Sind Kleinparteien überflüssig? Das ist eine berechtigte Frage, der sich Politiker wie auch Bürger dieses Landes stellen müssen. Auch als Mitglied einer Kleinpartei habe ich mir diese Frage häufig gestellt, ohne eine abschließende Antwort erhalten zu haben. Die Antwort auf diese Frage wird häufig vereinfachend auf den Ansatz verkürzt, dass es in Bundes- und Landtagswahlen die Fünfprozenthürde gibt. Kleinparteien können diese Hürde im Regelfall nicht überwinden, und man fragt sich, weshalb sie an Wahlen teilnehmen, ja wieso sie überhaupt existieren.
Das Phänomen der Kleinparteien hat Ursachen, die nicht sofort ins Auge fallen. Sie liegen in ihren inneren Strukturen, in den Motiven ihrer Mitglieder und im Bedürfnis vieler Menschen, sich politisch nicht nur alle vier oder fünf Jahre als Stimmvieh betätigen zu wollen. Kleinparteien schaffen soziale Räume, politische Lernstätten und Gemeinschaft. Doch eine solche menschliche und soziale Funktion allein rechtfertigt ihre Existenz nicht. Parteien sind keine Selbsthilfegruppen mit Wahlplakaten.
Das Grundgesetz weist ihnen eine öffentliche Aufgabe zu. Nach Artikel 21 Absatz 1 wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob eine Partei Mandate besitzt. Sie lautet, ob sie an dieser Willensbildung tatsächlich mitwirkt. Genau hier beginnt das Missverständnis, von dem die großen Parteien leben.
Politik beginnt nicht erst im Parlament
Politische Willensbildung wird im deutschen Alltagsverständnis häufig mit parlamentarischer Entscheidung verwechselt. Wer keinen Abgeordneten stellt, so die unausgesprochene Annahme, kann politisch nichts bewirken. Diese Vorstellung ist bequem für jene, die bereits im Parlament sitzen, verfassungsrechtlich jedoch bedenklich.
Paragraf 1 des Parteiengesetzes beschreibt politische Willensbildung wie folgt: Parteien sollen auf die öffentliche Meinung einwirken, politische Bildung anregen, Bürger zur aktiven Teilnahme befähigen, Kandidaten aufstellen, politische Ziele in die staatliche Willensbildung einführen und eine lebendige Verbindung zwischen Volk und Staatsorganen herstellen. Das alles kann lange vor dem ersten Mandat geschehen. Eine Partei kann ein Thema auf die Tagesordnung bringen, Begriffe prägen, Protest bündeln, Personal ausbilden, Bürgerinitiativen vernetzen und etablierte Konkurrenten dazu bringen, Positionen zu beziehen, selbst wenn es politisch unbequem ist.
Kleinparteien wirken dabei wie politische Frühwarnsysteme. Sie machen sichtbar, was die großen und etablierten Parteien wegen Koalitionsarithmetik, Fraktionsdisziplin, Lobbybeeinflussung oder politischer Betriebsblindheit nicht wahrnehmen wollen.
Die Grünen waren einmal eine solche Partei. Die AfD war es ebenfalls. Beide Fälle zeigen, dass der Begriff „Kleinpartei“ keine politische Wesensbeschreibung ist, sondern eine Momentaufnahme. Wer heute unter „Sonstige“ verschwindet, kann morgen den Diskurs prägen und übermorgen selbst zum Establishment gehören.
Das bedeutet nicht, dass jede Kleinstpartei einen gesellschaftlichen Wert hat. Manche sind Ein-Mann-Bühnen, manche ideologische Sekten und manche kaum mehr als ein kurioser Name auf dem Stimmzettel. Andere verbrauchen ihre Kräfte in internen Kämpfen, die umso erbitterter werden, je weniger äußere Macht zu erlangen ist. Die entscheidende Frage, der sich kleine Parteien stellen müssen, lautet: Übersetzen sie gesellschaftliche Anliegen in politische Handlungsfähigkeit, oder verwalten sie nur das gute Gefühl ihrer Mitglieder, auf der richtigen Seite zu stehen?
