Zum Inhalt:
Unterstützen Sie Manova mit einer Spende
Unterstützen Sie Manova
Der Virustod der Schule

Der Virustod der Schule

Es genügt nicht, Kinder „wegen Corona“ jetzt zuhause abzurichten — nötig wäre ein Paradigmenwechsel hin zu selbstbestimmtem Lernen.

Zwischen allen Stühlen zu sitzen, mag zuweilen recht unbequem sein; manchmal ist es eine Rettung, wenn die Stühle sich als gefährliche Schleudersitze erweisen, welche in einer kritischen Lage die darauf Sitzenden in ein ungewisses Nichts befördern könnten.

Bisher war im Hinblick auf die Schule die Lage relativ klar polarisiert. Auf der einen Seite waren die mehrheitlichen Anhänger einer Beschulungsideologie; in der Verteidigung der Institution Schule gab es ein offensichtlich unverbrüchliches Einverständnis zwischen Schulbürokratie, Schulbehörden, „Kämpfern“ an der „pädagogischen Front“ der Schule einerseits und der Elternschaft andererseits.

Die unmittelbar Betroffenen, nämlich die zur Schülerschaft gemachten jungen Menschen, spielten hier keine Rolle, sie hatten sich bitte sehr der wohlmeinenden Zwangsbeglückung klaglos zu unterwerfen, sich zu fügen, sich gar dankbar daran zu erfreuen. Auf der anderen Seite wurden ein paar wenige Menschen wie „seltsame Vögel“ schief angeschaut, weil sie — aus welchen Gründen auch immer — die zwangsweise Beschulung ihres Nachwuchses ablehnten: Wollten sie wirklich die Zukunft der sogenannten Kinder gefährden, ihnen diese verbauen?

Hierbei fielen die guten Gründe für ein dermaßen widerspenstiges Verhalten kaum ins Gewicht: Für die Mehrheit der Menschen war es undenkbar, unvorstellbar, dass jungen Menschen ein unbedingter und bedingungsloser Respekt vor ihren Menschen- und Grundrechten zustünde und sie deshalb nicht zu Objekten staatlicher Zwangsmaßnahmen, zu „Zöglingen“ der allgemein als selbstverständlich betrachteten Erziehung erniedrigt werden dürften.

Nicht verschwiegen werden sollte allerdings eine dritte, in jenen Zeiten in Erscheinung tretende Gruppe, die gern benutzt wurde, um die schulische Normalität zu rechtfertigen und die Schulverweigernden zu diskreditieren: Insbesondere religiöse Gruppierungen wollten mit vor allem biblischen Motiven dem demokratischen Staat und seinen Schulbehörden Paroli bieten, indem sie der schlechten, ihren Nachwuchs verderbenden Institution Schule insbesondere die häusliche Beschulung entgegensetzten.

Um dies besser verkaufen zu können, wurde hierfür eine englische Vokabel eingeführt: „homeschooling“. Die in der Öffentlichkeit und in vielen Medien unterhaltene Verwechslung der religiösen — oder ideologischen — Eiferer und Vertreter von „homeschooling“ mit den zuvor beschriebenen Verweigerern setzte sich in der Justiz fort, weshalb es da wie dort zu Verurteilungen kam. Welch wahrlich folgenschwere Verwechslung!

Vom Teilzeitgefängnis Schule zum Vollzeitgefängnis Familie?

Doch Corona — oder das, wofür es steht — hat 2020 alles verändert. Hinsichtlich des Schulwesens fand der zuvor für unmöglich gehaltene Bruch eines der wichtigsten Tabus der deutschen Gesellschaft statt: Plötzlich wurde der fast heilige Schulanwesenheitszwang aufgehoben. Wie viele Verfahren wurden ehedem eingeleitet, um dessen Erhaltung zu sichern, zumeist mit der Formulierung: „Ihnen wird zur Last gelegt, nicht ausreichend für den ordentlichen Schulbesuch Ihrer Tochter … /Ihres Sohnes … gesorgt zu haben.“

Doch plötzlich wurden die ins homeoffice entlassenen Mütter oder/und Väter zuständig, ja verantwortlich für die ordentliche Beschulung innerhalb der Familie.

