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Die neuen Aussätzigen

Die neuen Aussätzigen

Die Diskriminierung und Demütigung von Menschen, die sich dem verordneten Hygienezwang verweigern, nimmt weltweit zu.

Zuwachs im Keulen-Repertoire: „Masken-Verweigerer“, „Corona-Leugner“ oder „Covidioten“. Das sind die Kampfvokabeln der Stunde, um legitime Kritik an den Corona-Maßnahmen der Regierung als bloße Spinnerei abzutun. Schon die betagteren „Klassiker“ wie „Nazi“ und „Verschwörungstheoretiker“ zählten zum Grundbesteck all jener, die mangels Argumenten auf pauschale Diffamierungen zurückgreifen müssen. Ziel: Bestimmte Themenfelder von vornherein als „No-go-Areas“ zu markieren. Wer regelmäßig Soziale Medien nutzt, weiß um den inflationären Gebrauch dieser Begriffe.

Derlei intellektuelle Bankrotterklärungen könnte der Vernunftbegabte schlicht mit einem müden Schulterzucken quittieren. Insbesondere im Kontext der sogenannten Coronakrise beschränken sich verbale Entgleisungen und Denunziantentum aber nicht mehr nur auf den virtuellen Raum, sondern werden zunehmend im Alltag erfahrbar: So ziehen Bürger, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen, häufig den Unmut ihrer Mitmenschen auf sich und werden an der aktiven gesellschaftlichen Teilhabe gehindert. Einzelne Geschäfte, darunter die Häuser des Einrichtungskonzerns „IKEA“, verweigern den Zutritt, wenn keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird — auch dann nicht, wenn ein ärztliches Attest vorgezeigt wird.

Laumann: Attest nicht vonnöten

Tatsächlich verlangt die Corona-Schutzverordnung überhaupt nicht, dass die medizinischen Gründe durch ein Attest dargelegt werden müssen. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärte auf einer Pressekonferenz im April 2020: Der Nachweis, keine Maske tragen zu können, müsse „nicht unbedingt ein ärztliches Attest“ sein, sondern „schlicht und ergreifend die Tatsache, dass man in dieser [krankheitsbedingten] Situation ist“ (1). Soll heißen: Eine mündliche Zusicherung des Betroffenen reicht aus.

Hingegen wurden jedoch selbst Fälle von Arztpraxen publik, die Patienten ohne Maske nicht behandelten — TROTZ Attest. So berichtete stern online über eine Patientin in Bayern, die bereits vorm Orthopädie-Besuch telefonisch mitgeteilt hätte, dass sie aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sei und dies auch mit einem Attest belegen könnte.

„Vor Ort hieß es dann[,] sie hätten sich nochmal beraten und ich darf die Praxis ohne Maske nicht betreten. Ich habe also keine Behandlung bekommen“ (2). Als die Frau anschließend eine negative Google-Bewertung für die Praxis abgab, bezeichnete der Arzt sie als „Corona-Leugnerin“.

Ferner verweigern auch einzelne Alters- und Pflegeheime Besuchern ohne Maske den Zutritt und somit den persönlichen Kontakt zu ihren Angehörigen. Als Begründung wird teils auf gefälschte Atteste verwiesen. Selbst wenn der Zutritt zu Geschäften gewährt wird, ist es keine Seltenheit, dass Menschen ohne Maske sich Beschimpfungen anderer Kunden anhören müssen.

Tatsächlich sehen alle Bundesländer in ihren Corona-Verordnungen die Maskenpflicht-Befreiung aus medizinischen oder anderen zwingenden Gründen ausdrücklich vor.

„Das scheint jedoch weder in der Bevölkerung, noch in Geschäften und Praxen, bei Arbeitgebern und Mitarbeitern ausreichend bekannt zu sein“ (3), konstatiert eine Mitarbeiterin vom Antidiskriminierungsbüro Mannheim, adis e.V. Wird Betroffenen trotz Bescheinigung der Zutritt verwehrt, handele es sich um eine „mittelbare Diskriminierung“ nach dem seit 2006 geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Zudem sei es laut der Beratungsstelle „adis e. V.“ „[i]n keinem Fall ist zu dulden“ (4), dass Ärzte auf Attesten, die vorgezeigt werden müssen, den Befreiungsgrund, also die Diagnose angeben.

