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Fatale Altlast

Fatale Altlast

Strippenzieher, Laienschauspieler, Erbhofpächter und keine demokratische Kontrolle im Rundfunkrat.

Du sitzt da und ärgerst dich. Zwar hast du deinen Rundfunkbeitrag bezahlt, was blieb dir anderes übrig. Bekommen aber hast du eine Nachrichtensendung, von der du dich ordentlich verladen fühlst: Tendenziös fandst du sie, sogar propagandistisch. Unvollständig, oberflächlich.

Jetzt raffst du dich auf und schreibst eine Programmbeschwerde. Dein Adressat: Der Rundfunkrat des NDR (die Tagesschau kommt aus Hamburg).

Schließlich ist der Rundfunkrat zur Kontrolle eines ordnungsgemäßen Programmangebots da. Die Vorgaben stehen im NDR-Staatsvertrag, der gesetzlichen Grundlage des Senders. Besiegelt von den vier Vertragsländern Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Da heißt es ganz klar:

Programmauftrag (§5 NDR-StVtg):

"Der NDR hat den Rundfunkteilnehmern und Rundfunkteilnehmerinnen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sein Programm hat der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen."

Programmgrundsätze (§7, Abs.2 NDR-StVtg):

"Das Programm des NDR soll die [...] internationale Verständigung fördern, für die Friedenssicherung und den Minderheitenschutz eintreten [...] und zur sozialen Gerechtigkeit beitragen."

Und Programmgestaltung (§8, Abs.2 NDR-StVtg):

"(1) Der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet. Er hat sicherzustellen, dass
2. das Programm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient.

3. [...] Ziel aller Informationssendungen ist es, sachlich und umfassend zu unterrichten und damit zur selbständigen Urteilsbildung [...] beizutragen.
(2) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen (§5 NDR-StVtg) zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung [...] auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen."

Das werden wir sehen, denkst du. Schreibst als Betreff „Programmbeschwerde“, nennst Name, Datum und Uhrzeit der Sendung sowie das Thema der Meldung, von der du dich für dumm verkauft fühlst. Zitierst sie oder ihren wesentlichen Teil im Wortlaut. Dieser ist in der Mediathek im Internet unter www.tagesschau.de abrufbar. Du verlangst vom Rundfunkrat, er möge Remedur schaffen. Denn es steht jedermann frei, sich gemäß

Eingaberecht (§13 NDR-StVtg)

"mit Eingaben und Anregungen zur Programmgestaltung an den Rundfunkrat [...] zu wenden."

Eingabe ist laut Wikipedia eine „an eine Behörde gerichtete Bitte oder Beschwerde“. Und damit ist der Rundfunkrat schon mal so ganz nebenbei mit der Aura einer Behörde umgeben.

Aufgaben des Rundfunkrats (§18 NDR-StVtg):

"(2) Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen [...] Er kann feststellen, dass einzelne Sendungen gegen diese Anforderungen verstoßen und den Intendanten anweisen, einen festgestellten Verstoß nicht fortzusetzen oder künftig zu unterlassen.
(3) Der Rundfunkrat hat ferner folgende Aufgaben: [...] Wahl und Abberufung des Intendanten und seines Stellvertreters."

Na bitte, der Rundfunkrat kann ja richtig durchgreifen. Da geht jetzt alles seinen sozialistischen Gang, denkst du. Vertrauensvoll sendest du deine Beschwerde per E-Mail an das gremienbuero@ndr.de.

Der NDR-Rundfunkrat – Behördendenken! – hat bloß mit Sozialismus nichts am Hut. Vielmehr hat er sich selbst ein bürokratisches Regelwerk von Vorschriften für seine schweißtreibende Tätigkeit auferlegt. Nach seiner Geschäftsordnung (§ 7)

"ist zunächst dem Intendanten des Norddeutschen Rundfunks die Möglichkeit einzuräumen, zu Beschwerden Stellung zu nehmen."

