer wieder wird vor Wahlen in ihnen eine neue Hoffnung erzeugt, immer wieder wird auch ein Drohszenario aufgebaut, das es zu verhindern gilt. Und so erreicht der Parteienstaat es immer wieder, ausreichend viele Wähler an die Urnen zu rufen, damit diese dem Staat ihre Legitimation erteilen.

Aber bald sind ja wieder Wahlen. Europawahlen. Dann werden wir wieder für das „Friedensprojekt“ EU und gegen die bösen Nationalisten an die Urnen gerufen, während man uns vorgaukelt, die EU wäre Europa, und das EU-Parlament hätte gesetzgebende Gewalt. Und wie immer werden wir aufgefordert werden, zuzustimmen, dass Europa drastisch für den Frieden aufrüstet, Renten und Löhne niedrig gehalten werden, damit die EU „konkurrenzfähig“ bleibt, und dass wir hohe Einkommen schonen, weil das ja gut für alle ist. Wir werden zustimmen, dass Schulen, Krankenhäuser, Straßen und Universitäten an private Investoren verkauft werden, weil die das viel „wirtschaftlicher“ können als der Staat. Und wir werden zustimmen, dass Milliarden an Steuergeldern für Beratungsunternehmen von außerhalb der EU ausgegeben werden, weil europäische — oder auch deutsche — Beamte angeblich nicht in der Lage sind, die EU beziehungsweise Deutschland zu verwalten.


Quellen und Anmerkungen:

(1) https://www.zeit.de/2018/47/bundesverfassungsgericht-stephan-harbarth-praesident-cdu-bundestagsabgeordneter
(2) https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-richter-parteinaehe-einfluss-entscheidungen-studie-uni-mannheim/
(3) https://menschenrechtsindustrie.blogspot.com/
(4) https://jomenschenfreund.blogspot.com/2015/02/medien-zu-regulieren-wichtiger-als.html
(5) https://youtu.be/MOpNkgFTuBU
(6) https://youtu.be/1ntSxZatFv8


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