Zum Inhalt:
Unterstützen Sie Manova mit einer Spende
Unterstützen Sie Manova
Sprengstoff zur Diskriminierung

Sprengstoff zur Diskriminierung

Fragen nach dem Impfstatus sind übergriffig — wir sollten rhetorisch dagegen gewappnet sein.

von Philip Burschmann

„Ich gehe davon aus, dass Ihre Frau und Sie geimpft sind?!“ Mit dieser Suggestivfrage wurde ich überrascht, als ich meine Tochter von der Kita abholen wollte. Eine schnelle Antwort wäre möglich gewesen: Ja, ich bin geimpft; meine Frau kann sich leider aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen, hat auch ein Attest. Diese Antwort habe ich nicht gegeben.

Ich erinnerte mich kurz an mein rhetorisches Vorbild Helmut Schmidt, der grundsätzlich auf eine provokante oder nicht vollständig durchdachte Frage der Gegenseite — vielleicht nur, um für sich selbst Zeit zu erkaufen, um die richtige Formulierung für die eigene Antwort im Geiste zu stricken — diese Frage zunächst aufgriff und sie sezierte. Oftmals mit den einleitenden Worten: „Die Frage ist so nicht ganz korrekt gestellt.“ In alter Schmidt-Schnauze-Manier antwortete ich also: „Was ist die Grundintention Ihrer Frage?“ Während ich meine Antwort noch den Blick senkend Richtung Fußboden gegeben hatte, fokussierte ich nun mein Gegenüber — im Übrigen eine sehr nette Erzieherin der Kita —, um eine Antwort ihrerseits zu erhalten.

Der bewährte Schmidt‘sche Trick funktionierte tadellos, denn mit dieser Gegenfrage hatte die nette Erzieherin nicht gerechnet. Ihr Blick wurde suchender im Raum, eventuell durch das konfrontativ erzeugte Adrenalin, welches nun durch ihren Körper schoss. Leichte Flecken an Hals und Gesicht untermalten ihren Gesichtsausdruck. Wer Fragen stellt, sollte sich auch immer darüber im Klaren sein, dass es Antworten geben kann, die man nicht erwartet, wie zum Beispiel auf die Frage nach dem „Wie geht es dir?“: So oft habe ich schon beobachtet, wie überfordert Menschen mit der simplen Antwort „Nicht so gut“ umgehen. Die Reaktionen reichen dann häufig von nervös-hektischen Bewegungen bis hin zu Weghören.

Um unsere Gesprächsatmosphäre nicht vollständig zu verderben, ergriff ich abermals das Wort; das sicher nicht in Anlehnung an Schmidt, aber ich bin erst in der Übungsphase und muss noch lernen, ein Wort oder einen Satz auch einfach mal stehen zu lassen, ohne mich selbst unangenehm zu fühlen.

„Die Frage“, so führte ich weiter aus, „hat eine versteckte Aussage, die den Sprengstoff zur Diskriminierung in sich trägt. Damit wird nämlich nicht einfach nur der Impfstatus eines Elternteils abgefragt, sondern dieser Status in Relation zum Kind gesetzt, welches daraufhin in irgendeiner Form bewertet wird. Wird die Frage nach der Impfung bejaht, bedeutet das übertragen auf das Kind, dass es weniger wahrscheinlich ein zukünftiger Virusträger und Superspreader sein wird, da das heimische Umfeld eine Infektion scheinbar ausschließt. Im Umkehrschluss gilt das Kind als Gefährder, wenn die Impfung eines oder beider Elternteile verneint wird, da die Wahrscheinlichkeit zu erkranken damit — zumindest wie in der Öffentlichkeit propagiert — höher ist.

Dass dies keinem medizinischen Standard entspricht, ist dabei gar nicht erwähnenswert; denn erstens können Eltern, die geimpft sind, selbstverständlich auch an Corona erkranken, was uns die derzeitige Inzidenz und sämtliche Impfdurchbrüche zeigen. Zweitens ist aus medizinisch-mikrobieller Sichtweise jeder Mensch beziehungsweise Patient als potenziell infektiös zu bewerten, und dies nicht erst seit Beginn der Pandemie.