Plötzlich sollte — so ein gängiges Vorurteil! — die mit dem Haushalt ohnehin nicht ausgelastete Mutter — insofern sie sich noch den angeblichen Verlockungen des Arbeitsmarktes und des ebenbürtigen Geldverdienens hat entziehen können! — in die Rolle der Lehrerin schlüpfen und am Küchentisch — dies ein weiteres gängiges Vorurteil! — den Nachwuchs so unterrichten, dass seine angebliche Zukunft — das heißt gute Noten für ein gutes Abitur für einen guten Studienplatz für einen erfolgreichen Job mit viel Geld ... — nicht gefährdet werde. Und zu diesem Zwecke sollten nunmehr alle Beteiligten, sprich Lehrerschaft, Schülerschaft, Elternschaft, an einem Strang ziehen und auf die Wunder der Elektronik setzen.

Plötzlich soll es nicht mehr erforderlich sein, unseren Nachwuchs gewaltsam frühmorgens aus dem Schlaf zu reißen und in die Schule zu „schicken“ — schicken? Welch ein verräterischer Begriff! Sonst schicken wir Briefe oder Pakete ... Ist es nicht arg ungeschickt, einen geliebten Menschen zu schicken?! —, um dort sitzend für ein aufrichtiges Leben abgerichtet zu werden; plötzlich verweilen sie rund um die Uhr daheim und sollten ebenda von denen betreut werden, die sie ehedem, angeblichen Sachzwängen folgend, Tag für Tag in die Penne entließen.

Angesichts der für nicht wenige Mütter/Väter glatten Überforderung, der Quadratur des Kreises, konnte es hiergegen nur die eine Lösung geben, schnellstmöglich die Schule wieder zu öffnen, koste es, was es wolle, ohne Rücksicht auf Verluste: und sei es um den Preis, sich nun mal den Verordnungen nur bereitwillig zu unterwerfen, also mit Test, mit Maske, mit AHA-Regeln und vielem mehr.

Ob dies psychisch-emotionale, körperliche, soziale Folgen hat, gar eine schleichende Traumatisierung bewirkt? Ob dies auch dem Erfahren von Wissen und Kenntnissen schadet? Hatte da nicht jemand verkündet, dies sei nun mal „alternativlos“? Wo kämen wir denn hin, wenn dem Nachwuchs ohne Einsicht in die gegebene Notwendigkeit die Möglichkeit geboten wäre, sich diesen Maßnahmen nicht zu unterwerfen ...?

An dieser Stelle sollte ein Detail eingefügt werden: Den traumhaften Vorstellungen mancher Eltern entsprang die Hoffnung, es könnte für den Nachwuchs besser sein, ihn statt auf einer staatlichen auf einer der Schulen mit angeblich anderem pädagogischen Plan anzumelden, wofür dann und wann sogar viel Geld bezahlt werden musste. Allein in dieser „pandemischen Lage“ waren alle Schulen gleichgeschaltet, denselben Maßnahmen zwingend unterworfen. Denn gemäß dem unzweideutigen Grundgesetz-Artikel 7.1: „das gesamte Schulwesen fällt unter die Aufsicht des Staates“, ist jedwede Gestaltung der Schule, ob staatliche, private oder — nicht zulässige — häusliche Beschulung, von den Schulbehörden zu erlauben, zu verwalten, zu sanktionieren.

Gesundheit versus Narrativ?

Ja, aber ... In dieser vertrackten Situation haben nicht alle Mütter und/oder Väter so gespurt, wie von ihnen erwartet worden war. Einige waren so verwegen, die Gesundheit ihres Nachwuchses nicht dem Imperativ — oder neudeutsch-modisch: dem grassierenden Narrativ — einer scheinbaren Pandemie zu opfern. Für sie war es nicht selbstverständlich, all die offensichtlich gesundheitsgefährdenden, teilweise menschenverachtenden, entwürdigenden Verordnungen billigend in Kauf zu nehmen: etwa die Testerei, die sich hieraus ergebende mögliche Quarantäne, die Abstandsregelungen, die Einschränkungen der sozialen Beziehungen.

