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Die Einwegkommunikation

Die Einwegkommunikation

Die etablierte Politik ist unfähig, die berechtigten Sorgen vieler Bürger aufzugreifen, und spult ungerührt ihre Angstrhetorik ab.

Im Gegensatz zur Politik, die seit geraumer Zeit als „alternativlos“ gilt und nurmehr eindimensional als Einheitspartei daherkommt, gibt es im Bereich der Persönlichkeit noch immer verschiedene Arten, sich lächerlich zu machen oder sich — etwas feinsinniger formuliert — zu irren. Doch wer in diesem Land zunehmend von geistiger Unruhe erfüllt wird, der nimmt Irrtum und Lächerlichkeit vielleicht in Kauf. Am Ende lacht dann der eine oder andere vielleicht ob seiner Naivität oder seiner Menschlichkeit über sich selbst. Dies muss der psychischen Gesundheit ja keinesfalls abträglich sein, beseitigt Lachen doch einen etwaigen Gefühlsstau.

Diese geistige Unruhe aber, die derzeit so manchen Zeitgenossen befällt, hat mit dem Blick auf das Leben, das eigene wie das fremde, zu tun. Denn derzeit ist festzustellen: Ein Leben ohne Farbe, ohne Kunst, ohne Gesang, ohne Poesie, ohne Miteinander, ohne Liebe — was soll das für ein Leben sein? Gut 80 Millionen Menschen, allein in diesem Land, sind seit über einem Jahr eben dieser Lebensgrundlagen beraubt. Politische Hasardeure in Berlin befanden, es sei endlich an der Zeit, eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festzustellen und auszurufen.

Eine gewaltige Propagandamaschinerie zur Angsterzeugung wurde in Gang gesetzt, Dauerbeschallung durch Funk, Fernsehen, Internet und Presse. Massentaugliche Medien treiben die Politik vor sich her, Politiker dann wieder die Massenmedien. Wissenschaftler geraten in die Mühlen beider und wittern die Chance zur Teilhabe am mächtigen Spiel. Mancher wird zum Hofnarren der Politik und gemeinsam rufen sie nach den Lieblingskindern der Moderne, die da heißen: Rationalität, Technologie und Wissenschaft.

Die Bescherung für die Bürger folgt auf dem Fuße, denn aus Rationalität erwächst das Irrationale; Maß und Mitte sind länger schon verloren gegangen. Technologie verwandelt sich in ein Instrument der Unterdrückung und zur Beherrschung der Masse, Wissenschaft verkommt zum Aberglauben. Die Realität verwandelt sich in Science-Fiction. Naturvorgänge werden im Experimentellen simuliert.

Der Manipulation sind so Tür und Tor geöffnet. „Zahlen lügen nicht“, werden Menschen mit geistiger Unruhe beschwichtigt und so schläfrig gehalten. Aber der von Unruhe geplagte Bürger bemerkt:

Hier werden Naturvorgänge mit ihren Simulationen gleichgesetzt und verwechselt. Wären hinsichtlich des Machbaren nicht noch ein paar Fragen zu stellen? Gibt es nicht Gebiete, wo menschliche Handlung nichts vermag? Das Beherrschen eines Virus etwa?

Aber der Unruhige bemerkt: Die Korrektur unterbleibt. Vielmehr wird durch Technologie und Wissenschaft die Fiktionalisierung der Wirklichkeit vorangetrieben, die Möglichkeit der materiellen Versorgung ohne direkten Sozialkontakt wird real. Das Menschliche wird dabei aufgekündigt, der Bezug auf den gemeinsamen Lebensraum wird zerstört. Gleichgültigkeit und Unlust sind die entmenschlichenden Folgen. Monika Maron besaß schon in den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts ein Gespür für eine zunehmend fiktionalisierte Wirklichkeit und schrieb in ihrem Roman Flugasche:

„… am Tag trägt unser armer gebremster Mensch … ein schön gemäßigtes, einsichtiges Wesen, bis er eines Tages seine ursprüngliche Art vergessen hat oder schreit vor Schmerz oder stirbt“.

Der Anspruch, sich die selbstgewählte, keimfreie Welt zu erschaffen, wird zum Fiasko: „… die Menschen langweilen sich an sich selbst zu Tode. Dann sind die letzten Aufsässigen ausgestorben, und niemand wird die Kinder mehr ermutigen, mit der Welt zu spielen.“

Hybridem Zeitgeist ist solches Innehalten lächerlich. Denn warum sollten wir nicht immer mehr preisgeben von Gewohnheiten und Traditionen, von der Normalität des menschlichen Lebens? Bunt soll sie doch sein, die schöne neue sterile Welt! Dem unruhigen Zeitgenossen wird dabei immer mulmiger, denn er weiß, nur die gewachsene Normalität vermag zu tragen, vermag zu ernähren die Psyche wie die Physis.