Weil der Intendant „ganz sicher“ eine wichtigere und garantiert zur Intention des Senders passendere Meinung hat als du. Entsprechend fällt die Antwort des Rundfunkratsvorsitzenden aus:

"Ich habe Ihr Anliegen daher an Herrn Lutz Marmor weitergeleitet mit der Bitte, Ihnen innerhalb eines Monats eine Antwort zukommen zu lassen. Sollte die Antwort des Intendanten Sie nicht zufrieden stellen, können Sie sich erneut an den Rundfunkrat wenden."

Ein Tarnmanöver. Es verschleiert, dass eine kritische Befassung mit deiner Beschwerde im Rat vermieden werden soll. Erst mal abwarten, was der Intendant und seine Leute zu sagen haben, ja? Das orientiert. Und du bekommst großmütig die Chance, dich wieder hinzulegen. Immer mit der Ruhe, gelle? Morgen ist auch noch ein Tag. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Kommt Zeit, kommt Rat. Eile mit Weile. Die allermeisten Probleme erledigen sich durch Zeitablauf. Mal sehen, ob du nach vier Wochen noch Dampf im Kessel hast.

Und der Intendant? Der soll dir Bescheid geben. Macht er auch, aber er schickt keine eigene Stellungnahme, sondern eine Erklärung des Chefredakteurs Dr. Gniffke. Der ist verantwortlich für die Sendung – und für deinen Ärger. Jetzt darf er dir zeigen, was eine korrekte Nachricht ist: Das bestimmt der Chefredakteur. NDR-Intendant Marmor – immer hübsch die bürokratischen Formen wahrend – teilt dir nur in einem kurzen Begleitschreiben mit, auch nach seiner Meinung

„liegt kein Verstoß gegen die Programmgrundsätze des NDR oder sonstige Vorschriften vor. Durch die Übersendung dieser Stellungnahme bringe ich dies zum Ausdruck.“

Regst du dich nach den vier Wochen und trotz (oder gerade wegen) dieser dickfelligen Antworten immer noch auf? Dann darfst du dich – gehe zurück auf Los! – nochmal beim Rundfunkrat beschweren. Der muss sich der Geschichte jetzt zwar selbst annehmen. Sein Eingabe- und Rechtsausschuss sowie sein Programmausschuss prüfen dein „Anliegen“, aber natürlich nicht mit ungeschütztem Auge. Die Räte blicken vielmehr durch die Brille, die ihnen Gniffke mit seiner Stellungnahme aufgesetzt hat. Lassen sich möglicherweise sogar zusätzlich noch mündlich von diesem Chefredakteur vorsagen, warum deine Beschwerde grundlos und unberechtigt ist. Ganz wie im richtigen Leben: Auch du fragst doch den Bäcker, ob dir die Semmel schmeckt. Das beurteilst du nicht einfach selbst. Oder?

Ein schräger Vergleich? Aha, du erinnerst dich: Was eine korrekte Nachricht ist, bestimmt der Chefredakteur...

Der Rundfunkrat ist überdies ein wichtiges Gremium. Er hat überhaupt keine Zeit, sich das von dir monierte Programm noch einmal kritisch und unbeeinflusst anzuschauen und sich dann ein eigenständiges Urteil zu bilden. Die fragliche Sendung ist inzwischen eh schon viele Wochen alt. Fast vergessen. Nicht mehr wichtig. Ja?

Nach Ablauf von vier bis sechs Monaten ist es endlich soweit. Post vom Rundfunkrat:

"Nach intensiver Diskussion, der jeweils eine ausführliche Beratung im Programmausschuss bzw. im Rechts- und Eingabenausschuss vorausgegangen war, und sorgfältiger Prüfung der Sachverhalte weist der Rundfunkrat Ihre Programmbeschwerde zurück. Der Rundfunkrat kann keinen Verstoß gegen die für den NDR geltenden Rechtsvorschriften feststellen."

Das ist, du wirst es kaum glauben, die Standardantwort des Rundfunkrats auf Beschwerden aus dem Publikum. Im Schreibautomaten gespeichert.

Wach schon auf, lieber idealistischer Freund demokratischer Normen und eines zweckdienlichen, an seriösen journalistischen Grundsätzen orientierten Informationswesens unserer Republik. Die Realität erwartet dich.

