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Die Pseudo-Demokratie

Die Pseudo-Demokratie

„Volksherrschaft“, die diesen Namen auch verdient, braucht neue Formen der Bürgerbeteiligung. Teil 2/2.

Es besteht kein Mangel an Aufklärung darüber, dass die Demokratie in Deutschland keine ist. Auch nicht, dass die propagandistische Verführung der Bürger sowie die Machenschaften oligarchischer Hintermänner jegliche positive Beteiligung am politischen System ins Antiaufklärerische verwandeln (1). Doch trotz des zweifellos hohen Wahrheitsgehalts solcher Analysen folgt daraus zunächst nichts Konkretes. Niemand entwickelt eine Perspektive — außer der tieferen „Einsicht“ in die Sinnlosigkeit eines positiven Bezuges auf das derzeitige politische System.

Mit dieser Haltung wird der historische Hintergrund der Demokratie, der sowohl aufklärerische als auch antiaufklärerische Motive enthält, aber nicht angemessen gewürdigt. Analysen, die sich nur auf das Schreckliche beziehen und sich nicht um positive Handlungsansätze bemühen, sind in ihrem aufklärenden Wert eben beschränkt. Als Mindestes gilt es zu unterscheiden zwischen institutionellen Strukturen und deren gegebenenfalls missbräuchlicher Nutzung.

Mit Teil 2 endet die kleine Serie. Er nimmt die beiden Themenfelder Föderalismus und Gemeinde in den Fokus. Auch diese eröffnen Möglichkeiten, das aktuelle System in Richtung direkterer Demokratie zu verbessern. Dass diese von klar denkenden Bürgern auch genutzt werden müssen, wenn von lebendiger Demokratie die Rede sein soll, versteht sich von selbst.

Der aktuelle Föderalismus

Deutschland ist ein Staatenbund aus verschiedenen Ländern. Was kaum jemand weiß: Die Länder sind eigene Staaten! Jedes hat eine Verfassung, eine Legislative, eine Exekutive, eine Judikative. In den USA ist das deutlicher sichtbar, da die Länder dort auch Staaten heißen. Auch in der Schweiz wird der Kanton als Staat verstanden. Die Eidgenossenschaft ist ein Bund von Staaten. In einer Genossenschaft hat jedes Mitglied gleiches Gewicht.

Einige Länder der Bundesrepublik Deutschland sind nach dem 2. Weltkrieg schon vor der Bundesrepublik gegründet worden, zum Teil wurden sie danach aufgenommen und manche auch — über Volksabstimmungen! — umgestaltet. Das Verhältnis zwischen Bund und Ländern ist heute kompliziert geregelt und wurde im Lauf der Jahrzehnte schrittweise zugunsten des Bundes geändert. Diese Tendenz hält bis heute an.

Das Grundgesetz bestimmt in Art. 70, dass die Gesetzgebungshoheit bei den Ländern liegt, mit Ausnahme der in Art. 73 GG beschriebenen Themen: Außenpolitik, Außenhandel, Zoll und Grenzschutz, Luftverkehr, bundeseigene Schienenwege, gewerblicher Rechtsschutz, Waffen- und Sprengstoffrecht, Nutzung der Kernenergie, um die wichtigsten zu nennen. In Art. 74 GG wird eine „konkurrierende Gesetzgebung“ für eine Reihe von Themen bestimmt, die sowohl vom Bund als auch von den Ländern geregelt werden können.

Hier hat der Bund im Lauf der Zeit für Vieles die Federführung übernommen (2). Aktuell nimmt der Bund verstärkt Einfluss auf die Bildungspolitik, eine klassische Länderaufgabe. Die Länder sollen Teile ihrer Kompetenzen an den Bund abgeben und dafür Finanzierungshilfen erhalten. Das ist zwar bei einigen Landesregierungen auf Widerstand gestoßen, wurde aber im März 2019 vom Bundesrat mehrheitlich angenommen.

Es gibt zahlreiche Gremien im Rahmen der Exekutiven von Bund und Ländern, in denen Gemeinschaftsaufgaben verhandelt und entschieden werden. Die Legislativen der Länder funktionieren dabei praktisch nur als abschließende Zustimmungsorgane, nicht als nennenswerte Akteure. Tatsächlich werden die Steuereinnahmen zunehmend zentral verteilt, sodass die Hoheit der Länder in finanzieller Hinsicht fortlaufend ausgehöhlt worden ist.