Selbst das ehedem geltende Argument, wegen des unmittelbaren Kontakts zu Freundinnen und Freunden in der Klasse weiterhin in die sogar dermaßen reglementierte Schule zu wollen, verlor seine Triftigkeit, nachdem just die so wichtigen sozialen Kontakte gekappt worden waren!

Was also tun oder lassen, als die geliebte Tochter/der geliebte Sohn signalisierte, sich unter den aufgezwungenen Corona-Maßnahmen ganz unwohl zu fühlen, gar krank zu werden? Gewiss wurde die einmal explizite, einmal subtil artikulierte Verweigerungshaltung der Tochter/des Sohnes für manche der betroffenen Mütter und/oder Väter zu einer unhaltbaren Situation: Sollten sie unbeugsam zum Schulsystem oder unbeugsam zur Entscheidung ihrer „renitenten“ Töchter und Söhne stehen?

Status „Subjekt“ oder Status „Objekt“?

Angesichts der neuen schulischen Realitäten werden manche Mütter und/oder Väter, insofern sie die hierfür erforderliche Sensibilität aufzubringen vermögen, deutlich erkannt haben, dass die im Zusammenhang sowohl mit Corona wie mit der Beschulung getroffenen Maßnahmen auf der Annahme eines mängelbehafteten, defizitären, infantilisierten Wesens beruhen. Dieses Objekt — typologisch gesehen — bedarf der steten Autorität und verdankt folglich sein nacktes Überleben dem „Vater Staat“, dessen weise Fürsorge sie vor der Unbill der gefährlichen Existenz beschützen möge.

st dies das Menschenbild, das unser Grundgesetz als verbindlich verankert? Nicht aus Gutmütigkeit oder opportunistischer Zuversicht, sondern aus historischen Erfahrungen heraus postuliert es, dass der Mensch ein grundsätzlich gesundes, lebenswilliges, offenes Subjekt ist, dem die persönlichen, sozialen, sach- und fachlichen Kompetenzen nicht abgesprochen werden dürfen.

Es muss hier hervorgehoben werden, dass Subjekt und Objekt keine polaren Gegensätze sind wie kalt und warm, Tag und Nacht, Sommer und Winter oder Ebbe und Flut. Denn der Mensch ist und bleibt immerzu ein Subjekt, selbst wenn er die Objekt-Rolle annimmt und spielt. Wodurch auch immer ist es ihm möglich, aus dieser angenommenen Objekt-Rolle auszubrechen und sich wieder als Subjekt zu fühlen und zu verhalten. Allein weshalb sollten die als Subjekte geborenen Menschen durch einen mühsamen, schmerzhaften Prozess der Wohlerzogenheit künstlich zum Objekt abgerichtet werden? Nur deshalb, weil obsolete „Normen der zivilisatorischen Normalität“ dies ideologisch vorschrieben?

Im Zusammenhang mit unserem Thema ist eine wesentliche, das „Überleben des Lebens“ sichernde Kompetenz die gewonnene (Er-)Kenntnis der immunologischen Fähigkeiten des Organismus. Diese zu bejahen heißt allerdings, den Menschen in seiner Immunität nicht zu schwächen, ihn nicht zu einem gesundheitlich verkrüppelten, hilfsbedürftigen Patienten zu machen und folglich ihn nicht zum Dauerkonsumenten von Pharma-Profitinteressen zu entfremden.

Menschen sollten in ihrer angeborenen Immunität bestärkt, unterstützt werden, wozu auch die Hygiene gehört. Das von griechisch „hygieiné“ stammende und ursprünglich für das gute Leben, für die gesunde Lebensweise stehende Wort Hygiene sollte bitte sehr nicht verwechselt werden mit dem inzwischen allenthalben praktizierten, wahrlich pathogenen Sterilitätswahn: Was ist, wenn beispielsweise das unentwegte Desinfizieren der Hände — von den daran gebundenen emotionalen Nebeneffekten ganz abgesehen! — gar die natürliche Abwehrfunktion der Haut und die gesunde Reaktion auf äußerliche Faktoren mindert oder vernichtet?