Tenor der Leitmedien: „Antisoziale“ und „Oma-Mörder“

Bei der Stimmungsmache gegen Bürger, die – aus welchem Grund auch immer – keine Maske tragen, zieht die sogenannte Qualitätspresse sämtliche Register. So titelte im Juni 2020 etwa der Berliner Tagesspiegel: „Rücksichtslos in der Bahn: Maskenverweigerer, ich verachte euch zutiefst“ (5). In dem Beitrag porträtiert der Autor und selbsternannte „Corona-Cop“ Personen, die in Bussen und Bahnen keine Maske tragen, als „Antisoziale“, als Mörder, die aufgrund ihrer Rücksichtslosigkeit Omas „auf dem Gewissen“ hätten.

Dass das Nichttragen der Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln tatsächlich auch medizinisch indiziert sein kann – das scheint er in seinem Tugendwahn auszublenden. Und das, obschon er sogar anführt, manche Fahrgäste würden beklagen, sie kriegten „keine Luft darunter“.

Als im August 2020 in NRW das 150-Euro-Bußgeld für Missachtung der Maskenpflicht im ÖPNV eingeführt wurde, schickte das Bahnpersonal in mehreren Städten gezielt Suchtrupps durch die Züge. Derweil die Mainstream-Medien die Aktion mit Überschriften wie „Großer Schlag gegen Masken-Verweigerer“ begleiteten (6). Wann der Staat indes den „großen Schlag“ gegen Clan Kriminalität, sexuelle Gewalt oder die zuletzt in Stuttgart aufblühende „Party- und Eventszene“ führt, wird vorerst sein Geheimnis bleiben.

Eines gewissen Stolzes nicht unverdächtig präsentierte der WDR Köln noch am Tag der Suchaktion eine Facebook-Grafik, die zeigte, wie viel Geld die Bußgelder in die Kassen gespült hatten (7). Die etablierten Medien befeuern mit ihrer autoritären Rhetorik die Polarisierung der Gesellschaft und leisten der Denunziationslust Vorschub. Wobei sie Letzteres natürlich als Art „humanitäres Verantwortungsbewusstsein“ verstanden haben wollen: „Ist Ansprechen [wegen fehlender Maske] nicht aufdringlich? Übergriffig? Denunziatorisch? Ich denke, es ist in diesem Fall Zivilcourage“, so Der Tagesspiegel aus Berlin.

Diskriminiert oder gedemütigt? Schreiben Sie mir!

Falls Sie beim Nichttragen der Maske im Alltag diskriminierende oder anderweitig negative Erfahrungen gemacht haben, würde ich diese Fälle als Abgeordneter des Landtags NRW gerne dokumentieren. Gerne können Sie mir berichten:

  • Kam es bei Nichttragen der Maske zu Beschimpfungen, Handgreiflichkeiten? Falls ja: wo?
  • Wurde Ihnen der Zutritt zu Arztpraxen, Apotheken, Geschäften, Supermärkten oder Restaurants verwehrt? Wie begründete man Ihnen das Zutrittsverbot?
  • Wurde Ihnen der Zutritt trotz Vorzeigen eines Attests verweigert?
  • Aus welchen medizinischen oder sonstigen Gründen tragen Sie keine Maske? (Angabe optional)

Mein Ziel ist es, im Parlament und bei der NRW-Landesregierung ein stärkeres Bewusstsein für die Problematik zu schaffen. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt.

Vielen Dank!
Schöne Grüße
Ihr Frank Neppe (MdL)
Email: frank.neppe@landtag.nrw.de


Quellen und Anmerkungen:

(1) https://www.youtube.com/watch?v=ra-ZSa5UIVU (ab 35:50 min.)
(2) https://www.stern.de/gesundheit/gesundheitsnews/maskenpflicht-beim-arzt--patientin-beschwert-sich-per-google-bewertung-9376514.html
(3) https://www.rnz.de/nachrichten/metropolregion_artikel,-wegen-asthma-und-comenschen-ohne-maskenpflicht-erleben-beleidigung-und-ausgrenzung-_arid,519406.html
(4) https://adis-ev.de/zutritt-verboten-trotz-befreiung-von-der-maskenpflicht
(5) https://www.tagesspiegel.de/berlin/ruecksichtslos-in-der-bahn-maskenverweigererich-verachte-euch-zutiefst/25950318.html
(6) https://www.focus.de/gesundheit/news/top-news-zur-pandemie-nrw-plant-grossenschlag-gegen-masken-verweigerer_id_12339726.html
(7) https://www.facebook.com/wdrlokalzeitkoeln/posts/3600717


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