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Die Test-Orgie

Die Test-Orgie

Wie besessen testet sich die Gesellschaft in den Dauerlockdown.

In Deutschland werden mittlerweile selbst die allerdümmsten Maßnahmen unreflektiert befolgt. Folgsam, ja das sind die Deutschen, ganz offensichtlich. Dabei hatte man sich in den vergangenen Dekaden so viel Mühe gegeben und viel Vergangenheit aufgearbeitet, um genau dies zu verhindern: unkritisches Schlucken, ja schier sehnsüchtiges Hinnehmen von Propaganda, die mittlerweile selbst in den Klassenzimmern der Kleinsten Raum findet.

Um dem Ganzen Gewicht zu geben

Kürzlich musste ich meinen Sohn von der Schule abholen. Einige Kinder hatten Karten getauscht und dabei Streit bekommen, der eskalierte. Ich versuchte, im Beisein der Religionslehrerin den Streit zu schlichten, und führte die Kinder zu einer Handreichung. Fast hätte diese auch geklappt, hätte die Lehrerin nicht dazwischen gefunkt. Händeschütteln sei aufgrund von Corona nicht erlaubt — Kartentauschen schon. Gott bin ich froh, dass ich im Schwangerschaftskurs bei der Sitzung „Pferdeatmung“ dabei war. Es wäre sonst nicht zum Aushalten.

Zur Sache

Der Acherner Oberbürgermeister Klaus Muttach — hinter vorgehaltener Hand gerne auch mal als „Putin von Achern“ bezeichnet — präsentierte sich kurz vor den Osterferien erneut medial als fürsorglicher, vorausschauender Lenker seiner Untertanen, stolz 6.000 Corona-Schnelltests an die lokalen Schulen ausgebend, um einen möglichen Engpass nach den Ferien zu verhindern. Er spreche „aus den Herzen“ der Schulleiter, die wahrscheinlich alle sogleich die Sektkorken knallen ließen, ob der Möglichkeit der ungehinderten kostenfreien Testungen — es gibt ja sonst nichts zu feiern. Muttach im lokalen Abschreibeblatt: „Die beiden ersten (Tests) sollten nach vorheriger Einweisung und auf freiwilliger Basis schon erfolgt sein, der dritte muss nach den Ferien am 12. April vorgenommen werden.“

Nimmt man die Aussage ernst, dann wusste Muttach schon früh von einer verbindlichen Testpflicht nach den Osterferien. Das wäre insofern interessant, da Muttach dies offen so noch nicht kommunizierte. Verschweigt er uns Dinge?

Ärzte und Apotheker verdienen sich dumm und dämlich

Vor Schulen platzieren sich schamlos lokal ansässige Ärzte oder Apotheker in Form von Testteams und verdienen sich dabei dumm und dämlich. Für das Acherner Gymnasium, mit 600 Schülern im Präsenzunterricht und somit 2 x 600 Tests pro Woche, wären das bei angenommenen 15 Euro pro Test lockere 72.000 Euro Umsatz im Monat (1). Bingo!

Ok, es ist derzeit alles noch freiwillig, so wie es die Maske auch eine Zeit lang war, und sicherlich nicht jeder wird sich dort aktuell testen lassen. Es gibt ja auch noch Menschen, die mitdenken. Aber die Einrichtung steht, die Testpflicht ist beschlossene Sache, und so ist es durchaus vorstellbar, dass es auch eine verbindliche Testpflicht vor Ort geben wird. Warum nicht? Vermutlich kann man sich in Kürze auch gleich noch impfen lassen.

Machen wir uns an die Arbeit und graben die unsäglichen Verfehlungen der Entscheidungsträger und Ausführenden aus.

Der Corona-Schnelltest

Schulleitung und Lehrer der Grundschule Oberachern verteilten in der Woche vor Ostern je drei Corona-Schnelltests an die Kinder, damit diese sich damit zu Hause testen können. Die Schulleitung erwähnte zwar die Freiwilligkeit der Testungen, bat jedoch im Anschreiben die Eltern um Teilnahme, positionierte sich sogar mit der Aussage, dass man mit den Schnelltests helfe, die Pandemie in den Griff zu bekommen. Lose Kits wurden in Tüten gepackt, die Kinder erhielten ein paar lose Infoblätter — das war´s.