Aber das Qualitätsproblem ist kein Privileg kleiner Parteien. Große Parteien weltweit sind vielfach zu sinnleeren Karriereagenturen geworden und politische Mandate zu einer bequemen Lebensabsicherung.
Die Fünfprozenthürde und der Weimar-Mythos
Die Fünfprozenthürde wird meist mit einem einzigen Wort gerechtfertigt: Weimar. Das Wort wirkt wie eine politische Bannformel. Es beschwört zersplitterte Parlamente, ständig wechselnde Regierungen und schließlich den Untergang der ersten deutschen Demokratie. Wer die Sperrklausel infrage stellt, wird zum Verräter der Demokratie.
Doch dieser Verweis ist weniger historische Erklärung als politischer Mythos. Die Republik scheiterte nicht daran, dass einige kleine Parteien im Reichstag saßen. In ihrer Endphase bestand das entscheidende Problem gerade nicht in einer unüberschaubaren Ansammlung politischer Splittergruppen. Bei der Reichstagswahl vom Juli 1932 erhielten NSDAP und KPD zusammen 51,6 Prozent der Stimmen. Damit verfügten zwei Parteien, die das parlamentarische System erklärtermaßen ablehnten, gemeinsam über eine absolute Mehrheit der Mandate.
Das Problem war nicht die Zersplitterung der demokratischen Mitte. Das Problem war ihre zunehmende Zerstörung. Die bürgerlichen Mittelparteien waren bereits weitgehend aufgerieben. Außerdem hatte ein erheblicher Teil der konservativen Eliten die Republik nie wirklich angenommen. Reichspräsident Paul von Hindenburg und sein Umfeld nutzten die weitreichenden Befugnisse der Weimarer Reichsverfassung, um den Parlamentarismus Schritt für Schritt auszuhöhlen. Seit 1930 regierten Präsidialkabinette zunehmend mithilfe von Notverordnungen. Der Reichstag verlor faktisch seine gesetzgeberische und kontrollierende Bedeutung (1).
Mit dem sogenannten Preußenschlag beseitigte die Regierung Papen 1932 sogar die demokratisch legitimierte Regierung des größten deutschen Landes (2). Am Ende wurde Hitler nicht durch eine Mehrheit der Wähler zum Reichskanzler gemacht. Er wurde von Hindenburg ernannt, nachdem konservative Machtzirkel glaubten, ihn für ihre eigenen Ziele einsetzen und kontrollieren zu können.
Die Weimarer Demokratie ging also nicht an zu viel parlamentarischer Vielfalt zugrunde. Sie scheiterte an wirtschaftlicher Not, politischer Gewalt, der Radikalisierung großer Wählerschichten, der Schwäche demokratischer Institutionen und vor allem an Eliten, die bereit waren, demokratische Verfahren preiszugeben, um ihre gesellschaftliche Stellung zu sichern.
Wer aus dieser Geschichte lediglich die Lehre zieht, kleine Parteien müssten aus den Parlamenten ferngehalten werden, verwechselt Ursache und Wirkung und nutzt lediglich einen Mythos.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Sperrklausel für Bundestagswahlen zuletzt 2024 unter den gegenwärtigen tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen gebilligt (3). Es hat ihr aber keinen Ewigkeitsstatus verliehen. Das Gericht führte aus, dass die Hürde schwerwiegend in die Gleichheit der Wahl und die Chancengleichheit der Parteien eingreift. Ihre Rechtfertigung hängt davon ab, ob sie zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des jeweiligen Parlaments tatsächlich erforderlich ist. Deshalb verwarf das Gericht für die Europawahl zunächst die Fünfprozent- und später die Dreiprozentklausel (4). Fünf Prozent sind also kein Verfassungsgebot. Sie sind eine rechtfertigungsbedürftige Ausnahme vom Grundsatz, dass jede Stimme den gleichen politischen Wert haben soll.