Unerwartete Unterstützung durch den deutschen Ärztetag?

Gesundheit? An dieser Stelle sei die Resolution, das sogenannte „Beschlussprotokoll“, des in Berlin am 4./5. Mai 2021 stattgefundenen „124. deutschen Ärztetags“ genannt: In der „Ärztetags-Drucksache Nr.I — 19“ wird die folgende Forderung erhoben:

„Das Recht auf Bildung mit Kita- und Schulbesuch kann im Winter 2021/2022 nur mit einer rechtzeitigen COVID-19-Impfung gesichert werden. Ohne rechtzeitige Impfung, insbesondere auch für jüngere Kinder, führt ein erneuter Lockdown für diese Altersgruppe zu weiteren gravierenden negativen Folgen für die kindliche psychische Entwicklung.

Die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe erlangen Familien mit Kindern nur mit geimpften Kindern zurück.“

Dass ein Ärzteverband indirekt eine „Durchimpfung“ aller Kinder — wohlgemerkt: mit einem nicht ausreichend geprüften, fälschlicherweise als Impfung bezeichneten Mittel — als Voraussetzung für die Möglichkeit einer Teilhabe am Leben, sogar als Bedingung zur Erlangung eines Rechts auf Bildung fordert, ist an sich bedenklich; viel skandalöser dürfte sein, in welch subtiler Weise die Ärzteschaft sich unkritisch, aber willfährig zum verlängerten Arm der Pharmaindustrie instrumentalisieren lässt.

Dass diese Resolution allerdings womöglich drei Vorteile birgt, kann gewiss nicht als eine dem Ärztetag zu unterstellende Absicht gesehen werden! Welche sind diese positiven Nebeneffekte?

  1. Bei unzähligen Ärztinnen und Ärzten stieß diese Resolution auf klare Ablehnung. Das bei ihnen ausgelöste und öffentlich bekundete Entsetzen zeigt zweierlei auf: Erstens, dass sich einige Doktoren nicht mehr mit ihrem Berufsverband — dem anzugehören sie verpflichtet sind! — zu identifizieren vermögen: Der Korporatismus ist brüchig geworden. Zweitens, dass der Versuch von Politik und Exekutive, die „Zunft“ auf Linie zu bringen, einen Gegenteileffekt bewirkt, indem der Widerstand gegen immer unsinnigere, ungesicherte und weitgehend menschenrechtswidrige Maßnahmen wächst. Es wird deutlich, dass es hierzulande noch Ärztinnen und Ärzte gibt, die nicht bereit sind, das Leben unseres Nachwuchses zu gefährden. Im Übrigen trifft dieser Widerstand auch auf andere Bereiche zu: Bekanntlich haben — zwar arg angegriffene, aber aufrichtige — Richterinnen und Richter nach Recht und Gesetz für den Menschen geurteilt — und nicht danach, was das politische System sich gewünscht oder von ihnen verlangt hätte!

  2. Sachzwänge hin oder her: Für einige Mütter und/oder Väter, die bisher dem Schulwesen gar nicht so kritisch gegenüberstanden, wurde die Grenze des ihrem Nachwuchs Zumutbaren überschritten. Nicht nur das Wohlergehen der jungen Menschen wurde und wird gefährdet, sondern deren künftiges Leben. Für viele Eltern ist es inzwischen evident geworden, dass sie sich nicht werden vereinnahmen lassen durch Parolen der allgemein propagierten Hysterie und sie alles Mögliche unternehmen werden, um ihren Nachwuchs vor Schaden zu schützen. Dies kann unter Umständen auch bedeuten, dass sie eine mögliche Verweigerung, weiterhin in die Schule zu gehen, unter diesen Bedingungen unterstützen werden.