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So wurde ein Test-Kit den Schülern übergeben. Offensichtlich umgepackt aus einer Großverpackung in einzelne Tüten. „Öffnen“ steht in Deutsch auf der Tüte.

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Marke? NowCheck Rapid Test?

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Gefertigt ist der Hauptteil (Testkassette) des Kits in Südkorea, Datum 1. Dezember 2020, Hersteller BioNote. Der Tupfer hingegen wird von einer Firma Luxus Lebenswelt GmbH bereitgestellt. Über die Zusammensetzung der Flüssigkeit (Behälter rechts) erfahren wir nichts.

Wer haftet im Falle eines Schadens? Wer ist Ansprechpartner? Lieferant? Wir als Eltern wissen es nicht. Weiß es die Schule oder die Stadt, die die Testkits ausgegeben hatte? Herr Muttach?

Das Set, bestehend aus Tupfer, Flüssigkeitsbehälter, Testkassette und Tropfer ist teilweise steril verpackt. Teilweise! Absurd, der Tropfer (im Bild oben links), aus welchem die Lösung auf die Testkassette getropft wird (Anleitung Testdurchführung Bild Mitte), ist lose dabei. Dieser ist nicht steril verpackt. Wie viele Hände hatten diesen berührt? Wie sicher kann ein Testergebnis sein, wenn elementare Teile des Testkits nicht steril sind?

Desinfektionsmittel für die Hände, Handschuhe … Fehlanzeige. Warum auch? Selbst in der Anleitung ist davon nicht die Rede.

„Sterile EO“

Der Tupfer ist mit dem Hinweis Sterile EO gekennzeichnet. Dies steht für ein Sterilisationsverfahren mit Ethylenoxid (EO). Ethylenoxid wiederum gilt als krebserregend:

„Ethylenoxid ist giftig und krebserregend beim Einatmen. Symptome einer Vergiftung sind Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit/Erbrechen. Mit zunehmender Dosis kommt es zu Zuckungen, Krämpfen und schlussendlich zum Koma. Es ist für die Haut und die Atemwege reizend. Die Lunge kann sich Stunden nach dem Einatmen mit Flüssigkeit füllen. (…)

Labortiere, die ihr Leben lang Ethylenoxid ausgesetzt sind, haben ein höheres Risiko an Leberkrebs zu erkranken. Bei Tieren hat es zahlreiche Fortpflanzungsdefekte wie Mutationen oder Fehlgeburten ausgelöst. Der Einfluss auf die menschliche Fortpflanzung ist noch nicht genau untersucht, es gilt aber als wahrscheinlich, dass die gleichen Effekte wie im Tierversuch auftreten“ (2).

Sterilisation mit Ethylenoxid

In seinem Bulletin vom März 1997 hat das Schweizer Nationale Zentrum der Infektionsprävention Swissnoso, das sich mit der Reduktion von Healthcare-assoziierten Infektionen (sogenannten Spitalinfektionen) und multiresistenten Keimen befasst, die Studie „Sterilisation mit Ethylenoxid: Anwendungen und Grenzen“ veröffentlicht.

Darin heißt es im Abschnitt „Toxizität des EO für die Patienten“:

„Trotz Desorption (Ausgasen) gemäß den von den Geräteherstellern angegebenen Richtwerten können bei Patienten durch Kontakt mit mittels EO sterilisiertem Sterilgut toxische oder allergische Reaktionen auftreten.“

Ethylenoxid wird zum Sterilisieren von medizinischen Produkten verwendet und gilt schon in kleinen Mengen als hoch problematisch. Die Studie gibt dazu an:

Weiter führt die Studie im Abschnitt „Toxizität des EO für das Bedienungspersonal“ aus:

„Während einer Dauer von maximal 15 Minuten können bis 5 ppm toleriert werden. Die Schwelle, ab der der süßlich-ätherische Geruch des Ethylenoxids wahrgenommen werden kann, liegt bei 700 ppm. Daraus folgt, dass nicht auf die Wahrnehmung der Mitarbeiter abgestützt werden kann, um erhöhte Konzentrationen festzustellen.“

