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Oktoberfestattentat: Presse im Tiefschlaf

Oktoberfestattentat: Presse im Tiefschlaf

Wer von den Medien Aufklärung zu einem der schwersten Terroranschläge der deutschen Geschichte erhofft, wird bitter enttäuscht: Staatskritik ist sakrosankt.

Ein kritischer Blick auf einen Journalismus, der inhaltsleere „Informationen“ zur großen Nachricht „hochjazzt“ und Hintergründe zu einem der schwersten Terroranschläge des Landes am äußeren Rand desinteressiert abhandelt.

Am 26. September 1980 hat eine Bombe auf dem Münchner Oktoberfest 13 Menschen getötet und 211 teils schwer verletzt.

Der Anschlag von jenem Freitagabend gehört zu den schwersten Terroranschlägen, die sich in der Geschichte der Bundesrepublik ereignet haben. Bis heute existieren Merkwürdigkeiten, die das Attentat umgeben, die eigentlich dazu führen müssten, dass eine ganze Medienlandschaft mit all ihren zur Verfügung stehenden Kräften sich intensiv damit auseinandersetzt.

Doch das, was seit über drei Jahrzehnten zu beobachten ist, spielt sich gerade jetzt wieder ab: Punktuell greifen Medien neue Entwicklungen in Sachen Oktoberfestattentat auf. Punktuell handeln sie im Sinne einer nachrichtlichen Berichterstattung neue Informationen ab. Doch von einer Medienlandschaft, die als „Wachhund“, mit „Biss“, mit Eifer und unbedingtem Wille zur journalistischen Aufklärung am Werke ist, kann, wenn es um den Anschlag auf „der Wiesn“ geht, nicht die Rede sein.

Gewiss: Einzelne Medien und Rechercheure, wie etwa der unermüdliche Reporter vom Bayerischen Rundfunk, Ulrich Chaussy, fallen auf. Wie ein Leuchtturm überragt ihre Arbeit den Fall und kann denen, die sich mit ihm auseinandersetzen wollen, zur Orientierung dienen.

Doch wer weiß, mit welch publizistischer Kraft die Schwungmasse angetrieben werden muss, durch die, einmal richtig in Bewegung gesetzt, ernsthafter Druck auf politische Funktionsträger entsteht, sieht schnell: Im Fall des Oktoberfestattentats bedarf es mehr als einzelner Journalisten und einzelner Medien, die mit großer Motivation und Sorgfalt berichteten – genauso wie in anderen, ähnlich gelagerten Fällen.

Wer einen Blick darauf wirft, wie Leitmedien mit der wichtigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von vergangener Woche umgehen, erkennt schnell: Diese Medienlandschaft hat immer wieder große Probleme, wenn es darum geht, Informationen und Nachrichten, die staats- und regierungskritisch sind, so einzuordnen und zu gewichten, dass ihre eigentliche Bedeutung zum Vorschein kommt. Mit anderen Worten: Der Blick auf Medien wird frei, die trotz ihrer hohen Professionalität bei einer ihrer Kernaufgaben, nämlich der journalistisch sauberen Einordnung und Gewichtung von Informationen, wieder einmal versagen.

Aber greifen wir nicht vor. Der Reihe nach.

Vergangene Woche also hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die Informationsblockade der Bundesregierung im Zusammenhang mit einer Kleinen Anfrage aus dem Jahr 2014 der Parteien Bündnis90/Die Grünen und der Linken zum Oktoberfestattentat verletzt diese „teilweise“ in ihren Rechten.

Konkret: In der Kleinen Anfrage wollten die Parteien wissen, ob Heinz Lembke, der im Zusammenhang mit dem „Wiesn-Anschlag“ verhaftet wurde und sich – angeblich, nachdem er angekündigt hat, aussagen zu wollen, in Haft selbst das Leben genommen hat, V-Mann einer Behörde war (mehr Informationen zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und zu Lembke auf Telepolis).