Weihrauchschwaden

Alle fünf Jahre wieder: Der NDR-Rundfunkrat konstituiert sich neu. Stets die gleiche salbungsvolle Liturgie. Die NDR-Betriebszeitung Wir im NDR berichtet:

"Das unabhängige Aufsichtsgremium wählte Dr. Günter Hörmann aus Hamburg zu seinem Vorsitzenden. Hörmann gehört dem Rundfunkrat seit 2012 an; entsandt ist er von der Verbraucherzentrale Hamburg. ‚Im Rundfunkrat spiegelt sich die Vielfalt unserer Gesellschaft wider. Als Vorsitzender dieses Gremiums werde ich für ein faires und konstruktives Miteinander eintreten, damit die Unabhängigkeit des NDR und die Vielfalt seiner Programmangebote gewahrt bleiben. Zu dieser Vielfalt gehören die große regionale Kompetenz des NDR ebenso wie sein starkes Engagement in der ARD‘, sagte Günter Hörmann anlässlich seiner Wahl zum Vorsitzenden."

Hast du es gemerkt? Gleich drei höchst fragwürdige Aussagen in einem einzigen Absatz. Die vermeintliche Unabhängigkeit des Rundfunkrates ist begrenzt durch die Rechtsaufsicht der Länder und wird von den Staatskanzleien der Ministerpräsidenten ausgeübt. Die haben im Zweifel das Recht, gegen Maßnahmen des Gremiums vorzugehen und sich ggf. auf Kosten des NDR durchzusetzen.

In die Programmgestaltung dürfen die Ministerpräsidenten zwar nicht unmittelbar eingreifen. Dafür haben sie aber das Privileg, ihre Gewährsleute in den Rundfunkrat zu lancieren. Den Länder-Regierungschefs und ihrer Korona in den Länderparlamenten steht nämlich das besondere Recht zu, politisch nahestehende Gruppierungen als "gesellschaftlich relevant" zu definieren und ihnen einen Sitz im Rundfunkrat zuzuschanzen.

Kriterien für „gesellschaftliche Relevanz“ gibt es nicht. Die Auswahl geschieht nach Gutsherrenart.

Die Bemerkung des Vorsitzenden Hörmann, der Rundfunkrat spiegele die "Vielfalt unserer Gesellschaft“ wider, ist blanker Unsinn. Der Rundfunkrat ist weitestgehend ein Club von Lobbyisten. Drin sitzen fast ausschließlich Leute, die jeweils Partikularinteressen haben und das Herrschaftsgefüge der Bundesrepublik kolorieren: Parteipolitiker, Gewerkschaftsfunktionäre, Vertreter von Unternehmerverbänden, Kirchen, halböffentlichen Organisationen. Einige dieser Repräsentanten wurden in ihrer jeweiligen „relevanten“ Gruppe gewählt, aber bei weitem nicht alle. Die anderen wurden für den Job im Rundfunkrat nur ausgeguckt, bewährt in Cliquenwirtschaft und Kungelei. Nicht die "Vielfalt der Gesellschaft" sondern die Einfalt eines Kollegiums von Lobbyisten prägt das oberste Gremien des NDR. Die Hörerinnen und Hörer, Zuschauerinnen und Zuschauer, kurz: die Rundfunkteilnehmer haben kein unmittelbares Mitspracherecht, sie sind ausgeschlossen. Sie müssen trotzdem – wie du – für den ganzen Zauber zahlen.

So sieht er aus, der Lobby-Club, schau dir das Beispiel Hamburg an: Sein Landesrundfunkrat (eine Unterstruktur des Gesamtgremiums; auch die NDR-Staatsvertragsländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben jeweils Landesrundfunkräte) hat zehn Sitze. Zwei davon nehmen SPD-Vertreter ein. Hamburg belegt somit 20 % seiner Plätze mit Sozialdemokraten. Tatsächlich schart die Hamburger SPD aber nur rund 10 000 Mitglieder um sich. Bezogen auf die Anzahl der Hamburger Haushalte (eine Million = Gebührenzahler) repräsentieren die SPD-Rundfunkräte davon gerade mal 1 %. Andererseits sind 10,9 % der Hamburger (Stand Dezember 2016) Empfänger von Sozialleistungen nach Hartz-IV. Sie haben keinen einzigen Vertreter im Landesrundfunkrat. Wie findest du das?