Ethylenoxid reichert sich während des Sterilisationsverfahrens gerade in Kunststoff stark an und muss nach der Sterilisation über längere Zeit ausgasen. Welche Prozesse hierfür vom Hersteller genutzt werden, ob dies überhaupt geschieht, wie viel an Restbelastung noch vorhanden ist, es entzieht sich vollkommen der Kenntnis des Anwenders. Die Kontrolle über diese Informationen obliegt alleine dem Hersteller:

„Nachweise für die Zuverlässigkeit und Qualität solcher Tests müssen die Hersteller nicht erbringen. Gemäß der EU-Richtlinie über In-vitro-Diagnostika (IVD) gelten Covid-19-Tests als IVD niedrigen Risikos. Das für biomedizinische Arzneimittel zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erklärte dazu gegenüber der PZ: ‚Diese Tests können bis zum Mai 2022 noch durch den Hersteller selbst zertifiziert werden, danach gelten die Regelungen der IVD-Verordnung‘“ (3).

Zukünftig viele Krebsfälle auch bei Kindern?

Gerade weil diese Tests mitunter mehrfach wöchentlich zur Anwendung kommen und dazu noch an Kindern und es hier zu einer steten Anreicherung von Giftstoffen kommen kann, muss hier höchste Sicherheit und Transparenz walten. Dies ist zu keinem Zeitpunkt gegeben. Eine erhebliche Gefahr, dass wir in Zukunft viele Krebsfälle auch bei Kindern haben könnten, ist nicht von der Hand zu weisen.

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Test für Laien absolut ungeeignet

Die Schüler/Eltern erhielten mit den Testkits keine Packungsbeilage, keine Inhaltsliste, keine Liste der enthaltenen Inhaltsstoffe/Gefahrenstoffe, keine rechtliche Aufklärung, keine Gefahrenaufklärung. Dabei gehen mit diesen Schnelltests erhebliche Gefahren einher. Selbst die Haftungsfrage bei Schäden bleibt ungeklärt.

Der Test ist zur Selbstanwendung für Laien absolut ungeeignet. Beispielhaft ein Auszug aus einem Beipackzettel eines Tests, den die Heimschule Lender in Sasbach an die Schüler verteilt:

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Der Test darf laut Beipackzettel nicht privat genutzt werden. Er ist vor Anwendung auf Beschädigung der Testmaterialien zu untersuchen. Laien können dies nicht leisten. Eltern werden nicht ausreichend geschult. Eine mit dem Test ausgehändigte Schnellanleitung und ein Verweis auf ein Youtube Video reichen sicherlich nicht aus, um eine Probe so zu entnehmen, dass dies ungefährlich für den Anwender, aber die Probe am Ende auch verwertbar ist. Schutzkleidung, so wie gefordert, hat kaum jemand zu Hause, wird aber auch nicht mitgeliefert.

Heftig zu Buche schlägt dann doch der letzte markierte Punkt, der alle Bestandteile des Kits als „biologisch gefährlich“ einstuft. Alles in allem hinterlässt die Lektüre des beispielhaften Beipackzettels nicht den Eindruck, hier handle es sich um ein Produkt, das in nicht geschulte Hände, gar in die Hände von Kindern gehört. Ich habe von Schulen gehört, die Erstklässler darin unterrichten wollen, die Tests selbst vorzunehmen. Bei älteren Schülern wird dies offenkundig schon jetzt so praktiziert.

Innerhalb kürzester Zeit entwickelt

Der innerhalb kürzester Zeit entwickelte Schnelltest — das ausgehändigte Kit hat einen Stempel vom 1. Dezember 2020 — findet sich in der Klasse der In-vitro-Diagnostika. Der übliche Entwicklungs- und Zulassungszeitraum wird bei Wikipedia mit vier bis sechs Jahren angegeben:

„Die Entwicklung und Zulassung von In-vitro-Diagnostika ist in etwa vier bis sechs Jahren möglich. Im Vergleich zur Medikamentenentwicklung ist dies etwa der halbe Zeitraum … Die Prüfungen mit der abschließenden Zulassung sind längst nicht so aufwändig wie bei der Medikamentenentwicklung. Beispielsweise sind Nebenwirkungen und Toxizität bei In-vitro-Methoden, die auf der Analyse von entnommenen Körperflüssigkeiten basieren, nicht zu untersuchen.“

Wie sicher in Anwendung und Güte des Ergebnisses kann ein Test sein, der in noch nicht einmal einem Jahr entwickelt und zugelassen wurde?