Kein Wunder, hat sich doch der Bundestag Anfang der 1990er Jahre mit einem neuen Art. 23 GG zugunsten der „übergeordneten“ Brüsseler Exekutiv-Legislative selbst entmachtet (3). Bei diesen beiden Prozessen war derselbe antidemokratische Geist am Werk: wer sogar seine nationale Souveränität abgibt, dem ist die Landeshoheit schon lange nichts mehr wert.

Auf der Bundesebene gibt es den Bundesrat als Länderkammer, der über die vom Bundestag beschlossenen Gesetze mitentscheidet, soweit Länderinteressen betroffen sind. Das betrifft circa 40 Prozent aller Bundesgesetze. Der Bundesrat ist aber keine demokratisch gewählte Länderkammer. Bei seiner Zusammensetzung wurde an vordemokratische Traditionen angeknüpft: Seit dem 17. Jahrhundert existierte eine Vertretungskammer für die Landesfürsten beim Kaiser und der „Bundesrat“ erfüllte auch im preußischen Kaiserreich bis 1918 diese Funktion (4).

Gemäß dieser Tradition wurde 1949 wieder eine Kammer der Landesregierungen als „Bundesrat“ geschaffen. Dieser heutige Bundesrat hat zwar legislative Funktion; er besteht aber aus Exekutiven, eben den Vertretern der Länderregierungen. Das ist weltweit für eine Demokratie einzigartig — wenn man von der Europäischen Union einmal absieht, die ja ohnehin den Namen Demokratie nicht verdient.

Die Länder haben im Bundesrat, der eigentlich eine Ministerpräsidentenkonferenz ist, 3 bis 6 Stimmen, je nach Bevölkerungszahl, womit aber weder jeder Bürger noch jedes Land gleich gewichtet wird. Die Einwohnerzahlen der Bundesländer schwanken zwischen weniger als 1 Million und circa 17 Millionen. Außerdem darf jedes Land im Bundesrat nur einstimmig votieren, auch wenn in dem jeweiligen Land eine Parteienkoalition regiert und schließlich auch eine Opposition existiert.

Diese verordnete Einheitlichkeit kann also nicht annähernd den Wählerwillen des Landes widerspiegeln; Minderheiten kommen nicht zu Wort.

Dieser Exekutiv-Legislative wird eine Bürgerferne geradezu institutionell aufgezwungen. Mit „Erfolg“: Viele Bürger sehen im Bundesrat nichts als ein weiteres, eher verzichtbares Machtgremium der Parteien, aber keine Kammer für Länderinteressen auf Bundesebene.

Einige Perspektiven

Die Bundesländer müssen ihre vom Grundgesetz gewollte Souveränität in vollem Umfang wahrnehmen und Kompetenzen, soweit sie auf Bundes- oder gar europäische Ebene verlagert wurden, zurückholen. Obwohl das ein großes Projekt ist, ist es im Sinne einer Souveränität demokratisch notwendig, denn diese muss von unten nach oben agieren. Die umgekehrte Richtung kennzeichnet Diktaturen und Zentralstaaten, wozu die Bundesrepublik laut Grundgesetz nicht gehört.

Im Rahmen zulässiger Grundgesetzänderungen wäre es durchaus möglich, den Bundesrat als echte Legislative der Länder auf Bundesebene zu konstruieren. In den diesbezüglich vorbildlichen Demokratien USA und Schweiz ist das der Fall: Hier werden die Ländervertreter auf Bundesebene direkt gewählt und zwar für jeden Staat gleich viele. In der zweiten Kongresskammer, dem Senat, sitzen in Washington 2 Senatoren ebenso für Vermont mit 700.000 Einwohnern wie für Kalifornien mit 39 Millionen Einwohnern. Im Schweizer Ständerat ist es ebenso.

Das ist ungerecht? Nein, denn auf Bundesebene sind die Staaten (Länder) die gleichberechtigten, also auch gleich zu gewichtenden Einheiten. Wird nicht auch in der UNO jeder Staat gleich gewichtet? Kein Land darf als Glied eines Bundes über oder unter einem anderen stehen. Das ist ein fundamental demokratisches Genossenschaftsprinzip. Andernfalls wäre es keine Genossenschaft, sondern eine Art Aktiengesellschaft mit größerem Gewicht für die dickeren beziehungsweise finanzkräftigeren Aktionäre. Auf der Ebene des Bundes gilt sinngemäß „one state, one vote“, so wie bei den Wahlen innerhalb jeder Einheit gilt: „one man, one vote“.