Eine sensible Frage, gewiss.

Die Bundesregierung ist, um es knapp wiederzugeben, der Auffassung: Bei der Tätigkeit von V-Männern geht es um Bereiche, die hinter dem Informationsinteresse des Parlamentes zurückzustecken haben. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer „Ja-aber-Antwort“ reagiert.

Stark vereinfacht: Ja, wenn es um die Tätigkeit von V-Männern geht, gibt es nachvollziehbare Gründe, dass ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nachrangig gegenüber dem Schutz der V-Männern bzw. auch des Staates ist. Aber: Wenn die Grundschutzrechte der V-Männer nicht berührt und das Funktionieren der Geheimdienste nicht gefährdet ist, kann das parlamentarische Informationsinteresse überwiegen.

Frage: Welche Schutzbedürftigkeit liegt bei einem Fall vor, bei dem die Person, um die es geht, bereits seit 37 Jahre tot ist? Und: Wäre das Funktionieren der deutschen Geheimdienste in Gefahr, wenn die Regierung auf die Fragen der angeführten Parteien zu Lembke antworten würde?

Dem Bundesverfassungsgericht hat die Weigerung der Bundesregierung klar Auskunft zu geben, ob Lembke ein V-Mann war, missfallen. Im Beschluss aus Karlsruhe heißt es:

"Im Hinblick auf die Frage, ob und gegebenenfalls für welche Behörde Heinz Lembke ein V-Mann gewesen sei, kann die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Informationsinteresse von besonderem Gewicht geltend machen. Denn mit Blick auf eine zukünftige gesetzliche Regelung des Einsatzes von V-Leuten ging es ihr darum festzustellen, ob es - auch in der Vergangenheit - zu einer Verstrickung von V-Leuten in rechtsterroristische Straftaten gekommen ist. Die von der Bundesregierung gegebene Begründung rechtfertigt die Verweigerung der Antwort nicht."

Das ist eine bemerkenswerte Positionierung, die auch im Hinblick auf ein öffentliches Interesse nicht hoch genug eingeschätzt werden kann und muss.

Schließlich: Bei auffällig vielen Terroranschlägen in Deutschland geht es immer wieder um die Frage, ob und gegebenenfalls wie nahe, V-Leute „der Dienste“ den Anschlägen waren.

Erweitern wir die Perspektive: Gerade kommt in Deutschland einer der spektakulärsten politischen Prozesse der jüngeren Vergangenheit zu einem Ende.

In München steht Beate Zschäpe, vor Gericht. Die Behörden gehen davon aus, dass sie Mitglied einer rechtsterroristischen Organisation mit Namen Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) war.

Der NSU ist, so ist es in unzähligen Medienberichten zu lesen, so stellen es die Behörden dar, mordend durch das Land gezogen und hat ausländische Mitbürger aus fremdenfeindlichen Motiven liquidiert.

Nun wurde vor kurzem bekannt, dass ein Bericht des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz mit einer Sperrfrist von sage und schreibe 120 Jahren belegt wurde.

Auch in diesem Bericht geht es im Zusammenhang mit dem Mord in einem Internet-Cafe in Kassel, der dem NSU zur Last gelegten wird, unter anderem um V-Männer.

Nicht anders ist es im Fall des 1977 ermordeten Generalbundesanwalt Siegfried Buback:

Erst nach Privatrecherchen des Sohnes, Michael Buback, kam nach drei Jahrzehnten wieder Bewegung in den Fall. Bis heute steht die Frage im Raum, ob Verena Becker, die Michael Buback für diejenige hält, die die tödlichen Schüsse auf seinen Vater abgefeuert hat, möglicherweise schon bereits 1977 mit einem Dienst in Verbindung stand, das heißt: „V-Frau“ war.

Also: Mord unter Aufsicht des Staates?

Und, aktuell: Der Fall Anis Amri, der mutmaßlich den Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt begangen haben soll. Viele Auffälligkeiten führen zu der Frage, ob der Tunesier ein V-Mann war bzw. auch wie nahe V-Männer Amri waren.

