Zum Inhalt:
Unterstützen Sie Manova mit einer Spende
Unterstützen Sie Manova
Politische Enteignung

Politische Enteignung

Mit einer bürokratischen Finte werden in Österreich kritische Stimmen eliminiert.

Die Berichte der österreichischen Volksanwaltschaft dokumentieren hunderte Fälle von Enteignung. Durch Verletzung von Grundrechten. Mit richterlicher Genehmigung und Willkür der Justiz. Es ist ein Angriff auf den Rechtsstaat. Restitution, das bedeutet Wiedergutmachungsleistungen dieser Enteignungen, in Milliardenhöhe ist erforderlich.

Im Jahresbericht der österreichischen Volksanwaltschaft für 2017 wurden 218 „Beschwerden“ im Zusammenhang mit der Methode Sachwalterschaft genannt (1).

Schon 2016 wurden in deren Bericht weitere 239 Fälle von Sachwalterschaft gezählt, im Berichtsjahr 2015 waren es 219 Fälle und 233 Fälle im Berichtsjahr 2014.

Die österreichische Volksanwaltschaft musste des Weiteren eine Dunkelziffer von telefonischen Anfragen gestehen, die nicht in dieser Statistik erscheinen (2).

Als Begründung für die Enteignungen werden gesundheitliche Ursachen genannt, es soll damit, sinngemäß, der Besitz von Vermögen untersagt werden. Dafür werden auch dubiose Gutachten eingesetzt. In den Eingaben der Betroffenen an die Volksanwaltschaft werden oftmals auch der Umstand der Sachwalterschaft als nicht gegeben und die Begründung als nicht gerechtfertigt beschrieben.

Grundrechte verletzt

Die Volksanwaltschaft nennt es „Beschwerden“. Tatsächlich handelt es sich um Hinweise auf strafrechtlich relevante Tatbestände, die bei der Volksanwaltschaft zur weiteren Bearbeitung angezeigt wurden. Es werden damit Grundrechte verletzt, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschrieben wurden (3). Betroffen sind insbesondere das Eigentumsrecht (Artikel 17) und die Achtung des Privatlebens und Familienlebens, der Wohnung und Kommunikation (Artikel 7).

Schon im Bericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 2010 steht die Aussage:

„15 Prozent aller Beschwerden über die Justiz und Justizverwaltung betreffen den Bereich der Sachwalterschaft. Im Brennpunkt der Kritik steht dabei die Vermögensverwaltung“ (4).

Im Berichtsjahr 2010 wurden an die österreichische Volksanwaltschaft 708 Beschwerden gegen die Justiz gerichtet. 15 Prozent bedeuten damit rund 105 Fälle.

Das Geschäft mit der Sachwalterschaft blieb in Österreich eine wachsende Branche, die offensichtlich prosperiert. Anfang 2000 gab es 31.000 Betroffene, 2014 laut Statistik Austria rund 60.000. Das ist eine Verdoppelung der Fälle. In einer vom Justizministerium in Auftrag gegebenen Studie wurde bis 2020 bereits ein Anstieg auf 79.672 Fälle prognostiziert (5).

Lösungsansätze legt die österreichische Volksanwaltschaft nicht vor. Eine Beendigung des skandalösen Zustands ist damit weiterhin nicht in Sicht. Die Grundrechte der Europäischen Union werden im EU-Mitgliedsstaat Österreich nicht mehr respektiert.

Wohnungen geräumt

Es handelt sich um Enteignungen durch eine Methode der Sachwalterschaft, die politisch und finanziell motiviert eingesetzt wird. Im Justizapparat wurden Strukturen aufgebaut, um solche Enteignungen massenweise durchzuführen. Korruption und Amtsmissbrauch reichen bis in das Justizministerium der Republik Österreich.

Was bedeutet Sachwalterschaft? Alle Konten, alle Gelder und alles Vermögen werden vom Sachwalter übernommen. Der Sachwalter und seine Mitarbeiter betreten Wohnung und Büro des Betroffenen. Der Sachwalter führt Räumungen durch. Die Vorgehensweise der Sachwalter veranschaulicht folgendes Beispiel.