Dass die Stimme eines jeden Bürgers innerhalb einer Einheit das gleiche Gewicht hat, gilt ja für den Ökonomieprofessor ebenso wie für den Bürger ohne Schulabschluss. Soll man das etwa auch in Frage stellen?

Das wäre nicht genossenschaftlich-demokratisch. Übrigens gilt „one man, one vote“ gerade bei Bürger-Wahlen nur theoretisch, aber nicht tatsächlich: Jeder Bürger wählt in seinem Wahlkreis. Die Wahlkreise umfassen im Schnitt 200.000 Bürger — aber da die Wahlkreise in ihrer Einwohnerzahl zum Teil erheblich differieren, werden die Stimmen der einzelnen Bürger leider doch unterschiedlich gewichtet. Soll nun vor jeder Wahl eine Volkszählung durchgeführt und die Wahlkreisordnung neu und „gerecht“ verändert werden? Nein, diese „Ungerechtigkeiten“ muss man tolerieren, solange sie keine krassen Formen annehmen.

Für die Förderung eines föderalen und damit demokratischen Bewusstseins ist vor allem folgendes wichtig: Der Bundesrat sollte direkt gewählt werden. Das würde das Bewusstsein des Bürgers für die Bedeutung seines eigenen Bundeslandes als Teil des Ganzen stärken. Hier könnte ein anderes Wahlrecht zum Zuge kommen als bei der Wahl zu Bundestag und Landtagen. Denn der Bundesrat vertritt nicht 299 Wahlkreise, sondern 16 Länder. Zurzeit hat der Bundesrat mit den 3 bis 6 Stimmen pro Land 69 Mitglieder. Stattdessen könnte die Mitgliederzahl zum Beispiel 64 betragen, also vier Mitglieder für jedes Bundesland. Dabei entfiele bei der Wahl die doppelte Stimme für Person und Partei, wenn man Persönlichkeitswahl und Minderheitenschutz realisieren will. Vorschlag:

Jeder Bürger hat 1 Stimme, er wählt eine Person, aber letztlich gewählt sind die ersten vier Kandidaten. Das können Parteimitglieder sein, müssen es aber nicht, wenn sie eine bestimmte Unterstützeranzahl in ihrem Land nachweisen. Durch ein solches Vorgehen wäre sicher eine Privilegierung kleiner Parteien oder parteiunabhängiger Vertreter gegeben. Das kann zugleich die im Bundestag gegebene Überbetonung speziell der großen Parteien ausgleichen. Es kann auch Anreiz sein, dass sich gezielt neue Wahlbündnisse für das Landesinteresse bilden.

Zugegeben: dieser Vorschlag verträgt weitere Optimierungen. Eine Direktwahl des Bundesrates und das angedeutete Wahlrecht ist nur eine der Möglichkeiten, wie der gute Grundgesetzwille für einen föderalen Bundesstaat gestärkt werden könnte. Mindestens ebenso wichtig ist die konsequentere Umsetzung der praktischen Länderhoheit angesichts der schleichenden Aushöhlung der Länderkompetenzen. Die Länder müssen ihre grundgesetzlich gewollten Aufgaben konsequenter in ihren Landesparlamenten behalten oder sie dorthin zurückholen.

Entscheidend sind dabei eine entsprechende Verteilungsstruktur und Entscheidungskompetenz für die Steuereinnahmen und deren Verwendung. Auch das muss von unten nach oben, nicht umgekehrt stattfinden. Die Schweiz ist dafür ein lehrreiches Vorbild. Wenn die Bürger auch über ihr Steueraufkommen direkt entscheiden und sich mehr von der Parteienrepräsentation befreien können, kann das auch Ansporn für die Stärkung der Bundesländer und damit für eine dezentrale Demokratie sein.

Die Realität der Gemeinde

Die Selbstverwaltung der Gemeinden existiert in Deutschland seit etwa 200 Jahren, wenn man die Geschichte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (962 bis 1806) einmal außer Acht lässt. Im Jahr 1967 gab es in Deutschland 24.438 Gemeinden, 2016 nur noch 11.059 Gemeinden, 294 Landkreise und 107 kreisfreie Städte.