Eine Hürde mit eingebautem Bestandsschutz
Die Fünfprozenthürde schützt nicht nur die Funktionsfähigkeit des Parlaments. Sie schützt zugleich diejenigen Parteien, die bereits darin vertreten sind. Jede Sperrklausel hält politische Konkurrenz vom Parlament fern. Stimmen für Parteien unterhalb der Schwelle werden bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt. Dadurch erhöht sich automatisch das Gewicht der Stimmen für die erfolgreichen Parteien. Diese erhalten mehr Mandate, als ihrem Anteil an sämtlichen gültigen Zweitstimmen entsprechen würde. Die ausgeschlossenen Stimmen verschwinden nicht, doch ihre parlamentarische Repräsentation verschwindet.
Bei der Bundestagswahl 2025 betraf dieser Anteil rund 13,7 Prozent der gültigen Zweitstimmen (5). Mehr als jede achte gültige Stimme trug somit nicht zur proportionalen Zusammensetzung des Bundestages bei. Das ist eine erhebliche Verschiebung des Wählerwillens zugunsten der Parteien, die die Hürde überwunden haben. Darüber hinaus entscheiden über die Ausgestaltung des Wahlrechts jene Parteien, deren parlamentarische Existenz durch dieses Wahlrecht gesichert wird. Die etablierten Parteien sind Gesetzgeber, Wettbewerber und Nutznießer derselben Regeln. Sie verteidigen eine Ordnung, die ihre eigene Stellung absichert.
Wie beweglich die angeblich aus der Weimarer Geschichte gebotene Grenze plötzlich werden kann, zeigt ausgerechnet die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Dort schlug der SPD-Spitzenkandidat und stellvertretende Ministerpräsident Armin Willingmann im Juli 2026 vor, über eine Absenkung auf drei Prozent zu diskutieren. Eine Dreiprozenthürde, erklärte er, sei keineswegs abwegig und biete weiterhin einen wirksamen Schutz vor Zersplitterung. Das ist ein Erkenntnisgewinn zu einem bemerkenswerten Zeitpunkt. In damaligen Umfragen lag die SPD selbst nur noch bei ungefähr fünf Prozent. Die Einsicht in eine Veränderung kam überraschenderweise in dem Moment, in dem die eigene Partei in die Gefahrenzone geriet.
Die entscheidende Frage lautet nicht, ob jede Sperrklausel abgeschafft werden muss. Sie lautet, wie hoch eine solche Hürde sein darf, wer von ihr profitiert und ob mildere Mittel zur Verfügung stehen. Eine Dreiprozentklausel, eine Ersatzstimme für den Fall des Scheiterns der bevorzugten Partei oder andere Formen übertragbarer Stimmen könnten die Funktionsfähigkeit des Parlaments sichern, ohne Millionen Wähler vollständig von der Sitzverteilung auszuschließen.
Die sich selbst erfüllende Prophezeiung von der verlorenen Stimme
„Ich würde euch ja wählen, aber dann ist meine Stimme verloren.“ Dieser Satz ist das vielleicht wirksamste Machtmittel des etablierten Parteiensystems, um unliebsame Konkurrenz aus Parlamenten fernzuhalten. Er klingt vernünftig, ist aber zirkulär.
Weil viele Menschen glauben, eine kleine Partei werde die Hürde nicht überwinden, wählen sie sie nicht. Weil sie sie nicht wählen, überwindet sie die Hürde tatsächlich nicht. Die Prognose produziert das Ergebnis, das anschließend als Beweis ihrer Richtigkeit herangezogen wird.