„Wohnung leer geräumt und komplett verwüstet, nur noch ein Wert von 300 Euro laut Sachverständigengutachten. Wertvolle Bilder, Teppiche, antike Möbel, Geschirr, Porzellanfiguren, große Kristall-Luster, Tisch- und Stehlampen, Schmuck, über 200 alte Bücher verschwunden. Wertpapiere und Konten geplündert“, berichtet Marion N., deren Wohnung in Wien von einem der berüchtigtsten Sachwalter der Stadt angegriffen wurde.

Schon eine kurze Recherche über diesen Sachwalter führt jedenfalls zur Erkenntnis: Er würde keinesfalls als „Treuhänder“ beauftragt, da seine Methoden bereits dokumentiert sind. Er übertritt auch erkennbar Regeln des „ordentlichen Kaufmanns“ und der Gewerbeordnung. Dennoch wird er weiterhin von Bezirksrichtern als Sachwalter bestellt.

Kein Firmenschild beim Hauseingang. Keine Website im Netz. Bei telefonischen Anfragen wird rasch der Hörer aufgelegt. Läutet man an der gut gesicherten Kanzleitüre, ertönt manchmal eine Stimme aus der Gegensprechanlage. Ein kurzer Dialog. Die Tür bleibt verschlossen.

In Österreich ist ein Firmenschild beim Haustor verpflichtend. Die Gewerbeordnung sieht ein solches Firmenschild vor, damit die Auffindbarkeit gegeben ist. Ein guter Rechtsanwalt kennt § 66 der Österreichischen Gewerbeordnung, wo diese Bestimmung zu finden ist.

Strukturen für massenweise Enteignungen

Dieser Sachwalter verfügt über eine spezielle Banksoftware, über die er hunderte Konten bearbeitet. Die hohe Zahl der Fälle rechtfertigt der Sachwalter mit dem Argument: Nur auf diese Weise sei es möglich, die erforderlichen Strukturen aufzubauen, gerade auch was „Kontakte“ betrifft.

Der Sachwalter betonte dies in einem Beitrag für die Fachzeitschrift „Anwalt aktuell“. Dort schreibt er:

„Ich bin einer der bösen Sachwalter mit vielen Sachwalterschaften (…) Wer sind die Kritiker, die uns ständig beschuldigen: hauptsächlich Alten- und Behindertenverbände und Beschwerdestellen (Volks- und Patientenanwaltschaft) … unter hundert Eingaben sind — naturgemäß — hundert Beschwerden“ (6).

Der Sachwalter sagte dabei selbst aus, dass unter seinen Fällen auch ein Generaldirektor zu finden ist, dessen Vermögen er übernahm.

Renten abgenommen

Sachwalterschaft bedeutet, dass auch die Renten nicht ausbezahlt werden, die ansonsten gerne „wohlerworben“ genannt werden. In den Jahresberichten der Volksanwaltschaft finden sich diesbezüglich erschreckende Belege (7):

„Ein älterer Wiener beanstandet, dass ihm der Sachwalter nur 100 Euro monatlich als Taschengeld überlasse. Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, das er bei seiner Pension beziehe, werde ihm vom Sachwalter zur Gänze vorenthalten.”

In Österreich wird grundsätzlich ein volles 13. und 14. Monatsgehalt ausbezahlt: Urlaubsgeld und Weihnachtsremuneration. Auch bei den Pensionszahlungen, die für die Renten in Österreich vorgesehen sind.

Des Weiteren wird über eine pensionierte Zahnärztin berichtet, „dass die Sachwalterin über ihre hohe Pension von 4.000 Euro monatlich verfüge, während sie selber mit einem geringen Taschengeld ihr Auslangen finden müsse“.

Die Österreichische Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ist zuständig für die Überweisung der Rentenzahlungen. Die Ombudsstelle der PVA lehnte auf Anfrage die Zahlung der Rente an den eigentlichen Bezieher ab. „Eine Auszahlung darf nur an den Sachwalter erfolgen“, erklärte Herbert Hauerstorfer, der Ombudsmann der PVA.