Anders als zum Beispiel in Großbritannien und Schweden haben die Gemeinden in Deutschland keine getrennte Verwaltungsstruktur, sondern sind in die staatliche Verwaltung eingebunden und müssen damit zugleich — wie die Bundesländer — die übergeordneten staatlichen Entscheidungsebenen ausführen (5).

Entscheidend für eine demokratische Bewertung dieser Struktur sind zwei Fragen: Wie funktioniert die innere Demokratie in den Gemeinden? Wie sind die Kompetenzen zwischen ihnen und den übergeordneten staatlichen Ebenen verteilt?

Die Gemeindeordnungen sind in den Bundesländern nicht einheitlich, sondern erstaunlich vielfältig. Denn nach dem 2. Weltkrieg setzten die Amerikaner stärker auf direktdemokratische Elemente und die Briten bevorzugten starke Kommunalparlamente, mit einem eher nur ausführenden Verwaltungsleiter. Diese Unterschiede sind bis heute im amerikanisch geprägten Süden und im britisch geprägten Norden unseres Landes spürbar, obwohl sie durch Reformen in den 1990er Jahren stark vereinheitlicht wurden.

Seitdem wird überall der Bürgermeister direkt gewählt, der zugleich die Funktion eines Verwaltungschefs ausübt. Darunter arbeiten die professionellen und nicht gewählten Angestellten in der Verwaltung und der gewählte Rat. Dieser ist kein Parlament im legislativen Sinn, sondern ein politisches Entscheidungsgremium zu Sachfragen. Unterschiede gibt es weiterhin: In Süddeutschland ist der Bürgermeister nicht nur Verwaltungschef, sondern auch Ratsvorsitzender und hat damit größere Befugnisse als ein Bürgermeister in Norddeutschland einschließlich Hessen, wo der Rat ein stärkeres Gewicht gegenüber dem Bürgermeister hat.

Die Ratsmitglieder sind keine Berufspolitiker, sondern bekommen für ihre zeitweilige Arbeit sehr überschaubare Aufwandsentschädigungen. Teilweise werden sie von ihren beruflichen Aufgaben freigestellt, was dazu führt, dass sich der Rat überproportional aus Selbständigen, leitenden Angestellten aus der Privatwirtschaft, Beamten und öffentlichen Angestellten sowie Rentnern zusammensetzt.

Die Parteibindung von Ratsmitgliedern und Bürgermeistern ist weniger deutlich ausgeprägt als auf den übergeordneten staatlichen Ebenen in Land und Bund. Aber auch hier unterscheiden sich die Länder: in Nordrhein-Westfalen sind die Ämter am stärksten an Parteien gebunden, in Baden-Württemberg am geringsten. Auf der Gemeindeebene spielen fast überall zunehmend freie Wählervereinigungen und direkte Bürgerbeteiligungen eine Rolle.

Das gilt nicht nur, aber vor allem für Süddeutschland: Hier ragt Bayern mit mehr als 6.000 Bürgerentscheiden und Bürgerbegehren allein in den letzten 10 Jahren heraus. Dies sicher deshalb, weil in Bayern (ebenso in Thüringen!) dafür ein Zustimmungsquorum von nur 10 bis 20 Prozent gilt, während es in den übrigen Bundesländern 20 bis 25 Prozent sind — bis hin zum „Spitzenreiter“ Saarland mit 30 Prozent. Logischerweise ist im Saarland praktisch keine direkte Demokratie lebendig. Allerdings gilt überall, wie bei den Abstimmungen auf Landesebene, dass Finanz- und Organisationsfragen nicht Gegenstand dieser Initiativen sein dürfen.

Welche Kompetenzen haben nun die Gemeinden? Rudzio fasst dies in seinem Standardwerk so zusammen: „Die Gemeinden und Kreise sind nur Hintersassen der Bundesländer“ (6).