Erinnern Sie sich noch?

Manch geistig Unruhiger mag sich erinnert haben, er sei schließlich der Souverän und souverän somit genug, Kontakt aufzunehmen mit Abgeordneten seines Wahlkreises, die ihn im deutschen Parlament, dem Bundestag, vertreten sollen. Vor allem hinsichtlich der neuerlichen Ausweitung des Infektionsschutzgesetzes, höhnisch auch bisweilen Bevölkerungsschutzgesetz tituliert, gab es Fragen über Fragen zu stellen. So schrieb auch ich und verwies in meinem Schreiben an die Erfurter Abgeordneten auf das Grundgesetz, das Recht auf Selbstbestimmung, den Souverän. „Erinnern Sie sich noch?“, so fragte ich und setzte fort:

„Die Bundesrepublik Deutschland besitzt ein Grundgesetz, vor kurzem wurde ein Jubiläum zum Anlass genommen, es sogar zu feiern. Erinnern Sie sich noch? Die Würde des Menschen ist unantastbar, heißt es da grund-legend, und ebenso: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Ein gutes Massiv, so sollte man meinen, ist dieses Abwehrrecht des schutzlosen Einzelnen gegen die Zumutungen und Anmaßungen eines entfesselten Staates. Mit der durch die Bundesregierung beabsichtigten neuerlichen Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes kommt es hingegen zur Aushebelung dieses Abwehrrechtes.“

Ob Schutz und Sicherheit tatsächlich um jeden Preis die neuen politischen Ziele seien und damit zeitgeistgemäßes Anspruchsdenken beförderten, wollte ich noch wissen und verwies auf den Unterschied von Leben und nacktem Überleben. Zu erinnern blieb mir, dass der Bürger keine Verfügungsmasse des Staates sei und diesem auch keine Betreuungsvollmacht ausstelle.

In Kürze ließe sich somit fragen: Ist die Vermeidung von Corona-Toten also das absolute Staatsziel? Nun berichten verschiedene Medien über sich häufende Impfkomplikationen und Impftote. Wo also sind Maß und Mitte?

Griff nicht von jeher schon das Prinzip eines allgemein hinzunehmenden Lebensrisikos? Eine aseptische Welt ist dem biologischen Lebewesen Mensch keinesfalls eine Grundlage.

Am 18. April 2021 erschien die vermutlich umfassendste wissenschaftliche Studie zu Todesfällen bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland seit dem 17. März 2020. Sie wirft somit Licht auf das allgemeine Lebensrisiko. Als Verfasser zeichnen die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) und die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH). Unter anderem steht dort:

„Die nun seit Beginn der Pandemie gemachte Beobachtung, dass von den schätzungsweise 14 Millionen Kindern und Jugendlichen in Deutschland nur etwa 1200 mit einer SARS-CoV-2-Infektion im Krankenhaus (< 0,01 Prozent) behandelt werden mussten und 4 an ihrer Infektion verstarben (< 0.00002 Prozent), sollte Anlass sein, Eltern übergroße Sorgen vor einem schweren Krankheitsverlauf bei ihren Kindern zu nehmen. In der Saison 2018/19 wurden nach Angaben des RKI insgesamt 7641 Kinder unter 14 Jahren mit Influenza als hospitalisiert gemeldet, 9 Kinder verstarben. Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur lag im Jahr 2019 die Zahl der durch einen Verkehrsunfall getöteten Kinder bei 55, nach Angaben der DLRG die Zahl der ertrunkenen Kinder bei 25.“

In summa: An COVID-19 starben in den letzten 13 Monaten insgesamt 4 Kinder und Jugendliche, an der letzten Grippewelle 9, bei Verkehrsunfällen 55 und 25 ertranken. Festzuhalten ist somit: Die letzte Grippewelle war für Kinder mehr als doppelt so gefährlich wie das Corona-Geschehen. Kein „Argument für Schul- und Kita-Schließungen“ sehen demzufolge die Autoren der Studie. Doch wen stört das in der Politik? Die wird dann, so wie die Regierung Söder, zu den fortdauernden Schließungen wiederholt äußern: „Das sind wir der Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler schuldig.“

Speziell eine der politischen „Antworten“ auf die gestellten Fragen, nämlich die der Grünen, verdient nähere Beachtung — nicht zuletzt, weil sie zeigt, was Berufspolitiker vom Bürger halten. Hier wird dann auch das große Politikerlachen einsetzen. Eine Unverschämtheit allerdings ist die Bemerkung „nicht im Einzelnen auf alle Fragen“ eingehen zu können, wenn man eben auf keine Frage eingeht und stattdessen „unsere Position transparent“ abspult. Es sei dann beinahe geschenkt, dass man auf ein persönliches Anschreiben eine unpersönliche Zusendung erhält, natürlich im Grünen-Sprech:

„Sehr geehrte/r Dame oder Herr,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift. In der letzten Woche hat der Deutsche Bundestag das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet.