Neben der SPD spielen die Kirchen (Evangelische Nordkirche, Diakonie und Jüdische Gemeinde) mit 27 % Bevölkerungsanteil im Hamburger Landesrundfunkrat ebenfalls eine unangemessen große Rolle. Die 2000 Mitglieder der Jüdischen Gemeinde machen nur 0,2% der Gebührenzahler aus, die 300 Mitarbeiter der Diakonie stellen gar nur 0,03 % Anteil (sie haben aber 20 Mio Euro Jahresetat, davon 37 % aus öffentlichen Mitteln). Worin die „Relevanz“ dieser Konfessionsrepräsentanten für die Gesellschaft bestehen soll, bleibt unklar: Leere Kirchen und Mitgliederschwund drücken eher Irrelevanz aus. Die kostenträchtige Produktion von Kirchensendungen, finanziert aus dem NDR-Gebührenhaushalt, macht die von den Kirchen entsandten Rundfunkräte formal zu Lobbyisten. Ihre Interessenlage lässt eine objektive Kontrollfunktion im Rundfunkrat kaum zu: „Man beißt die Hand nicht, die einen füttert."

Mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz bliebe zu fragen, warum anderen Konfessionen (Beispiele: die islamische Schura mit 54 Vereinen, die russisch-orthodoxe Kirche, so groß wie die jüdische Gemeinde) der Zugang zum Rundfunkrat verwehrt ist. Der Umweltschutz-Mini-Verein "Robin Wood" (1500 Mitglieder im gesamten Bundesgebiet) hält seit Jahrzehnten einen Sitz im Rundfunkrat des NDR, aber relevanteren Organisationen wie "Greenpeace" oder dem "Verkehrsclub Deutschland" mit 55000 Mitgliedern wird die lange Nase gezeigt...

Ach, du bist ADAC-Mitglied, und der ADAC hat in Hamburg 210 000 Mitglieder? Deine Sache. Im NDR-Rundfunkrat ist der Club trotzdem nicht präsent. Ob man den ADAC und Autofahren jetzt gut findet, ist hier ja nicht die Frage.

Weitere Absonderlichkeiten: Der „Verband Freier Berufe in der Freien und Hansestadt Hamburg e.V.“ hat sich in keinem uns bekannten Grundsatzdokument medienpolitisch geäußert, geschweige denn jemals speziell zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk Position bezogen. Dennoch erhielt er einen Sitz im Rundfunkrat. Warum sollte ein Verein, der nie medienpolitisches Interesse formuliert hat, nun die "Vielfalt der Programmangebote" des NDR überwachen? Aber nicht nur im Hamburger Landesrundfunkrat, sondern auch in den drei anderen Landesrundfunkräten herrschen entsprechend abstruse Verhältnisse.

Im Gesamtgremium des NDR-Rundfunkrates (58 Mitglieder) haben die Parteien sich ebenfalls reichlich breitgemacht, sowohl unmittelbar als auch in verkappter Form: 11 Mitglieder, das sind 19 %, werden direkt von den Parteien SPD, CDU, Grüne, FDP und AFD gestellt. Die Linkspartei PDL fehlt sinnigerweise, obwohl sie seit Jahren in der Hamburger Bürgerschaft und im Landtag von Mecklenburg- Vorpommern vertreten ist und bei den letzten Bundestagswahlen drittstärkste Kraft im Parlament war.

Welche sachwidrige Kungelei die Rundfunkratsrealität bestimmt, ist noch an einem anderen Schlüssel zu zeigen: Um das Gremium parteipolitisch auszutarieren, vereinbarten die Ministerpräsidenten beispielsweise, wie viele Verbandsfunktionäre von welcher parteipolitischen „Sorte“ jedes Bundesland in den Rundfunkrat entsenden darf. So kommt es, dass beispielsweise Niedersachsen gleich drei DGB-Gewerkschaftsvertreter schickt, vor allem Mitglieder der Ver.di, während aus der Medienstadt Hamburg kein einziger DGB-Gewerkschaftsvertreter kommt...
Parteipolitisch eingefärbt (der Vorsitzende Hörmann z.B. ist SPD-Mitglied) sind auch die Vertreter anderer Gruppierungen, Beispiel: Landesseniorenrat, Landesfrauenrat. Ein Vertreter der "Vereinigung der Opfer des Stalinismus" darf, 64 Jahre nach dem Tod des Namenspatrons, als antikommunistisches Surrogat die "Linke" abblocken. Selbst der Verband der Hauseigentümer mischt mit, gleich neben dem Deutschen Mieterbund. Kein Problem für die Strippenzieher, das Ungleichgewicht zwischen Mercedes-Benz und Tretroller gehört in diesem nach Parteizugehörigkeit bzw. -orientierung austarierten Club zur Staatsräson.