Hersteller zertifizieren sich selbst

Die Überprüfung aller Testkriterien findet aktuell von den Herstellern selbst statt, die fast alle in Fernost produzieren. Das heißt, auch die Qualität der Tests bezüglich des Probe-Ergebnisses, die gesundheitliche Verträglichkeit (Kontamination der Probestäbchen mit Schadstoffen …) werden alleine durch den Hersteller geprüft, es gibt keinerlei externe Kontrollen.

Dazu schreibt die Pharmazeutische Zeitung am 31. März 2020 unter der Fragestellung „Schlüssel zur Eindämmung?“ Folgendes:

„Nachweise für die Zuverlässigkeit und Qualität solcher Tests müssen die Hersteller nicht erbringen. (…) Das für biomedizinische Arzneimittel zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erklärte dazu gegenüber der PZ: ‚Diese Tests können bis zum Mai 2022 noch durch den Hersteller selbst zertifiziert werden, danach gelten die Regelungen der IVD-Verordnung‘.“

Der ausgehändigte Test wurde zumindest teilweise in Korea hergestellt. Wer haftet im Falle von Schäden?

Gefahr von falsch positiven Ergebnissen ist enorm

Die Gefahr von falsch positiven Ergebnissen ist enorm, da weder die Probe professionell entnommen wird, noch der Test eine ausreichende Sicherheit bietet, falsch positive Ergebnisse zu verhindern. Wissenschaftler sprechen von einem bis zu 100 Prozent Anteil der Positiven, die — je nach Saison — falsch positiv ausgewiesen werden, wenn — so wie im Sommer 2020 — keine tatsächlichen Infektionen vorkommen.

Die Pharmazeutische Zeitung schreibt:

„Weiterhin ist bei einigen Tests unklar, ob sie nicht auch bei Antikörpern anschlagen, die von einer früheren Infektion mit einem anderen Coronavirus oder Influenza-Viren herrühren. (…) Möglicherweise gelangen diese Tests demnächst als preiswerte und einfach anzuwendende Alternativen auf den Markt. Aber auch hier mahnt das PEI zur Vorsicht. Generell seien „große Zweifel angebracht, inwiefern Antigentests mit der sensitiven NAT mithalten können‘“ (4).

Entsprechend überraschend ist dann auch der Hinweis im Anschreiben der Schulleitung, dass nach einem derart fraglichen positiven Ergebnis das Kind erst einmal zu Hause in Quarantäne bleiben müsse. Auf welcher rechtlichen Grundlage gibt die Schule eine solche Anweisung? Ob dies einen Versuch der Freiheitsberaubung darstellt, sollte untersucht werden. Da die Schulleitung über die hohe Wahrscheinlichkeit falsch positiver Ergebnisse von mir mehrfach informiert wurde, wäre möglicherweise sogar von Vorsatz zu sprechen.

Inzidenzwert als alleiniger Marker

Alle Corona Verordnungen beruhen mittlerweile auf nur einem einzigen Wert, dem Inzidenzwert. Dieser politisch gesetzte Wert wiederum ergeht alleine aus der Anzahl positiver Tests pro 100.000 Menschen, festgestellt innerhalb einer Woche (5).

Was passiert mit dem Inzidenzwert, wenn wir aufhören zu testen? Er geht auf null. Im Gegenzug steigt er alleine mit der Anzahl der Tests. Der Wert wird nicht ins Verhältnis zu den gemachten Tests gesetzt. Testen Sie mehr, erhalten Sie mehr positive Tests, der Inzidenzwert steigt. Und genau das passiert gerade. Es wird stetig mehr getestet, seit einer Woche auch mit kostenfreien Schnelltests an den Schulen, vor Geschäften, an Flughäfen …, die wiederum PCR-Tests auslösen mit dem hohen Risiko falsch positiver Ergebnisse. Dabei steigt die Gefahrenlage insgesamt überhaupt nicht. Es wird ja nur mehr getestet. Wenn Sie 20.000 Tests machen, erhalten Sie alleine durch die 2 Prozent Testfehler bei der Erfassung Corona-negativer Menschen (Spezifität) circa 400 falsch-positive Ergebnisse. Da es kaum echte positive Fälle gibt, gleicht sich das auch nicht annähernd gegen die falsch-negativen Fälle (Sensitivität) aus. Mitunter sind dann 80, 90 ja bis zu 100 Prozent der positiven Tests falsch positiv. Da ist die „Notbremse“ schnell gezogen. Es ist einfachste Mathematik, die uns hilft, die Dinge zu verstehen.