Ein kurzer Hinweis vorweg: Wir bekommen derzeit sehr viele Anfragen und Zuschriften generell zu den Themen Infektionsschutz und Pandemie, deshalb bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir nicht im Einzelnen auf alle Fragen eingehen können. Wir werden trotzdem versuchen, unsere Position transparent offenzulegen, damit Sie hoffentlich eine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage erhalten.

Die pandemische Lage bleibt weiter besorgniserregend. Wir befinden uns inzwischen in der dritten Welle der COVID-19-Pandemie. Um diese zu brechen und eine Überlastung unseres Gesundheitssystems abzuwenden, brauchen wir konsequente und verhältnismäßige Maßnahmen. Eine bundesgesetzliche Regelung der wesentlichen Fragen der Pandemiebekämpfung durch den Bundestag ist seit langem überfällig. Eine epidemische Lage nationaler Tragweite braucht auch eine nationale Antwort.

Wir halten es deswegen für richtig, dass nun eine bundeseinheitliche Notbremse beschlossen wurde. Um eine weitere Eskalation der Lage zu verhindern, haben wir Grüne uns in zahlreichen Gesprächen mit der Koalition für dringende Nachbesserungen an diesem Paket eingesetzt und konnten Verbesserungen erzielen: schärfere Regelungen fürs Homeoffice, stärkere Schutzvorschriften für die Schulen und Regelungen, die die Notbremse lebenspraktischer und damit umsetzbarer machen.

Dennoch reicht diese Notbremse nicht aus. Bereits seit Wochen ist das Virus uns einen Schritt voraus, jetzt dürfen wir nicht auch noch weiterhin zu wenig tun. Eine zu einseitige Politik, die vor allem Restriktionen für Bildung und Privatleben vorsieht, ist weder konsequent genug, um uns vor der Epidemie zu schützen, noch verhältnismäßig. Angesichts der angespannten Pandemielage stehen wir einer schnellen Umsetzung jedoch nicht im Weg und haben uns deshalb bei der Abstimmung zum Gesetzesentwurf enthalten.

Nachfolgend haben wir für Sie aufgeschlüsselt, was wir in den Gesetzentwurf hineinverhandelt haben und welche Punkte immer noch fehlen, für die wir uns weiterhin stark machen werden:

Was konnten wir verbessern?

Besserer Schutz von Beschäftigten: Die Regelungen zur Homeoffice-Angebotspflicht wurden verschärft. Das Arbeiten von Zuhause darf vom Arbeitgeber nur noch verweigert werden, wenn zwingende betriebliche Gründe dagegen stehen.

Ausgewogenere und trotzdem wirksame Regeln bei Freizeitaktivitäten und für Familien mit Kinder, indem die unterschiedlichen Infektionsrisiken in Innen- und Außenbereichen besser unterschieden werden: Die Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärten können nun unter strengen Schutz- und Hygienevorschriften geöffnet und Sport für Kinder bis 14 Jahren ist auch in 5er Gruppen im Freien möglich.

Die Transparenz bei den Corona-Regeln wurde verbessert: Die Geltungsdauer der Maßnahmen muss nun unverzüglich ortsüblich bekanntgegeben werden.

Die bundesweiten Einschränkungen sind bis zum 30. Juni 2021 befristet.

Was fehlt noch?

Es war richtig und wurde von uns seit langem gefordert, die Debatte und den Beschluss von Maßnahmen und Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Epidemie in den Deutschen Bundestag zu holen. Dieser schwache Start aber verdient kein Lob.

Es ist absolut notwendig, dass Infektionen am Arbeitsplatz wirksam durch Testen und Home Office eingedämmt werden können. Das Testen am Arbeitsplatz ist ein Weg, weitere Infektionsausbrüche zu vermeiden und die Beschäftigten und ihre Familien zu schützen. Eine Testpflicht kann zudem zur Eindämmung der Pandemie und zur Verhinderung der Überlastung des Gesundheitssystems beitragen und dadurch können Betriebsschließungen auch verhindert werden. Der Arbeitsschutz für die Beschäftigten ist ohne Testpflicht nicht gegeben, weil so auch nicht getestete, womöglich erkrankte Personen nicht von der Arbeitsstelle fern gehalten werden können.

