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Die Phrasendrescher

Die Phrasendrescher

Frieden, Freiheit, Menschenwürde — die Politik begnügt sich mit Worthülsen, die ohne Bedeutung für ihr konkretes Handeln sind.

Vorbemerkung

Undemokratisches Verhalten auch in unserer Exekutive wird oft nur sogenannten Einzeltätern zugeschrieben. Dass es teilweise schlimmer ist, kann man einfach per Internet in Erfahrung bringen. Meine eigenen diesbezüglichen Erfahrungen in der Bundeswehr habe ich beispielsweise im Buch „Totschlag im Amt. Wie der Friede verraten wurde“ (1) oder in einem RT-Interview (2) veröffentlicht. Die Tatsachen sind erschreckend.

Warum solche Zustände „ganz oben“ einer besonderen Debatte bedürfen, sollte klar sein, sind doch die wirksamsten Mittel, etwas zu erreichen, vor allem Überzeugungskraft und das gelebte Vorbild: Niemand wird sich wundern, dass die Kinder einer Menschenfresserfamilie Kannibalismus nicht per se ablehnen.

Umgekehrt waren es in der Geschichte oft vor allem die großen Vorbilder, denen man die Beseitigung von Missständen zuschreiben muss. Nicht etwa die Möglichkeit und Macht, Gegner zu inhaftieren, zu töten oder zu bestrafen, haben gesellschaftliche Fortschritte erreicht, sondern soziale Bewegungen mit standhaften, integeren Persönlichkeiten an der Spitze — sei es das Eintreten gegen Unterdrückung durch Mahatma Gandhi in Indien oder der Anti-Apartheitskampf Nelson Rolihlahla Mandelas in Südafrika.

Auch ist wohl unstrittig, dass der Nachahmungseffekt, negativ wie positiv, umso deutlicher ausfällt, je hochrangiger beziehungsweise angesehener die betreffenden Personen sind. Durch Gewaltbereitschaft wird man in der Mafia zum Vorbild, und umgekehrt verstärken gewaltbereite Bosse die Brutalität ihrer Handlanger. Tut ein Minister etwas Bestimmtes, zählt dies mehr als die Aktivitäten eines seiner Mitarbeiter.

Es ist daher besonders tragisch, dass unsere Politik Rechtsbruch nicht nur hinnimmt, sondern zum Teil sogar aktiv unterstützt und dazu auffordert.

Wenn beispielsweise US-Präsident Trump öffentlich die Vorzüge des Waterboardings preist, sollte sich später niemand mehr über entsprechende Praktiken in seinem Land wundern.

Wie steht es also um die Vorbildfunktion bei unseren Politikern? Stehen sie wirklich für Menschenwürde, Freiheit und Frieden? Oder ist das eher ein propagandawirksames Mantra, das bei nüchterner Betrachtung der Realität nicht standhält?

Verteidigung der Menschenwürde

Unter Menschenwürde versteht man den Wert, der allen Menschen gleichermaßen und unabhängig von ihren Unterscheidungsmerkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Alter, Hautfarbe, Religion oder Status zugeschrieben wird. Sie ist der Grund dafür, weshalb kein Mensch das Recht besitzt, einen anderen Menschen seiner Rechte zu berauben. Dies ist umso strikter zu beachten, je wichtiger das geschützte Rechtsgut ist. Schon jemanden zu beleidigen ist also würdelos. Ohne Frage noch deutlich verwerflicher sind jedoch der Raub der Privatsphäre, Folter oder gar Mord und Totschlag. Vor allem die besonders schützenswerten Rechte müssen daher — insbesondere durch den Staat — uneingeschränkt garantiert werden.

Wie kann man diese Rechte verwirklichen? Doch nur dadurch, dass man sich für ihren Schutz einsetzt, also dafür, dass Menschen nicht nach Belieben etwa gefoltert und getötet werden können. Dies tut man zum Beispiel, indem man bei einem Strafgefangenen oder Arrestanten beim Wegschließen in eine Arrestzelle nicht „übersieht“, dass dieser ein Feuerzeug und einen Kanister mit Brandbeschleuniger mit sich führt. Er könnte sich ja, wie im Fall von Oury Jalloh behauptet, in diesem Fall — trotz Fesselung ans Bett — selbst anzünden.

Ich will hier nicht darauf eingehen, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Mensch im Moment seiner Verhaftung neben einem Feuerzeug auch ganz zufällig einen Brandbeschleuniger mit sich führt und dass er vor allem einen gefüllten Kanister mit in seine Zelle nehmen darf. Dies ist ein klassisches Beispiel, wie der Intellekt von Menschen beleidigt wird, indem ihnen solche Geschichten medial aufgetischt werden.

