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Die Pflicht zur Selbstschädigung

Die Pflicht zur Selbstschädigung

Ralf Rosmiarek appelliert an die deutschen Abgeordneten, von der Impfpflicht abzulassen.

An die Abgeordneten des Deutschen Bundestages:
Marie-Agnes Strack-Zimmermann
Katrin Helling-Plahr
Dagmar Schmidt
Heike Baehrens
Dirk Wiese
Janosch Dahmen
Till Steffen

Frau / Herr …,

auf das „Guten Tag“ sei an dieser Stelle verzichtet, denn seit zwei Jahren sind die guten Tage für eine übergroße Zahl von Menschen schließlich dahin. Verbunden wären gute Tage mit einem ausgefülltem Leben, enthemmte Politik gestattet nurmehr das Vegetieren und stiehlt völlig ungeniert der gesamten Bevölkerung wertvollste Lebenszeit. Auch von anderen Anredeformen sehe ich ab, sie entsprächen doch nur purer Heuchelei. Genug!

Wie ich dieser Tage lesen konnte, sind Sie persönlich mit der Ausarbeitung eines Gesetzes zur Impfpflicht hinsichtlich der Injektionen zur Immunisierung gegen Covid-19  befasst. Das lässt mich staunen. Staunen allein schon wegen des Eindrucks, die Regierung möchte sich die Fingerchen am heißen Eisen nicht verbrennen, denn manche Aussage vor Übernahme der Regierungsverantwortung hatte einen anderen Tenor. So bleibt die berufspolitisch gewünschte Ausführung am Abgeordneten kleben.

Ist es nun aber politische Arroganz, Ignoranz oder bereits politische Demenz, wenn Sie nicht bemerken, dass der Wähler, der Bürger, gleich ob kürzer oder länger hier wohnend, kein „Befehlsempfänger“ der Berufspolitik ist? Umfragen machen dieser Tage deutlich, was eben dieser Bürger, gleichgültig ob er bereits gepikst ist oder nicht, von einer sogenannten Impfpflicht hält — nämlich: Nichts! An die Aussagen, etwa der FDP zu einer Impfpflicht vor der letzten Bundestagswahl, brauche ich erst gar nicht zu erinnern. Was sind schon Wahlversprechen? Doch nebenbei möchte ich Sie persönlich fragen: Was bedeuten Ihnen eigentlich gegebene Wahlversprechen?

Was lässt Sie nun aber das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland völlig ignorieren? Es sollte Ihnen zumindest gelegentlich noch dämmern, hat selbst der Demenzkranke ab und an luzide Augenblicke, das Grundgesetz ist nicht aufgehoben, und so lässt sich lesen im Artikel 2 (2):

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Immerhin per Gesetz darf also am Grundgesetz geschraubt werden, doch gilt wohl wenigstens: Auch ein Gesetz muss die wesentlichen Gründe für eine Grundrechtseinschränkung und die zulässigen Maßnahmen zumindest grob skizzieren. Das derzeitige Grundgesetz erlaubt das Einschränken der Freizügigkeit etwa bei Seuchen, Naturkatastrophen oder ähnlichen Gefährdungen. Hier nun aber wäre die Frage nach der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs angebracht. Zweck, Eignung, Angemessenheit und Erforderlichkeit sind solche Kennzeichen der Verhältnismäßigkeit.

Wo sind Ihre Tatsachenfakten, die einen solch massiven Eingriff in das Privateste noch, den Körper, gestatten? Wo bleibt hier die gebotene und zwingend erforderliche Verhältnismäßigkeit? Der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki stellte dieser Tage fest:

„Die Grippewelle 2017/18 verursachte — ohne Impfpflichterwägungen, ohne 2G, ohne Maskenpflicht — pro Tag mehr als doppelt so viele Todesopfer wie die aktuelle Corona-Welle. Angesichts dieser Zahlen müssten eigentlich sofort alle Maßnahmen enden.“

Erinnert sei deshalb an eine Aussage des derzeitigen Gesundheitsministers Karl Lauterbach, die er noch als Abgeordneter im Jahre 2021 tätigte: „Eine Impfpflicht macht bei Sars-CoV-2 so wenig Sinn wie bei Grippe. Wenn die Impfung gut wirkt, wird sie auch freiwillig gemacht. Dann ist keine Impfpflicht nötig. Wenn sie viele Nebenwirkungen hat oder nicht so gut wirkt, verbietet sich die Impfpflicht.“ Muss zudem erinnert werden, dass jeder Bürger ein freier ist und nicht Insasse eines Landes des „betreuten Wohnens“?

Jede Willkürmaßnahme wie jeder weitere Gedanke an eine Impfpflicht „verbietet“ sich also angesichts der überbordenden und von der Politik unbeantwortet gebliebenen Fragen, denn es sind letztlich die offenen Fragen nach Zweck, Eignung, Angemessenheit und Erforderlichkeit.