  3. Der letzte Punkt wirft eine grundsätzliche und grundgesetzliche Frage auf, die bei einem gut geführten Gerichtsverfahren zweifellos von entscheidendem Gewicht sein könnte. In seiner Resolution geht der Deutsche Ärztetag von ähnlichen Vorzeichen aus wie etwa die Schulbehörden: Sie postulieren nämlich, dass der Mensch, deshalb weil er jung ist, ein „Kind“ ist, also ein unmündiges, führungs- und erziehungsbedürftiges Objekt; da den Eltern grundsätzlich abgesprochen wird, für das Wohlergehen dieses Objekts sorgen zu können, gewährt sich hier „Vater Staat“ selbst das Recht auf erzieherische Mitwirkung: in Gestalt der Schule. Wie andernorts ausgeführt, verhandeln hier zwei Parteien zu Lasten einer abwesenden dritten, welches zum Objekt der Vergewohltätigung wird und hierfür sogar Dankbarkeit erweisen möge. Was geschieht allerdings, wenn die Eltern aus diesem „schmutzigen Deal“ ausscheren und plötzlich (an-)erkennen, dass ihre Tochter/ihr Sohn ein von Anfang an selbstbestimmtes, würdevolles, kompetentes Subjekt ist? Wenn sie hierbei weiter forschen, wird sich ihnen offenbaren, dass unser — bis zum Beweis des Gegenteils noch gültiges — Grundgesetz just dies zentral postuliert: der Mensch als Subjekt! Das verfassungsrechtlich so Verankerte verbietet es auch einem demokratischen Staatswesen, gegen Grund- und Menschenrechte, aber auch gegen ratifizierte internationale Konventionen zu verstoßen. Den Menschen zum Objekt zu erniedrigen, erweist sich als schlicht verfassungswidrig: In einer freiheitlich demokratischen Lebensform haben alle staatlichen Stellen, Behörden, Verwaltungen zuvörderst den Menschen in seinem Subjekt-Status zu respektieren und zu schützen. Damit schlicht unvereinbar ist es, ihn als Objekt zwangsweise, also gegen den ausgesprochenen Willen des Betroffenen, zu beschulen.

Selbst wenn dies inzwischen eine rechtswissenschaftlich abgesicherte Theorie ist, hängt die Praxis wiederum einerseits von der klugen juristischen Argumentation ab, der eine klug ausgetüftelte und konkludente Strategie zur Abwehr von schulbehördlicher — und gegebenenfalls jugendamtlicher — Übergriffigkeit vorangegangen war; hierzu gehört eine unverbrüchliche Einigkeit der betroffenen Subjekte und deren Mütter und/oder Väter; andererseits von einem — zumeist Hohen — Gericht, das sich nicht als Büttel des tradierten und tabuierten Systems sieht und versteht, sondern als die korrektive „Dritte Gewalt“ im Staat, als Wächter fundamentaler Grund- und Menschenrechte.

Es darf hier hervorgehoben werden, dass es hier nicht nur gelang, bei Bußgeldverfahren eine Einstellung oder sogar einen Freispruch zu erringen; es gab bereits wegweisende Urteile, Beschlüsse von höheren Gerichten, die just in Fragen der Schulverweigerung eines jungen Menschen nicht die Position der Schulbehörden vertreten haben: So wurde etwa in einem familiengerichtlichen Verfahren rund um eine Schulversäumnis der Vorwurf einer „drohenden Kindeswohlgefährdung“ — und des daran gebundenen möglichen teilweisen oder gänzlichen Entzugs des Sorgerechts — klar zurückgewiesen.

Dennoch: Schulverweigerung an sich ist kein Ziel, sondern allenfalls der Anfang eines komplexen Prozesses: der radikale Ausbruch aus den „Normen der Normalität“, sprich aus der übl(ich)en Wohlerzogenheit als Ansatz für den Wandel?

Momente des Wandels?

Wandel? Es mangelt nicht an kritischen Stimmen, die in der „Corona-P(l)andemie“ eine Vorübung zum Ende der freiheitlich demokratischen Grundordnung sehen: 70 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes schlittert die Bundesrepublik zielgerade in eine neuartige globale Diktatur. Es gibt aber glücklicherweise auch andere Stimmen, die in den dramatischen Ereignissen der letzten Monate ein letztes Aufbäumen eines innen und außen völlig zerfressenen Systems sehen: Unsere bürgerliche Zivilisation wird verschwinden zugunsten einer völlig anderen Lebensform, welche den Menschen umfassend beachtet und respektiert.