Dies gilt auch für Schulen und Kitas. Kinder sind zur Zeit von den neuen Mutationen stark betroffen. Zum Schutz der Kinder und Eltern sollten wir dafür sorgen, dass dieser Schutz wirklich gewährleistet ist. Deshalb ist es dringend notwendig, dass weitere Testmöglichkeiten und verbindliche Hygienekonzepte beim Wechsel- und Präsenzunterricht für alle Schüler:innen und Lehrkräfte unterstützt werden.

Ausgangssperren können aufgrund ihrer freiheitsbeschränkenden Wirkung als Ultima ratio nur Teil eines schlüssigen Gesamtkonzepts sein. Durch ihr Zögern für Beschränkungen in der Arbeitswelt gefährdet die Bundesregierung die Akzeptanz der Menschen für die Maßnahmen und verursacht eine erhebliche Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit von Ausgangsbeschränkungen.

Die Notbremse greift bei einer Inzidenz von 100, allerdings muss auch vor dem Ziehen der Notbremse schon gebremst werden. Das heißt, auch schon bei Inzidenzen unter 100 müssen entsprechende Schritte und Maßnahmen greifen, die der raschen Verbreitung des Virus entgegenwirken. Dennoch reichen Inzidenzen alleine nicht aus. Es braucht mehrere Faktoren, um das Infektionsgeschehen künftig besser einordnen zu können. Wir möchten Folgendes mit einbeziehen: Testungen, Impfquote, Intensivbettenbelegung und die Überlastung des Gesundheitswesens, weil die Inzidenz alleine nicht mehr aussagekräftig genug ist.

Insgesamt müssen wir jetzt schnellstmöglich erreichen, dass wieder möglichst viele Menschen mitziehen. Schon deshalb, weil viele Infektionen im privaten Bereich stattfinden. Daher brauchen wir konsequente Maßnahmen. Wir müssen erreichen, dass jetzt in dieser hoffentlich letzten Phase der Pandemie nochmal alle gemeinsam an einem Strang ziehen. Wir sehen nicht, dass dieses Ziel mit diesem Gesetz in dieser Form erreicht werden kann. Im Gegenteil: Es steht zu befürchten, dass noch mehr Menschen das Verständnis verlieren. Das können wir uns aber nicht leisten, denn die Pandemie ist nach wie vor nicht unter Kontrolle.

(…)

Es wird eine Zeit nach der Pandemie geben und zunehmende Impfmöglichkeiten werden dazu beitragen, dies zu ermöglichen. Auch hier bleibt dringender Nachbesserungsbedarf, die nationale und globale Impfstrategie weiterzuentwickeln und daran arbeiten wir mit. Dies alleine wird aber die dritte Welle nicht brechen können und bis dahin sollten wir alle aufeinander achten und viel Verständnis füreinander aufbringen.

Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass wir so gut wie möglich durch diese Krise kommen. Bleiben Sie gesund. (…)“

Muss noch erinnert werden — die Grünen fungieren im Deutschen Bundestag (bislang) als Oppositionspartei?

Das Grundgesetz ist den Grünen keine Überlegung mehr wert, es kommt schlicht nicht mehr vor beim kollektiven Erguss.

Nicht von ungefähr drohte also letztlich der Bundespräsident: „Die Welt danach wird eine andere sein.“

Friedrich Nietzsche wird im Antichrist fragen:

„Was ist gut? — Alles, was das Gefühl der Macht, den Willen zur Macht, die Macht selbst im Menschen erhöht. (…) Was ist Glück? — Das Gefühl davon, dass die Macht wächst, dass ein Widerstand überwunden wird.“

Goethes Mephisto wird indessen raten: „Lass nur in Blend- und Zauberwerken / Dich von dem Lügengeist bestärken, / So hab ich dich schon unbedingt.“ Doch vielleicht trösten die Grünen uns am Ende noch selbst, wenn sie immerhin bemerken: „Es steht zu befürchten, dass noch mehr Menschen das Verständnis verlieren“ und es somit wieder zu entdecken gilt, dass es noch ein Leben des Geistes gibt.


Quellen und Anmerkungen:

Die Hervorhebungen im Text der Bundestagsfraktion der Grünen stammen vom Autor.


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