Der schöne Schein

Im Staatsvertrag (§ 18) sind die Aufgaben des Rundfunkrates bezüglich des Interesses der Nutzer und Gebührenzahler nur vage beschrieben:

"Der Rundfunkrat soll die Interessen der Allgemeinheit [...] vertreten. Dabei berücksichtigt er die Vielfalt der Meinungen der Bürger und Bürgerinnen."

Wie könnte dieses Postulat jemals Praxis eines ausgekungelten Clubs von Interessenvertretern sein? Wie glaubwürdig steht der Verband der Hauseigentümer für die Interessen der Mieter ein? Überhaupt: Wer definiert, was die Interessen der "Allgemeinheit" sind? Wer könnte die "Vielfalt der Meinungen der Bürger und Bürgerinnen" unter einen Hut bringen? Vertreten diese Rundfunkräte wenigstens das Interesse der Mehrheit der Mitglieder ihrer eigenen Partei, ihres Verbandes, ihrer Konfessionsgemeinschaft? Ein imperatives Mandat haben sie ja nicht, rechtfertigen müssen sie sich vor niemandem.

Volksvertreter vertreten das Volk. Und Zitronenfalter...

Die Strukturen im NDR-Rundfunkrat, in allen Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Republik, sind erstarrt und versteinert. Die Räte sitzen auf Erbhöfen ihrer Entsender-Organisationen. Die Liste der im NDR-Rundfunkrat vertretenen Gruppierungen (§18 NDRStV) ist seit mehr als fünfundzwanzig Jahren unverändert. Wer einen "Heimatverband", das "Erzbistum Hamburg" oder einen "Unternehmerverband freie Berufe" heute noch als für den Rundfunk relevante soziale Einheiten ausgibt, ignoriert, wie sehr sich die gesellschaftlichen Verhältnisse in den letzten 25 Jahren verändert haben.

Dabei ist die Möglichkeit zur Anpassung an neue gesellschaftliche Gegebenheiten im Staatsvertrag (§17 Abs.7) ausdrücklich vorgesehen:

"Die Landesregierungen (sic!) überprüfen die Zusammensetzung des Rundfunkrats [...] rechtzeitig vor Ablauf jeder Amtszeit darauf, ob die Zusammensetzung eine sachgerechte, der bestehenden Vielfalt prinzipiell Rechnung tragende Bestimmung und Gewichtung der maßgeblichen gesellschaftlichen Kräfte noch gewährleistet, und legen den Parlamenten einen Vorschlag zur Zusammensetzung für die nächste Amtszeit vor."

Passiert ist jedoch nichts dergleichen. Denn der massive parteipolitische Einfluss auf den NDR ist eherner Garant für politischen Machterhalt. Strukturelle Änderungen unterbleiben, weil jeder Ministerpräsident für sich und seine Partei Nachteile bei einer geänderten Gremienzusammensetzung befürchtet.

