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Die Hinrichtung

Die Hinrichtung

Die Ermordung Kassem Soleimanis durch die USA war völkerrechtswidrig.

Die Bundesregierung hat bisher ebenso wenig wie die Weltöffentlichkeit konkrete Informationen von der US-Regierung erhalten über eine angebliche Notwehr- oder Selbstverteidigungssituation, welche diesen Angriff rechtfertigen könnte. Das wurde den Medienvertretern von den Regierungssprechern auf einer Bundespressekonferenz am 6. Januar 2020 bestätigt. Die vom US-Präsidenten und seinem Außenminister vorgebrachte Behauptung, es sei von General Soleimani eine akute bedeutende Bedrohung ausgegangen, muss daher als fadenscheinige Schutzbehauptung gewertet werden.

Schon seit 2013 ist durch den Whistleblower Brandon Bryant bekannt, dass die US-Luftwaffe alle Drohneneinsätze im Nahen und Mittleren Osten über die auf der US-Luftwaffenbasis in Ramstein installierte Relaisstation steuert. Dies gilt also mit höchster Wahrscheinlichkeit auch für diesen Drohnenangriff. Das OVG Münster hat in einem Urteil vom März des vergangenen Jahres festgestellt, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, sich durch geeignete Maßnahmen zu vergewissern, dass eine Nutzung der Air Base Ramstein durch die USA für bewaffnete Drohneneinsätze nur im Einklang mit dem Völkerrecht stattfindet.

Ferner hat das Gericht festgestellt, dass die Bundesregierung erforderlichenfalls gegenüber den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts bei ihrer Nutzung der Air Base Ramstein hinwirken müsse. In den Urteilsgründen wurde der Bundesregierung vorgeworfen, sie sei diesen Schutzpflichten „bislang nur unzureichend nachgekommen“. Es hätten nämlich gewichtige offenkundige Anhaltspunkte dafür bestanden, dass in der Vergangenheit US-Drohneneinsätze im Jemen nicht nur in Einzelfällen völkerrechtswidrig waren und deshalb künftig mit weiteren völkerrechtswidrigen Drohneneinsätzen gerechnet werden müsse.

In dem Prozess war nämlich zutage getreten, dass sich die Bundesregierung immer zufrieden gegeben hatte mit der Zusicherung der US-Regierung, sie werde sich bei allen über Ramstein gesteuerten Aktivitäten an das Völkerrecht halten. Die Bundesregierung hat gegen das Urteil des OVG Münster Revision zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt, und es besteht die begründete Sorge, dass sie die vom Gericht beschriebenen Schutzpflichten auch weiterhin beharrlich missachtet und verletzt hat. Die Antworten der Regierungssprecher in der Bundespressekonferenz am 6. Januar lassen darauf schließen, dass die Regierung bezogen auf die in Bagdad durchgeführten Hinrichtungen keinerlei Erklärungen zur Rechtfertigung des Angriffs von der US-Regierung gefordert hat, geschweige denn gegen die Nutzung der Air Base Ramstein Protest erhoben hat.

Die Regierung verhält sich wie ein willfähriger Vasall nach dem Motto der drei weisen Affen: nichts sehen, nichts hören und nichts sagen.

Durch die kontinuierliche Verletzung ihrer Schutzpflichten im Hinblick auf die Nutzung der Air Base Ramstein ist sie mitverantwortlich für die dort begangenen Rechtsverletzungen der USA. Sie ist mitverantwortlich für die daraus resultierende kontinuierliche Aushöhlung des Völkerrechts sowie die ebenfalls daraus resultierenden Gefahren für den Frieden. Das ist empörend und unerträglich!

Peinlich ist auch das Schweigen der Bundesregierung zu den völkerrechtswidrigen weiteren Drohungen des US-Präsidenten mit Angriffen auf 52 für den Iran „strategisch und kulturell“ wichtige Orte. Auch wenn alle Welt weiß, dass die gezielte Zerstörung kultureller Stätten ein Kriegsverbrechen darstellt, hätten solche haarsträubenden Drohungen ein paar Worte der Kritik verdient.