Die Feststellung der Brandexperten, dass die — feuerfeste — Matratze ohne Beschleuniger gar nicht hätte brennen können, wirft darüber hinaus ein Licht auf die Haltung des- oder derjenigen, die sich des Brandbeschleunigers damals tatsächlich bedient haben, um das Inferno herbeizuführen. Das Ganze fällt eindeutig unter die besonders zu schützenden Rechte.

Eine „Verteidigung“ von Menschenwürde war das also bestimmt nicht. Wenn, wie in diesem Fall, der Staat entweder kein Interesse hat, für eine angemessene Bestrafung zu sorgen, oder er die Strukturen, die eine solche Strafverfolgung verhindern, nicht ändert, sondern die Akteure mit dem Hinweis, es handele sich nur um Einzelfälle, glimpflich davonkommen lässt, werden potentielle Täter nicht abgeschreckt und die Menschenwürde wird durch leere Worte ersetzt. Wer ein abstruses Szenario, das sich — für jeden ersichtlich — so nicht zugetragen haben kann, zur Entscheidungsgrundlage macht und nicht zumindest die Strukturen ändert, damit sich solche Schandtaten niemals wiederholen können, handelt verantwortungslos und gerät sogar in den Verdacht, gar nichts dagegen zu haben.

Folter

Sehen wir uns dazu einen noch weniger zweifelhaften Sachverhalt an: Wie stehen wir zu Folter? Die Misshandlung von Häftlingen wie in Abu Ghraib wurde, nachdem die Geheimhaltung versagte, allgemein verurteilt. In anderen Fällen interessieren unsere Medien und auch unsere Politiker Folterpraktiken dagegen deutlich weniger. So wurde die Tatsache, dass Julian Assange alle Merkmale erlittener psychischer Folter aufweist, vom Sonderberichterstatter der UNO für Folter, Nils Melzer, deutlich angeprangert.

Das deutsche Auswärtige Amt betonte aber nur sein vollstes Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit Großbritanniens und erklärte öffentlich über Wochen, einen diesbezüglichen Bericht von Herrn Melzer nicht zu kennen. Die Folterung interessierte quasi nicht. Von Folter nichts wissen zu wollen, vorliegende Berichte zu ignorieren, sich nicht für die Rechte des jeweiligen Journalisten oder Whistleblowers einzusetzen — all dies sind, wenn es sich nicht um schreckliche und kaum glaubhafte organisatorische Mängel handelt, eklatante Hinweise auf eine fehlende Verteidigung der Menschenrechte.

Kommen wir zum nächsten Beispiel: Gegenüber Staaten wie China wird regelmäßig das Thema „Menschenrechte“ angesprochen. Politiker wie Dr. Merkel oder ihr Außenminister Heiko Maas sprechen sich aber bei ihren USA-Reisen nicht ständig gegen Drohnenmorde, Folterpraktiken und ähnliche US-Gepflogenheiten aus. Als US-Präsident Trump ganz offen die Anwendung von Waterboarding anpries, hätte unsere Regierung — mit dem Argument, wenn er so etwas öffentlich bejahe, werde er Folter auch anordnen und mache sich der Anstiftung zu schweren Straftaten schuldig — Haftbefehl gegen ihn in Den Haag beantragen müssen. Stattdessen wurde die geheimdienstliche Zusammenarbeit nach Kenntniserhalt von Drohnenmorden und Folter fortgesetzt, finanziell womöglich sogar verstärkt (3), anstatt sie auszusetzen. Es geht also nicht lediglich um Duldung, sondern gar um Mitwirkung. Solche Straftaten stehen der Wahrung der Menschenwürde diametral entgegen.

Verteidigung der Freiheit

Freiheit bedeutet, in der Gewissheit leben zu können, dass man an der — eben „freien“ — Entfaltung seiner Persönlichkeit nicht einfach nach Gutdünken gehindert wird. Anders ausgedrückt: Nur diejenigen, die andere von diesem ihnen gleichermaßen zustehenden Recht abhalten beziehungsweise dies beabsichtigen, müssen mit negativen Konsequenzen rechnen. Umgekehrt ist unfrei, wer auch nur begründete Angst davor haben muss, dass ihm ein bestimmtes, die Gleichheit aller berücksichtigendes Verhalten versagt wird, etwa weil es politisch nicht erwünscht ist. Dabei gilt doch eigentlich der Grundsatz, dass unveräußerliche Rechte gar nicht verboten werden können.