Die Frage, ob und wie weit eine Gruppierung "gesellschaftlich relevant" sein könnte, wird nicht sachgemäß geklärt, sondern nach Maßgabe der parteipolitischen Einflussmöglichkeit. Als der seinerzeitige Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) vor einigen Jahren versuchte, den Einfluss seiner Partei beim Norddeutschen Rundfunk massiv auszubauen, trat das deutlich zu Tage. Als ersten Schritt hatte er vorgesehen, den Rundfunkrat von 58 auf 48 Mitglieder zu verkleinern. Organisationen, die nach seiner Auffassung der politischen Konkurrenz zuzurechnen waren, sollten dabei leer ausgehen. Die Arbeitnehmerseite sollte gleich zwei Mandate verlieren und der Mieterbund in Schleswig-Holstein, der Landesfrauenrat und Robin Wood in Hamburg, der Verband deutscher Schriftsteller und der Landesjugendring in Niedersachsen sollten insgesamt verschwinden. Des weiteren war vorgesehen, in Hamburg das evangelische Diakonische Werk durch die katholische Caritas zu ersetzen; für Schleswig-Holstein sollte das traditionell konservative dortige DRK anstelle der eher liberalen niedersächsischen Landesarbeitsgemeinschaft Freier Wohlfahrtspflege in den Rundfunkrat einrücken.

Christian Wulffs Novellierungsversuch scheiterte, weil die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns nicht mitspielte. Eine positive Änderung blieb allerdings erhalten: die Begrenzung der Amtszeit von Rundfunkräten auf zehn Jahre. Damit soll verhindert werden, dass Rundfunkräte ihren Sessel als persönliche Pfründe betrachten. Vom DGB-Vertreter Birch aus Hannover beispielsweise (inzwischen in den NDR-Verwaltungsrat aufgerückt) darf man das ebenso annehmen wie von der früheren Kieler CDU-Vorsitzenden, früheren Rundfunkratsvorsitzenden und derzeitigen NDR-Verwaltungsratsvorsitzenden Dagmar Gräfin Kerssenbrock oder dem ehemaligen Hamburger SPD-Vorsitzenden Frahm, die auf Jahrzehnte in NDR-Gremiensesseln zurückblicken können.

Die raue Wirklichkeit

Reine Augenwischerei ist das Gerede des Vorsitzenden Dr. Hörmann von einem unabhängigen Rundfunkrat. Der Rundfunkrat ist ein Steuerungsorgan der Parteipolitiker, er hat keine eigene demokratische Legitimation zur Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Du könntest ebenso gut fragen, ob nicht der Fußball-Fan-Club des FC St. Pauli, Bundeswehrverband, Deutscher Richterbund, Hamburger Rote Flora, Humanistische Union, Mecklenburger Pferdesport-Verband, der LV Schwule und Lesben, Tafel Deutschland e.V., Sozialhilfeempfänger, der Vorstand der Hamburg-Hannover Börse oder die norddeutschen Bestattungsunternehmer oder der Verband deutscher Reeder ebenfalls zu privilegieren wären. Die hätten jedenfalls einen höhere Bekanntheitsgrad und mehr „gesellschaftliche Relevanz“ als der Heimatbund aus Mecklenburg, die Hamburger Verbraucherzentrale oder die Umweltorganisation "Robin Wood".

Unumwunden: Das Konstrukt „Kontrolle durch Vertreter gesellschaftlich relevanter Gruppen“ ist nicht reformierbar, sondern ganz einfach untauglich. Es ist dysfunktional und wird es bleiben. Ein Kungelclub dient den gestellten Aufgaben nicht, sondern wirft nur die klassische Frage auf: Wer kontrolliert die Kontrolleure? Wirksame demokratische Kontrolle des Programms ist nur möglich, wenn sie von den Gebührenzahlern selbst demokratisch organisiert werden kann. Für sie alle nämlich und nicht als Instrument machthabender Politiker wird das Programm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten schließlich produziert.

Entlarvend für das Verständnis des Rundfunkratsvorsitzenden von der Arbeit im Rundfunkrat ist sein Hinweis auf "das konstruktive Miteinander". Harmoniewünsche werden erfahrungsgemäß immer von jenen geltend gemacht, die sachliche Auseinandersetzungen verhindern wollen. Mit solcher Lobhudelei zündet der Vorsitzende gleich zum Amtsantritt Weihrauchkerzen vor dem Altar des NDR-Managements: Er referiert, was der Intendant gern hört, regelmäßig behauptet und in seinen Hochglanzbroschüren verkünden lässt: "Wir haben eine große Vielfalt im Programm, sind regional gut vertreten, führen mit unseren Einschaltquoten, der NDR ist überhaupt das Beste am Norden...“.

