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Die Todeszelle von Dessau

Die Todeszelle von Dessau

Staatliche Morde — und keiner hat etwas gewußt?

„Ich befinde mich auf dem Weg zur Zelle, in der sich ein Schwarzafrikaner selbst angezündet hat.“ Mit diesen Worten geht der Videograf am 7. Januar 2005 gegen 16 Uhr der Tatortgruppe des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt voraus. Dann schwenkt seine Kamera in die 2,35 mal 4,5 Meter kleine geflieste Schlichtzelle ein, fokussiert die bis auf untere Hautschichten verbrannte, an Händen und Füßen gefesselte Leiche des Flüchtlings Oury Jalloh. Der Tote liegt auf verkohlten Überresten einer einst feuerfest umhüllten Matratze, der gesamten Brandlast. Nach vier Minuten bricht das Video ab; mehr Aufnahmen existieren nicht. Jemand hat sie offenbar gelöscht. Nur gut 20 Minuten hat das Inferno in einem derart unbeschreiblichen Ausmaß gewütet. Trotzdem steht die offizielle These schon vor der Spurensicherung fest: Selbstmord.

Zwölf Jahre lang hält der Chefermittler der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, Folker Bittmann, an der Selbstmordtheorie fest. Zwei Gerichte, der Bundesgerichtshof und die Politik folgen ihm. Erst nach einem Brandversuch im August 2016 schwenkt Bittmann um, folgt der Argumentation der eingeschalteten acht Experten aus den Bereichen Brandforensik, Chemie, Medizin und Kriminaltechnik. Danach käme eine Selbstanzündung einem Wunder gleich. Bittmann nennt des Mordes und der Brandstiftung verdächtige Polizisten und ein Motiv: Die Täter könnten versucht haben, Verletzungsspuren zu verwischen, die Misshandlung, mindestens unterlassene Hilfe offenbart hätten. Und: Sie wollten wohl auch verhindern, dass zwei weitere, bis heute ungeklärte Todesfälle erneut aufgerollt werden könnten.

Drei schwer verletzte Tote

Am 8. Dezember1997 wird Hans-Jürgen Rose wegen Trunkenheit im Straßenverkehr festgenommen. Tags darauf verlässt er das Polizeirevier Dessau noch lebend. Doch Minuten später bricht er zusammen. Als er gefunden wird, ist sein Leben nicht mehr zu retten. Todesursache: Schwere innere Verletzungen, entstanden durch stumpfe Gewalt. Es gibt massive Hinweise darauf, dass Polizisten den Mann an eine Säule gefesselt und schwer verprügelt haben. Doch niemand verfolgt diese Spur weiter.

Am 30. Oktober 2002 um 13.55 Uhr finden Polizeibeamte Mario Bichtemann tot in derselben Zelle auf, in welcher Oury Jalloh gut zwei Jahre später verbrennen sollte. Laut Diagnose starb er an einem Schädelbruch mit Hirnquetschung. Die Leiche des 36jährigen ist übersät mit Hämatomen. Vier Rippen des Toten sind gebrochen. Auch bei ihm komme nur stumpfe Gewalt in Betracht, heißt es. Doch im Juni 2004 stellt die Staatsanwaltschaft Dessau das Verfahren ein. Interne Ermittlungen beendet die Polizei mit dem Feuertod von Oury Jalloh. Sie den Dienstgruppenleiter des Reviers, Andreas Sch., nicht über Gebühr belasten.

Im Fall Oury Jalloh sieht Oberstaatsanwalt Bittmann nicht nur zu, wie Beweise wie am Fließband von der Polizei entsorgt werden und die Tatortgruppe den Schutt nicht auf Brandbeschleuniger untersuchen lässt. Er weigert sich, eine Röntgenuntersuchung zu beauftragen, um den Leichnam auf knöcherne Verletzungen zu untersuchen. Unterstützer der Familie sammeln daraufhin Zehntausende Euro Spenden, beauftragen in der Rechtsmedizin Frankfurt am Main eine zweite Obduktion. Ergebnis: eine gebrochene Nase, Einbrüche in der Siebbeinplatte, gerissene Trommelfelle, gebrochene Handgelenke.