Vollständig verloren ist die Stimme dennoch nicht. Sie wird gezählt, macht politische Zustimmung sichtbar und kann zur staatlichen Parteienfinanzierung beitragen. Dafür sind bei Bundestags- und Europawahlen mindestens 0,5 Prozent, bei Landtagswahlen mindestens 1 Prozent erforderlich (6). Alle, die jetzt — egal aus welchem Grund — dazu aufrufen, kleine Parteien nicht zu wählen, schädigen diese nicht nur reputationsmäßig, sondern wahrscheinlich auch finanziell. Letzteres ist eine weitere Maßnahme, mit der man kleine Parteien systematisch kleinhalten kann.
Wie gezielt die Angst vor der „verlorenen Stimme“ eingesetzt wird, zeigt der Landtagswahlkampf in Sachsen-Anhalt. Campact investiert rund 620.000 Euro in eine Kampagne, die ausdrücklich zur Zweitstimme für SPD oder Grüne aufruft. Zugleich warnt die Organisation davor, Kleinparteien zu wählen, weil eine solche Stimme „verschenkt“ sei. Auch FDP und BSW, die ebenfalls um den Einzug in den Landtag kämpfen, werden nicht empfohlen (7).
Damit wird nicht nur vor einer AfD-Mehrheit gewarnt. Den Wählern wird zugleich nahegelegt, ihre eigentliche politische Überzeugung zurückzustellen und eine als strategisch nützlich ausgewählte Partei zu unterstützen. Die Fünfprozenthürde wirkt somit bereits vor dem Wahltag als mentale Sperrklausel, durch die sich kleine Parteien selbst dann nicht entwickeln können, selbst wenn ihre Positionen gesellschaftlichen Rückhalt besitzen.
Der politische Arm einer Bewegung
Kleinparteien können der politische Arm einer gesellschaftlichen Bewegung sein. Bewegungen machen Unzufriedenheit in der Gesellschaft sichtbar. Parteien übersetzen diese in Programme, Kandidaturen und parlamentarische Initiativen. Darin liegen Chance und Risiko zugleich. Aus einem offenen Protest entsteht eine Organisation mit Regeln, Verantwortlichkeiten und konkreten politischen Zielen.
Die Grünen gingen aus der Umwelt-, Friedens- und Antiatomkraftbewegung hervor. Die Piraten machten Datenschutz und digitale Bürgerrechte zu bundespolitischen Themen. dieBasis entstand 2020 aus dem Widerstand gegen die staatliche Coronapolitik. Sie wurde zum Sammelbecken für Menschen, die sich durch Kontaktbeschränkungen, Impfpflichtdebatten und die gesellschaftliche Ausgrenzung Andersdenkender politisch heimatlos fühlten.
Damit haben diese Parteien in der Anfangsphase zunächst eine wesentliche Funktion politischer Willensbildung erfüllt. Sie hat Erfahrungen gebündelt, die in den etablierten Parteien keinen Platz fanden. Die Zukunft solcher Parteien entscheidet sich jedoch daran, ob sie über die ursprüngliche Protesthaltung hinauswächst. Verharrt sie in dieser, ist sie zur Bedeutungslosigkeit verurteilt.
Inzwischen versucht dieBasis, sich stärker als Partei der Grundrechte, der direkten Demokratie, der Machtbegrenzung und des Friedens zu profilieren. Besonders die Friedenspolitik könnte sie mit einem breiteren gesellschaftlichen Milieu verbinden. Sie wendet sich gegen Aufrüstung und Waffenlieferungen und fordert, Diplomatie wieder zum Ausgangspunkt internationaler Politik zu machen.
Allerdings besetzt auch das Bündnis Sahra Wagenknecht dieses Feld. Beide Parteien wenden sich gegen eine Politik, die militärische Eskalation zunehmend als alternativlos darstellt. Dennoch sprechen sie unterschiedliche Teile der Friedensbewegung an.