Niemand kann voraussehen und voraussagen, wann und woran dieses obsolete System zerbrechen könnte. Doch dürfte wohl klar sein, dass es erstens widersinnig wäre, unsere geliebten Töchter und Söhne auf eine angebliche „Zukunft“ vorzubereiten, einzustimmen, die es niemals geben wird.

Die Humoristen pflegten zu sagen, die Zukunft sei auch nicht mehr, was sie mal war ... Und dass es zweitens gewiss nicht auf schulische Wohlerzogenheit ankommen wird, sondern auf fundamentale menschliche Eigenschaften wie: kreativ sein, soziale Kompetenz, ein Bewusstsein für Gesundheit und Lebensfreude ... und andere Faktoren, die allesamt nicht nur nicht auf dem schulischen Lehrplan stehen, sondern in der Institution Schule geradezu verpönt, daher ausgetrieben werden. Allein wenn der bereits initiierte Wandel verwirklicht statt verwirkt werden soll, bedarf er der Akteure, die bewusste Subjekte sind.

Es könnte sein, dass die meisten hierzulande lebenden „Erwachsenen“ erzieherisch traumatisiert wurden, weshalb sie angesichts der auf sie einströmenden Ereignisse nicht anders als panisch zu reagieren vermögen. Die allgemein unterhaltene Corona-Hysterie muss aber nicht unbedingt unser Erbe an unsere Töchter und Söhne sein; vielmehr könnte Corona der entscheidende Moment sein, da reife und entschlossene Menschen sich von der aufgedrängten Infantilität verabschieden und Widerstand leisten. Sollte diesem Widerstand da und dort nur wenig Hoffnung auf durchgreifendes Gelingen geschenkt werden können, so eröffnen sich just unserem Nachwuchs Chancen, sobald er — statt künstlich infantilisiert zu werden — frei und würdig sich entfalten kann.

Ich bin nicht naiv. Auch kein Berufs-Optimist. Wenn ich um mich das Verhalten und Verhältnis vieler Mütter und Väter mit ihrem Nachwuchs sehe, könnte ich heulen. Doch es kommt nicht auf Mehrheiten an, sondern auf entschlossene Wenige, die genau wissen oder erfühlen, welche Faktoren diesen Wandel bewirken werden. Ein vielleicht zentraler Faktor dürfte — stellvertretend für anderes — die bedingungslose liebende Zuneigung zum Nachwuchs sein. Sollte Corona zur Folge haben, dass Menschenmassen zu apathischen Schafen verkommen, die vom Staat kümmerlich unterhalten werden, bis alles zusammenbricht, dann ist es für bewusste Menschen bedeutsam zu wissen, weshalb sie die von oben diktierten, widersinnigen Maßnahmen ablehnen, welche sie zu willfährigen Objekten degradieren sollen: ob es um „AHA“, um Tests oder um sogenannte Impfungen geht oder um anderes wie etwa die zwangsweise Beschulung.

In der Verfassung des Landes Hessen heißt es in Art. 2, Satz 1: „Der Mensch ist frei.“ Liegt es nicht zuvörderst an uns selbst, dieser Aussage Wirklichkeit zu verleihen?


Wenn Sie für unabhängige Artikel wie diesen etwas übrig haben, können Sie uns zum Beispiel mit einem Dauerauftrag von 2 Euro oder einer Einzelspende unterstützen.

Oder senden Sie einfach eine SMS mit dem Stichwort Manova5 oder Manova10 an die 81190 und mit Ihrer nächsten Handyrechnung werden Ihnen 5, beziehungsweise 10 Euro in Rechnung gestellt, die abzüglich einer Gebühr von 17 Cent unmittelbar unserer Arbeit zugutekommen.

Creative Commons Lizenzvertrag
Dieses Werk ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen dürfen Sie es verbreiten und vervielfältigen.