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Die WHO-Ermächtigung

Die WHO-Ermächtigung

Der geplante Pandemievertrag ist der nächste Schritt, um Nationalstaaten zugunsten transnationaler Organisationen zu entmachten.

Vorgeschichte

Grundlage aller WHO-Entscheidungen sind die als International Health Regulations (IHR) bekannten internationalen Gesundheitsvorschriften. Diese zur Lagebeurteilung herangezogenen Kriterien werden allerdings häufiger „überarbeitet“, was deren Abschwächung oder gar Abschaffung zur Folge haben kann.

So wurde die 2009 erfolgte Einstufung der Schweinegrippe als Pandemie vor allem mit der erwarteten „enormen Anzahl von Todes- und Krankheitsfällen“ begründet. Der vergleichsweise harmlose Verlauf der Schweinegrippe veranlasste die WHO, das „Todesfall-Kriterium“ komplett zu streichen. Seither kann eine Pandemie auch schon dann ausgerufen werden, wenn sich ein Erreger rasch in mindestens zwei Regionen ausbreitet (1).

Dass es bei der auf diese Weise erleichterten Ausrufung einer Pandemie nicht bleiben soll, geht aus der für den Pandemievertrag vorgesehenen Ausweitung der Befugnisse hervor, die alle zur Ausrufung, Maßnahmenverhängung und Bestrafung gehörenden Bereiche umfassen. Um diesem Ziel näher zu kommen, war es erforderlich, zunächst die internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) noch umfassender als bisher einer Überprüfung zu unterziehen. Das mit dieser Aufgabe betraute IHR Review Committee wurde vom jetzigen Präsidenten des Robert Koch-Instituts (RKI) Lothar Wieler geleitet. Der am 5. Mai 2021 vorgelegte Abschlussbericht enthielt zahlreiche als Forderungen zu verstehende IHR-Anpassungsvorschläge (2).

Vertragspaten

Was den an die Ausrufung von Pandemien gekoppelten Machtzuwachs der WHO angeht, gelang der entscheidende Durchbruch mit der als Covid-19 bezeichneten Virusinfektion, die beinahe die ganze Welt derart in Angst und Schrecken versetzte, dass die Wahrnehmung parallel verlaufender Entwicklungen fast gänzlich unterblieb.

Bereits am 1. Dezember 2021 — und somit nur wenige Monate nach Vorlage des vom IHR Review Committee erarbeiteten Abschlussberichts — wurde auf der UN-Generalversammlung beschlossen, einen Prozess zur Entwicklung eines „historischen globalen Abkommens“, so die harmlos klingende Umschreibung des Pandemievertrags, in Gang zu setzen.

Die davor und danach zu diesem Zweck entfalteten Aktivitäten sind so zahlreich und binden so viele daran interessierte Personen und Organisationen ein, dass diese hier nur beispielhaft erwähnt werden können.

Laut Europäischen Rat wurde das Projekt Pandemievertrag erstmalig vom Ratspräsidenten Charles Michel im November 2020 auf dem Pariser Friedensforum angekündigt. Eine entsprechende Passage findet sich wenig später in der von den Staats- und Regierungschefs der G 7 abgegebenen Erklärung vom 19. Februar 2021. Am 30. März 2021 legten politische Akteure wie Ursula von der Leyen, Charles Michel, Emmanuel Macron und Angela Merkel noch einmal nach, indem sie zusammen mit der WHO einen dringenden Appell zugunsten eines internationalen Pandemievertrages veröffentlichten.

Auf die eine oder andere Art mit im Boot sind, einschließlich diverser pharmazeutischer Unternehmen, auch die großen Geldgeber der WHO, die mittlerweile zu 80 Prozent von den freiwilligen, aber natürlich zumeist zweckgebundenen Spenden abhängig ist. Ebenfalls stark involviert sind Institutionen wie das Weltwirtschaftsforum, die Weltbank, der Weltwährungsfonds (IWF) oder die Welthandelsorganisation (WTO).

Die Ausarbeitung des Pandemievertrages obliegt vor allem den Weltgesundheitsversammlungen, von denen die letzte erst Ende Mai 2022 stattgefunden hat. Nach jetzigem Planungsstand soll die nächste (77.) Weltgesundheitsversammlung den Schlusspunkt setzen, sodass der Pandemievertrag spätestens 2024 in Kraft gesetzt werden kann. Es kursieren aber auch schon Überlegungen, nach denen der Zeitpunkt der Inkraftsetzung deutlich vorgezogen werden soll.

Vertragsinhalte

Im Zusammenhang mit dem ersten Punkt des bereits kurz erwähnten Dreiklangs von Pandemiefeststellung/-ausrufung, Maßnahmenverhängung und Bestrafung soll die Prävention eine große Rolle spielen. Darunter wird vor allem eine enorme Ausweitung der Testdurchführungen verstanden, und zwar sowohl hinsichtlich der Quantität als auch hinsichtlich der in Verdacht geratenen Erreger (Viren und Bakterien).

Eine solche Vorgehensweise wird zwangsläufig viele „alarmierende Befunde“ ergeben, die — in Verbindung mit den inzwischen stark abgeschwächten Einstufungskriterien — zukünftig zu einer recht häufigen Ausrufung von Pandemien führen dürften. Die aus diesem Grund schon jetzt überall angemahnte Vorsorge hat beispielsweise das Bundeskabinett im März 2022 veranlasst, einen Vertrag mit fünf Impfstoffherstellern bis 2029 (!) abzuschließen (3), obwohl aktuell erst einmal die Vernichtung eines Großteils des zuvor bestellten Kontingents ansteht.