Unfrei ist also jemand, der beispielsweise als sogenannter „Minderwertiger“ in einem Apartheitsstaat lebt. Dies gilt auch dann, wenn es dafür eine „legale“ Grundlage in Gesetzesform gibt. Denn dass die Menschen gleich sind — im Sinne von gleichwertig —, kann nicht verboten werden. Nun würde bei uns natürlich kein Gesetz erlassen, welches das Eintreten für Menschlichkeit verbieten würde. Dennoch werden Menschen, die sich für das Recht und gegen Unmenschlichkeit einsetzen, in Deutschland unter Umständen bestraft: Ich habe oben ja schon auf die Haltung der Bundeswehr bezüglich der Menschenwürde hingewiesen. Sie zwang ihre Angehörigen zu extremer Unmenschlichkeit, sogar zur Mitwirkung an Angriffskriegen wie gegen den Irak, und erklärte, sich das auch künftig vorzubehalten.

Lassen Sie mich noch zwei andere Beispiele zum Thema Freiheit anbringen. Zum einen die unmenschliche Behandlung von Julian Assange, der Kriegsverbrechen anprangerte und dafür in den USA ins Gefängnis soll — und zwar im Gegensatz zu denjenigen, welche die aufgezeigten Verbrechen begangen haben. Zum anderen die flächendeckende Bespitzelung, die Edward Snowden veröffentlichte, weswegen auch er ins Gefängnis soll — wiederum im Gegensatz zu denjenigen, welche die Privatsphäre Millionen anderer massiv verletzt haben und noch verletzen. Beiden helfen die erfreulichen Urteile unseres Bundesverfassungsgerichts (4) wenig, weil unsere Politiker ihnen den gebotenen Beistand schlichtweg verweigern. Auch damit schützen Letztere unsere Freiheit nicht.

Verteidigung des Friedens

„Friede“ ist nicht so leicht zu definieren.

Es handelt sich dabei nicht nur um die Abwesenheit von Krieg. Vielmehr ist Friede — wie die Freiheit — auch ein Zustand, der den Menschen ein Leben ohne Angst ermöglicht.

Der Unterschied besteht darin, dass man im engeren Sinn weder Verletzung noch Tötung durch Staaten befürchten muss — und dies auch keinem anderen Staat oder den dort lebenden Menschen androht. Im weiteren Sinn meint man damit, dass keinerlei Anfeindungen erwartet werden müssen, also auch weit unterhalb dieser Schwelle und auch nicht von der eigenen Gesellschaft. Weil mit „Friedenspolitik“ aber vor allem der Schutz vor Angriffen anderer Staaten gemeint ist, will ich mich im Folgenden auf diesen Aspekt beschränken. Außerdem folgen auf Friedensverrat im engeren Sinn, also auf den Bruch des äußeren Friedens, ja beinahe immer Schäden für den inneren Frieden, wie etwa der gegen den Vietnamkrieg gerichtete Kampf gewaltbereiter „Linker“ in Deutschland oder auch die Flüchtlingszwistigkeiten dieser Tage infolge des Angriffs auf mehrere zuvor intakte Staaten.

Nicht erst die erheblichen Nachteile für das eigene Land, etwa die früher kaum gekannte Bedrohung durch ausländischen Terror oder die unsere Schiffe bedrohende Piraterie nach der Beseitigung der Regierung Somalias, stellen Furcht und Schrecken dar. Schon die Angriffe selbst sind Terrorakte, wie etwa diejenigen auf den Irak, welche die USA ja zunächst selbst Terror beziehungsweise „shock and awe“ nannten. Wenn es aber, anders als beim Angriff auf Hitler-Deutschland, keinen Rechtfertigungsgrund gibt — in heutigen Zeiten wäre das ausschließlich Selbstverteidigung oder ein UNO-Mandat —, ist der Angreifer immer ein Friedensverräter. Dies trifft in diesen Tagen nicht nur auf die USA, sondern leider auch auf ihre Mitwisser und Helfer, also alle Unterstützer wie beispielsweise Deutschland, zu.

„Schutz“ durch Atomwaffen

Welche Schrecken Atomwaffen verbreiten, muss man wohl nicht extra verdeutlichen. Nur so viel: Wenn heute von „kleinen Atomwaffen“ die Rede ist, meint man solche mit einer Sprengkraft wie gegen Hiroshima und Nagasaki. So grausam die damaligen Waffen auch waren, ist heutzutage bei der Verwendung des Begriffs „Atomwaffen“ keine Rede mehr von „lediglich“ solchem Schrecken. Wir können heute bereits durch bewusstes Schweigen die Zerstörung des gesamten Lebensraums der Menschheit bewirken.