Offenbar wird jeden Monat der Großteil der Rente vom Sachwalter übernommen, und der 13. und 14. Monatsbezug bei Enteignung durch die Methode Sachwalterschaft grundsätzlich nicht an den eigentlichen Empfänger ausbezahlt. Bereits aus den Malversationen bei den Renten könnte über 10 Jahre ein Schaden von 1 Milliarde Euro entstanden sein.

Dazu kommen noch die Beträge aus der Übernahme aller Vermögenswerte: Immobilien wie Zinshäuser, Bauernhöfe und Eigentumswohnungen, Sparbücher, Aktien, Schmuck, Kunstgegenstände, Orientteppiche.

Maßnahmen fehlen

Die Institution der Volksanwaltschaft wurde in Österreich 1977 eingerichtet. Sie soll „dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte dienen“, wie sie selbst in ihrem Leitbild angab. Sie soll allen Bürgern bei Problemen mit Behörden zur Verfügung stehen.

Die österreichische Volksanwaltschaft unternimmt aber keine Maßnahmen zum Schutz des Eigentums in der Republik Österreich. Gertrude Brinek ist seit Juli 2008 österreichische Volksanwältin. Die österreichischen Volksanwälte sind für Ressorts zuständig, die promovierte Sonderpädagogin Brinek für das Ressort Justiz. Der Jurist Peter Fichtenbauer wurde als Volksanwalt beauftragt, den Bereich Kindergärten und Schulen zu überwachen.

Volksanwältin Brinek behauptet, dass sie bei Enteignungen durch kriminelle Methoden von Sachwalterschaft über keine Befugnisse verfüge. Tatsächlich aber bleiben ihr drei Möglichkeiten zu agieren:

Erstens hätten längst Strafanzeigen „von Amts wegen” erfolgen müssen.

Zweitens müsste die Volksanwaltschaft eine Dokumentation vorlegen, in der alle Beschwerden über Sachwalterschaften verzeichnet sind. Durch eine solche ausführliche Dokumentation lassen sich das System und die Zusammenhänge erkennen. Aus Statistiken wäre ersichtlich, wie oft ein bestimmter Sachwalter genannt wird und welche Bezirksrichter und Gutachter mit einem solchen Sachwalter in Verbindung stehen. So würde das Netzwerk aufgedeckt.

Dafür existieren jedenfalls Befugnisse. Es ist sogar ausdrücklich vorgesehen, dass die Volksanwaltschaft an das Parlament „jederzeit themenbezogene Sonderberichte übermitteln kann“ (8).

Drittens müssen Medien und Öffentlichkeit durch Veranstaltungen, Konferenzen und Presseaussendungen ernsthaft und regelmäßig über die Vorfälle und erforderliche Maßnahmen informiert werden. Einzelne Fälle sind beharrlich mit einer solchen Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten.

Kombination mit Psychiatrie

Die Volksanwaltschaft will diese Schritte nicht gehen. Allerdings arbeitete Volksanwältin Brinek vor ihrer politischen Tätigkeit als Sonderpädagogin in der Kinderpsychiatrie. Brinek begleitete als Assistentin des Instituts für Sonderpädagogik den Psychiater Walter Spiel, der Vorstand der Universitätsklinik für Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters am AKH in Wien war. Spiel war als Psychiater berüchtigt für seine Methoden, zu denen Elektroschock und Insulinschock zählten (9).

Volksanwältin Brinek ist durch ihre frühere Tätigkeit vertraut mit den Gräueltaten der österreichischen Psychiatrie, deren diffamierender Sprachgebrauch gegenüber den Betroffenen auch in ihren Berichten immer wieder durchschlägt.

Gerne weicht Volksanwältin Brinek bei Anfragen in eine Diskussion um das Sachwalterschaftsgesetz aus. Die Reform der Gesetze genügt aber nicht und hat nur Alibifunktion. In dieser Weise wurde auch das neue Erwachsenenschutzgesetz präsentiert. Der Begriff Sachwalterschaft wurde im Juli 2018 durch den Begriff Erwachsenenschutz ersetzt. Eine Camouflage des Begriffs, die an Victor Klemperers gekonnte Analyse der Lingua Tertii Imperii (LTI) gemahnen lässt (10).