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In dieser Grafik beschreibt das Robert Koch-Institut (RKI) anschaulich die Problematik. Das rechte Bild trifft nie zu, da die Durchseuchung in der Bevölkerung niemals 10 Prozent erreichen wird. Laut Prof. Christian Drosten liegt diese im Worst Case bei um 0,5 Prozent. Es träfe also eher die linke Grafik zu. Und hier stehen bei 10.000 Tests 200 falsch Positive gegenüber einen falsch negativen Test.

Verlauf der Infektionszahlen auffällig unauffällig

Bis Mitte Februar, in Kalenderwoche 6, also kurz vor den Landtagswahlen, sanken die Infektionszahlen und somit auch der Inzidenzwert. Es wurde seitens der Politik etwas gelockert und Hoffnung gemacht. In der RKI-Tabelle zur Erfassung der Testzahlen sieht man aber deutlich, dass auch die Anzahl der Tests stark zurückgefahren wurde. Saisonbedingt sank zusätzlich die Positiven-Rate.

Woche / Testzahl / Positive / Positiv Rate

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Seit März steigen nun die Zahlen wieder. Die Tabelle zeigt deutlich, dass auch die Testzahlen wieder hochgefahren wurden.

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Beachten Sie bitte die Positiv-Rate, die seit Anfang Februar recht konstant blieb. Ginge man davon aus, der Test hätte eine Aussagekraft, wäre das die Zahl, die man zur Beurteilung der Gefahr mit heranziehen könnte. Sie wird ignoriert.

So war das im Übrigen im gesamten vorigen Jahr (6).

Von Mitte April bis Oktober 2020 fand sich keine einzige Sars-Cov-2-Positiv-Probe im Sentinel vom RKI, das zur Überwachung von Infektionskrankheiten ganzjährig Proben aus Kliniken und Praxen auswertet.

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Die Positiv-Rate der bis zu 1,22 Millionen Tests (!!!) schwankte immer um den zu vermutenden Testfehler bei circa 0,5 bis 1,5 Prozent. In den Medien wurde jedoch fortwährend von vielen Neuinfektionen gesprochen:

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Es wurden immer nur effektive Zahlen genannt. Dass Kliniken leerstanden, bleibt in Erinnerung. Hinterfragt wurde dies von den Illustrierten der Propagandamaschine Tagesschau-ZDF-Zeit-Süddeutsche Zeitung und Co kaum. Von den lokalen Abschreibe-Blättern will ich gar nicht erst sprechen.

Mit diesen faulen Zahlen, die nie in das Verhältnis der gemachten Tests gesetzt werden, richtet man eine Gesellschaft zugrunde und drangsaliert die Kinder mit gefährlichen Maßnahmen. Diese faulen Zahlen, auf Basis fauler PCR-Tests, waren schon von Beginn an die Basis der Plandemie.

Aber es geht noch weiter.

PCR-Test kann keine Infektion feststellen

Der PCR-Test selbst kann keine Infektion feststellen. Er stellt nicht fest, ob jemand krank oder infektiös ist, ob jemand Überträger oder gerade genesen ist. Der Test kann das nicht! 

Hierzu ein E-Mail-Verkehr mit dem Gesundheitsamt Offenburg:

Auszüge

Schon früh im Juli 2020 hatte ich einen interessanten E-Mail-Austausch mit dem Gesundheitsamt Offenburg. Auf Basis eines Dokuments der Schweizer Zulassungs- und Aufsichtsbehörde Swissmedic für das Bundesamt für Gesundheit (DAG) stellte ich Fragen zu dem PCR-Test:

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Auszug aus „Merkblatt zur aktuellen Covid-Testung in der Schweiz“, Seite 6.