Die von Hörmann dokumentierte Harmonieseligkeit hat ihre Wurzeln in fehlender Sachkompetenz. Die ist, wie der frühere Justitiar des NDR, Dr. Werner Hahn, öffentlich anmerkte, ein grundsätzliches Problem. In einem Vortrag vor der Historischen Kommission der ARD im Frühjahr dieses Jahres in Leipzig brachte er es auf den Punkt:

"Die Gremien sind eine Art Lebensversicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Natürlich können Intendanten und Intendantinnen, Direktoren und Direktorinnen, wer auch immer, nicht allein nach Gusto bestimmen, wie eine Anstalt zu leiten ist. Das wäre gerade das, was nicht sein sollte, was ja viel zuviel Macht in einer Hand zusammenhalten würde. Wenn aber die Gremien wichtige Funktionen haben und letztlich vom Rundfunkrat alle Macht im Sender abgeleitet wird - er kann den Intendanten wählen und wieder abwählen - dann muss das Gremium auch in der Lage sein, sich auf Augenhöhe mit den in der Regel Profis auf der anderen Seite auseinanderzusetzen. Wenn wir es mit einer reinen - entschuldigen Sie das Wort - Laienspielgruppe zu tun hätten, dann wäre diese Augenhöhe jedenfalls nicht vorhanden, dann würde das gut gemeinte System irgendwie ad absurdum geführt."

Um die offensichtliche, von ihm mit Beispielen belegte Inkompetenz der Gremien zu beheben, verweist Dr. Hahn auf die Möglichkeit, sich um externen Sachverstand zu bemühen.

Ende der Filzokratie

Unsere Erfahrungen mit dem neuen Vorsitzenden des NDR-Rundfunkrats und seinem Gremium zeigen allerdings, dass die Anregungen des Ex-NDR-Justiziars folgenlos bleiben. Der Vorsitzende verwechselt harmonischen Umgang mit sachlicher Kontroverse auf Augenhöhe. Beispiel: Hörmann lässt wie seine Amtsvorgängerin Ursula Thümler (FDP) den Rundfunkrat eine Fülle von Programmbeschwerden gar nicht mehr eigenständig prüfen, gründlich beraten und unabhängig beurteilen. Er schiebt sie einfach als „Anregung“ ans NDR-Management weiter. Dort verschwinden sie dann ohne Verzug im Papierkorb – Hörmann und seine Räte sind sich darüber klar und damit einverstanden.

"Dieses Vorgehen ist mit der Rechtsaufsicht des NDR abgestimmt,"

ließ er uns freimütig wissen. Er tat damit kund, dass er lieber eine Kumpanei mit der zuständigen Staatskanzlei eingeht (deren Handeln ja gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk kritisch distanziert überwachen soll), als sich um die zunehmenden Programmbeschwerden der Zuschauer zu kümmern. Dass die Absprachen zwischen NDR-Rundfunkrat und der Staatskanzlei vom NDR-Justiziariat initiiert und wohlwollend begleitet wurden, versteht sich schon beinahe von selbst. Da hackt keine Krähe der anderen ein Auge aus.

Die Ministerpräsidenten sind, und das ist entscheidend, mit System und Funktion der Aufsichtsgremien zufrieden. Solange sich der Zuschauerprotest noch in Grenzen hält, werden die Strukturen nicht grundsätzlich geändert. Dann muss die Gesellschaft auch in 20 Jahren - sollte es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk dann noch geben – damit Vorlieb nehmen, dass Vertreter der Stalinismus-Opfer oder der FDP im Rundfunkrat auf zahlreiche Programmbeschwerden aus dem Publikum pfeifen.

"Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vertreten“ und "Vielfalt der Meinungen sichern“ fordert der Staatsvertrag vom NDR. Tatsächlich wird nur krampfhaft der schöne Schein vom "unabhängigen demokratischen Rundfunk" gewahrt.

Der Krug geht nun mal nur so lange zum Brunnen, bis er bricht. Dass er brechen kann und eine Neuregelung möglich wird, dazu trägst du mit deiner Programmbeschwerde bei. Auch wenn sie erst mal nach Art des Hauses abgeschmettert wird.

Steter Tropfen...


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