Somit ist die Frage nach dem Impfstatus der Eltern wirklich diskriminierend, da sie auf einen möglichen Risikofaktor abzielt, der eventuell zu einer Infektion des Kindes führen kann, im Vergleich mit anderen Personengruppen, die diesen Risikofaktor nicht aufweisen.

Wenn dies gängige Praxis wird, sollten zudem anamnestisch weitere Risikofaktoren der Eltern und Ahnen festgestellt werden, um Risikopotenziale von Kindern zu ermitteln. Ein Kind von beispielsweise zwei adipösen Elternteilen kann dann leider gar nicht mehr zum Kindergarten, da dieses Risiko für die Kita-Gemeinschaft nicht zumutbar wäre; das Kind einer zwar geimpften Mutter, aber eines an Diabetes erkrankten Vaters darf dann möglicherweise jeden zweiten Tag in den Kindergarten.“

Ich war in einen ziemlichen Redefluss gekommen, merkte jedoch, dass ich Zustimmung vonseiten der Erzieherin erhielt. Ich fragte sie noch, in welcher Form und wo meine Antwort hinterlegt würde. Wer Fragen nach dem Impfstatus stellt, wird sicher auch im Vorfeld wissen, wo die Antwort vermerkt wird. Der Vermerk als solcher scheint mir jedoch — zumindest ist das mein Verständnis von ethisch-moralischem Umgang mit Mitmenschen —zu einer weiteren höchst problematischen Frage zu führen: Darf eine medizinische Behandlung beziehungsweise Diagnose zu einem veränderten Umgang mit einem Mitmenschen führen?

Als Arzt und Mensch dieser Gesellschaft kann ich nur mit Nein antworten, und zwar ausnahmslos. Werden durch „Infektionsschutzgesetze“ diese Grundlagen temporär oder gänzlich zum vorgeblichen Schutz der Allgemeinheit aufgehoben, sind Tor und Tür für weitreichende Eingriffe in den sozialen Umgang mit selbstbestimmter Gesundheitsfürsorge geöffnet.

Die Frage nach dem Impfstatus der Eltern von Kindern, die einfach nur ihr Recht ausleben wollen, in einen Kindergarten zu gehen, ersetzt moralisch nicht die Frage, die stattdessen gestellt werden müsste: Warum wird das kleinste Glied des Staates hier in eine moralische Schuldfrage getrieben, die ausschließlich den Ausweis eines staatlichen Versagens darstellt?

In unserer hierarchischen Gesellschaft wird nicht nur alles nach unten durchgegeben, sondern es wird auch alles da unten ausgebadet. Sein Kind nicht mehr in den Kindergarten bringen zu können, weil man aus den unterschiedlichsten Gründen nicht geimpft ist, sollte nicht am Ende einer Kaskade von politischem Totalversagen stehen. Wenn doch, hätte Helmut Schmidt hier sicher eine differenziertere Antwort bereit gehabt, als die heutige politische „Elite“ sie jemals geben könnte.

Ein Gespräch mit der Leitung des Kindergartens führte in unserem Fall dazu, dass eine „Sonderregelung“ gefunden werden konnte. Diese für uns positive Wendung darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir als Gesellschaft solche Fragen stellen müssen, die sich in Zukunft auch weiterhin ergeben werden. Andernfalls werden wir — und viel mehr noch unsere Kinder — bald nicht mehr in Lage sein, mit eventuell abgelaufenen Impfzertifikaten ein Leben in dem Maße leben zu können, das menschenwürdig bleibt.


Wenn Sie für unabhängige Artikel wie diesen etwas übrig haben, können Sie uns zum Beispiel mit einem Dauerauftrag von 2 Euro oder einer Einzelspende unterstützen.

Oder senden Sie einfach eine SMS mit dem Stichwort Manova5 oder Manova10 an die 81190 und mit Ihrer nächsten Handyrechnung werden Ihnen 5, beziehungsweise 10 Euro in Rechnung gestellt, die abzüglich einer Gebühr von 17 Cent unmittelbar unserer Arbeit zugutekommen.

Creative Commons Lizenzvertrag
Dieses Werk ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen dürfen Sie es verbreiten und vervielfältigen.