Der Punkt wird klar: Bei einigen der schlimmsten Verbrechen der Bundesrepublik, bei denen viele Menschen auf fürchterliche Weise aus der gesellschaftlichen Mitte gerissen wurden, steht eine extrem unangenehme Frage im Raum: Wie nahe war „der Staat“ über V-Männern an diesen Verbrechen dran?

Eigentlich sollten Medien in Deutschland, spätestens seit Peter Urbach, immer dann, wenn es um V-Männer geht, sensibilisiert sein und lieber einmal zu viel als einmal zu wenig nachfragen.

Eigentlich.

Funktionierten Medien so, wie es ihre zentralen Akteure gerne bei Sonntagsreden darstellen, hätte die Entscheidung der Karlsruher Richter mindestens zu einem mittleren Medienbeben führen müssen.

  • Bundesregierung verweigert Parlamentariern zu einem der schwersten Terroranschläge in Deutschland Auskunft – (teilweise) zu Unrecht.
  • Bundesregierung verletzt Bündnis90/Die Grünen, Die Linke und den Bundestag (teilweise) in seinen Rechten.
  • Die Bundesregierung hat nicht plausibel begründet, weshalb im Fall Lembke die allgemeine Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste beeinträchtigen sein soll.
  • Die Bundesregierung hat nicht ausreichend dargelegt, warum eine Beantwortung der von den angeführten Parteien gestellten Frage zu Lembke, der bereits seit über drei Jahrzehnten tot ist, dessen Grundrechtsschutz verletzen sollte.

All das und noch einiges mehr findet sich im Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes.

Gäbe es in diesem Land eine Presse, die bei brisanten politischen Fällen, wie dem Attentat auf das Oktoberfest, ihre Rolle ernst nähme, wäre jenes Verhalten zu erwarten, dass man sonst oft genug nur dann sieht, wenn es um so etwas geht, wie zum Beispiel: ein Bobbycar (Stichwort Jagd auf Christian Wulff), also um nichts von wirklicher Bedeutung.

Nur:

  • Wo ist die Presse, die Angela Merkel umringt und fragt wie es sein kann, dass die Bundesregierung Informationsblockade betreibt?
  • Wo ist die Presse, die den Mitgliedern des Bundeskabinetts bis zu ihrem Dienstwagen hinterher hechtet und mit Fragen löchert?
  • Wo ist die Presse, die Merkel und Co. mit ihrer nicht nachvollziehbaren Haltung in der Sache konfrontiert?
  • Wo sind Aufmacher, die aufzeigen, was die Bundesregierung sich hier geleistet hat?
  • Wo sind die Kommentare, die in aller Deutlichkeit ansprechen, dass es für die Hinterbliebenen, aber auch das Land schwer zu ertragen ist, wenn eine Regierung so agiert?
  • Wo sind die Interviews mit den Experten, die einordnen, aufzeigen, interpretieren und einen Blick in die Zukunft wagen?
  • Wo sind die Interviews mit den Hinterbliebenen des Anschlags, um diesen im Sinne einer mehrdimensionalen Berichterstattung auch die Möglichkeit zu geben, sich im öffentlich-medialen Raum zur aktuellen Entwicklung zu äußern?
  • Wo ist die Presse die fragt, bis wann die Antworten zu Lembke nun endlich vorliegen?
  • Hat Sie sich versteckt?
  • Hat Sie sich schlafen gelegt?

Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts erreichte die Redaktionen und Journalisten, die sich bei ihm im Email-Verteiler befinden am Dienstag um 9:30 Uhr.