Es muss dabei die Frage gestellt werden: In welcher Weise und vor welchen Gefahren sollen Erwachsene geschützt werden? Denn die willkürlichen Enteignungen sind keinesfalls durch bestehende Gesetze gedeckt. Es handelt sich deutlich um kriminelle Vorfälle durch ein Netzwerk aus betrügerischen Sachwaltern, korrupten Richtern und eingekauften Gutachtern, die von politischen Institutionen gedeckt oder in manchen Fällen sogar beauftragt werden.

Politische Motive

Enteignungen durch eine Methode der Sachwalterschaft werden aus politischen und finanziellen Motiven durchgeführt.

Publizisten wurden in Österreich unter einem Vorwand ins Gefängnis gesperrt wie Autor Stephan Templ oder in die Psychiatrie wie Alexandra Bader. Die beiden Autoren sind Beispiele für Fälle politisch motivierter Justiz.

Stephan Templ gilt als Experte für Restitution. Er schrieb das Buch: „Our Vienna: Aryanization Austrian Style“ (11). Templ forderte die Rückgabe von Immobilien, die in der Epoche des Nationalsozialismus enteignet wurden. Er sollte 3 Jahre in Haft genommen werden (12), für eine Art Formfehler bei einem Antrag auf Restitution. Die Immobilie befand sich inzwischen im Besitz der österreichischen Bundesimmobilienverwaltung und hätte seit Jahrzehnten den eigentlichen Besitzern übergeben werden müssen (13).

Die Journalistin Alexandra Bader wurde 2007 mit dem Preis der Medienlöwin ausgezeichnet. Das ist ein Preis, der vom Österreichischen Journalistinnenkongress für mutigen Journalismus verliehen wird. Bader setzte ihre investigative Arbeit fort und recherchierte über Korruption und Skandale in einem österreichischen Ministerium. Ein Jahr später wurde sie in die Psychiatrie gebracht. Ihre Wohnung wurde geräumt. Von einem Sachwalter, der für solche Räumungen eingesetzt wird. Daher kann Alexandra Bader ihre Arbeitsunterlagen nicht mehr benutzen (14).

Geostrategische Bedeutung

In Österreich wird die Charta der Grundrechte der Europäischen Union seit Jahren ignoriert. Europa wird auf diese Entwicklung in Österreich reagieren müssen. Ansonsten könnten ähnliche Entwicklungen bei den Grundrechten in weiteren Länder Mittel- und Osteuropas geschehen. Denn Österreich ist ein Land mit einer geostrategischen Bedeutung in Mitteleuropa.

Österreich kam wesentliche Bedeutung als Orientierung für mitteleuropäische Länder bei der EU-Osterweiterung zu. Dies beruht auf der traditionellen Rolle Österreichs in den Ländern Mitteleuropas, die bis in die Region Galizien reichte.

Auch aktuell macht die österreichische Regierung damit Propaganda, dass sie den Aufbau von Rechtsstaatlichkeit in den Ländern der Balkanregion und Osteuropas unterstützt. Das Österreichische Bundesministerium für Justiz will Ländern in Südosteuropa seine „Expertise” bei der Durchführung einer Rechtsreform gewähren. Laut Justizminister Brandstetter:

„Haben wir uns allein in den vergangenen 10 Jahren in 14 Ländern engagiert” (15).

Zu diesem Zweck führte der österreichische Bundesminister für Justiz in den vergangenen Jahren bilaterale Gespräche mit seinen Amtskollegen, unter anderem 2010 in Montenegro, 2014 in Serbien, 2015 in Griechenland und Moldawien sowie 2017 in Albanien.