Über die Kommunalverfassungen entscheiden die Landesparlamente. Die Kommunen dürfen entscheiden über Schulbauten, Verkehrsbetriebe, Kultureinrichtungen, Gemeindestraßen, Bebauungspläne, Landschaftsschutz, Abfallbeseitigung et cetera. Darüber hinaus sind sie Ausführungsorgane für die von Land und Bund beschlossenen Gesetze, beispielsweise zur Sozialhilfe, Jugendhilfe, Wohngeld, Immissionsschutz und Lebensmittelrecht. Diese „übertragenen Aufgaben“ machen 75 bis 90 Prozent der kommunalen Verwaltungstätigkeit aus.

Viele der kommunalen Aufgaben sind in der Vergangenheit zunehmend an ausgelagerte autonome Einheiten oder an private Unternehmen übertragen worden. Das hat laut einer Umfrage von 2005 circa 15 bis 20 Prozent der kommunalen Aufgaben betroffen, bis hin zur Privatisierung von ganzen Wasserwerken. Allerdings hat hier vor allem dank verschiedener Bürgerentscheide teilweise wieder eine Rekommunalisierung stattgefunden.

Entscheidend ist die Frage der finanziellen Autonomie der Gemeinden.

Eigene Mittel erhält die Gemeinde vor allem aus der Gewerbesteuer, der Grundsteuer und den Gebühren für ihre Leistungen, wobei diese maximal kostendeckend sein dürfen. Diese Einnahmen decken weit weniger als die Hälfte des Haushaltes. Der „Rest“ stammt aus Zuweisungen der höheren staatlichen Ebene. Der nahezu einzige eigene Hebel, den die Gemeinden selbst beeinflussen können, ist also die Gewerbesteuer. Das hat allerdings dazu geführt, dass die Gemeinden um Gewerbeansiedlungen bezüglich der Kosten miteinander konkurrieren und in strukturschwachen Gebieten, vor allem im Osten, die Abhängigkeit vom Staat noch größer geworden ist.

Einige Perspektiven

Nimmt man das Wort Gemeindeselbstverwaltung ernst, so müsste es in der Entscheidungsgewalt jeder Gemeinde liegen, ihre innere Ordnung selbst zu bestimmen statt sie vom Landesparlament vorgegeben zu bekommen. Ihre finanzielle Autonomie hängt jedoch von der Verteilung des Steueraufkommens zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ab. Eine Neuaufteilung erfordert heute in Deutschland Entscheidungen auf allen diesen Ebenen. Zudem fehlt auch historisch das Idealbild, dass die Gemeinde grundsätzlich der erste Ort für die Steuererhebung ist, von der aus entschieden wird, was an höhere staatliche Ebenen abgegeben wird.

Um in diese Richtung Veränderungen zu bewirken, müssten gleichgerichtete Bürgerinitiativen auf allen drei Ebenen tätig werden, da von den Landes- und Bundespolitikern sicher keine freiwillige „Entmachtung“ zu erwarten ist. Diese Erkenntnis betont einmal mehr die demokratische Notwendigkeit von niederschwelligen Volksentscheiden auf allen Ebenen — und zwar gerade auch zu unmittelbar finanzrelevanten Themen, die bisher von Volksentscheiden ausgenommen sind.

Gemeindeautonomie als Basis der Demokratie herzustellen, wäre in Deutschland also ein komplexes Projekt, das grundsätzliche Reformen als Voraussetzung erfordert: umfassendere Möglichkeiten der Volksabstimmung, als sie heute gegeben sind. Und es gehört der Wille der Bürger dazu, Gemeindeautonomie als Basis einer Demokratie zu verstehen. Das fordern bisher wenige Stimmen im politischen Raum.

Größere finanzielle Autonomie würde auch erlauben, die kommunalen Aufgaben und Besitztümer nicht „outzusourcen“, also „das Tafelsilber“ aus Liquiditätsgründen abzustoßen, sondern in der eigenen Entscheidungsgewalt zu belassen. Zum Beispiel stehen den Gemeinden zurzeit zwar 80 Prozent der Gewerbesteuer zu, die oft nicht einmal konsequent eingetrieben wird, aber nur 15 Prozent der Einkommenssteuer und 2,2 Prozent der Umsatzsteuer — obwohl doch jeder Arbeitsplatz in einer Gemeinde angesiedelt ist und jede Kaufaktion in einer Gemeinde stattfindet.