Um 13:57 zeigt Google News bei einer entsprechenden Suche folgende Ergebnisse an:

Auskünfte wurden teils zu Unrecht verweigert
(Handelsblatt-vor 28 Minuten)

Karlsruhe. Die Bundesregierung hat dem Verfassungsgericht zufolge Informationen zum Münchner Oktoberfest-Attentat von 1980 teilweise zu…
(Bayerischer Rundfunk-vor 2 Stunden)

Die Bundesregierung hat Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im…
(Pressrelations vor 3 Stunden)

Regierungsauskünfte zu V-Leuten teils zu Unrecht verweigert
(Schwäbische-vor 3 Stunden)

Oktoberfestattentat: Bundesregierung muss Auskunft über V-Männer…
(Ausführlich-Telepolis-vor 1 Stunde)

Gerade einmal fünf Artikel spuckte Google News zu der Nachricht aus.

Einen Tag später um 21:12 zeigt die Suchmaschine Folgendes an:

Verfassungsschutz muss Akten über das Oktoberfest-Attentat…
Süddeutsche.de-18.07.2017

Regierung hielt Informationen teils zu Unrecht zurück
DIE WELT-18.07.2017

Das Oktoberfest-Attentat und die V-Leute
Bayerischer Rundfunk-18.07.2017

Gericht rügt Auskunftsblockade zu Attentat
n-tv.de NACHRICHTEN-18.07.2017

Verfassungsgericht rügt Auskunftsblockade zu Oktoberfest-Attentat
Meinung-Deutsche Welle-18.07.2017

Auskünfte zu Oktoberfest-Attentat teils zu Unrecht verweigert
(Ausführlich-SPIEGEL ONLINE-18.07.2017)

„Staatswohl“ hat Vorrang
taz.de-18.07.2017

Auskunftsverweigerung zu V-Leute-Einsatz im Zusammenhang mit…
(Neue Juristische Wochenschrift-vor 21 Stunden)

Innerhalb von 1,5 Tagen kamen also noch einmal 5 Artikel dazu.

Dieses Ergebnis, auch wenn Google News in den nächsten Tagen vermutlich noch den ein oder anderen weiteren Bericht anführen wird und wahrscheinlich auch noch Artikel und Beiträge existieren, die die Suchmaschine nicht erfasst hat, zeigt: Ein Journalismus mit einem unbedingten Wille zur Aufklärung, sieht anders aus.

Am Tag des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes, rückte auch der Prozess gegen Zschäpe in den Mittelpunkt der Berichterstattung.

Um nur ein Beispiel für eine Medienlandschaft anzuführen, die sich lieber an „weichen News“ abarbeitet als auf die wirklich brisanten Hintergründe zu fokussieren: Eines der großen Online-Medien dieses Landes, Spiegel Online, findet es als besonders erwähnenswert, dass die Bundesanwaltschaft im Prozess gegen Zschäpe ein Plädoyer von 22 Stunden halten will.

Ein entsprechender Artikel findet sich für längere Zeit relativ prominent platziert im oberen Viertel der Startseite des Nachrichtenportals.

Die Nachricht zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes erscheint auf dem Online-Portal einige Zeit nach Bekanntgabe und ist tief unten auf der Seite in der Rubrik Panorama „begraben“.

Aus Sicht eines kritischen Online-Mediums ist es offensichtlich wichtiger, Nachrichten mit Überschriften wie „Sektenvorwurf gegen R.Kelly – Meister mit totaler Kontrolle“ und „Schwangeres Model – Cathy und Mats Hummels bekommen ein Baby“ größere journalistische Bedeutung beizumessen als dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes. Beide Boulevard-Meldungen hat die Redaktion mit Bild über der Nachricht zum Oktoberfestattentat platziert.

Deutlich wird: Nicht nur an der geringen Anzahl von Artikeln, sondern auch am Präsentationsmodus, also wo und wie die Information zum Oktoberfestattentat von Medien dem Leser „zugänglich“ gemacht wird, zeigt sich eine Medienlandschaft, die in schöner Regelmäßigkeit Unwichtiges, Nebenereignisse, Belanglosigkeiten und Boulevardeskes oft bis zum Exzess „hochgejazzt“, während die wirklich harten, weitreichenden politischen Nachrichten, zu oft allenfalls nur „der Form halber“ aufgegriffen werden.