Dr. Patricia Rauer vom Gesundheitsamt Offenburg (OG) bestätigte mir schriftlich, dass man über einen PCR-Test keine Infektion feststellen kann. Man müsse, so Dr. Rauer, im Zweifelsfall jede Probe auf vermehrungsfähiges Virenmaterial prüfen. Dies, so das Gesundheitsamt weiter, geschehe so gut wie nie. Es bliebe — laut deren Kenntnisstand — bei immer nur dem einen Test. Was „im Zweifelsfall“ bedeutet, wollte man mir nicht beantworten. Viele weitere Fragen blieben leider unbeantwortet.

Auf die Frage, weshalb dennoch positive Testergebnisse als Neuinfektionen gehandelt werden, bekam ich von Andrea Kern (Leitung Ordnungsamt OG) die lapidare Antwort: „Das ist so.“

1. Aussage Dr. Rauer:

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2. Aussage Dr. Rauer:

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3. Aussage Andrea Kern:

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4. Aussage Andrea Kern:

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5. Aussage Andrea Kern:

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Rückfrage zu 5:

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Antwort zu 5 Andrea Kern:

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Epidemiologisches Bulletin 39

Auch das Epidemiologische Bulletin 39 des RKI gibt Aufschluss darüber, wie mit dem Test umzugehen ist. Ein Test könne auch positiv ausfallen, wenn ein Erkrankter schon längst wieder genesen ist. Diese positiven PCR-Ergebnisse seien nicht mit Ansteckung gleichzusetzen, so das RKI.

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Man müsse jede positive Probe auf Vermehrungsfähigkeit prüfen. Laut Gesundheitsamt Offenburg wird dies aber aus Zeit- und Kostengründen nicht gemacht. Ein Hochsicherheitslabor wäre dafür von Nöten.

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In diesem Dokument wird auch beschrieben, dass symptomlose Menschen keine erwähnenswerte Rolle im Infektionsgeschehen spielen.

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Auch eine groß angelegte Studie aus Wuhan kommt zum gleichen Schluss, dass symptomlose Menschen keine Überträger der Corona Krankheit sind (7).

Und man hat es vorwiegend mit gesunden Menschen zu tun.

Warum testen wir gesunde Menschen? Warum impfen wir gesunde Menschen? Warum müssen gesunde Menschen in Quarantäne? Weshalb gesunde Menschen überhaupt irgendwelche Maßnahmen umsetzen müssen, kann medizinisch nicht erklärt werden. Entsprechend erfolglos waren bisher auch alle Maßnahmen, ginge man von korrekten Zahlen aus und schaut man sich deren Verlauf im letzten Quartal an.

Man muss sich doch irgendwann auch einmal fragen, wie sinnvoll ein Test ist, bei dem der weit überragende Teil aller positiv Getesteten gesund ist und bleibt. Um solch komplizierte Gedanken zu vollziehen, bedarf es allerdings einem IQ über 5, der heutzutage offensichtlich nurmehr selten anzutreffen ist.


Quellen und Anmerkungen:

(1) Hausärzte protestieren gegen 15-Euro-Vergütung für Corona-Abstriche, Zahnärztliche Mitteilungen (zm), 4. August 2020;
https://www.zm-online.de/news/politik/hausaerzte-protestieren-gegen-15-euro-verguetung-fuer-corona-abstriche/.
(2) https://www.chemie.de/lexikon/Ethylenoxid.html
(3) Nicole Schuster: Schlüssel zur Eindämmung? - Schnelltests auf Sars-CoV-2; Pharmazeutische Zeitung, 31. März 2020; https://www.pharmazeutische-zeitung.de/schluessel-zur-eindaemmung-116642/seite/3/.
(4) Ebenda.
(5) Corona: Hinweise zur Berechnung der 7-Tage-Inzidenz, Pressemitteilung Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, 5. Februar 2021; https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/corona-hinweise-zur-berechnung-der-7-tage-inzidenz/.
(6) Google-Suche RKI-Wochenberichte: https://influenza.rki.de/Wochenberichte.aspx.
(7) Dokumente Studie Wuhan: https://achern-weiss-bescheid.de/wp-content/uploads/2021/04/Anlage-1-Studie-Wuhan-Bericht-dazu.pdf; https://achern-weiss-bescheid.de/wp-content/uploads/2021/04/Anlage-1-Studie-Wuhan1-1.pdf.


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