Wären diese Entscheidungskompetenzen von unten nach oben sortiert, dann könnte auf diesem Weg auch mittelbarer über Landes- und Bundesausgaben entschieden werden, nicht zuletzt zum Beispiel über Rüstungsausgaben und Militäreinsätze. Andererseits kann die Gemeinde natürlich nicht so souverän alle öffentlichen Gelder an die übergeordneten Staatsebenen steuern, als wäre sie ein selbständiger Staat und Land und Bund wären ein Ausland. Jede Gemeinde ist Teil des Staates und es muss auf jeden Fall sichergestellt werden, dass der seine übergeordneten Aufgaben erfüllen kann. Der wünschenswerte Weg zu größerer Gemeindeautonomie führt nur über ein gemeinsames Zusammenwirken der verschiedenen Ebenen — möglichst mit direkter Beteiligung des Souveräns.

Das Bewusstsein der Bürger über die Bedeutung größerer Gemeindeautonomie war historisch bedingt über weite Strecken nicht allzu stark entwickelt; es ist durch Eingemeindungen und Zusammenschlüsse in den letzten Jahrzehnten eher gesunken. Die Zahl der Gemeinden wurde seit 50 Jahren halbiert, viele Gemeinden sind damit größer worden. Das wirkt sich auf die Bereitschaft der Bürger zur aktiven Beteiligung am politischen Leben aus: Untersuchungen sowohl in Deutschland (5) als auch in der Schweiz (6) zeigen, dass sich Bürger umso weniger politisch engagieren, je größer die Gemeinde ist.

Die Diskussion um die interne Gemeindeordnung ist demgegenüber eher zweitrangig und kann je nach regionalen Traditionen zu verschiedenen „richtigen“ Antworten führen, beispielsweise auf die Fragen: Soll der Bürgermeister direkt gewählt werden? Soll der Rat stärkere Kompetenzen erhalten? Sollen politische und Verwaltungsebene getrennt werden? Die Gemeindeordnungen könnten jedoch dahin demokratisiert werden, dass Bezirke / Teile größerer Gemeinden mehr Autonomie innerhalb der Gemeinde erhalten. Wichtig ist gerade auf der Gemeindeebene vor allem, die vorhandenen direktdemokratischen Möglichkeiten zu nutzen, verbunden mit der Perspektive, die Quoren zu senken und von den höheren staatlichen Ebenen eine größere finanzielle Kompetenz nach „unten“ zu holen.

Nachbemerkung

Alle hier vorgestellten Überlegungen sind Vorschläge, die bewusst an unseren demokratischen Strukturen anknüpfen und diese im Sinne einer direkteren Bürgerbeteiligung verbessern wollen.

Die Vorschläge verstehen sich nicht als Patentrezepte, sondern als Diskussionsbasis. Sie sind getragen von der Überzeugung, dass Analysen nur dann aufklärerisch wirken können, wenn sie sich auch um eine Handlungsperspektive bemühen.

Und sie sind getragen von der Überzeugung, dass institutionelle Strukturen, die eine Beteiligung der Bürger am politischen Leben erleichtern, diese Beteiligung auch befördern und autokratische Tendenzen beim politischen Personal erschweren werden. So könnte sich eine demokratischere Kultur nachhaltig etablieren.


Quellen und Anmerkungen:

(1) Rainer Mausfeld: Phänomene eines „Tiefen Staates“ als Erscheinungsbild des autoritären Kapitalismus, in: Mies, Wernicke (Hrsg.): Fassadendemokratie und tiefer Staat, Wien 2017 sowie
https://www.heise.de/tp/features/Wir-leben-in-einer-Zeit-der-Gegenaufklaerung-4178715.html?seite=all,
https://seniora.org/wunsch-nach-frieden/der-wunsch-nach-frieden/rainer-mausfeld-zu-den-gelbwesten-neoliberalismus-migration-und-elitendemokratie und
http://www.free21.org/das-modell-elitendemokratie-ist-historisch-verheerend-gescheitert/
(2) Wolfgang Rudzio: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden 2019, Seite 304 ff
(3) Christian Fischer: https://zeitgeist-online.de/exklusivonline/nachdenkliches-und-schoengeistiges/1040-demokratie-braucht-nation.html
(4) Wolfgang Rudzio: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden 2019, Seite 255 ff
(5) Wolfgang Rudzio: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden 2019, 10. Auflage, Seite 319 ff
(6) https://www.nzz.ch/schweiz/die-gemeindeversammlung-ist-nicht-totzukriegen-ld.1451754


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