Unerträglich ist ferner die Art, in der die Bundesregierung bislang übergeht, dass die USA das Iran-Atom-Abkommen von 2015 mutwillig unter Bruch des Völkerrechts verlassen haben und völkerrechtswidrig ihre früheren Sanktionen gegen den Iran wieder in Kraft gesetzt haben. Darüber hinaus haben die USA mit zusätzlichen Sanktionen einen totalen Wirtschaftsboykott installiert, um einen Zusammenbruch der Versorgung der Bevölkerung und der öffentlichen Ordnung im Iran hervorzurufen — letztlich mit dem Ziel, einen Regime Change herbeizuführen und eine ihnen willfährige Regierung zu erreichen. Auch diese Sanktionen, bei denen die Bevölkerung in Geiselhaft genommen wird, sind völkerrechtlich nicht zulässig. Sie treffen vor allem die Zivilbevölkerung, deren Versorgung mit Lebensmitteln, Medikamenten und medizinischen Ersatzteilen und führten zu hoher Arbeitslosigkeit, hoher Inflation und hohen Lebenshaltungskosten. Sie verstoßen gegen das völkerrechtliche Selbstbestimmungsrecht und das Gebot der Achtung der Menschenrechte.

Der US-Präsident hat am 8. Januar 2020 weitere harte Sanktionen gegen den Iran angekündigt. Es wird vermutet, dass es sich dabei unter anderem auch um sogenannte Sekundärsanktionen handeln wird, das heißt um Sanktionen, die alle anderen Staaten und Wirtschaftsunternehmen treffen, die sich nicht dem Sanktionsregime der USA unterwerfen. Solche erpresserischen Maßnahmen sind selbstverständlich auch völkerrechtswidrig und bedeuten eine verbotene Einmischung in die inneren Angelegenheiten dieser Staaten.

Statt gegen diese Handlungen der USA zu protestieren, erhebt Außenminister Maas auch angesichts der jetzt sehr verschärften Gefahrenlage einseitige und unbegründete Vorwürfe gegen die iranische Regierung, weil sie sich zurzeit nicht mehr an das Atom-Abkommen von 2015 gebunden fühle.

Tatsache ist aber, dass die iranische Regierung immer wieder ihre Bereitschaft betont, alle im Vertrag übernommenen Verpflichtungen weiter zu erfüllen, wenn die USA ihre vertragswidrigen Sanktionen aufheben. Tatsache ist auch, dass sie weiterhin entsprechend dem NPT-Vertrag (1) mit der Internationalen Atomenergie-Organisation kooperiert und die Einhaltung des NPT-Vertrages prüfen lässt.

Zwar wollen sich Deutschland, Frankreich und Großbritannien entgegen der Erwartung des US-Präsidenten nicht von dem Atomabkommen distanzieren. Sie haben jedoch bisher keine wirksamen Schritte unternommen, um die USA zur Aufhebung ihrer Sanktionen zu bewegen oder wenigstens diese Sanktionen zu unterlaufen. Das aber wäre der einzig richtige Weg zur dauerhaften Konfliktlösung.

Im Raum stehen auch noch die gegenüber dem Irak ausgesprochenen Sanktionsdrohungen. Für den Fall eines Rauswurfs der rund 5.000 US-Soldaten drohte der US-Präsident dem Irak mit Sanktionen „wie nie zuvor“ und fügte hinzu: „Im Vergleich dazu werden die Iran-Sanktionen einigermaßen harmlos erscheinen.“ Aus diesen Äußerungen kann geschlossen werden, dass die angedrohten Sanktionen ohne Rücksicht auf die durch sie bewirkten Entbehrungen und Leiden der irakischen Zivilbevölkerung vollstreckt würden und deshalb ebenfalls völkerrechtswidrig wären.

IALANA Deutschland — International Association of Lawyers against Nuclear Arms — hat die Bundesregierung bereits im Mai des vergangenen Jahres aufgefordert, den völkerrechtswidrigen Drohungen und Handlungen der US-Regierung nicht untätig zuzusehen. Sie ist ebenso wie die Europäische Union durch Artikel 3 Absatz 5 des EU-Vertrags verpflichtet, die USA „zur strikten Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen“ anzuhalten. Das bedeutet zunächst, sich klar gegen die USA zu positionieren und die Rücknahme der erneut in Kraft gesetzten und der zusätzlich verhängten Sanktionen gegen den Iran zu verlangen und weiter alles zu tun, um das Atomabkommen mit dem Iran fortzuführen. Diese Forderung muss angesichts der weiteren Eskalation mit großem Nachdruck erhoben werden.


Quellen und Anmerkungen:

(1) NPT: Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons


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