Doch zurück zum Vertrag:

Sobald die WHO das erneute Vorliegen einer Pandemie, welcher Art auch immer, „festgestellt“ hat, steht ihr laut Pandemievertrag das Recht zu, allen Ländern dieser Welt dieselben „Bekämpfungsmaßnahmen“ vorzuschreiben.

Angesichts der enormen Abhängigkeit der WHO von privaten Geldgebern insbesondere aus dem Pharma- und Impflobbybereich darf vermutet werden, dass sich die Anordnung einer weltweiten Impfpflicht als hauptsächliche Gegenstrategie herauskristallisieren wird.

Für den Fall, dass einzelne Länder auf die Idee kommen sollten, sich den Anordnungen, zum Beispiel aufgrund ländertypischer Besonderheiten, widersetzen zu wollen, hat sich schon das von Wieland geleitete Komitee mit den dann infrage kommenden Reaktionen befasst. Danach ist vorgesehen, dass sich diese Staaten zunächst einmal für ihre Weigerung rechtfertigen müssen und dann mit einer Veröffentlichung der Risiken konfrontiert werden.

Bei fortgesetzter Verweigerung soll es zur Verhängung von Handelsembargos und/oder Sanktionen finanzieller Art kommen. Im Zusammenhang mit der erwünschten Befolgung von Coronamaßnahmen ist es aber auch schon vorgekommen, dass der Widerstand durch Schuldenerlass (Burundi) oder durch Zahlung zusätzlicher Hilfsgelder (Tansania) gebrochen worden ist (4).

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der geplante WHO-Pandemievertrag auf eine sehr weitgehende Entmachtung aller Länder dieser Welt hinausläuft, die umso länger anhält, je häufiger Pandemien ausgerufen werden.

Entsprechend gigantisch fiele der dauerhafte Machtzuwachs für die WHO aus, der auch noch unter Umgehung jeder demokratischen Legitimation, seitens der nationalen Parlamente oder der Bevölkerung, zustande gekommen wäre und einigen sehr reichen Menschen die Möglichkeit böte, einen maßgeblichen Einfluss auf das Schicksal der gesamten Menschheit auszuüben.

Schlussfolgerungen

Im Unterschied zur überschaubaren Anzahl der Profiteure des vor der Vollendung stehenden Pandemievertrags — Zuarbeiter wie Wieland, auf eigenen Machtzuwachs bedachte Politiker sowie die „Maßnahmengewinnler“ — wird der Rest der Menschheit einer kompletten Entmündigung preisgegeben.

Um dem daraus resultierenden Empörungspotenzial rechtzeitig einen Riegel vorzuschieben, sind bereits mehrere „Pandemie-Planspiele“ durchgeführt worden, in denen immer auf den Faktor Angst gesetzt wird. Jüngstes Beispiel ist der am 19. Mai 2022 von den G-7-Gesundheitsministern geübte „Leoparden-Pocken-Ausbruch“ (5).

Darüber hinaus sieht der Pandemievertrag eine ständige Beobachtung der Bevölkerung vor, aber nicht etwa im Sinne einer doch noch möglichen Mitbestimmung, sondern als Maßnahme zur Kontrolle der öffentlichen Meinung.

Erschwerend kommt hinzu, dass inzwischen weit mehr als 20 (überwiegend europäische) Regierungschefs sowie der Präsident des Europäischen Rats dem Vorhaben Pandemievertrag bereits zugestimmt haben. Das bedeutet, dass im Ablehnungsfall vielfach auch gegen die eigene Regierung opponiert werden müsste, was weder den nationalen Parlamenten noch der Bevölkerung leicht fallen dürfte.

Dennoch haben sich mittlerweile erste nationale und internationale Gegenbewegungen konstituiert, die sich in Form offener Briefe oder Petitionen zu Wort melden. Dazu ein Zitat aus dem vom World Council for Health am 9. März 2022 veröffentlichten Brief:

„Das vorgeschlagene WHO-Abkommen ist unnötig und stellt eine Bedrohung der Souveränität und der unveräußerlichen Rechte dar. Es erweitert die erdrückende Macht der WHO, ungerechtfertigte Pandemien auszurufen, entmenschlichende Abriegelungen zu verhängen und teure, unsichere und unwirksame Behandlungen gegen den Willen der Menschen durchzusetzen“ (6).

Nachtrag

Am 25. Mai2022 hat das Reuters Fact Check team eine Meldung veröffentlicht, nach der es keine „WHO-Ermächtigungspläne“ gibt: „Fact Check — The WHO is not planning to implement a 'pandemic treaty' that would strip member states of sovereignty“ (7). Ob diese Stellungnahme nun zutrifft oder eher als Ausdruck einer größer werdenden Nervosität angesichts des allmählich wachsenden Widerstands zu verstehen ist, mag jede Leserin und jeder Leser für sich selbst entscheiden.


Quellen und Anmerkungen:

(1) https://xn--gesundheit-sterreich-ebc.at/who-will-sich-jetzt-ueber-die-verfassung-der-mitgliedslaender-stellen_OB
(2) https://multipolar-magazin.de/artikel/internationaler-pandemievertrag
(3) https://norberthaering.de/macht-kontrolle/who-pandemievertrag/
(4) https://www.rubikon.news/artikel/die-zukunftige-weltregierung
(5) https://multipolar-magazin.de/artikel/monkey-business
(6) https://worldcouncilforhealth.org/news/2022/03/erster-offener-brief-zum-pandemievertrag-der-who
(7) https://www.reuters.com/article/factcheck-who-treaty-idUSL2N2XH0KA


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