Schon 2014 fuhren Beamte des österreichischen Justizministeriums auch in die Ukraine, um dort Einfluss auf den ukrainischen Justizausschuss und die Richter der allgemeinen Gerichtsbarkeit zu nehmen (16). Dann wurde im Juli 2015 stolz vom österreichischen Justizministerium verkündet: „Österreich unterstützt Griechenland bei der Justizreform“:

„Ich freue mich, dass unsere griechischen Amtskollegen mit uns zusammenarbeiten wollen, um ihr Rechtssystem auf moderne und nachhaltige Beine zu stellen“, begrüßte Justizminister Wolfgang Brandstetter laut Presseaussendung vom 24. Juli 2015 die Entscheidung des griechischen Justizministers (17).

Im September 2015 traf der österreichische Justizminister seinen moldawischen Amtskollegen:

„Brandstetter sicherte ihm dabei vor allem zu den Themen Gerichts- und Strukturorganisation sowie E-Justice Unterstützung aus Österreich zu“ (18).

Imperialistisches Gehabe

Besonders blasiert benahm sich der österreichische Justizminister bei der Begegnung mit seinem Amtskollegen aus Albanien. Laut einer Presseaussendung des Österreichischen Justizministeriums vom 14. März 2017 will Österreichs Justiz Albanien beim Aufbau eines Rechtssystems nach EU-Standards fachlich unterstützen. Das sicherte der österreichische Bundesminister Wolfgang Brandstetter seinem albanischen Amtskollegen bei einem gemeinsamen Arbeitsgespräch zu.

Die Beschreibung der Audienz, die der österreichische Justizminister in einem imperialistischen Stil gewährte, klingt dann so:

„Daher komme ich der Bitte meines albanischen Amtskollegen gerne nach, die albanische Justiz mit unserer Expertise zu unterstützen“, so Justizminister Brandstetter anlässlich des Besuchs (19).

Eine solche Überheblichkeit der österreichischen Regierung ist in keiner Weise gerechtfertigt, angesichts des seit Jahren desolaten Zustandes des Justizbereiches in Österreich.

Die Europäische Union wird die beschriebene Entwicklung in Österreich nicht tolerieren können. Es muss die Frage gestellt werden, welchen Einfluss die österreichische Justiz auf die Länder Südosteuropas nehmen will. Denn eklatante Verletzungen der Grundrechte durch Amtsmissbrauch in der österreichischen Justiz sind reichlich dokumentiert.

Die österreichischen „Rechtsberater“ sollten aus den Ländern Südosteuropas abziehen. Bevor weitere Länder in der Region vom Amtsmissbrauch in der österreichischen Justiz angesteckt werden.


Quellen und Anmerkungen:

(1) Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat 2017, Band: Kontrolle der öffentlichen Verwaltung. Wien, 2018, S. 148.
http://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/6gq39/Parlamentsbericht%202017%20-%20Kontrolle%20der%20%C3%B6ffentlichen%20Verwaltung.pdf
(2) Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat 2016, Band: Kontrolle der öffentlichen Verwaltung. Wien, 2017, S. 139.
http://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/1i6fp/PB40nachpr%C3%BCfend.pdf
(3) Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Amtsblatt der Europäischen Union, 30. März 2010.
www.europarl.europa.eu/germany/resource/static/files/europa_grundrechtecharta/_30.03.2010.pdf
(4) Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat 2010, Band: Kontrolle der öffentlichen Verwaltung. Wien, 2011, S. 126.
http://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/4oj3c/Parlamentsbericht%202010.pdf
(5) Pilgram, Arno; Hanak, Gerhard; Kreissl, Reinhard und Neumann, Alexander: Entwicklung von Kennzahlen für die gerichtliche Sachwalterrechtspraxis als Grundlage für die Abschätzung des Bedarfs an Vereinssachwalterschaft : Abschlussbericht. Wien: Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie, 2009, S. 69.
www.irks.at/assets/irks/Publikationen/Forschungsbericht/SWKennzahlen%20final.pdf
(6) Siehe Anwalt Aktuell 2012, H. 9, S. 28.
(7) Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat 2014, Band: Kontrolle der öffentlichen Verwaltung. Wien, 2017, S. 140.
(8) http://volksanwaltschaft.gv.at/berichte-und- pruefergebnisse#anchor-index-2247
(9) Zu den Methoden von Walter Spiel vgl.
Studie betreffend die Kinderbeobachtungsstation der Maria Nowak- Vogl — interdisziplinäre Zugänge. Hg. Elisabeth Dietrich-Daum, Michaela Ralser und Dirk Rupnow . Innsbruck, 2017, S. 23f.
(10) Victor Klemperer: LTI. Notizbuch eines Philologen. Berlin: Aufbau, 1947.
(11) Templ, Stephan und Tina Walzer: Unser Wien: "Arisierung" auf österreichisch. Berlin: Aufbau-Verlag, 2001.
(English Title: Our Vienna: Aryanization Austrian Style)
(12) Schütz, Johannes: Eine österreichische Affäre Dreyfus. In: The European, 17. August. 2017
www.theeuropean.de/johannes-schuetz/12622-der-fall-templ
(13) www.stephantempl.com
(14) Schütz, Johannes: Medienlöwin Alexandra Bader. In: Tabula Rasa Magazin, 5. Dezember. 2017
www.tabularasamagazin.de/32444-2
(15) Brandstetter, Wolfgang: Justizreformen in Süd-Ost-Europa sind im Interesse Österreichs: Kommentar. Wien: Bundesministerium für Justiz, 2014.
www.justiz.gv.at/web2013/home/justiz/aktuelles/archiv/2014/justizreformen-in-sued-ost-europa-sind-im-interesse-oesterreichs~2c94848644976a110145b2e5666d1df0.de.html?highlight=true
(16) Justizminister Brandstetter: Korruption gemeinsam bekämpfen. Presseaussendung 10. April. 2014.

www.justiz.gv.at/web2013/home/presse/pressemitteilungen/pressearchiv/pressemitteilungen-2014/justizminister-brandstetter--korruption-gemeinsam-bekaempfen~2c94848544ac82a60145608be44620ad.de.html?highlight=true
(17) Österreich unterstützt Griechenland bei der Justizreform: Justizminister Brandstetter begrüßt griechische Entscheidung für Zusammenarbeit mit österreichischen Rechtsexperten. Bundesministerium für Justiz, Presseinformation, 24. Juli 2015.
www.justiz.gv.at/web2013/home/presse/pressemitteilungen/pressearchiv/pressemitteilungen-2015/oesterreich-unterstuetzt-griechenland-bei-justizreform~2c94848a4e87e708014ebfbe48b90a28.de.html?highlight=true

(18) Justizminister Brandstetter trifft im Donaudelta Amtskollegen aus Rumänien, Serbien, Slowakei und Moldau. Bundesministerium für Justiz, Presseaussendung 21. September 2015.
www.justiz.gv.at/web2013/home/presse/pressemitteilungen/pressearchiv/pressemitteilungen-2015/justizminister-brandstetter-trifft-im-donaudelta-amtskollegen-aus-rumaenien-serbien-slowakei-und-moldau~2c94848a4f20caf6015004efd9a32797.de.html?highlight=true
(19) Brandstetter sichert Albanien Unterstützung bei der Justizreform zu. Bundesministerium fürJustiz, Presseaussendung, 14. März 2014
www.justiz.gv.at/web2013/home/justiz/aktuelles/archiv/2014/brandstetter-sichert-albanien-unterstuetzung-bei-justizreform-zu~2c94848544ac82a60144c135cab7096f.de.html?highlight=true


Wenn Sie für unabhängige Artikel wie diesen etwas übrig haben, können Sie uns zum Beispiel mit einem Dauerauftrag von 2 Euro oder einer Einzelspende unterstützen.

Oder senden Sie einfach eine SMS mit dem Stichwort Manova5 oder Manova10 an die 81190 und mit Ihrer nächsten Handyrechnung werden Ihnen 5, beziehungsweise 10 Euro in Rechnung gestellt, die abzüglich einer Gebühr von 17 Cent unmittelbar unserer Arbeit zugutekommen.

Creative Commons Lizenzvertrag
Dieses Werk ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen dürfen Sie es verbreiten und vervielfältigen.