Das BSW argumentiert vor allem machtpolitisch, sozialökonomisch und nationalstaatlich. Es verbindet die Kritik an Waffenlieferungen und Aufrüstung mit den wirtschaftlichen Folgen von Sanktionen, einer aus seiner Sicht einseitigen Bindung an die USA und der sozialen Belastung der Bevölkerung. dieBasis leitet ihre Friedenspolitik stärker aus individuellen Freiheitsrechten, Machtbegrenzung, persönlicher Verantwortung und dem Misstrauen gegenüber zentralisierten Entscheidungsinstitutionen ab.
Diese Unterscheidung verläuft auf keiner scharfen Trennlinie. Beide Parteien haben innere Widersprüche und programmatische Überschneidungen. Dennoch vertreten sie unterschiedliche politische Milieus.
Das BSW spricht eher Menschen an, die einen handlungsfähigen Staat, soziale Sicherheit und außenpolitischen Realismus verbinden wollen. dieBasis erreicht stärker jene, die staatlicher Macht grundsätzlich misstrauen und politische Entscheidungen von unten nach oben entwickeln wollen.
Eine Partei zur Überwindung der Parteien
Einen besonderen politischen Ansatz bietet dieBasis, nämlich den, die Parteien einschließlich ihrer selbst abzuschaffen. In dieBasis wird diskutiert, die Partei nicht nur als Wettbewerber innerhalb des bestehenden Systems, sondern als Werkzeug zu dessen Überwindung zu sehen. Ein früherer Bundesvorstand formulierte 2022 das Ziel, politische Parteien durch sachkundige Einwohner zu ersetzen (8).
Eine verbindliche Forderung der Gesamtpartei auf Abschaffung aller Parteien lässt sich daraus nicht ableiten, wäre aber Konsequenz einer allumfassenden Basisdemokratie. Die geltende Bundessatzung der Partei setzt auf Basisdemokratie, Machtbegrenzung und unmittelbare Beteiligung der Bürger, bekennt sich aber zugleich zu den Grundrechten und zur freiheitlich-demokratischen Ordnung.
Es stellt sich die Frage, wie eine solche Forderung verfassungsrechtlich zu werten ist. Artikel 21 des Grundgesetzes bestimmt nicht nur, dass Parteien an der politischen Willensbildung mitwirken sollen. Daneben ist die Gründung einer Partei frei. Bürgern darf deshalb nicht untersagt werden, sich dauerhaft zu politischen Vereinigungen zusammenzuschließen und gemeinsam um Mandate zu werben.
Das Grundgesetz schützt nicht jeden Aspekt des gegenwärtigen politischen Systems. Es verlangt weder Koalitionsverträge noch Fraktionsdisziplin und schreibt auch nicht vor, dass politischen Entscheidungen von Parteien vorbereitet werden müssen. Mehr Volksentscheide, geloste Bürgerräte, parteiunabhängige Kandidaturen oder eine stärkere Bindung der Abgeordneten an Bürgerentscheidungen wären tiefgreifende verfassungsrechtliche Reformen. Das wäre aber noch keine Beseitigung der Demokratie.
Parteien haben sich inzwischen vom Volk entfremdet und kontrollieren weit mehr als die parlamentarische Gesetzgebung. Sie bestimmen über Regierungsämter, Ausschussvorsitze, Kandidatenlisten, politische Stiftungen und zahlreiche öffentliche Positionen. Formell wirken sie an der politischen Willensbildung mit. Tatsächlich beherrschen sie aber alle wesentlichen politischen Entscheidungsprozesses.
Mehr direkte Demokratie könnte diese überbordende politische Macht der Parteien begrenzen. Denkbar wären verbindliche Volksentscheide auf Bundesebene, niedrigere Hürden für Bürgerbegehren, die Stärkung eines unabhängigen Mandats, transparente Vorwahlen und geloste Bürgerräte mit klar umrissenen Kontroll- oder Initiativrechten. Die Instrumente einer echten Basisdemokratie müssen dabei allerdings noch erarbeitet werden. Als Zwischenstufe bieten sich aber die weltweit zu beobachtenden Systeme einer direkten Demokratie an.
Nicht überflüssig, sondern einfach nur unbequem?