Eine detaillierte inhaltliche Kritik der erschienenen Artikel würde hier zu weit führen, aber selbst bei einer oberflächlichen Betrachtung der Beiträge wird deutlich: Einzig Süddeutsche.de („aufsehenerregende Entscheidung“) hat mit der notwendigen Schärfe, die die Nachricht erfordert, berichtet (dem Autor nichtbekannte, aber möglicherweise auch noch vorhandene weitere Beiträge wären gegebenenfalls noch hinzuzuzählen). Die meisten anderen Beiträge hatten einen eher schlichten nachrichtlichen Charakter, der den Leser allenfalls bei genauerem Lesen erkennen lässt, welche Bedeutung die Positionierung der Karlsruher Richter im Hinblick auf die „V-Mann-Problematik“ hat.

Doch die Meldung über das angeblich 22 Stunden dauernde Plädoyer hat nicht nur Spiegel Online gebracht. Als die Nachricht bekannt wurde, haben Medien gezeigt, wie rasch eine gut aufgestellte Medienlandschaft auf „Informationen“ reagieren kann. Innerhalb kurzer Zeit tauchten die Berichte zur „Sensationsnachricht“ aus dem Münchner Gerichtssaal auf.

Über diese Nachricht haben (vielfach auch prominent) berichtet: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Focus Online, tagesschau.de, Deutsche Welle, Nordbayern.de , Deutschlandfunk, Nordwest-Zeitung, Frankfurter Rundschau, Rhein-Neckar Zeitung, taz.de, Zeit Online, Neue Presse Coburg, Lokalkompass.de, Ostsee Zeitung, Deutschlandfunk Kultur, Braunschweiger Zeitung, Mannheimer Morgen, Bayerischer Rundfunk, ZDF heute, Weser-Kurier, WAZ.de, Westfälische Nachrichten.

Auch bei dieser Nachricht ist davon auszugehen, dass weitere Medien sie aufgegriffen haben, die nicht in der Google-Suche auftauchen.

Der Unterschied zur Information aus Karlsruhe: Die Nachricht zum „22-Stunden-Plädoyer“ nahmen die Redaktionen sehr schnell auf und haben sie prominent hervorgehoben.

Frage: Warum hat eine Medienlandschaft, die sich einen kritischen Journalismus auf die Fahnen schreibt, die eine Information höher als die andere bewertet?

Natürlich: Das Oktoberfestattentat ist lange her. Das Thema V-Männer ist wenig „sexy“ und nicht ganz einfach zu vermitteln.

Redaktionen, die darauf aus sind, den schnellen Klick auf ihren Online-Portalen zu erzielen, werden sich schwer damit tun, den Beschluss aus Karlsruhe so, wie er dem Sachverhalt eigentlich angemessen wäre, ihren Lesern journalistisch nahe zu bringen.

Es ist typisch für eine Medienlandschaft, die der inhaltsleeren „Sensation“ den Vorzug gegenüber harten politischen Nachrichten einräumt, dass sie die „Information“ zu einem angekündigten „22-Stunden-Plädoyer“ wichtiger erachtet als die Weigerungshaltung der Bundesregierung, Auskunft zu Fragen im Zusammenhang mit einem der schwersten Terroranschläge in der Bundesrepublik zu geben.

Bei Lichte betrachtet spielt es im Sinne eines aufklärerischen Journalismus nun wirklich keine sonderlich große Rolle, ob der Schlussvortrag der Bundesanwaltschaft 8, 15, 22 oder 30 Stunden gehen wird.

Ja, sicher, Redaktionen können in dieser „Information“ einen gewissen nachrichtlichen Wert sehen. Aber nur ein Journalismus, der sein eigentliches Koordinatensystem aus den Augen verloren hat, sieht in ihr eine Nachricht, die er als wichtiger bewertet als den Beschluss der Karlsruher Richter.