Warum genügt Schweigen? Weil diejenigen, die unser Recht auf Menschenwürde, Freiheit und Frieden leugnen beziehungsweise es schlicht missachten, genau dieselben sind, die die atomare Gefahr leugnen oder ignorieren. Lägen diese Waffen in den Händen von ausschließlich um das Wohl der Menschheit besorgten Kuratoren, könnte man vielleicht auf ausreichend Zeit bis zum weltweiten Verzicht darauf hoffen. In den Händen von Mördern und Menschenfeinden ist jedoch ein anderer Verlauf der Abschaffung dieser Waffen wahrscheinlicher: Nach einem entsprechenden Einsatz mit heutigen Kalibern wird es anschließend keinen weiteren mehr geben. Selbst wenn noch Raketen übrig bleiben sollten, werden keine Bediener, noch nicht einmal Entscheider, mehr existieren.

Was tun?

Zu denen, die dieses Risiko zu tragen bereit sind: Sie lügen, wenn sie sagen, dass Abschreckung nur mit Atomwaffen möglich sei. Wenn nur einige wirtschaftlich starke Staaten — am besten natürlich alle — erklärten, dass sie dem Angriffskrieg eines einzigen Landes in jedem Fall mit einem gemeinsamen Wirtschaftsboykott begegnen würden und damit auch alle Unterstützer sanktionierten, dann wäre das in der heutigen Welt gegenseitiger Abhängigkeiten eine so dramatische Drohung, dass dies selbst die USA abschrecken würde. Das würde nicht nur Atomkrieg, sondern viele Aggressionen weit unterhalb dieser Eskalationsstufe verhindern. Für die anschließend lediglich benötigte reine Verteidigung könnte der Etat sicherlich deutlich gesenkt werden.

Wir sollten unsere Politiker dazu bringen, nicht nur für die Ächtung aller Atomwaffen einzutreten, sondern auch die Abschreckung danach sicherzustellen, denn wir wollen ja auch nicht konventionell angegriffen werden.

Sie sollten also auch für den internationalen Boykott von Staaten stimmen, falls diese Angriffskriege gegen andere Länder beginnen.

Der Gedanke, atomare und konventionelle Kriege extrem zu erschweren, zudem ohne nukleares Inferno, will aber leider so gar nicht zu unseren Mächtigen passen. Sie bevorzugen, das Risiko der atomaren Menschheitsvernichtung aufrechtzuerhalten, und sie halten Angriffskriege für führbar; teilweise finden sie diese — nach den passenden, medial verbreiteten Anfangslügen — so gut, dass sie sich daran sogar beteiligen.

Dem Volk bleibt diesbezüglich nur, Bundeswehrführung und Parlament durch eine laute Einmischung in die öffentliche Debatte, die bisher noch viel zu wenig geführt wird, zumindest von schweren Straftaten und Mitschuld abzuhalten. Eine gleichberechtigte, friedliche und menschlichere Weltordnung ohne Vernichtungsdrohung muss das Ziel sein. Doch bis wir den letzten Sympathisanten klar gemacht haben, wem ihre Sympathien gelten, nämlich Mördern und Feinden der Demokratie, ist es noch ein weiter Weg.

Was wäre am besten? Ganz klar, wenn unsere Politiker selbst auf diesem Weg voran gehen würden — sie sind ja nicht alle taub, stumm, politisch extrem oder für den Verrat unserer Werte. Eine einzige Regierungspartei, die sowohl gegen Atomwaffen als auch gegen Rassismus, sowohl gegen Angriffskriege — und Beihilfe dazu — als auch gegen Staatsfolter glaubhaft Position beziehen würde, wäre notwendig, um einen Anfang zu haben. Wir müssen entscheiden, ob wir Heuchelei und Kriegslügen weiter hinnehmen oder nicht. Wenn nicht, müssen wir Vertreter wählen, denen Lippenbekenntnisse nicht genügen.


Quellen und Anmerkungen:

(1) Florian D. Pfaff: „Totschlag im Amt. Wie der Friede verraten wurde.“
HWK-Verlag 2008
(2) Florian D. Pfaff: „Ihr müsst den Gehorsam verweigern.“ Interview in RT
„Der Fehlende Part“ vom 18. Februar 2020
(https://www.youtube.com/watch?v=RjdjiwGAzhY)
(3) https://de.wikipedia.org/wiki/NSA-Untersuchungsausschuss
(4) Siehe zum Beispiel https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/02/rs20080227_1bvr037007.html


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