Ich setze voraus, Sie wissen, dass die in Rede stehenden gentechnischen Mittel — von BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson&Johnson/Janssen-Cilag — auf Verfahren beruhen, die Veränderungen in Zellen des menschlichen Körpers zum Ziel haben. Die pharmazeutischen Stoffe besitzen eine Notfallzulassung, bereits hier müssten die Aspekte von Eignung und Angemessenheit berücksichtigt werden. Woraus kann eine Pflicht erwachsen, sich mit einem Notprodukt infizieren zu lassen?

Hier sei zudem gefragt: Worin besteht der Nutzen, wenn die herstellenden Pharmafirmen selbst feststellen, „dass aufgrund der raschen Entwicklungszeit des Impfstoffes und seiner Bestandteile die Langzeit-Nebenwirkungen sowie die Wirksamkeit des Impfstoffes nicht bekannt sind und unerwünschte Nebenwirkungen auftreten können, die derzeit nicht bekannt sind“? Wie steht es somit um die Risiko-Nutzen-Abwägung, die jedem medizinischen Eingriff — eine Einspritzung ist ein solch medizinischer Eingriff! — vorauszugehen hat? Die Abwägung ist individuell für jeden Einzelnen. Am Ende verbleibt die Entscheidung des Patienten. Maßgeblich ist somit das Verhältnis von Patient und Arzt.

Eine Impfpflicht ist ein gravierender Verstoß gegen das Prinzip einer individuellen Risiko-Nutzen-Abwägung.

Worin, so ist weiter zu fragen, bestünde der Nutzen der „Impfung“ — eine Impfung hat für Immunität zu sorgen! —, da die bislang zugelassenen Pharmazeutika auf der Basis des „Urtyps“ oder dessen ab Frühjahr 2020 in Norditalien entstandener Variante entwickelt und kaum sicher validiert wurden? Wie steht es um Haftungsfragen? Diese Variante(n) wurden jedoch zunächst vom Alpha-Typ, der „britischen Variante“, und später vom Delta-Typ, der „indischen Variante“, komplett verdrängt. Die Impfpflicht würde also bedeuten, dass die Bürger verpflichtet wären, sich ein Produkt injizieren zu lassen, das überhaupt nicht für die aktuelle Virusvariante entwickelt wurde.

Grundsätzlich sind Injektionsarzneimittel zur Immunisierung gegen Atemwegserkrankungen ein risikoreicher und wenig erfolgversprechender Ansatz. So weiß es die medizinische Forschung schon länger, da die Abwehr dieser Viren normalerweise zuerst und überwiegend erfolgreich in den oberen Atemwegen erfolgt. Die Zahl unerwünschter Arzneimittelwirkungen hat, bei den derzeit angewendeten Stoffen zur vermeintlichen Covid-19-Abwehr, inzwischen besorgniserregende Ausmaße angenommen und übertrifft bei Weitem alle bisher bei „Impfungen“ beobachteten Größenordnungen.

Ein eindrucksvolles Beispiel gab im Parlament der Linke-Abgeordnete Matthias Birkwald. Hörten Sie Ihrem Kollegen zu oder ergaben Sie sich der parlamentarisch gepflegten, dafür hochdotierten Langweile im „Bau der nutzlosen Rede“, wie Roger Willemsen sie nannte? Die Injektionsmittel stoppen die Ausbreitung des Virus nicht. Der oft zu hörende Vergleich mit der Pockenimpfung ist untauglich. Zwar konnte man die Pockenerkrankung durch die Impfpflicht weitgehend ausrotten — aber dies eben nur, weil die Impfung dafür sorgte, dass Geimpfte die Krankheit nicht weiterverbreiteten. Dies leistet die Corona-Impfung nicht. Wie viele Einspritzungen sollen es letztendlich werden?

Warum also sollte der gesunde Mensch sein natürliches Schutzsystem — das Immunsystem — vorsätzlich zerstören?

Beenden Sie somit diese unsägliche Farce der Schaffung eines Gesetzes zur Impfpflicht mit gefährlichen, bestenfalls nutzlosen Pharmazeutika. Der Weg, den Sie beschreiten wollen, setzt „das Fanal zur drohenden Vernichtung des freien Willens in Deutschland“, vor dem Theodor Heuss bereits 1952 warnte. Lassen Sie sich von ihm des Weiteren ins Stammbuch schreiben und gemahnen: „Wir alle leben und arbeiten, damit dieses Haus, aus den Ruinen neu entstanden, eines Tages wieder Herberge, Heimat und Werkstätte der deutschen Zukunft wird.“ Können Sie diese Arbeit nicht leisten, so legen Sie Ihre Ämter als Abgeordnete nieder.

In Sorge
Ralf Rosmiarek


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