Doch das Problem geht tiefer: Wer die hier diskutierte Einordnung und Gewichtung der Nachricht in Sachen Bundesverfassungsgericht nur damit zu erklären versucht, dass Medien in dieser Zeit des „schnellen Klicks“ die ökonomische Seite, die für sie, verständlicherweise, von Bedeutung ist, im Auge behält, greift viel zu kurz.

Schließlich: Auch die öffentlich-rechtlichen Medien haben sich sehr schwer getan, den Beschluss aus Karlsruhe prominent anzuführen.

In keiner der Hauptnachrichtensendungen von ARD und ZDF platzierten die beiden „Qualitätsmedien“ das Thema an vorderer Stelle.

Die Redaktion der ZDF-Nachrichtensendung „heute“, beispielsweise, entschied sich dafür, folgende Themen in ihrer Sendung um 12 Uhr hervorzuheben: „Abschlussbericht Domspatzen-Skandal; Deutsche IS-Kämpferinnen gefasst?; Polen: Umstrittene Justizreform; Discounter LIDL erobert die USA; DFB-Frauen starten mit Remis; weiteren Nachrichten und dem Wetter.”

Folgende Themen finden sich in der „heute-Sendung“ von 19 Uhr hervorgehoben: „Abschlussbericht Domspatzen-Skandal; Trumpcare vorerst gescheitert; Trumpcare vorerst gescheitert; weiteren Nachrichten, dem Sport und dem Wetter.“

Und die Tagesschau führte um 20 Uhr diese Themen prominent an: „Sechs Menschenrechtsaktivisten in türkischer Untersuchungshaft, Merkel hält Inhaftierung von Aktivisten für ungerechtfertigt, Beginn der Plädoyers im NSU-Prozess, Abschlussbericht im Missbrauchsskandal um Domspatzen veröffentlicht, Daimler weitet Rückruf von Dieselfahrzeugen aus, "Trumpcare" scheitert bereits vor Abstimmung im US-Senat, Neue US-Wirtschaftssanktionen gegen den Iran, Verheerende Waldbrände auf dem Balkan, Tour de France, Das Wetter“.

Mit anderen Worten: Der Justizreform in Polen, den neuen US-Wirtschaftssanktionen gegen den Iran, den verheerenden Waldbränden auf dem Balkan und der Tour de France bemessen die Entscheider in den großen Nachrichtenformaten der Öffentlich-Rechtlichen einen höheren Informationswert zu als der Nachricht aus Karlsruhe.

Auch sonst haben ARD und ZDF offensichtlich keinen Anlass gesehen, dem Beschluss zum Oktoberfestattentat (breiter) in ihrem Programm am 18. Juli oder den darauffolgenden Tagen zu thematisieren. Am Platzmangel kann es nicht gelegen haben:

„Das Erste begleitet alle drei Stationen der Familie mit täglichen Sondersendungen”, heißt es auf der Internetseite des Senders zum Besuch von Prinz William (35) und Herzogin Kate (35), die vom 19. bis 21. Juli auf Deutschlandtour waren.

Wie war das noch mal? Haben die Öffentlich-Rechtlichen nicht einen „Informationsauftrag”?

Tagesschau.de hat zwar die Nachricht aufgegriffen (erst um 15:51) und kommentiert (ziemlich zaghaft), doch die breitere Einordnung und die notwendige Perspektivenerweiterung (zum Beispiel im Hinblick auf den Fall NSU), die der Beschluss aus Karlsruhe aus journalistischer Sicht zwingend notwendig macht, erfolgt nicht, bzw. sie erfolgt durchaus: Allerdings in Ansätzen im zu dem Beitrag vorhandenen Leserforum (über dem nach 19 Kommentaren steht: „Kommentierung der Meldung beendet“).