Der Arzt, der nicht hilft

Zum Fall Bichtemann liegen der Autorin nun umfassende Akten vor. Daraus geht hervor: Passanten finden den Mann am 29. Oktober 2002 auf der Straße liegend. Er ist nicht ansprechbar. Sie rufen die Polizei. Um 21.21 Uhr treffen Jürgen G. und Werner Th. ein. Er sei betrunken und leicht verletzt, attestieren sie. Anstatt einen Krankenwagen zu rufen, nehmen die Polizisten ihn mit. Der Revierarzt stellt nur Hautabschürfungen fest. Der gebrochene Schädel und die vier Rippenbrüche fallen ihm angeblich nicht auf. Die Polizisten G. und Th. stecken ihn in die Zelle – wo er 16 Stunden später tot aufgefunden wird.

Im Fall Oury Jalloh beteuern die Polizeibeamten Hans-Ulrich M. und Udo S., der Afrikaner habe sich die Verletzungen wohl bei der Festnahme und später im Arztraum des Reviers zugezogen. Dort habe er seinen Kopf auf den Tisch geschlagen. Doch der Revierarzt vermerkt nichts von einem Bruch des Nasenbeins und der Siebbeinplatte. Er erklärt ihn, trotz fast drei Promille Alkohol im Blut, für hafttauglich. M. und S. fesseln ihn rücklings auf der Matratze. Gut drei Stunden später ist Jalloh bis zur Unkenntlichkeit verbrannt. Ein anderer Arzt, Andreas P., stellt den Totenschein aus. P. wird später Selbstmord begehen.

Brisant: Derselbe Revierarzt untersucht Mario Bichtemann und Oury Jalloh nach der Einlieferung: Andreas B. Der befindet beide für gewahrsamstauglich. Bis heute praktiziert der Neurologe in Dessau.

Die sich aufdrängenden Fragen wird jedoch nie jemand stellen: Registriert Andreas B. die Verletzungen nicht, weil sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhanden sind? Dann müssen Polizisten sie den Toten zugefügt haben. Oder untersucht der Arzt die Gefangenen so nachlässig, dass ihm der Naseinbeinbruch bei Jalloh und Schädel- und Rippenbrüche bei Bichtemann nicht auffallen? Ignoriert er sie gar absichtlich?

Hanebüchene Geschichten

Sowohl im Fall Bichtemann als auch im Fall Jalloh sind Dienstgruppenleiter Andreas Sch. und seine Stellvertreterin Beate H. vor Ort. Sie sitzen im DGL-Raum, sind mit einer Gegensprechanlage mit den in Gewahrsam Genommenen verbunden. Beate H. beteuert im Fall Jalloh am Tattag und 2007 vor Gericht, der Gefesselte habe noch laut „Feuer, mach mich los!“ gerufen, als Andreas Sch. und sein Kollege Gerhard M. bereits auf dem Weg in die Zelle waren. Das war zwischen 12.09 und 12.11 Uhr der Fall – frühestens sieben Minuten nach dem Brandausbruch. Mediziner sind sich dagegen einig: Jalloh kann nicht länger als eine Minute in dem Rauch überlebt haben. Ihr Beweis: Der Tote hat kein Kohlenmonoxid im Blut.

Die Schreie sind demnach die Erfindung von Beate H. Offensichtlich will sie mit dieser Falschaussage „belegen“, dass der Mann noch gelebt habe und imstande gewesen sei, das Feuer zu entzünden. So entlastet man mutmaßliche Täter. Was weiß die heute 49jährige Beamtin tatsächlich von dem Geschehen vor dem tödlichen Brand? Niemand stellt sie zur Rede – bis heute.