Kommen wir zurück zur Ausgangsfrage, ob Kleinparteien überflüssig sind. Bei einigen von ihnen kann man das vermuten. Nicht jede Gruppe mit Satzung, Vorstand und Logo bereichert die politische Willensbildung. Manche erschöpfen sich in internen Machtkämpfen, Personenkult oder folgenloser Empörung. Die politische Sinnlosigkeit ist allerdings kein Privileg kleiner Parteien. Auch etablierte Parteien verkommen zu Karriereagenturen, behandeln gesellschaftliche Konflikte nur noch als Kommunikationsproblem und reduzieren ihre Mitglieder auf die Rolle von Beitragszahlern und Wahlkampfhelfern. Ihnen deshalb gedanklichen Vorrang einräumen zu wollen, ist nicht zwangsläufig.
Kleinparteien sind dann wertvoll, wenn sie aus dem öffentlichen Diskus verdrängte Themen sichtbar machen, politische Alternativen entwickeln und Menschen zur Beteiligung bewegen.
Das zwingt etablierte Parteien, Fragen zu beantworten, die sie lieber ignorieren würden. Nicht jedes politische Frühwarnsystem gelangt ins Parlament; ein schriller politischer Warnton kann dennoch helfen, wenn er gehört wird.
Eine Demokratie, die Millionen gültige Stimmen aus der Sitzverteilung ausschließt und anschließend das geringe Wahlergebnis kleiner Parteien als Beweis ihrer Überflüssigkeit präsentiert, ist politisch ohne Tiefe. Die großen Parteien mögen argumentieren, dies stabilisiere das politische System. In Wirklichkeit ist es der Bestandsschutz der etablierten Parteien, die zur häufig gehörten Aussage führt:
„Die da oben machen doch sowieso, was sie wollen.“
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Quellen und Anmerkungen:
(1) Bundeszentrale für politische Bildung – „Zerstörung der Demokratie 1930–1933“ – https://www.bpb.de/themen/erster-weltkrieg-weimar/weimarer-republik/275841/zerstoerung-der-demokratie-1930-1933/?utm_source=chatgpt.com (2) Bundesarchiv – „Der Preußenschlag“, 20. Juli 1932 – https://weimar.bundesarchiv.de/WEIMAR/DE/Content/Dokumente-zur-Zeitgeschichte/1932-07-20_preussenschlag.html
(3) Bundesverfassungsgericht – Urteil vom 30. Juli 2024, 2 BvF 1/23 und andere, zur Fünfprozenthürde, Wahlgleichheit und Chancengleichheit der Parteien – https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/07/fs20240730_2bvf000123.html
(4) Bundesverfassungsgericht – Entscheidungen zur Fünf- beziehungsweise Dreiprozenthürde bei Europawahlen, Urteile vom 9. November 2011 und 26. Februar 2014 – https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/cs20111109_2bvc000410.html – https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/02/es20140226_2bve000213.html
(5) Die Bundeswahlleiterin – „Bundestagswahl 2025: Endgültiges Ergebnis“, 14. März 2025 – https://www.bundeswahlleiterin.de/info/presse/mitteilungen/bundestagswahl-2025/29_25_endgueltiges-ergebnis.html
(6) Gesetz über die politischen Parteien – § 18 PartG, staatliche Parteienfinanzierung und Mindestwahlergebnisse von 0,5 beziehungsweise 1 Prozent – https://www.gesetze-im-internet.de/partg/__18.html
(7) Campact – strategisches Wählen und Empfehlung, Kleinparteien nicht zu wählen – https://www.campact.de/strategisch-waehlen/volt-kleinparteien-waehlen/
(8) dieBasis – Wilfried von Aswegen, ehemaliger Bundesvorstand, zur Zielvorstellung, „politische Parteien durch sachkundige Einwohner zu ersetzen“, 19. Februar 2022 – https://diebasis-partei.de/2022/02/wilfried-von-aswegen/