Es wäre ein Leichtes an dieser Stelle davon zu sprechen, dass die Sender nun mal „staatsnah” sind und deshalb bewusst solche Nachrichten journalistisch fragwürdig einordnen. Und sicher ließe sich an dieser Stelle eine „unsichtbare Hand” ins Spiel bringen, die auf „Anweisung” dafür sorgt, dass Journalisten so zurückhaltend berichten.

Die Sache aber ist komplexer.

Und deshalb ist sie, in gewisser Weise, sogar noch schlimmer.

Wenn eine ganze Medienlandschaft, wenn eine große Anzahl von Redaktionen den Beschluss aus Karlsruhe allenfalls für eine Randnotiz hält, wenn tausende Journalisten offensichtlich keine Notwendigkeit sehen, von der Bundesregierung eine persönliche Stellungnahme in der Sache zu erfragen, dann geht es nicht einfach darum, dass Medien versuchen, bestimmte Grenzen einzuhalten, um es sich etwa mit ihren „guten Kontakten“ zur Regierung nicht zu verscherzen.

Und ist hier auch keine finstere Gruppe am Werk, die über so viel Macht verfügt, dass sie eine kritische Berichterstattung „unterdrücken“ könnte.

Vielmehr wird deutlich: Es muss eine tief in das journalistische Feld eingeschliffene Grundeinstellung vorliegen, die aus dem Innern, ganz ohne Einfluss von außen, von vorneherein dafür sorgt, dass bestimmten kritischen politischen Themen einfach nicht oder nur halbherzig nachgegangen wird.

Ist es nicht bezeichnend, dass nicht die Leitmedien in geschlossener Formation und mit Nachdruck mit der Frage an die Bundesregierung herangerückt sind, ob Lembke ein V-Mann war, sondern Mitglieder der Oppositionsparteien?

Ist es nicht bezeichnend, dass der Hinterbliebene eines Anschlagsopfers über 30 Jahre nach dem Verbrechen auf eigene Faust zuerst recherchieren muss, um dann die Öffentlichkeit darüber zu informieren, welche Abgründe im Fall Buback zu finden sind?

Fragen wie diese, die auf eine Presse verweisen, die bei ihrer zentralen Aufgabe, nämlich die „Dunkelstellen“ des Staates und seiner Institutionen mit echtem Willen auszuleuchten, immer wieder versagt, könnten viele weiter angeführt werden.

Sicher: Es gibt durchaus auch Journalisten und entsprechende Formate aufseiten der hier kritisierten Medien, die dieser Arbeit nachkommen, das heißt: Die auch bisweilen in diese „Dunkelstellen“ reinleuchten. Aber das geschieht eben nur punktuell. Am Umgang mit dem Beschluss aus Karlsruhe lässt sich sehr gut ablesen: Die wahrlich kritische politische Berichterstattung ist in der Breite der Presse nicht zu finden.

Ja, hier und da existiert sie noch. Ja, hier und da sticht sie hervor. Und dann, wenn sie etwas aufgeklärt oder einen Skandal aufgedeckt hat, heben sie die Verantwortlichen der Sender etc. hervor, um so nach außen hin zu kommunizieren, welche überragende Stellung der kritische Journalismus in den Qualitätsmedien doch inne hat. Doch das ist nicht mehr als Augenwischerei.
Gerade und insbesondere bei Terroranschlägen wird immer wieder eine Medienlandschaft sichtbar, die wie folgt vorgeht:

  1. Dem Anschlag widmen die Redaktionen ihre volle Aufmerksamkeit. In einem Wettbewerb mit anderen Medien geht es darum, zu zeigen: Wer ist als erstes vor Ort? Wer kriegt die besseren Bilder? Wer fängt die „besseren“ Emotionen ein? Wer liefert erste Antworten auf die Fragen was, wie, wo, wann, warum?
  2. Bereits beim nächsten Schritt verlassen viele Medien wieder die Bühne bzw. sind nur als „Anhängsel“ mit dabei. Wenn es um die Hintergründe der Anschläge, also die harten Fakten geht, ist die Anzahl der Medien, die tatsächlich selbst recherchieren, ziemlich gering.
  3. In einem dritten Schritt schwenken nahezu alle Medien, die selbst recherchieren, in der Regel auf die Linie der Behörden ein. Das, was sich dann als „staatsoffizielle Version“ bezeichnen lässt, wird zugleich auch zur Version der Medien. Die Wirklichkeit der Behörden (bzw. der Politik) wird zur Wirklichkeit in den Redaktionen. Das kann natürlich deshalb sein, weil die Ermittlungsbehörden immer sauber aufklären, es also an der gezeichneten Wirklichkeit nichts zu kritisieren gibt. Aber ist dem tatsächlich so?
  4. Schließlich ist festzustellen: Das Interesse an dem Anschlag hat rapide abgenommen. Größeren Neuigkeiten räumen Medien zwar nach wie vor prominent Platz ein, aber insgesamt ist die Berichterstattung stark zurückgefahren.
  5. Sollte es den Behörden gelungen sein, einen oder mehrere Täter zu ermitteln, zu verhaften und vor Gericht zu stellen, entsteht wieder ein breiteres Medieninteresse. Dieses ist aber nur genau drei Mal besonders groß: Am ersten Verhandlungstag, am letzten Verhandlungstag und wenn es zu einer echten Sensation während des Prozesses kommt. Eine breite journalistische Berichterstattung, die jeden einzelnen Verhandlungstag kritisch verfolgt, die Öffentlichkeit darüber informiert, findet nicht statt. Einzelne große Medien verfolgen den Prozess zwar, aber, wie unter Punkt 3 gesagt: Die „staatsoffizielle Version“ wird nicht grundlegend hinterfragt. Hinzu kommt: Oft sind es die hier bereits angesprochenen „weichen Informationen“, die künstlich aufgeblasen werden und denen in der Berichterstattung viel Platz eingeräumt wird. Aus Nebensächlichkeiten (Welche Kleidung trägt Zschäpe? Lacht sie mit ihren Anwälten? Dauer der Plädoyers usw.) werden Nachrichten, die die wirklich zentralen Fragen überdecken.
  6. Am Ende des Prozesses stimmen nahezu alle Medien im Wesentlichen dem Ausgang des Verfahrens zu. Kritik, die es gibt, bewegt sich in einem engen Rahmen.
  7. Einzelne Journalisten, die es sich erlaubt haben, zu einer Betrachtung der Dinge zu kommen, die der der Behörden ganz oder in zentralen Teilen entgegensteht, recherchieren weiter. Ansonsten geht das mediale Interesse an dem Anschlag und seinen Hintergründen auf nahezu null zurück. Allenfalls bei Jahrestagen oder bei einer echten Sensation flammt die Berichterstattung wieder auf.

Dieses Vorgehen, das immer und immer wieder zu beobachten ist, verweist auf einen Journalismus, bei dem, wenn es um die ganz großen Fälle geht, zu oft eine regelrechte Autoritätshörigkeit zum Vorschein kommt.

Das ist bitter.

Bitter für diejenigen, die direkt oder indirekt von den Anschlägen betroffen waren.
Bitter für diejenigen, die darauf angewiesen sind, dass sich die Presse in einem demokratischen Land ihrer Staatsnähe entledigt und ergebnisoffen und mit dem nötigen Druck recherchiert und berichtet.

"Er hat geblutet, aber ich habe keine Wunde gesehen. Er hat gesagt: Papa, mir ist kalt. Dann hat jemand den Jungen mitgenommen. Dann habe ich weitergesucht und kam an diese Stelle. Hier war ein Bratwurststand. Und da lehnte meine Tochter. Bei ihr war alles offen und herausgerissen. Dann hat sie gesagt: Papa, hilf mir, es tut so weh. Dann hat sie ihre Augen zugemacht und sie war tot."

Die Aussage eines Mannes, dessen Kinder am 26. September 1980 auf dem Münchner Oktoberfest in den Tod gerissen wurden.



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