Einfallsreich sind Beate H. und Andreas Sch. 26 Monate zuvor auch im Fall Bichtemann. Beide geben im Nachhinein Erstaunliches an: Kurz vor dem Leichenfund wollen sie Lebensgeräusche Bichtemanns über die Sprechanlage gehört haben. So habe er zwischen 13.25 und 13.40 Uhr ein „deutliches, ruhiges, gesundes Schnarchen“ von sich gegeben. Um 13.50 Uhr wollen H. und Sch. „Bewegungsgeräusche und dementsprechendes Atmen“ vernommen haben.

Tatsächlich findet Andreas Sch. nur fünf Minuten nach den angeblich unzweideutigen Lebensgeräuschen die Leiche von Bichtemann auf dem Boden der gefliesten Zelle liegend. Wenig später, um 14.15 Uhr, attestiert der Mediziner Norbert Niewelt nicht nur den Tod des Mannes. Er vermerkt auch, dass die Totenstarre bereits vollständig ausgeprägt ist. Diese setzt gewöhnlich erst mehrere Stunden nach dem Versterben ein. Man müsste von einem einmaligen medizinischen Wunder ausgehen, sollten die Aussagen der Dienstgruppenleiter stimmen. Doch nicht ein einziger Ermittler zweifelt an ihrer Geschichte.

Mit dabei, von nichts gewusst

Weitere in den Akten namentlich aufgeführte Polizisten sind in beiden Fällen involviert. Am 29. Oktober 2002 gegen 21.21 Uhr nimmt Werner Th. Mario Bichtemann fest. Knapp 20 Minuten später unterschreibt er den Einlieferungsbeleg. Th. zweifelt keinen Moment daran, dass der kaum ansprechbare und vermutlich bereits schwer Verletzte gewahrsamstauglich ist. Bei dem Gefangenen Oury Jalloh führt Werner Th. zwei Jahre und gut zwei Monate später um 10.03 und 10.37 Uhr Zellenkontrollen durch. Knapp anderthalb Stunden später, um 12 Uhr, schlägt der Rauchmelder zum ersten mal an.

Jürgen S. ist tagsüber für Bichtemann zuständig. Er kontrolliert ihn um 10 Uhr und 12.20 Uhr. Der Mann habe so fest geschlafen, dass er ihn nicht wachbekommen habe, gibt S. später zu Protokoll. Darum habe er sich an Dienstgruppenleiter Andreas Sch. gewandt. Der habe mit Revierarzt Andreas B. telefoniert. Der Neurologe wiegelt demnach ab: Nein, Medikamente aber er Bichtemann nicht verabreicht. Der Mann könne entlassen werden, sobald er bei Bewusstsein sei. Sch. belässt es dabei und fordert, anderthalb Stunden vor dem Leichenfund, keine medizinische Hilfe an.

Bei Oury Jalloh sieht Jürgen S. laut Protokoll um 11.05 Uhr in der Zelle nach dem Rechten, knapp eine Stunde vor dem Anschlagen des Rauchalarms. Er bemerkt keine Auffälligkeit. Bittmanns Gutachter sind sich dagegen einig: Jalloh war bereits beim Brandausbruch mindestens bewusstlos, ausgelöst vermutlich durch die Gesichtsschädelfrakturen und zwei gerissene Trommelfelle. Sonst, so führen sie aus, hätte die Rechtsmedizin beim Opfer einen erhöhten Adrenalinspiegel festgestellt.

Polizeihauptkommissar Reinhard E. wacht im Jahr 2002 in der gesamten Nacht vom 29. auf den 30. Oktober 2002 zusammen mit zwei Kollegen über den in Gewahrsam Genommenen Mario Bichtemann. Der Insasse schlafe seinen Rausch aus und es gehe ihm gut, protokollieren die Beamten später. Am Abend des 7. Januar 2005 verfasst Reinhard E. die Polizeimeldung zum Tod von Oury Jalloh. Er schreibt vom „Selbstmord“.


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Demonstration am 7. Januar 2018 für die Aufklärung der Todesfälle


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